Interkulturelles Aufklärungsteam (IKAT)

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 23. Februar 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Bürger im Bezirk Neukölln konnten im Jahr 2021 durch das interkulturelle Aufklärungsteam (IKAT) zum Thema Corona-Prävention und über die geltenden Infektionsschutzbestimmungen sowie über das Angebot des CAZ (Corona-Abstrich-Zentrum) informiert werden?
  2. Wie hoch waren die finanziellen Aufwendungen im Jahr 2021 (Sach- und Personalmittel) des Bezirksamtes, die benötigt wurden, um die Arbeit des interkulturellen Aufklärungsteams (IKAT) im Bezirk Neukölln zu gewährleisten?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: 0156/XXI vom 23.02.2022

Frage 1:

Ziele des Projektes im Jahr 2021 waren die niedrigschwellige und mehrsprachige Informationsvermittlung in Zusammenhang mit der Corona-Prävention sowie die sprachmittelnde Begleitung der im Zuge der Pandemiebekämpfung notwendigen Maßnahmen des Gesundheitsamtes Neukölln. Zur Zieleerreichung nutzte das mehrsprachige Aufklärungsteam unterschiedliche Formate zur Beratung der Neuköllner:innen. Dies waren beispielsweise:

  • – persönliche Beratungen an unterschiedlichen öffentlichen Orten begleitend zu den mobilenhausärztlichen Beratungsstunden des Gesundheitsamtes,
  • – Beratungen am Rande der Cluster-Abstreichungen des Gesundheitsamtes,
  • – sog. Pop-Up Beratungen an öffentlichen und vielbesuchten Orten im Bezirk sowie
  • – Gruppenberatungen in diversen Einrichtungen wie Nachbarschaftstreffs, Familienzentren etc.

Persönlich umfänglich beraten wurden in dieser Form mindestens 10.200 Personen. In der dynamischen Arbeit an öffentlichen Orten ließ sich nicht jeder Kontakt dokumentieren, so dass die tatsächliche Zahl der erreichten Personen deutlich höher liegt, beispielsweise beim Verteilen der Informationsflyer. Darüber hinaus wurden zahlreiche Menschen indirekt durch den wöchentlichen mehrsprachigen Newsletter des IKAT erreicht. Dieser richtet sich in erster Linie an Multiplikator:innen, Einrichtungen und Behörden. Über Neukölln hinaus nutzten auch landesweite Akteure die vom IKAT bereitgestellten Informationen regelmäßig um ihre Zielgruppen zu informieren (bspw. das LAF). Der Verteiler umfasste Ende 2021 mehr als 300 derartiger Kontakte.

Frage 2:

Das Projekt wurde im Rahmen einer Zuwendung durch das Bezirksamt Neukölln gefördert. Die Fördersumme betrug im Jahr 2021 insgesamt 235.657,15 €, wovon gem. Finanzplan des Projektes 171.239,78 € auf Personalmittel und 64.417,37 € auf Sachmittel und indirekte Projektkosten entfielen.

Die Mündliche Anfrage wurde beantwortet durch Martin Hikel, Bezirksbürgermeister. Es gilt das gesprochene Wort!

Entschließung (Dringlichkeit): Verurteilung der antisemitischen Demonstrationen vom 19. Februar 2022

Entschließung – Dringlichkeit – der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 23. Februar 2022

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln verurteilt die antisemitischen Demonstrationen in der Sonnenallee vom Samstag, 19. Februar 2022 aufs Schärfste. Antisemitismus und Aufrufe zur Gewalt gegen Juden haben in Neukölln keinen Platz. 

Begründung:

Auf einer Demonstration in der Sonnenallee wurde am Samstag, 19. Februar nach übereinstimmenden Medienberichten u.a. die Parole „Yallah Intifada von Hanau bis nach Gaza“ skandiert. Bei der sogenannten „Intifada“ handelt es sich um eine Serie von antisemitischen Pogromen und Terroranschlägen, denen hunderte Israelis zum Opfer fielen. Demonstrationen mit solch gewaltverherrlichenden Forderungen gefährden die Innere Sicherheit in Neukölln und Deutschland, da sie als Aufruf zu weiterer Gewalt insbesondere gegen Juden verstanden werden müssen. Eine Demokratie darf Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung niemals akzeptieren. 

Ergebnis Drs. Nr. 0171/XXI: in der BVV abgelehnt

Über die Entschließung (Dringlichkeit) wurde am 23. Februar 2022 in der Bezirksverordnetenversammlung abgestimmt.

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • CDU: ENTHALTUNG
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA
  • FDP: NEIN

Bildungserfolg in Neukölln sowie Maßnahmen des Bezirksamtes zur Förderung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 15. Februar 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viel Prozent der Neuköllner Schulabbrecher waren in den Schuljahren 2017/18, 2018/19, 2019/20 und 2020/21 jeweils männlichen bzw. weiblichen Geschlechts?
  2. Wie viel Prozent der Neuköllner Abiturienten in den Abschlussjahrgängen 2017, 2018, 2019, 2020 und 2021 waren männlichen bzw. weiblichen Geschlechts?
  3. Wie viel Prozent der Jahrgangswiederholer waren in den Schuljahren 2017/18, 2018/19, 2019/20 und 2020/21 jeweils männlichen bzw. weiblichen Geschlechts?
  4. Wie viel Prozent der in den Jahrgängen 2017, 2018, 2019, 2020 und 2021 in Neukölln begonnenen Berufsausbildungen wurden von Männern bzw. von Frauen begonnen? 
  5. Wie viel Prozent der in den Jahrgängen 2017, 2018, 2019, 2020 und 2021 in Neukölln abgeschlossenen Berufsausbildungen wurden von Männern bzw. von Frauen abgeschlossen?
  6. Wie viele Projekte führte das Bezirksamt in dem Zeitraum von 2017 bis 2021 zur Förderung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen durch, die sich speziell an Mädchen und Jungen bzw. junge Frauen und junge Männer richten? (Bitte einzeln nach Geschlecht und Förderzeitraum aufschlüsseln). 
  7. Wie hoch waren die Sach- und Personalmittel für Projekte für die Förderung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die sich speziell an Mädchen und Jungen bzw. junge Frauen und junge Männer richten? (Bitte einzeln nach Geschlecht und Förderzeitraum aufschlüsseln). 
  8. Wie bewertet das Bezirksamt seine geschlechtsspezifische Jugendförderarbeit insgesamt?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/048/XXI vom 04.04.2022

Zu den Fragen 1 bis 3 verfügt das Bezirksamt über keine eigenen Statistiken. Die Beantwortung erfolgte mit freundlicher Unterstützung der für Schule zuständigen Senatsverwaltung. 

Fragen 1 und 2 (Antwort siehe Anlage 1 zum Download):

Frage 3:

Zeitreihe Schuljahr 2017/18 bis 2020/21. Wiederholende nach Geschlecht an öffentlichen Schulen im Bezirk Neukölln:

Zu den Fragen 4 und 5 verfügt das Bezirksamt über keine eigenen Statistiken. Die Beantwortung erfolgte mit freundlicher Unterstützung der Agentur für Arbeit.

Frage 4: 

Laut Statistik Service der Agentur für Arbeit werden die Erhebungen jeweils zum Ende des Schuljahres bzw. zu Beginn der Ausbildungen erhoben. Die Angaben beziehen sich also jeweils auf August bzw. September eines Jahres. 

Im Jahr 09/2017 bis 08/2018 begannen insg. 2.336 Neuköllner Jugendliche ein Ausbildungsverhältnis.

Davon waren:

1206 männlich – das entspricht 51,63% 

1130 weiblich – das entspricht 48,37% 

Im Jahre 09/2018 bis 08/2019 waren es insg. 2370 Jugendliche.

Davon waren: 

1258 männlich – das entspricht 53,08% 

1112 weiblich – das entspricht 46,91% 

Von September 2019 bis August 2020 begannen insg. 2097 Jugendliche eine Ausbildung.

