Denunziationsportal Berliner-Register.de bzw. Register Neukölln 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/199/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 19. April 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Werden im Berliner Register die Meldungen von Diskriminierung und „extrem rechter“ Aktivitäten auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüft? Wenn ja, wie und in welcher Form. Wenn Nein, warum nicht?

2. Warum werden nur die Meldungen von „extrem rechten“ Aktivitäten berücksichtigt, jedoch nicht die von „extrem linken“ Aktivitäten bzw. die weiterer radikalisierter Gruppen?

3. Beabsichtigt das Bezirksamt zukünftig auch einen Überblick über die Anzahl und den Umfang von „extrem linken“ Aktivitäten und solche weiterer radikalisierter Gruppen zu erlangen? Wenn ja, wie?

4. Liegen dem Bezirksamt überhaupt Meldungen bezüglich linksextremistischer Straftaten oder der von anderen ideologisch geprägten Gruppen und deren Täter im Bezirk Neukölln vor?

5. Wie positioniert sich das Bezirksamt zur Auswertung des Registers in Neukölln über die Vorfälle im Jahr 2022, in dem sich laut Bericht die „LGBTIQ*“-Feindlichkeit prozentual verdoppelt hat?

6. Ist dem Bezirksamt etwas über das Täterprofil der „LGBTIQ*“-feindlichen Täter bekannt?

7. Mit welcher Summe wurde der Verein Yekmal e.V. durch das Bezirksamt im Jahr 2020, 2021 und 2022 unterstützt?

8. In welcher finanziellen Höhe wurde das Berliner Register bzw. das Register Neukölln durch das Bezirksamt im Jahr 2020, 2021 und 2022 unterstützt?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/199/XXI vom 05.10.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Nach Auskunft der Berliner Register fließen in die Dokumentation Vorfälle ein, die Bürger:innen im Alltag beobachten oder selbst erleben. Bei den Vorfällen handelt es sich um Aktivitäten der extremen Rechten, um rassistische Vorfälle im Alltag und Diskriminierung an verschiedenen Orten. Im Gegensatz zur Kriminalitätsstatistik der Polizei, beziehen die Register auch Vorfälle in die Dokumentation ein, die keine Straftaten sind oder die nicht angezeigt wurden.

Dazu gehören Gewalttaten, Beleidigungen und Bedrohungen, Brandstiftungen, Sachbeschädigungen, Veranstaltungen, Aufkleber, Sprühereien oder diskriminierende Sprüche. Die Berliner Register werden durch das Land Berlin gefördert, so dass das Bezirksamt Neukölln keine weitergehenden Informationen zu den fördervertraglichen Rahmenbedingungen und den konkreten Verfahrensweisen vorliegen. Im Gegensatz zu zwei anderen Bezirksämtern stehen dem Bezirksamt Neukölln nicht ausreichend Mittel zur Förderung der bestehenden oder weitergehender Aktivitäten des Registers Neukölln zur Verfügung. 

Zu 2.: 

S. Antwort zu Frage 1. 

Zu 3.: 

S. Antwort zu Frage 1. 

Zu 4.: 

Entsprechende Meldungen sind der Kriminalitätsstatistik der Polizei Berlin zu entnehmen. Das Bezirksamt wird in Einzelfällen durch die Polizei Berlin über Straftaten mit Bezug zu Einrichtungen des Bezirksamtes oder aufgrund übergeordneter Bedeutung informiert. 

Zu 5.: 

Dem Bericht des Neuköllner Registers zufolge hat sich der Anteil von Vorfällen im Zusammenhang mit LGBTIQ*-Feindlichkeit an allen Vorfällen von 5% im Jahr 2021 auf 11% im Jahr 2022 mehr als verdoppelt. Alleine 13 der 21 dokumentierten Angriffe sind auf das Motiv LGBTIQ*-Feindlichkeit zurückzuführen.

Das Bezirksamt beobachtet diesen Anstieg mit großer Sorge. Ziel des Bezirksamtes ist, dass alle Menschen in Neukölln sicher leben können – ungeachtet ihrer Herkunft, ihrer Religion oder ihrer sexuellen Identität. Neben bestehenden Angeboten für queere Menschen wie etwa den queeren Jugendtreff Q*ube hat das Bezirksamt deshalb u.a. das Projekt „Queerschutz Now“ gefördert, in dessen Rahmen Selbstverteidigungskurse für queere Menschen angeboten wurden. Auch die geplante Etablierung einer LSBTIQ*-Beauftragte:n im Bezirksamt dient diesem Ziel. 