Davon waren: 

1160 männlich – das entspricht 55,31% 

937 weiblich – das entspricht 44,68% 

Im Jahre 09/20 bis 08/2021 begannen insg. 2082 Jugendliche eine Ausbildung.

Hiervon waren: 

1122 männlich – das entspricht 53,89% 

960 weiblich – das entspricht 46,10% 

Frage 5: 

Laut Statistik Service der Agentur für Arbeit differenzieren diese Erhebungen nicht zwischen erfolgreich abgeschlossenen und/oder abgebrochenen Ausbildungsverhältnissen. Es liegt lediglich eine statistische Aussage über die Beendigungen der Ausbildungsverhältnisse gesamt vor. Auch hier beziehen sich die Angaben jeweils auf August bzw. September eines Jahres. Im Jahre 09/2017 bis 08/2018 schlossen insgesamt 2241 Neuköllner Jugendliche ein Ausbildungsverhältnis ab.

Davon waren: 

1159 männlich – das entspricht 51,71% 

1082 weiblich – das entspricht 48,29% 

09/2018 bis 08/2019 schlossen 2296 Neuköllner Jugendliche ein Ausbildungsverhältnis ab.

Davon waren: 

1202 männlich – das entspricht 52,35% 

1094 weiblich – das entspricht 47,65% 

09/2019 bis 08/2020 schlossen 2108 Neuköllner Jugendliche ein Ausbildungsverhältnis ab.

Davon waren: 

1114 männlich – das entspricht 52,84% 

994 weiblich – das entspricht 47,16% 

09/2020 bis 08/2021 schlossen 2149 Neuköllner Jugendliche ein Ausbildungsverhältnis ab.

Davon waren: 

1151 männlich – das entspricht 53,56% 

998 weiblich – das entspricht 46,44% 

Frage 6: 

Projekte werden hier verstanden als ganzjährige, kontinuierliche, in der Regel standortgebundene Angebote.
Jahr 
Anzahl Projekte – Mädchen Anzahl Projekte -Jungen 
2017 
2018 
2019 
2020 
2021 

Frage 7: 

Im Folgenden zunächst die durch den Bezirk finanzierten Angebote. Die Sachmittel enthalten u.a. pädagogische Sachmittel, Instandhaltung, Reinigung, Versicherung. Zur besseren Transparenz wurde die Miete gesondert dargestellt. Die Gesamtkosten der Kommunalen Mädcheneinrichtung sind die erweiterten Teilkosten.

2017
Projekt 
Träger Zielgruppe Gesamt Personal Sachmittel Mietkosten 
MaDonna Mädchentreff MaDonna Mädchenkult.Ur e.V. Mädchen/ Junge Frauen 95.205€ 76.420€ 6.785 € 12.000 € 
Mädchen-stadtteilladen Reachina Outreach  gGmbH Mädchen/ Junge Frauen 73.599 € 57.987,91 € 8.611,09 € 7.000 € 
Schilleria MaDonna Mädchenkult.Ur e.V. Mädchen/ Junge Frauen 93.400 € 71.824 € 5.476 € 16.100 € 
Berliner Jungs Hilfe für Jungs e.V. Jungen/ junge Män-ner 27.000,00 € 24.809,94 € 290,06 € 1.900,00 € 
KiezSport Mädchen GSJ Mädchen 40.000,00 € 37.600,00 € 2.400,00 € 
Szenenwechsel Bezirksamt Neukölln (2) Mädchen/ Junge Frauen 387.772,53 € 167.652,68 15.136,79 (in erw TK) 
2019
Projekt 
Träger Zielgruppe Gesamt Personal Sachmittel Mietkosten 
MaDonna Mädchentreff MaDonna Mädchenkult.Ur e.V. Mädchen/ Junge Frauen 122.256 € 99.085 € 12.171 € 11.000 € 
Mädchen-stadtteilladen Reachina Outreach gGmbH Mädchen/ Junge Frauen 76.902€ 64.083,28 € 4.818,72 € 8.000 € 
Schilleria MaDonna Mädchenkult.Ur e.V. Mädchen/ Junge Frauen 114.936,94 € 79.268,94 € 5.668€ 30.000 € 
Berliner Jungs Hilfe für Jungs e.V. Jungen/ junge Män-ner 37.615,73 € 35675,73 € 1.940 € 
Szenenwechsel Bezirksamt Neukölln Mädchen/ Junge Frauen 459.753,07 € 162.965,49 € 48.799,74 € (in erw.TK)  
2020
Projekt 
Träger Zielgruppe Gesamt Personal Sachmittel Mietkosten 
MaDonna Mädchentreff MaDonna Mädchenkult.Ur e.V. Mädchen/ Junge Frauen 127.690,08 € 103.104,08 € 13.586,00 € 11.000 € 
Mädchen-stadtteilladen Reachina Outreach  gGmbH Mädchen/ Junge Frauen 90.563,56 € 76.854,68 € 5.288,88 € 8.420 € 
Schilleria MaDonna Mädchenkult.Ur e.V. Mädchen/ Junge Frauen 122.987,00 € 80.169,90 € 7.817,10 € 35.000,00 € 
Berliner Jungs Hilfe für Jungs e.V. Jungen/ junge Män-ner 51.615,73 € 45.251,13 € 4.348,60 € 2.016,00 € 
Schilleria Girlstalk (3 Monate) MaDonna Mädchenkult.Ur e.V. Mädchen/ Junge Frauen 3.000,00 € 1.885,00 € 1.115,00 € 
Let The Girls Rule Group-iusstadt (2 Monate) MaDonna Mädchenkult.Ur e.V. Mädchen/ Junge Frauen 6.000,00 € 5.325,00 € 
Szenenwechsel Bezirksamt Neukölln Mädchen/ Junge Frauen 533.379,27 € 231.267,25 € 24.484,07 € (in erw.TK) 
2021
Projekt 
Träger Zielgruppe Gesamt Personal Sachmittel Mietkosten 
MaDonna Mädchentreff MaDonna Mädchen-kult.Ur e.V. Mädchen/ Junge Frauen 129.176,20 € 106.807,20 € 11.369,00 € 11.000,00 € 
Mädchenstadtteilladen Reachina Outreach gGmbH Mädchen/ Junge Frauen 91.643,32 € 80.705,13 € 2.518,19 € 8.420,00 € 
Schilleria MaDonna Mädchen-kult.Ur e.V. Mädchen/ Junge Frauen 124.037,00 € 85.957,00 € 7.080,00 € 31.000,00 € 
Schilleria 2 – Mädchenladen in der Gropiusstadt MaDonna Mädchen-kult.Ur e.V. Mädchen/ Junge Frauen 30.000,00 € 24.200,00 € 5.800,00 € 
Berliner Jungs Hilfe für Jungs e.V. Jungen/ junge Män-ner 14.627,20 € 11.015,40 € 3.611,80 €  
Curriculares Angebot zur Prävention von sexualisierter Gewalt an Jungen Hilfe für Jungs e.V. Jungen/ junge Män-ner 19.000,00 € 18.080,17 € 919,83 €  
Geschlechterreflektierte Jugen*arbeit im Flughafenkiez (Mädchentag/Jungentag) Outreach gGmbH Jungen/ junge Män-ner 25.000 € 21.749,50 € 3.250,50€  
Szenenwechsel Bezirksamt Neukölln Mädchen/ Junge Frauen 567.890,36 € 269.428,92 € 27.397,02 € (in erw.TK)  

Folgende Projekte wurden im Bezirk unter Beteiligung/Verwaltung das Jugendamt mit externen Mitteln finanziert:

a) Mädcheneinrichtung Wilde Hütte, Träger GsJ 

Die Mädcheneinrichtung wird aus Mitteln der Senatsverwaltung gefördert. Der Bezirk stellt das Haus zur Verfügung. Auch innerhalb des gefragten Zeitraumes 2017-2021.

b) Gewaltprävention – Mittel der Landeskommission Berlin gegen Gewalt 

2021
Projekt 
Träger Zielgruppe Gesamt Personal Sachmittel 
MaDonna Mädchentreff MaDonna Mädchenkult.Ur e.V. Mädchen/ Junge Frauen 129.176,20 € 106.807,20 € 11.369,00 € 
Mädchenstadtteilladen Reachina Outreach gGmbH Mädchen/ Junge Frauen 91.643,32 € 80.705,13 € 2.518,19 € 
Schilleria MaDonna Mädchen-kult.Ur e.V. Mädchen/ Junge Frauen 124.037,00 € 85.957,00 € 7.080,00 € 
Schilleria 2 – Mädchenladen in der Gropiusstadt MaDonna Mädchen-kult.Ur e.V. Mädchen/ Junge Frauen 30.000,00 € 24.200,00 €  
Berliner Jungs Hilfe für Jungs e.V. Jungen/ junge Männer 14.627,20 € 11.015,40 €  
Curriculares Angebot zur Prävention von sexualisierter Gewalt an Jungen Hilfe für Jungs e.V. Jungen/ junge Männer 19.000,00 € 18.080,17 €  
Geschlechterreflektierte Jungen*arbeit im Flughafenkiez (Mädchentag/Jungentag) Outreach gGmbH Jungen/ junge Männer 25.000 € 21.749,50 €  
Szenenwechsel Bezirksamt Neukölln Mädchen/ Junge Frauen 567.890,36 € 269.428,92 € 27.397,02 €  
„Empowerment von Mädchen* und jungen Frauen* gegen Gewalt“ 2021 Mädchen/ Junge Frauen 30.000 € 30.000 € 

c) Netzwerkfond 

Projekt Jahr Zielgruppe Gesamt Personal Sachmittel 
„Junge, Junge* – Geschlechterreflektierte Jungen*arbeit in Neukölln etablieren“. 2019 – 2022 Jungen/ junge Männer 480.000 €  Jahresscheiben:
2019 – 80.000,00
2020 – 160.000,00
2021 – 160.000
2022 – 80.000,00 
245.880 € 234.120 € 

d) Weitere Projekte, die im Bezirk stattfinden und die Zielgruppe Mädchen/ junge Frauen haben, aber nicht durch den Bezirk direkt gefördert werden: 

– Box Girls Berlin e.V. (u.a. Initiator des Mädchensportfestes) 

– „Gesund in Berlin“ sowie MINTA – Gesund in Neukölln 

Daneben finden in allen Kinder- und Jugendeinrichtungen Neuköllns zielgruppenspezifische Mädchen- und Jungenangebote statt (bspw. Mädchen/Jungentage, Aktionen, Workshops, Ausflüge etc), die jedoch in unterschiedlichem Umfang als Teil der vertraglich zu erbringenden Leistungen vereinbart wurden. Die genaue Kostendifferenzierung ist hier nicht abbildbar. 

Frage 8: 

Die Angebote für Jungen und Mädchen sind im Bezirk gut und vielfältig aufgestellt und dennoch insgesamt ausbaubar. Es wird grundsätzlich für unabdingbar erforderlich gehalten, geschlechterspezifische Bedarfe aufzugreifen, insbesondere um die eigene Geschlechterrolle entwickeln zu können. 

Der offene Bereich der Jugendeinrichtungen wird insbesondere in der Altersgruppe 15+ eher von Jungen besucht. Auch deshalb werden die mädchenspezifischen Angebote in der Jugendarbeit stetig quantitativ und qualitativ weiterentwickelt, um auch die Mädchen zu erreichen. 

Die Angebotsvielfalt in der Kinder– und Jugendarbeit werden u.a. im Beteiligungsprozess mit Kindern und Jugendlichen entwickelt. Vor allem das Bedürfnis z.B. nach Rückzugsorten für Mädchen, einem Jungenraum oder -tag, sowie zeitliche begrenzte Angebote wie geschlechterspezifische Reisen, Ausflüge, interessenbezogene Angebote werden von den Fachkräften aufgenommen und nach Möglichkeit umgesetzt.

Fachlich wird die geschlechterspezifische Jugendarbeit im Bezirk Neukölln von der AG Mädchen und der AG Jungen begleitet, reflektiert und stetig weiterentwickelt. Die bezirkliche Teilnahme an öffentlichen Aktionen werden insbesondere durch diese FachAGs organisiert, z.B. One Billion Rising, Internationaler Mädchentag etc., sowie die Organisation im Verbund von Aktionstagen (bspw. Mädchensportfest). 

Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Mirjam Blumenthal, Bezirksstadträtin.

Förderung der DEVI verlängern

Antrag der AfD-Fraktion Neukölln: abgelehnt

Datum: 18. Januar 2022

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt Neukölln wird ersucht zu prüfen, die „Anlauf- und Dokumentationsstelle für konfrontative Religionsbekundung“ der DEVI e. V. weiterhin finanziell zu fördern und damit dem Anliegen der DEVI nach einer längerfristigen Unterstützung nachzukommen.

Begründung:

Islamismus an deutschen Schulen ist längst ein landesweites Problem (vgl. Döbber, 2021). An Neuköllner Schulen werden säkulare Jugendliche offenbar genötigt, sich orthodoxen Regeln anzupassen: Die Ergebnisse einer qualitativen Befragung an zehn Schulen sowie einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe in Berlin-Neukölln sind eindeutig. 90 Prozent der Schulen berichten über regelmäßige Fälle von „konfrontativer Religionsbekundung“, die Hälfte spricht dabei sogar von einem „alltagsprägenden Problem“ (Welt.de, 30.12.2021).                                    

Die Evaluation der DEVI zeigt, dass durch den Islamismus verursachte Problemlagen im Bezirk Neukölln verstärkt auftreten (vgl. DEVI, 2021). Islamismus an Schulen muss daher dringend besser erforscht werden, um ein Problembewusstsein zu schaffen und adäquate Lösungsansätze zu finden. Eine finanzielle Unterstützungsleistung der DEVI Initiative „Anlauf- und Dokumentationsstelle konfrontative Religionsbekundung“ wird daher dringend benötigt, um die notwendigen Strukturen für mögliche Projekte aufrechterhalten zu können, diese vorzubereiten und mit verschiedenen Projekten weiterhin für die Schulen ansprechbar zu sein (vgl. demokratieundvielfalt.de, 2022).

demokratieundvielfalt.de (2022): https://demokratieundvielfalt.de/

DEVI (2021): 

https://demokratieundvielfalt.de/wpcontent/uploads/2021/12/DEVI_Broschuere_Anlauf_und_Dokumentationsstelle_konfrontative_Religionsbekundung_A4_ICv2_03c-doppelseiten.pdf

Döbber, Christian (2021): https://www.focus.de/perspektiven/deutsche-schulen-nach-paty-ermordung-lehrerin-kaempft-gegen-islamismus-als-schueler-mit-kalaschnikow-posierte-bin-ich-aufgewacht_id_12658520.html

Welt.de: https://www.welt.de/debatte/kommentare/plus235936950/Islamismus-an-Berliner-Schulen-Wir-duerfen-das-Problem-nicht-wegreden.html

Ergebnis Drs. Nr. 0082/XXI: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss ParInt)

  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • CDU: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA
  • FDP: NEIN

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss HVKN)

  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • CDU: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA
  • FDP: NEIN

Ergebnis Drs. Nr. 0082/XXI: in der BVV abgelehnt

Der mitberatende Ausschuss für Partizipation und Integration empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit am 01. März 2022 die Ablehnung des Antrages. Der federführende Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung am 28. März 2022 die Ablehnung des Antrages. Über die Empfehlung zur Ablehnung des Antrags wurde am 04. Mai 2022 in der Bezirksverordnetenversammlung abgestimmt.