Zu 6.: 

Dem Bezirksamt liegen dazu keine Daten vor. 

Zu 7.: 

Als anerkannter Träger der Jugendhilfe erhielt Yekmal e.V. Zuwendungen durch das Bezirksamt wie folgt: 

Zu 8.: 

Die Förderung des Berliner Registers bzw. des Registers Neukölln erfolgt durch das Land Berlin. Eine Förderung durch das Bezirksamt Neukölln besteht nicht. 

In Vertretung 

Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat 

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Zukunftsperspektiven Neuköllner Kultur-Flaggschiffe 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/198/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 18. April 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Welche Pläne verfolgt das Bezirksamt mit der Neuköllner Oper in der laufenden Wahlperiode? 

2. Gibt es Pläne zu einer Entwicklung des Heimathafens (wenn ja, welche?) 

3. Plant das Bezirksamt ähnliche Projekte bzw. Kooperationen für Kinder und Jugendliche wie das „Kinderopernhaus“ in der Gropiusstadt (wenn ja, inwiefern)? 

4. Beteiligt sich der Bezirk an anfallenden Kosten für das „Kinderopernhaus“ und wenn ja, bitte nach Höhe und Jahr aufschlüsseln? 

5. Verfolgt das Bezirksamt Pläne, ausgewählte Naturorte im Bezirk zu Kulturorten zu erweitern (wenn ja, inwiefern)?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/198/XXI vom 01.06.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Die inhaltliche Arbeit der Neuköllner Oper wird nicht durch das Bezirksamt Neukölln festgelegt.

Zu 2.:

Die Betreiber*innen des Heimathafens haben die Räumlichkeiten vom Bezirksamt angemietet. Eine darüberhinausgehende Rolle als die eines Vermieters hat das Bezirksamt Neukölln nicht.

Zu 3.:

Die Senatskulturverwaltung für Kultur hat unterschiedliche Fördersäulen, die mit Projekten unterfüttert werden, so zum Beispiel die Fördersäule Kulturelle Bildung oder das Förderprogramm für Kinder-, Jugend- und Puppentheater und Akteur*innen im Bereich der Performing Arts für ein junges Publikum (KiA-Programm). Im Rahmen einer Zuwendung finden jährlich sehr unterschiedliche Projekte statt. Die Förderaufrufe finden jährlich statt. Das Bezirksamt Neukölln ist Fördergeber, beteiligt sich allerdings nicht an den inhaltlichen Planungen.

Zu 4.:

Das Projekt Kinderopernhaus der Staatsoper ist ein von der Senatsbildungsverwaltung gefördertes Projekt in mehreren Bezirken. Der Beitrag der Bezirke wird unterschiedlich erbracht. Der Bezirk Neukölln stellt die Räumlichkeiten des Gemeinschaftshauses für das gemeinsame Projekt ohne weitere Kosten für die Proben als auch die Aufführung zur Verfügung. Gleichfalls übernimmt die Musikschule im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags die Honorarkosten für den/die Chorleiterin und die Stimmbildnerin. Die von der Musikschule nach der AV Honorare finanzierten pädagogischen Lehrkräfte gehören zum regulären Kreis der Musikschulhonorarkräfte Neuköllns. Kosten werden dem Bezirk erst ab September 2023 entstehen, sodass hier nur die kalkulierten Kosten genannt werden können: soweit es sich um ein Schuljahr von ca. 10 Monaten handelt, werden die Kosten dies inkl. Workshops bei rund 15.000 € für das Schul- jahr 2023/2024 liegen.

Zu 5.:

Nein. Jede*r Veranstalter*in einer kulturellen Veranstaltung muss beim Grundstückseigentümer entsprechende Anfragen bzw. bei öffentlichen Flächen ein Antrag auf Sondernutzung stellen. Übergreifende Pläne, Naturorte zu Kulturorten zu erweitern, existieren nicht.

Karin Korte, Bezirksstadträtin

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Cancel Culture in Neukölln 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/197/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 18. April 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Beabsichtigt das Bezirksamt Straßen und/oder Plätze in Neukölln umzubenennen (wenn ja, bitte aufschlüsseln wo und wodurch ersetzt)? 

2. Sind dem Bezirksamt Initiativen bekannt, die Straßen und/oder Plätze in Neukölln umbenennen wollen (wenn ja, bitte Initiativen und Umbenennungsvorschläge aufschlüsseln)? 

3. Wie steht das Bezirksamt zur Einrichtung einer beratenden Experten-Kommission zur Namensgebung/Namensänderung von Straßen/Plätzen und anderen öffentlichen Einrichtungen im Bezirk? 

4. Wie steht das Bezirksamt zur Möglichkeit, unter deutsche Namensbezeichnungen von Straßen und Plätzen in Neukölln arabische und/oder türkische Übersetzungen zu schreiben? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/197/XXI vom 01.06.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Nein.

Zu 2.:

Nein.

Zu 3.:

Die Einrichtung einer ständigen beratenden Expert*innenkommission zur Namensgebung bzw. Namensänderung von Straßen und Plätzen strebt das Bezirksamt gegenwärtig nicht an. Um-benennungen sind Einzelfallentscheidungen, bei denen jeweils auf die konkrete Situation, ins-besondere auf die betroffenen Anwohner*innen, eingegangen werden muss. Einzelne Umbenennungsprozesse bedürfen allerdings jeweils einer breiten Bürger*innenbeteiligung, wie die Benennung der Lucy-Lameck-Straße gezeigt hat.

Zu 4.:

Die Straßenbenennung in Berlin fußt in Berlin auf der Allgemeinen Anweisung zu § 5 des Berli-ner Straßengesetzes. Dort ist u.a. auch die Anbringung von Erläuterungsschildern geregelt. Dies bezieht sich allerdings nur auf den Fall, wenn die Bedeutung eines Straßennamens nicht eindeutig zu erkennen ist. Der Erläuterungstext soll kurz sein und im Allgemeinen nicht mehr als drei Zeilen beanspruchen. In höchstens weiteren drei Zeilen können zusätzliche Angaben über das Wirken von Personen oder die Bedeutung der Ereignisse aufgeführt werden, sofern dies zum besseren Verständnis beiträgt. Ob Erläuterungsschilder auch in anderen Sprachen als Deutsch angebracht werden können, bedürfte einer eingehenden Prüfung durch das Straßen- und Grünflächenamt, die im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht zu leisten ist.

Karin Korte, Bezirksstadträtin

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Ausbruch Bienenseuche in Neukölln 

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/196/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 18. April 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viele Bienenstandorte gibt es wo im Bezirk? 

2. Bei wie vielen der Bienenstandorte handelt es sich um private Imkereien? 

3. Unterhält der Bezirk eigene Imkereien bzw. pflegt er Bienenstandorte? 

4. Gab es vor der aktuellen Seuche in den letzten Jahren vergleichbaren Krankheitsbefall bei in den Neuköllner Bienenstandorten (wenn ja, bitte nach Krankheiten und Jahren aufschlüsseln)? 

5. Gibt es für Fälle von Krankheitsbefall in den Bienenstandorten ein Notfallmanagement-Programm des Bezirksamts? 

6. Plant das Bezirksamt weitergehende Maßnahmen als die Einrichtung von Sperrgebieten in den betroffenen Bienenstandorten? 

7. Plant das Bezirksamt ein Präventionsprogramm, um künftig Seuchen in den Bienenstandorten zu vermeiden (wenn ja, inwiefern; Falls nein, weshalb)? 

8. Gibt es Überlegungen oder konkrete Planungen seitens des Bezirksamts, für einen Ausbau der Bienenstandorte im Bezirk? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/196/XXI vom 01.06.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann ,

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Im Bezirk Neukölln sind ca. 400 Bienenstandorte amtlich registriert, die sich in der Fläche des Gesamtbezirk verteilen. Darüber hinaus ist ein Anteil nicht registrierter Bienenhaltungen anzunehmen.

Zu 2.:

Die veterinärrechtliche Registrierungspflicht und das resultierende Bienenregister unterscheidet grundsätzlich nicht zwischen privaten und gewerblichen Bienenhaltungen. Überwiegend erfolgte die Registrierung durch natürliche Personen.

Zu 3.:

Eine Anzeige der Bienenhaltung durch das Bezirksamt Neukölln ist nicht registriert.

Zu 4.:

Seit 2014 wurden im Bezirk wiederkehrend Verdachts- und Ausbruchsfälle der Amerikanischen Faulbrut der Bienen amtlich festgestellt.