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • SPD: JA
  • Grüne: JA
  • CDU: JA
  • Linke: JA
  • AfD: NEIN
  • FDP: JA

Streichung der Fahrgeldentschädigungen für Bezirksverordnete

Antrag der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 18. Januar 2022

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksbürgermeister und der Bezirksverordnetenvorsteher werden ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die den Bezirksverordneten laut § 4 des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen zustehende Fahrgeldentschädigung für die Dauer von Online-Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlungen und ihrer Ausschüsse ersatzlos gestrichen wird. 

Begründung: 

Der Ältestenrat der BVV-Neukölln hat in seiner Sitzung vom 17. November 2021 festgelegt, dass die BVV-Sitzung am 24. November sowie die geplanten Konstituierungen der Ausschüsse der BVV im digitalen Format stattfinden sollen. Auch Bezirksverordnetenversammlungen aus anderen Bezirken haben aufgrund des Infektionsgeschehens von Präsenzsitzungen abgesehen. In Anbetracht der Entwicklung des Infektionsgeschehens ist davon auszugehen, dass die Bezirksverordnetenversammlungen in Berlin in den kommenden Monaten sämtliche Sitzungen online abhalten werden.

Da Online-Sitzungen bequem von Zuhause aus besucht werden können, entstehen den Bezirksverordneten keine Fahrtkosten. Die Sachgrundlage für eine Fahrtkostenentschädigung entfällt somit. 

Da die Mehrheit der Bezirksverordneten in der Sitzung vom 24. November 2021 keine Dringlichkeit des Anliegens feststellen wollte, folgt der Antrag erneut im regulären Verfahren. 

Ergebnis Drs. Nr. 0072/XXI: im Ausschuss abgelehnt

Der Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung am 07. Februar 2022 die Ablehnung des Antrages. Die Abstimmung wurde in der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung vom 23. Februar 2022 zunächst vertagt. Über die Empfehlung zur Ablehnung des Antrags wurde am 16. März 2022 in der Bezirksverordnetenversammlung abgestimmt.

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • SPD: JA
  • Grüne: JA
  • CDU: JA
  • Linke: JA
  • AfD: NEIN
  • FDP: JA

Suizid(-versuche) in Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. Januar 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele vollendete Suizide gab es in Neukölln in den Jahren 2018-2021? (Bitte nach Monat und Jahr aufschlüsseln)
  2. Wie viele Suizidversuche gab es in Neukölln in den Jahren 2018-2021? (Bitte nach Monat und Jahr aufschlüsseln? 
  3. Wie viele der vollendeten und versuchten Suizide wurden in o.g. Zeitraum von Männern und wie viele von Frauen begangen bzw. versucht? (Bitte nach Versuch bzw. vollendetem Suizid und Geschlecht aufschlüsseln)
  4. Wie viele der vollendeten und versuchten Suizide wurden in o.g. Zeitraum von Minderjährigen begangen bzw. versucht? (Bitte nach Versuch bzw. vollführtem Suizid aufschlüsseln) 
  5. Welche Schritte unternimmt der Bezirk konkret in der Suizidprävention?
  6. Ist aus Sicht des Bezirksamtes während der Corona-Krise ausreichend in der Suizidprävention unternommen worden? (Bitte begründen) 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/038/XXI vom 21.02.2022

Frage 1-4:

Zahlen zu Suiziden oder Suizidversuchen auf bezirklicher Ebene zwischen 2018 und 2021 liegen dem Bezirksamt nicht vor. 2020 starben in Deutschland laut amtlicher Todesursachenstatistik 9.206 Personen durch Suizid. Diese Zahl lag um 1,8 % höher als im Vorjahr (2019: 9.041 Fälle). 2019 lag in Deutschland die Zahl der Sterbefälle durch Suizid je 100.000 Einwohner, die sogenannte altersstandardisierte Sterberate, bei 10,6 Fällen. In Berlin lag dieser Wert etwas niedriger, bei 10,4 suizidbedingten Sterbefällen je 100.000 Einwohner.

Männer haben dabei generell höhere Suizidraten als Frauen, Frauen jedoch höhere Suizidversuchsraten. Obwohl im Bereich der Suizidprävention in den letzten Jahrzehnten große Fortschritte gemacht werden konnten (zum Vergleich: 1980 erfolgten in Deutschland über 18.000 Suizide, 1998 noch über 11.000 Suizide), erfordern die mit der Pandemie einhergehenden großen psychischen Belastungen der Bevölkerung und deren zu erwartende langfristige Folgen erhöhte Aufmerksamkeit. 

Frage 5:

Die mit Abstand häufigste Ursache für Suizide und Suizidversuche ist eine Depression. Weitere bedeutende Risikofaktoren sind Suchterkrankungen und schizophrene Erkrankungen. Für eine erfolgreiche Suizidprävention ist somit die effektive Beratung, Behandlung und Versorgung von psychisch kranken und suchtkranken Menschen entscheidend. Hierfür verfügt der Bezirk Neukölln über ein gemeindenahes, differenziertes Versorgungssystem. Für Menschen in akuten psychischen Krisen ist der Berliner Krisendienst für Neukölln 24 Stunden am Tag erreichbar. Der Krisendienst berät und vermittelt Menschen in Notlagen in enger Kooperation mit den Einrichtungen der regionalen Versorgungsstruktur in Neukölln.

Die bezirklichen Fachdienste Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst (KJpD), die Erziehungs- und Familienberatung (EFB) sowie der Sozialpsychiatrische Dienst (SpD) bieten niedrigschwellige, kostenlose und auf Wunsch anonyme Beratung für Betroffene, Angehörige und Bekannte von Menschen mit psychischen Erkrankungen und in krisenhaften Situationen an. Der Bezirk unterstützt Menschen in psychischen Krisen weiterhin mit zwei zuwendungsfinanzierten Kontakt- und Beratungsstellen für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, einer zuwendungsfinanzierten Suchtberatungs- und Kontaktstelle für Menschen mit Alkohol-, Medikamenten- und Drogenproblemen, sowie zwei zuwendungsfinanzierten Zuverdienstprojekten für Menschen mit psychischen Erkrankungen, dafür eines speziell ausgerichtet auf die Betreuung von jungen Menschen im Alter von 18 bis 27 Jahren. 

Das Bezirksamt fördert weiterhin die Arbeit des Selbsthilfe- und Stadtteilzentrums Neukölln, das an verschiedenen Standorten im Bezirk die Arbeit zahlreicher Selbsthilfegruppen und -initiativen gerade auch im Bereich der seelischen Gesundheit unterstützt. Dieses Hilfeangebot steht grundsätzlich allen Menschen im Bezirk offen. Beratungen zu kassenfinanzierten Behandlungsmöglichkeiten psychischer Erkrankungen gehören bei all dem Genannten dazu. Bei Bedarf vermitteln die Einrichtungen auch in stationäre oder teilstationäre Behandlungsangebote. Hierfür bestehen enge Kontakte zur Neuköllner Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik, deren Fachkräfte für Menschen in Krisensituationen und mit suizidalen Gedanken besonders sensibilisiert sind.

Darüber hinaus vermittelt das bezirkliche Steuerungsgremium Psychiatrie und Suchthilfe Menschen mit schweren psychischen Beeinträchtigungen bei Bedarf in ambulante Angebote der Eingliederungshilfe, um ihnen die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen, sie zu einer möglichst eigenständigen Alltagsbewältigung zu befähigen und dem Entstehen oder Verschlimmern von psychischen Krisen – insbesondere auch suizidalen Krisen – vorzubeugen. In den Einrichtungen der Eingliederungshilfe sind die Fachkräfte entsprechend sensibilisiert. 

Frage 6:

Ja. Das Bezirksamt, seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Kooperationspartner im Bereich der psychosozialen Versorgung haben während der Pandemie unter äußerst schwierigen Arbeitsbedingungen alle Möglichkeiten genutzt, um die Beratung und Betreuung von Menschen in psychischen Krisen im Rahmen der notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen aufrechtzuerhalten. Im Bereich der niedrigschwelligen Beratungsangebote hielten die Dienste und Einrichtungen zu jeder Zeit ein an das Pandemiegeschehen und die technischen Möglichkeiten kontinuierlich angepasstes Beratungsangebot vor.