Zu 5.:

Grundsätzlich erfolgen bei Verdacht oder Feststellung anzeigepflichtiger Tierseuchen unverzüglich amtstierärztliche Maßnahmen zur epidemiologischen Ermittlung und ggf. zur Bekämpfung der betreffenden Tierseuchen. Damit einhergehend erfolgt eine organisatorische Anpassung und anlassbezogen eine Aufgaben Priorisierung im Fachbereich VetLeb.

Im Fall der anzeigepflichtigen Bienenseuchen besteht, im Gegensatz z.B. zur Tollwut oder der Geflügelpest, kein zoonotisches Potential. d.h. es existiert kein Risiko einer Ansteckungsmöglichkeit oder gesundheitlicher Schaden der Bevölkerung.

Zu 6.:

Die gesetzlich vorgeschriebene Einrichtung von Sperrbezirken um und einhergehenden Restriktionen für die betroffenen Bienenhaltungen sind selbstverständlich nur ein Bestandteil der amtstierärztlichen Aufgaben. So erfolgen die gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen aller Bienenstandorte im Sperrbezirk. Auch wurde amtstierärztlich verfügt, dass alle Bienenhalter und Bienenhalterinnen im Sperrbezirk Ihre Kontaktangaben des Bienenregisters überprüfen und Völkerzahlen aktualisieren müssen.

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Zu 7.:

Die amtstierärztliche Überwachung der Bienenhaltungen erfolgt von der Ermittlung von bisher nicht erfasster Bienenstandorte, der Registrierung, der Überwachung des Verbringens von Bie- nen innerhalb Berlins bis zum innergemeinschaftlichen Handel (z.B. Bienenköniginnen, Paketbienen, etc.) und der Verdachtsabklärung und Ausbruchsbekämpfung. Sie hat somit prinzipiell immer eine präventive Ausrichtung. Auch die Stärkung der Kommunikation zur Sensibilisierung und Aufklärung der betroffenen Tierhalterinnen und Tierhaltern sowie der Bevölkerung beim Thema der Tiergesundheit und Tierseuchenprophylaxe ein wichtiges Ziel. Amtstierärztliche Bescheinigungen zum Verbringen von Bienenvölkern aus dem Bezirk werden ausschließlich auf Grundlage einer mikrobiologischen Untersuchung von Futterkranzproben ausgestellt.

Tierhalterinnen und Tierhaltern können und müssen gesetzlich jeden Verdacht einer anzeigepflichtigen Tierseuche bei der Veterinäraufsicht anzeigen, woraufhin eine amtstierärztliche Überprüfung und Ermittlung durchgeführt wird.
Im Land Berlin existieren seit Jahren verschiedenen Angebote für Bienenhalterinnen und –halter auf freiwilliger Basis Probenmaterial an das Landesinstitut für Bienenkunde in Hohen Neuendorf einzusenden. Die Untersuchungskosten werden durch das Land subventioniert und liegen bei ca. 8-16 €/6 Bienenvölker.

Zu 8.:

Diesbezüglich liegen dem Fachbereich VetLeb keine Informationen vor.

Gerrit Kringel, Bezirksstadtrat

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Volksfeste und Traditionen erhalten – Sachstand Maientage 2023 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Großen Anfrage (Drs. Nr. 0714/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 29. März 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Finden im Jahr 2023 die Neuköllner Maientage wieder statt und wenn ja, wo? 
  2. Welche Schritte hat das Bezirksamt seit Mai 2022 wann unternommen, um einen Standort für die Neuköllner Maientage 2023 zu finden? 
  3. Wie ist der genaue Sachstand bezüglich der konkreten Planungen mit den zuständigen Senatsverwaltungen, dem Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, der Tempelhof Projekt GmbH und den anderen Akteuren bzgl. des Standortes Tempelhofer Feld?
  4. Welche anderen möglichen Standorte für das beliebte Volksfest hat das Bezirksamt mit welchem Ergebnis geprüft?
  5. Ist damit zu rechnen, dass die Neuköllner Maientage nach dem sogenannten „klimaresilienten“ Umbau der Hasenheide wieder im Volkspark gefeiert werden können?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0714/XXI vom 29.03.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der Fraktion der AfD wie folgt:

Zu 1.:

Ich wäre sehr erfreut, wenn ich Ihnen diese Frage beantworten könnte. Nach wie vor bin ich in intensiven Abstimmungen darüber, ob und wann in diesem Jahr die Maientage stattfinden können. Eine endgültige Entscheidung hierzu gibt es noch nicht.

Zu 2.:

Das Bezirksamt hat verschiedene Alternativstandorte geprüft und mit zahlreichen Beteiligten gesprochen. Im Ergebnis wurde klar: Als einziger denkbarer Standort kommt das Vorfeld des ehemaligen Flughafens Tempelhof in Frage. In der Folge erfolgten seit 2022 unzählige Gespräche und Abstimmungen mit zahlreichen Akteuren, um zu prüfen, ob die Maientage auf dem Vorfeld durchgeführt werden können und was hierzu erforderlich ist.

Zu 3.:

Die Gespräche, ob die Maientage im Jahr 2023 auf dem Tempelhofer Feld stattfinden finden können, sind noch nicht abgeschlossen. Zahlreiche Fragestellungen zu Genehmigungen, Auflagen in Bezug auf Umwelt- und Immissionsschutz, zum Sicherheitskonzept oder zur An- und Abreise der Besuchenden sind in den vergangenen Monaten abgestimmt worden und werden weiter abgestimmt. Ob und wann die Maientage tatsächlich auch stattfinden werden, kann ich Ihnen erst mitteilen, wenn diese Gespräche abgeschlossen sind.

Zu 4.:

Ein Volksfest in der Größe der Maientage hat sehr spezifische Anforderungen an den Standort. Dazu gehören neben der eigentlich benötigten Fläche beispielsweise Aspekte wie Strom- und Wasserversorgung, Immissionsschutz und Erreichbarkeit, aber auch etwa Übernachtungsmöglichkeiten für die Schausteller. Angesichts dieser Anforderungen sind alternative Standorte nur schwer zu finden. Das Bezirksamt hat deshalb grundsätzlich alle Möglichkeiten im Bezirk geprüft. Darunter die Sperrung von Straßenzügen (Columbiadamm), größere Privatparkplätze im Eigentum Dritter, Flächen in anderen Bezirken sowie andere Grünflächen wie das Tempelhofer Feld. All diese Vorschläge kamen aus verschiedenen rechtlichen Gründen nicht in Frage.

Zu 5.:

Nein. Die Hasenheide klimaresilient und für die Zukunft aufzustellen bedeutet eben auch, die wertvollen Grünanlagen substanziell zu schützen. Das ist mit einem Volksfest in der Dimension der Maientage nicht möglich.

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister. Es gilt das gesprochene Wort!

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Abwahl des bestehenden und Bezirksamtes und dessen Neubesetzung I

Antrag der AfD-Fraktion: zurückgezogen

Datum: 29. März 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln wählt den Bezirksbürgermeister Martin Hikel ab. 

Begründung:

Nach dem durch den SPD-geführten Innensenat verschuldeten Wahlchaos im Jahr 2021 fanden auf Anordnung des Verfassungsgerichtshofes Berlin am 12. Februar 2023 Wiederholungswahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen statt. Nach den Wahlergebnissen vom 12. Februar ergibt sich für die Besetzung des Bezirksamts Neukölln ein anderer Proporz als nach den ursprünglich fehlerhaften Wahlen vom September 2021. 

Zwar sind Bezirksstadträte und auch der Bezirksbürgermeister gemäß Geschäftsordnung und Bezirksverwaltungsgesetz für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Es stellt jedoch ein erhebliches Demokratiedefizit dar, wenn das Bezirksamt nicht dem Wählerwillen entsprechend besetzt ist. Nach Auffassung der Antragsteller liegt somit ein „gewichtiger Grund“ für die Abwahl der Bezirksamtsmitglieder vor.  

Ergebnis Drs. Nr. 0704/XXI: zurückgezogen

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU:
  • SPD:
  • Grüne:
  • Linke:
  • AfD:

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Abwahl des bestehenden und Bezirksamtes und dessen Neubesetzung II

Antrag der AfD-Fraktion: zurückgezogen

Datum: 29. März 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln wählt den Bezirksstadtrat Jochen Biedermann ab. 

Begründung:

Nach dem durch den SPD-geführten Innensenat verschuldeten Wahlchaos im Jahr 2021 fanden auf Anordnung des Verfassungsgerichtshofes Berlin am 12. Februar 2023 Wiederholungswahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen statt. Nach den Wahlergebnissen vom 12. Februar ergibt sich für die Besetzung des Bezirksamts Neukölln ein anderer Proporz als nach den ursprünglich fehlerhaften Wahlen vom September 2021. 