Im Bereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit schweren psychischen Beeinträchtigungen wurden im Bezirksamt Neuanträge und Anträge auf Maßnahmenverlängerungen so schnell wie möglich und wenn vertretbar auch ohne persönliche Vorsprache bewilligt, um Menschen in psychischen Krisen zeitnah in geeignete Hilfeangebote zu vermitteln und Betreuungsabbrüche während der Pandemie zu verhindern. Die Leistungserbringer der bezirklichen psychosozialen Versorgung haben während der Pandemie ihr Betreuungsangebot stets so weit wie möglich aufrechterhalten und in enger Abstimmung mit dem Bezirksamt unter Anpassung an das Infektionsgeschehen fortwährend modifiziert, um bei den von ihnen betreuten Menschen sozialer Isolation und der Entstehung psychischer Krisen vorzubeugen. 

Durch die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Bezirksamt und den Leistungserbringern der psychosozialen Versorgung konnten auf diesem Weg während der Pandemie zahlreiche psychische Krisen verhindert oder abgemildert werden. Gleichwohl gibt es aus Sicht des Bezirksamtes Handlungsbedarf, um Menschen in schweren psychischen Krisen im Bezirk zukünftig besser unterstützen zu können. Erstens müssen weitere Anstrengungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Gesundheitssektor unternommen werden. Besonders in der Pflege, aber auch in den Berufsgruppen der Sozialarbeiter und Sozialpädagogen herrscht seit Jahren ein Fachkräftemangel.

Die resultierende Überlastung des Personals muss nicht nur mit Blick auf die seelische Gesundheit der Fachkräfte, sondern auch zur Sicherstellung der Versorgungsqualität im stationären und ambulanten Bereich reduziert werden. Das Bezirksamt wird sich daher weiter für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Gesundheitssektor einsetzen. Zweitens muss die Versorgung mit Psychotherapeuten im Bezirk verbessert werden. In diesem Bereich gibt es lange Wartezeiten. Neukölln gehört zu den Bezirken mit der geringsten Dichte an niedergelassenen Psychotherapeuten. 2020 lag Neukölln mit 1.439,8 Einwohnern je ambulantem Psychotherapeuten deutlich über dem Berliner Durchschnittswert und berlinweit unter den Bezirken auf Platz 9.

Als kritisch ist insbesondere die Betreuung durch muttersprachliche Psychotherapeuten zu bezeichnen. Der ohnehin erschwerte Zugang zum gesundheitlichen Versorgungssystem für die migrantische Bevölkerung wird durch das fehlende Angebot von muttersprachlichen Psychotherapeuten noch erschwert. Über die Zulassung von Ärzten und Psychotherapeuten entscheidet die Kassenärztliche Vereinigung. Das Bezirksamt wird sich weiterhin für eine bedarfsgerechte Versorgung mit ambulanten psychotherapeutischen Angeboten im Bezirk einsetzen. Drittens muss die Information und Beratung der Bevölkerung zum Thema seelische Gesundheit zukünftig einen noch höheren Stellenwert erhalten.

Die Pandemie hat gezeigt, dass nicht alle Bevölkerungsgruppen gleichermaßen durch die bestehenden Angebote der gesundheitlichen Aufklärung erreichbar sind. Ein Ausbau niedrigschwelliger, zielgruppengerechter und sozialraumorientierter Beratungs- und Informationsangebote zum Thema seelische Gesundheit ist daher erforderlich. Wichtige Partner sind hierbei die bezirklichen Stadtteil- und Selbsthilfezentren, die bestehenden über das Psychiatrieentwicklungsprogramm finanzierten Einrichtungen im Bereich der psychosozialen Versorgung, sowie berlinweite Kooperationsnetzwerke, darunter insbesondere das Netzwerk Suizidprävention. 

Das Bezirksamt wird sich daher weiter für einen Ausbau niedrigschwelliger Informations- und Beratungsangebote im Bezirk sowie für die Weiterentwicklung und bedarfsgerechte Finanzierung des Psychiatrieentwicklungsprogramms einsetzen. 

Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Mirjam Blumenthal, Bezirksstadträtin.

Dokumente

Intensivbetten und Personalsituation im Vivantes-Klinikum Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. Januar 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Intensivbetten werden nach Abschluss der Bauarbeiten im Vivantes-Klinikum Neukölln verfügbar sein (Low care und High care)?
  2. Wie viele im Vivantes-Klinikum Neukölln ausgeschriebene Personalstellen bei den Pflegekräften, Ärzten und Therapeuten sind unbesetzt? Bitte nach Berufsgruppen und Anzahl aufschlüsseln.
  3. In welchem Umfang haben Pflegepersonal, Ärzte und Therapeuten in den Jahren 2019, 2020 und 2021 im Vivantes-Klinikum Neukölln gekündigt? Bitte nach Berufsgruppen und Anzahl aufschlüsseln.
  4. In welchem Umfang wurde Pflegepersonal inklusive Ärzte und Therapeuten in den Jahren 2019, 2020 und 2021 im Vivantes-Klinikum Neukölln eingestellt? Bitte nach Berufsgruppen und Anzahl aufschlüsseln.
  5. In welchem finanziellen Umfang wurde in den Jahren 2019, 2020 und 2021 im Vivantes-Klinikum Neukölln auf Personalleasing in den oben genannten Berufsgruppen zurückgegriffen? 
  6. Wie hoch war der prozentuale Anteil an Leasingkräften in den Jahren 2019, 2020 und 2021?
  7. Wie viele Operationen mussten im Vivantes-Klinikum Neukölln in den Jahren 2020 und 2021 aufgrund der Corona-Krise verschoben werden?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/037/XXI vom 09.03.2022

Frage 1-7:

Eine Beantwortung kann sich lediglich auf Informationen erstrecken, die hier vorliegen bzw. mit zumutbarem Aufwand beschafft werden können. Im Übrigen wird explizit darauf verwiesen, dass das Bezirksamt gegenüber Vivantes keinen Anspruch auf Auskunft hat und weitere Informationen mit Blick auf den Datenschutz bzw. auf Geschäftsgeheimnis nicht erteilt werden. 

Zur vorliegenden Kleinen Anfragen kann folgendes berichtet werden: 

Das Vivantes Klinikum Neukölln sieht sich als integralen Bestandteil der Gesundheitsversorgung im Bezirk Neukölln und im Land Berlin, aufgrund der speziellen Fachrichtungen des Klinikums natürlich auch über die Landesgrenzen hinaus. Im Rahmen der Pandemie hat die Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH einen zentralen Beitrag geleistet, Patient:innen mit und ohne COVID-Infektion zu versorgen. Die hochqualifizierten Fachkräfte des Klinikums Neukölln stehen dazu jederzeit zur Verfügung. Um die Versorgung der Patient:innen sicher zu stellen, mussten immer wieder Kapazitäten und Strukturen des Klinikums an die aktuellen Anforderungen und Bedarfe angepasst werden. Operationen und Eingriffe wurden wie an allen Kliniken der Bundesrepublik teilweise verschoben oder gänzlich abgesagt. Der Mangel an qualifiziertem Personal im Gesundheitswesen lässt offene Stellen häufig länger vakant sein, als von Seiten des Klinikums erwünscht. Um solche Situationen zu überbrücken, wird auf Leasing-Personal zugegriffen. 

Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Mirjam Blumenthal, Bezirksstadträtin.