Zwar sind Bezirksstadträte und auch der Bezirksbürgermeister gemäß Geschäftsordnung und Bezirksverwaltungsgesetz für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Es stellt jedoch ein erhebliches Demokratiedefizit dar, wenn das Bezirksamt nicht dem Wählerwillen entsprechend besetzt ist. Nach Auffassung der Antragsteller liegt somit ein „gewichtiger Grund“ für die Abwahl der Bezirksamtsmitglieder vor.  

Ergebnis Drs. Nr. 0708/XXI: zurückgezogen

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU:
  • SPD:
  • Grüne:
  • Linke:
  • AfD:

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Abwahl des bestehenden und Bezirksamtes und dessen Neubesetzung III

Antrag der AfD-Fraktion: zurückgezogen

Datum: 29. März 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln wählt den Bezirksstadtrat Falko Liecke ab. 

Begründung:

Nach dem durch den SPD-geführten Innensenat verschuldeten Wahlchaos im Jahr 2021 fanden auf Anordnung des Verfassungsgerichtshofes Berlin am 12. Februar 2023 Wiederholungswahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen statt. Nach den Wahlergebnissen vom 12. Februar ergibt sich für die Besetzung des Bezirksamts Neukölln ein anderer Proporz als nach den ursprünglich fehlerhaften Wahlen vom September 2021. 

Zwar sind Bezirksstadträte und auch der Bezirksbürgermeister gemäß Geschäftsordnung und Bezirksverwaltungsgesetz für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Es stellt jedoch ein erhebliches Demokratiedefizit dar, wenn das Bezirksamt nicht dem Wählerwillen entsprechend besetzt ist. Nach Auffassung der Antragsteller liegt somit ein „gewichtiger Grund“ für die Abwahl der Bezirksamtsmitglieder vor.  

Ergebnis Drs. Nr. 0709/XXI: zurückgezogen

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU:
  • SPD:
  • Grüne:
  • Linke:
  • AfD:

Dokumente

Abwahl des bestehenden und Bezirksamtes und dessen Neubesetzung IV

Antrag der AfD-Fraktion: zurückgezogen

Datum: 29. März 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln wählt die Bezirksstadträtin Sarah Nagel ab. 

Begründung:

Nach dem durch den SPD-geführten Innensenat verschuldeten Wahlchaos im Jahr 2021 fanden auf Anordnung des Verfassungsgerichtshofes Berlin am 12. Februar 2023 Wiederholungswahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen statt. Nach den Wahlergebnissen vom 12. Februar ergibt sich für die Besetzung des Bezirksamts Neukölln ein anderer Proporz als nach den ursprünglich fehlerhaften Wahlen vom September 2021. 

Zwar sind Bezirksstadträte und auch der Bezirksbürgermeister gemäß Geschäftsordnung und Bezirksverwaltungsgesetz für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Es stellt jedoch ein erhebliches Demokratiedefizit dar, wenn das Bezirksamt nicht dem Wählerwillen entsprechend besetzt ist. Nach Auffassung der Antragsteller liegt somit ein „gewichtiger Grund“ für die Abwahl der Bezirksamtsmitglieder vor.  

Ergebnis Drs. Nr. 0710/XXI: zurückgezogen

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU:
  • SPD:
  • Grüne:
  • Linke:
  • AfD:

Dokumente

Abwahl des bestehenden und Bezirksamtes und dessen Neubesetzung V

Antrag der AfD-Fraktion: zurückgezogen

Datum: 29. März 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln wählt die Bezirksstadträtin Karin Korte ab. 

Begründung:

Nach dem durch den SPD-geführten Innensenat verschuldeten Wahlchaos im Jahr 2021 fanden auf Anordnung des Verfassungsgerichtshofes Berlin am 12. Februar 2023 Wiederholungswahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen statt. Nach den Wahlergebnissen vom 12. Februar ergibt sich für die Besetzung des Bezirksamts Neukölln ein anderer Proporz als nach den ursprünglich fehlerhaften Wahlen vom September 2021.

Zwar sind Bezirksstadträte und auch der Bezirksbürgermeister gemäß Geschäftsordnung und Bezirksverwaltungsgesetz für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Es stellt jedoch ein erhebliches Demokratiedefizit dar, wenn das Bezirksamt nicht dem Wählerwillen entsprechend besetzt ist. Nach Auffassung der Antragsteller liegt somit ein „gewichtiger Grund“ für die Abwahl der Bezirksamtsmitglieder vor.