Julian Potthast über Befragung zu Islamismus und religiösem Mobbing an Schulen in Neukölln

Berlin-Neukölln, 28. Dezember 2021

Der Fraktionsvorsitzende der AfD-Fraktion Neukölln, Julian Potthast, erklärt zu den Ergebnissen der Befragung an Neuköllns Schulen zum Thema „Konfrontative Religionsbekundungen“, Islamismus und religiöses Mobbing (siehe WELT-Artikel vom 28.12.2021):

„Die Ergebnisse der Studie zeigen in erschreckender Weise, wie weit der Islamismus an deutschen Schulen bereits zum Alltag gehört. Anstelle von säkularem Unterricht auf Grundlage von Wissenschaft und Aufklärung und der Vermittlung von christlich-abendländischen Werten müssen sich die Neuköllner Schulen nun mit zum Teil rückständigen Wertvorstellungen herumplagen. Dass es so weit kommen konnte, ist das Ergebnis einer über Jahrzehnte verfehlten Einwanderungspolitik der Altparteien.

Die AfD fordert schon seit Langem, die Bildungs- und Integrationsfähigkeit zum zentralen Kriterium bei Einwanderungswilligen zu machen. Die Erforschung von Islamismus an deutschen Schulen muss weiter vorangetrieben werden, um ein Problembewusstsein zu schaffen und adäquate Lösungen zu finden. Andernfalls droht Deutschland ein Rückfall in längst überkommen geglaubte, archaische Gesellschaftsmodelle und die weitere Verfestigung islamischer Parallelgesellschaften.“

Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender

Tagesspiegel-Newsletter Neukölln: Julian Potthast zur Debatte um das Böllerverbot an Silvester

Medium: Tagesspiegel-Newsletter für Neukölln – Kiezgespräch vom 1. Dezember 2021

Auszug aus dem Tagesspiegel Newsletter vom 1. Dezember 2021: – KIEZGESPRÄCH –

„Alle Jahre wieder kommen nicht nur die Weihnachtszeit und der Jahreswechsel, sondern auch die Debatte ums Böllerverbot. So auch bei der vergangenen Bezirksverordnetenversammlung (BVV), bei der der Grünen-Verordnete Christian Hoffmann ein feuerwerksarmes Berlin forderte. In seinem Antrag bittet er das Bezirksamt, „initiativ auf die anderen Berliner Bezirksverwaltungen zuzugehen und diese zur Beteiligung an einem dauerhaften privaten Feuerwerksverbot zu gewinnen. Weiterhin soll beim Senat dafür geworben werden eine entsprechende Gesetzesinitiative in den Bundesrat einzubringen.“ Dass das Thema Feuerwerk ein durchaus emotionales ist, zeigt sich in der Diskussion über den Antrag.

Der Tenor bei CDU, FDP und AfD: Die Grünen als Verbotspartei, die den friedlichen Menschen ihren Spaß an Silvester nehmen wollten. Wegen einiger Idioten könne man nicht allen das Spielzeug wegnehmen, argumentierte etwa Julian Potthast (AfD), der sich auch um die lang gepflegte Tradition sorgte. Also: Das haben wir doch schon immer so gemacht. 

Franz Wittke von der FDP befand, dass jene, die jetzt schon illegal böllern, dies auch künftig tun würden (vernachlässigte dabei aber die Probleme, die ebenso durch legale Böllerei jedes Jahr verursacht werden). Die CDU, konkret der Verordnete Karsten Schulze, zeigte sich zumindest offen für Einschränkungen, argumentierte aber gegen ein Verbot. SPD und Linke konnten sich auf keine einheitliche Position innerhalb der Fraktion einigen. Kurzer Rückblick: Nachdem Silvester 2017/18 das Traditionsgeschäft Musikhaus Bading in Flammen aufging, blieben auch die Silvesternächte 2018/19 und 2019/20 nicht gerade friedlich. In der Bilanz zur letzten präpandemischen Silvesternacht hieß es unter anderem: „19.49 Uhr: In Neukölln wirft jemand mit Böllern auf Autos. Einsatz nicht identisch mit den Tweets von gefühlt 19.23, 19:03, 18:22, 18:01, 17:34, ff.“.

Die Polizei twitterte damals über Böllerdruckwellen, die bis in Wohnzimmer zu spüren waren, brennenden Garagen in Rudow und Menschen, die mit Raketen beschossen wurden (NL vom 8. Januar 2020, Raketen an sich sind übrigens legal). Die Silvesternacht 2020/21 – pandemiebedingt mit weitreichendem Pyro-Verkaufsverbot, Sie erinnern sich vielleicht – verlief dann so friedlich, dass in Buckow ein kompletter Supermarkt abbrannte.
Zwei von drei berlinweiten Hotspots für die Einsatzkräfte befanden sich vergangenes Silvester in Neukölln, immer wieder wurden Polizei und Feuerwehr attackiert – etwa mit selbstgebauten Molotowcocktails (NL vom 6. Januar 2021). Der Antrag zum Feuerwerksverbot wurde übrigens schließlich mit 28 zu 23 Stimmen angenommen.
Für dieses Jahr kommt er aber definitiv nicht mehr rechtzeitig. Tatsächlich sind dieses Jahr wieder zwei Böllerverbotszonen in Berlin geplant – allerdings nicht in Neukölln. Die Innenverwaltung schließt allerdings weitere Zonen nicht aus.“
Quelle: Auszug aus Tagesspiegel Newsletter für Neukölln vom 1. Dezember 2021

Dringlichkeitsantrag: Streichung der Fahrgeldentschädigungen für Bezirksverordnete

Antrag – Dringlichkeit – der AfD-Fraktion Neukölln: abgelehnt

Datum: 23. November 2021

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt Neukölln wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die den Bezirksverordneten laut § 4 des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen zustehende Fahrgeldentschädigung für die Dauer von Online-Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlungen und ihrer Ausschüsse ersatzlos gestrichen wird.

Begründung:

Der Ältestenrat der BVV-Neukölln hat in seiner Sitzung vom 17. November 2021 festgelegt, dass die BVV-Sitzung am 24. November sowie die geplanten Konstituierungen der Ausschüsse der BVV im digitalen Format stattfinden sollen. Auch Bezirksverordnetenversammlungen aus anderen Bezirken haben aufgrund des Infektionsgeschehens von Präsenzsitzungen abgesehen. In Anbetracht der Entwicklung des Infektionsgeschehens ist davon auszugehen, dass die Bezirksverordnetenversammlungen in Berlin in den kommenden Monaten sämtliche Sitzungen online abhalten werden.

Da Online-Sitzungen bequem von Zuhause aus besucht werden können, entstehen den Bezirksverordneten keine Fahrtkosten. Die Sachgrundlage für eine Fahrtkostenentschädigung entfällt somit. 

Ergebnis Drs. Nr. 0062/XXI: in der BVV abgelehnt

Über den Antrag (Dringlichkeit) wurde am 24. November 2021 in der Bezirksverordnetenversammlung abgestimmt.

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • CDU: ENTHALTUNG
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA
  • FDP: NEIN

Beauftragte des Bezirksamts: „Beauftragte für gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. November 2021 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Beauftragtenstellen gibt es im Bezirksamt und welchen Personal- und Sachmittelumfang wendet das Bezirksamt dafür insgesamt auf? (Bitte datenschutzkonform anonymisieren)
  2. Was ist aus Sicht des Bezirksamtes „Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“?
  3. Wie hoch sind die Personalmittel für den oder die „Beauftragte für gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ und auf wie viele Planstellen teilen sich diese auf? (Bitte datenschutzkonform anonymisieren)
  4. Wie hoch sind die Sachmittel für den oder die „Beauftragte für gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“?
  5. Welchen konkreten Aufgaben geht der oder die „Beauftragte für gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ nach?
  6. Wie erfolgt die Wirkungsmessung der Leistungen des oder der „Beauftragte für gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“?
  7. Aus welchem Grund führt das Bezirksamt in Drucksache 0013/XXI nur die weibliche Form bzw. die Mehrzahl „Beauftragte“, nicht aber die männliche Form „Beauftragter“ an?
  8. Ist es aus Sicht des Bezirksamtes denkbar, dass ein Mann auf dieser Stelle eingesetzt wird?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/005/XXI vom 22.12.2021

Frage 1:

Das Bezirksamt hat ausweislich seiner Geschäftsverteilung vier Beauftragte, bei denen es sich um physische Stellen (i.d.R. in Vollzeit) handelt. Grundsätzlich stehen diesen Beauftragten jährlich Sachmittel im Umfang von 7.500 Euro für die Aufgabenwahrnehmung zur Verfügung. Hinzu kommt die Stelle der Datenschutzbeauftragten. Darüber hinaus werden die Aufgaben der Beauftragten für Gender Mainstreaming sowie für gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit ie jeweilige Bezirksstadträtin wahrgenommen.