Ergebnis Drs. Nr. 0711/XXI: zurückgezogen

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU:
  • SPD:
  • Grüne:
  • Linke:
  • AfD:

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Abwahl des bestehenden und Bezirksamtes und dessen Neubesetzung VI

Antrag der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 29. März 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln wählt die Bezirksstadträtin Mirjam Blumenthal ab. 

Begründung:

Nach dem durch den SPD-geführten Innensenat verschuldeten Wahlchaos im Jahr 2021 fanden auf Anordnung des Verfassungsgerichtshofes Berlin am 12. Februar 2023 Wiederholungswahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen statt. Nach den Wahlergebnissen vom 12. Februar ergibt sich für die Besetzung des Bezirksamts Neukölln ein anderer Proporz als nach den ursprünglich fehlerhaften Wahlen vom September 2021. 

Zwar sind Bezirksstadträte und auch der Bezirksbürgermeister gemäß Geschäftsordnung und Bezirksverwaltungsgesetz für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Es stellt jedoch ein erhebliches Demokratiedefizit dar, wenn das Bezirksamt nicht dem Wählerwillen entsprechend besetzt ist. Nach Auffassung der Antragsteller liegt somit ein „gewichtiger Grund“ für die Abwahl der Bezirksamtsmitglieder vor.  

Ergebnis Drs. Nr. 0712/XXI: abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Tankstelle an der Sonnenallee / Ecke Hobrechtstraße

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. Nr. 0728/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 29. März 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie ist der momentane Stand bezüglich der Erteilung einer Baugenehmigung für dieses Grundstück? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0728/XXI vom 29.03.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher / sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Potthast,

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage zusammenfassend wie folgt:

Das Bezirksamt befindet sich in Gesprächen mit dem Eigentümer zum Abschluss eines Städtebaulichen Vertrags. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann noch keine Aussage über die Erteilung einer Baugenehmigung getroffen werden. Eine erteilte Baugenehmigung berechtigt zum Baubeginn innerhalb von zwei Jahren (Verlängerung möglich).

Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat. Es gilt das gesprochene Wort.

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Straßenlaternen doppelt gemoppelt

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/189/XXI) richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 27. März 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Aus welchen Gründen sind an der Sonnenallee Ecke Erkstraße nach Bauarbeiten zwei Lichtmasten der öffentlichen Beleuchtung in nur ca. einem Meter Abstand aufgestellt?

2. Wann wird einer der beiden Lichtmasten abgebaut?

3. Auf welche Höhe belaufen sich die Anschaffungskosten für einen neuen Lichtmast?

4. Auf welche Höhe beliefen sich die Gesamtkosten, um den neuen Lichtmast an diesem Standort aufzustellen?

5. Auf welche Höhe würden sich die Kosten belaufen, um einen gebrauchten Lichtmast an diesem Standort um einen Meter zu versetzen, ggf. instand zu setzen und neu aufzustellen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/189/XXI vom 24.04.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage zusammenfassend wie folgt: 

Die erfragten Sachverhalte entziehen sich der Kenntnis des Bezirksamtes. Für die öffentliche Beleuchtung in Berlin ist die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) verantwortlich. Weitere Informationen sind hier zu finden: https://www.ber-lin.de/sen/uvk/verkehr/infrastruktur/oeffentliche-beleuchtung/

Für eine Beantwortung Ihrer Fragen wenden Sie sich daher bitte an Ihre Fraktion im Abgeordnetenhaus, da Anfragen, welche die Zuständigkeit einer Senatsverwaltung betreffen, über das Abgeordnetenhaus gestellt werden müssen. 

Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat 

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Hilflos im Berliner Schilderwald 

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/188/XXI) richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 27. März 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Verkehrszeichen (nach StVO) gab es im Jahr 2019 im Bezirk Neukölln?
  2. Wie viele Verkehrszeichen gibt es derzeit im Bezirk Neukölln?
  3. Wie viele Verkehrszeichen wurden durch die Einrichtung der neuen Tempo-30-Zonen und im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung in den letzten drei Jahren im Bezirk neu angebracht?
  4. Wie viele Verkehrszeichen werden durch die Einrichtung der neuen Tempo-30-Zonen und der Parkraumbewirtschaftung bis zum Jahr 2025 im Bezirk Neukölln voraussichtlich benötigt?
  5. Wie viele Verkehrszeichen werden bis zum Jahr 2025 voraussichtlich insgesamt benötigt?
  6. Auf welche Höhe belaufen sich die Kosten für ein Verkehrszeichen (mindestens, höchstens, durchschnittlich)? 
  7. Auf welche Höhe beliefen sich die Kosten für die Erhaltung und Instandsetzung der Verkehrszeichen in den Jahren 2019, 2020, 2021? Bitte nach den jeweiligen Jahren aufschlüsseln.