Frage 2:

Als Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit versteht das Bezirksamt feindselige, abwertende und ausgrenzende Einstellungen gegenüber Menschen aufgrund einer ihnen zugewiesenen Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe.

Frage 3:

Die Aufgaben der Beauftragten für gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit werden durch die zuständige Bezirksstadträtin wahrgenommen.

Frage 4:

Gesonderte Sachmittel werden derzeit nicht im Haushaltsplan nachgewiesen.

Frage 5:

Die Aufgaben werden sich an den Bedarf ausrichten. Es ist im ersten Schritt geplant sich in Form von Runden Tischen mit den verschiedenen Formen der gruppenbezogenen Menschlichkeit in Neukölln auseinanderzusetzen.

Frage 6:

Die Wirkungsmessung wird sich anhand der Umsetzung der Zielsetzungen messen lassen.

Frage 7:

S. Antwort zu Frage 3.

Frage 8:

S. Antwort zu Frage 3.

Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Mirjam Blumenthal, Bezirksstadträtin.

Aufgaben des Bezirksamts: Stabsstelle für Dialog und Zukunft Aufgabenstellung Zuzüge aus Südosteuropa

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. November 2021 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Zuzüge aus Südosteuropa gab es nach Kenntnis des Bezirksamtes in Neukölln in den letzten 10 Jahren (bitte nach Jahr aufschlüsseln)?
  2. Was sind die Hauptherkunftsländer der Zuzügler aus Südosteuropa in o.g. Zeitraum?
  3. Wie viele Planstellen sind für die Aufgabenstellung Zuzüge aus Südosteuropa vorgesehen und wie hoch sind die Personalmittel dafür? (Bitte datenschutzkonform anonymisieren)
  4. Wie hoch sind die zur Verfügung stehenden Sachmittel für die mit dieser Aufgabenstellung betrauten Mitarbeiter?
  5. Welche konkreten Aufgaben setzen die Mitarbeiter, die mit dieser Aufgabenstellung betraut sind, um?
  6. Gibt es im Bezirksamt auch Stabstellen mit ähnlichen Aufgabenstellungen für Zuzüge aus anderen Regionen der Welt? Falls nein, warum nicht?
  7. Warum erachtet das Bezirksamt es als notwendig, die Stabstelle für Dialog und Zukunft mit der Aufgabenstellung Zuzüge aus Südosteuropa zu betreiben?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/007/XXI vom 22.12.2021

Frage 1: 

Eine derartige Aufschlüsselung kann nicht erfolgen, da sich dies der Kenntnis des Bezirksamts entzieht. Zum einen wird der Terminus „Südosteuropa“ weder in der geographischen noch in der politischen Forschung einheitlich verwendet. Politisch umfasst dieser je nach Definition eine unterschiedliche Anzahl von Staaten, sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU. Der angefragte Personenkreis ist demnach nicht klar definiert. Darüber hinaus, lässt eine Betrachtung der Zusammensetzung der Neuköllner Bevölkerung entsprechend der prozentualen Verteilung der vertretenen Staatsbürgerschaften, grundsätzlich keinen direkten Rückschluss auf „Zuzüge“ aus einem bestimmten Herkunftsland zu. Personen, auch mit einer anderen als der deutschen Staatsbürgerschaft, können nicht nur direkt aus dem Herkunftsland, sondern auch aus anderen Kommunen Deutschlands nach Neukölln zuziehen. Eine gesonderte Statistik der Zuzüge aufgeschlüsselt nach Herkunftskommune und Jahr wird vom Bezirksamt nicht geführt. 

Frage 2: 

Wie dargelegt wurde, kann die gestellte Frage nicht sachlich korrekt beantwortet werden. 

Frage 3: 

Im Bezirksamt Neukölln existieren keine Planstellen für das von Ihnen benannte Aufgabengebiet. In der Vergangenheit hat das Bezirksamt Neukölln von Berlin in Zusammenarbeit mit freien Trägern ein mit EU Mitteln finanziertes Projekt namens Europäische Familienintegration in Neukölln Plus (EU FIT IN Plus) umgesetzt, das hauptsächlich, aber nicht nur neuzugezogene Familien aus den EU-Mitgliedsstaaten Bulgarien und Rumänien bei ihrem Ankommen im Bezirk unterstützt hat. Hierbei ging es darum, das EU-Freizügigkeitsrecht vor Ort flankierend, um eine soziale Komponente zu ergänzen. Das Projekt hatte die Ziele, die Integration dieser Zielgruppe insbesondere im Bereich Frühförderung sowie in den Nachbarschaften zu erleichtern. Für die Koordination dieses Projektes konnte das Bezirksamt erfolgreich eine drittmittelfinanzierte Stelle einwerben, die im Bereich der Europabeauftragten angesiedelt war. Diese Stelle war auf die Dauer der Projektlaufzeit, also vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2020, befristet. 

Frage 4: 

Siehe 3., es stehen keine Sachmittel für diese konkrete Aufgabenstellung zur Verfügung. 

Frage 5: 

Es gibt im Bezirksamt Neukölln keine Mitarbeitenden, die mit dieser konkreten Aufgabe betraut sind. Es gibt als zentrales Kompetenzzentrum entsprechend den Anforderungen des Partizipations- und Migrationsgesetzes im Land Berlin, das Integrationsbüro. Dieses bearbeitet die Belange von Menschen mit Migrationsgeschichte, setzt sich für deren gleichberechtigte Partizipation sowie die Stärkung einer integrationsförderlichen Infrastruktur für alle Menschen im Bezirk ein. Die Europabeauftragte, angesiedelt in der Stabsstelle für Dialog und Zukunft, bearbeitet im Rahmen ihrer beratenden Funktion für das Bezirksamt auch Fragestellungen der europäischen Binnenmigration sowie zur sozialen Säule der EU. Alle Stellen im Bezirksamt Neukölln sind den gesetzlichen Grundsätzen der Antidiskriminierung, sowie der Gleichbehandlung von EU-Arbeitnehmenden verpflichtet und wirken aktiv daran mit, das EU-Freizügigkeitsrecht vor Ort sozial auszugestalten. 

Frage 6: 

Es gibt im Bezirksamt Neukölln keine derartig lautende Stabsstelle. Der Titel der Stabsstelle im Geschäftsbereich des Bezirksbürgermeisters lautet Stabsstelle für Dialog und Zukunft. Dort zusammengefasst sind die Europabeauftragte, die Beauftragte für Menschen mit Behinderung, der Klimaschutzbeauftragte im Team der Koordinierungsstelle für Nachhaltigkeit und Klimaschutz sowie den Engagementbeauftragte im Team der Koordinierungsstelle für Beteiligung und Engagement. Die Kompetenz für das Thema Migration und Partizipation von Menschen mit einer Migrationsgeschichte im Bezirk Neukölln liegt dagegen beim Integrationsbüro, das ebenfalls im Geschäftsbereich des Bezirksbürgermeisters angesiedelt ist. 

Frage 7: 

Wie dargelegt wurde, gibt es keine mit einer derartigen Aufgabenstellung betraute Stabsstelle. Die Aufgaben der Stabsstelle für Dialog und Zukunft wurden unter der Antwort zu Frage 6 dargestellt. 

Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Martin Hikel, Bezirksbürgermeister.

Beauftragte des Bezirksamts: „Beauftragte für Gender Mainstreaming“

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. November 2021 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Geschlechter gibt es aus Sicht des Bezirksamtes?
  2. Was ist aus Sicht des Bezirksamtes „Gender Mainstreaming“?
  3. Wie hoch sind die Personalmittel für den oder die „Beauftragte für Gender Mainstreaming“ und auf wie viele Planstellen teilen sich diese auf? (Bitte datenschutzkonform anonymisieren)
  4. Wie hoch sind die Sachmittel für den oder die „Beauftragte für Gender Mainstreaming“?
  5. Welchen konkreten Aufgaben geht der oder die „Beauftragte für Gender Mainstreaming“ nach?
  6. Wie erfolgt die Wirkungsmessung der Leistungen des oder der „Beauftragte für Gender Mainstreaming“?
  7. Wie unterscheidet sich der Aufgabenbereich der oder des „Beauftragte für Gleichstellung“ vom Aufgabenbereich „Beauftragte für Gender Mainstreaming“?
  8. Ist es aus Sicht des Bezirksamtes denkbar, dass ein Mann auf dieser Stelle eingesetzt wird, und falls ja, warum führt das Bezirksamt in Drucksache 0013/XXI nur die weibliche Form bzw. die Mehrzahl „Beauftragte“, nicht aber die männliche Form „Beauftragter“ an?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/008/XXI vom 22.12.2021

Frage 1: 

Drei. 

Frage 2: 

Gender Mainstreaming ist eine präventive Handlungsstrategie der Gleichstellungspolitik. 

Frage 3 und 4: 

Gender Mainstreaming ist eine Querschnittsaufgabe, die vom gesamten Bezirksamt wahrgenommen wird und in allen Arbeitsbereichen Anwendung finden soll. Die Aufgaben einer Beauftragten für Gender Mainstreaming werden von der Bezirksstadträtin für Bildung, Kultur und Sport in Ergänzung ihrer anderen Aufgaben wahrgenommen. Insofern gibt es weder Personal- noch Sachmittel. 

Frage 5: 

Aufgabe der Beauftragten für Gender Mainstreaming ist die Prüfung der Anwendung der Grundsätze des Gender Mainstreaming in der Arbeit des Bezirksamts (siehe 2.) 

Frage 6.: 

Siehe die Antworten auf die Fragen 3 und 4. 

Frage 7: 

Die Umsetzung von Gender Mainstreaming in der Berliner Verwaltung wurde im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung im Jahr 2003 gestartet. Seitdem ist Gender Mainstreaming inte-grierter Bestandteil aller Verwaltungsbereiche, das im alltäglichen Verwaltungshandeln berücksichtigt werden soll. Die Arbeit der Beauftragten für Gender Mainstreaming ist daher ihrem Wesen nach eher nach innen, also auf die Verwaltung, ausgerichtet. Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt als Ansprechpartnerin für die Neuköllner Bürger:innen für die Umset-zung der Gleichstellung von Frauen und Männern im Bezirk eher nach außen. 

Frage 8: 

Ja. In DS 0013/XXI wird lediglich die weibliche Form verwendet, weil es sich bei der Beauftragten für Gender Mainstreaming um eine Frau handelt. 

Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Karin Korte, Bezirksstadträtin.

Auslastung und Struktur der Bürgerämter in Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. November 2021 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Termine bewältigten die Neuköllner Bürgerämter in den letzten fünf Jahren? (Bitte nach Jahr aufschlüsseln)
  2. Wie viele Bürger aus Neukölln benötigten in den letzten fünf Jahren einen Termin? (Bitte nach Jahr aufschlüsseln)
  3. Wie ermittelt das Bezirksamt den Bedarf an Terminen auf Bürgerämtern auch unter Berücksichtigung von Bedarfen aus anderen Bezirken?
  4. Wie viele Planstellen umfassen die Neuköllner Bürgerämter und wie viele dieser Planstellen sind davon konkret mit der Bürgerbetreuung (Terminabwicklung) befasst? (Bitte nach Aufgabenbereich aufschlüsseln)
  5. Sind die Planstellen derzeit voll besetzt? Falls nein, warum nicht?
  6. Plant das Bezirksamt, die Anzahl der Planstellen in den Neuköllner Bürgerämtern zu erhöhen?
  7. Wie viele Überstunden sind in den vergangenen fünf Jahren in den Neuköllner Bürgerämtern angefallen? (Bitte nach Jahr aufschlüsseln)
  8. Wie hoch war der durchschnittliche Prozentsatz der Mitarbeiter im Krankenstand in den Neuköllner Bürgerämtern in den letzten fünf Jahren? (Bitte nach Jahr aufschlüsseln)

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/006/XXI vom 22.12.2021

Frage 1:

Für das aktuelle Kalenderjahr 2021 ist der Abfragestatus bis 30.11.2021. Damit wäre die Hochrechnung bis Jahresende ca. 183.000 an Kunden. 

Kunden:

  • 2017: 267.430 (21948)
  • 2018: 280.144 (25355)
  • 2019: 276.258 (41286)
  • 2020: 169.731 (25958
  • 2021: 168.341 (23923) (bis 30.11.)

Termine:

  • 2017: 129.123 (19654)
  • 2018: 131.263 (23063)
  • 2019: 136.708 (39323)
  • 2020: 107.739 (25054)
  • 2021: 106.465 (23669) (bis 30.11.)

Dienstleistungen:

  • 2017: 289.592
  • 2018: 306.189
  • 2019: 301.405
  • 2020: 187.636
  • 2021: 180.061 (bis 30.11.)

Frage 2: 

Diese Frage kann nicht beantwortet werden, da es keine statistischen Erkenntnisse darüber gibt und die Berliner Bürgerämter in Allzuständigkeit arbeiten. 

Frage 3: 

Es gibt keine Ermittlung.

Frage 4: 

Das Bürgeramt hat 69 Vollzeitäquivalente (VZÄ) inklusive Führungskräfte. Von den 60 sachbearbeitenden VZÄs wird eine VZÄ für die Kassentätigkeit und Ausgabe der Dokumente in der Blaschkoallee 32 und eine VZÄ für die Bedienung des Second Level der 115 genutzt. Alle restlichen 58 VZÄs werden somit während der Öffnungszeiten im Front-Office eingesetzt. Ab September wurden 2 Beschäftigungspositionen (BPos) bis 31.12.2021 zusätzlich vom BA Neukölln mit Mitteln von SenFin eingerichtet und besetzt. 

Seit 1.10.2020 wird eine BPos von SenInnDs für die Ertüchtigung des Melderegisters zur Verfügung gestellt. Die 6 BPos, die von SenInnDS ab 1.3. bzw. 1.4.2021 als Task Force zur Verfügung gestellt wurden, werden aus freien Stellenanteilen des BA Neukölln finanziert. 

Frage 5: 

Die Besetzung der Führungskräfte ist zu 100 % ausgelastet, aber bei den SBs sind Stellenanteile aufgrund von Teilzeit, Elternzeiten, Erkrankung ohne Lohnfortzahlung und der erheblichen Fluktuation vorhanden. Zurzeit sind 9 VZÄs im Besetzungsverfahren, wo von vermutlich noch bis Ende des Jahres sechs vertraglich abgeschlossen werden. Zudem kommen im 1. Halbjahr 2022 fünf Kolleginnen zurück aus den Elternzeiten und zwei SBs sind im Pandemiestab eingesetzt. Deshalb werden von den 69 VZÄs zurzeit nur 55,68 besetzt gewertet. 

Frage 6: 

Für die anstehenden Haushaltsjahre 2022/23 ist nur die Erweiterung von 2 VZÄs aufgrund der Parkraumbewirtschaftung geplant. 

Frage 7: 

Überstunden wurden in den letzten 5 Jahren nicht angeordnet. 

Frage 8: 

Diese Frage kann nicht beantwortet werden, da die Daten nur für das gesamte Amt existieren, nicht jedoch für einzelne Fachbereiche. 

Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Martin Hikel, Bezirksbürgermeister.