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/188/XXI vom 24.04.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1. und 2. 

Das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) führt hierzu keine Statistiken. Eine Beantwortung der beiden Fragen ist daher nicht möglich. 

Zu 3. 

Neue Tempo-30-Zonen wurden in den letzten drei Jahren nicht eingerichtet. Im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung wurden bislang keine Schilder aufgestellt. 

Zu 4. 

Hinsichtlich der Einrichtung neuer Tempo-30-Zonen ist eine Beantwortung der Frage nicht möglich. Bei der Parkraumbewirtschaftung wird für alle acht derzeit geplanten Parkzonen mit der Aufstellung von etwa 500 Schildern gerechnet. 

Zu 5. 

Da eine Notwendigkeit von unterschiedlichsten Faktoren abhängig ist, lässt sich die Frage weder valide beantworten noch entsprechend schätzen. 

Zu 6. 

Die Kosten der Schilder variieren von Verkehrszeichen zu Verkehrszeichen und belaufen sich pro Stück zwischen 10,00 Euro bis 66,00 Euro (Mittelwert liegt bei ca. 25,00 Euro je Schild). 

Zu 7. 

Das SGA führt hierzu keine Statistiken. Eine Beantwortung der Frage ist daher nicht möglich. 

Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat 

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Beantwortung der Drucksache – 0368/XXI Sperrmüll-Kieztage 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/187/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 27. März 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Auf welche Höhe belaufen sich die Kosten für die Steuerzahler, die durch das Hinzuziehen der Agentur NEW STANDARD STUDIO durch das Bezirksamt entstehen?
  2. Fallen die Kosten der Agentur NEW STANDARD STUDIO einmalig oder fortlaufend für jeden Sperrmüll-Kieztag an?
  3. Aus welchen Gründen hat die Nachhaltigkeitsagentur NEW STANDARD STUDIO den Zuschlag für die Umsetzung der Kampagne erhalten?
  4. Welche anderen Agenturen haben sich für die Durchführung der Sperrmüll-Kieztage beworben?
  5. Wurde der Auftrag zur Umsetzung dieser Kampagne öffentlich ausgeschrieben? Wenn ja, über welchen Zeitraum? Wenn nein, warum nicht?
  6. Auf welche Höhe der finanziellen Ausgaben hätte sich die Erteilung des Zuschlages an andere Agenturen belaufen? Bitte um Aufzählung.
  7. Welche Kosten wären durch die Übernahme der Organisation durch die BSR entstanden?
  8. Gab es Anfragen an die BSR, ob diese die Organisation und Durchführung der Sperrmüll-Kieztage übernehmen kann. Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/187/XXI vom 02.05.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Den Bezirken steht im Rahmen der Gesamtstrategie „Saubere Stadt“ jährlich ein bestimmter Betrag zur Verfügung (2023: 3,3 Mio. EUR), um gezielt zum Thema Müllervermeidung und -entsorgung aufzuklären und Maßnahmen für nachhaltiges ReUse, Up- und Recycling umzusetzen.

Der Anteil der Mittel, die jedem Bezirk zustehen, errechnet sich anhand der registrierten illegalen Sperrmüllablagerungen. In Neukölln wird das Aktionsprogramm zu einem großen Teil durch die Kampagne „Schön wie wir“ umgesetzt. Dafür wurde die Nachhaltigkeitsagentur NEW STANDARD STUDIO beauftragt. Die Agentur erhält für die Umsetzung der Maßnahmenpakete (z.B. Clean-Ups und Baumscheibenbepflanzungen mit Bürgerinnen und Bürgern, Kiezfeste, Workshops für verschiedene Zielgruppen, etwa in Grundschulen zum Thema Lebensmittelverschwendung, …) im Vertragszeitraum 01.11.2022 bis 31.12.2023 insgesamt 546.067,20 Euro

Zu 2.: 

Die Tausch- und Sperrmüllmärkte sind ein Leistungsbaustein des Vertrags mit dem NEW STANDARD STUDIO. Daher sind die Kosten dafür Teil der vertraglichen Vergütung, die jeweils quartalsweise für drei Monate ausgezahlt wird. 

Zu 3.: 

Das NEW STANDARD STUDIO wurde im Rahmen einer europaweiten öffentlichen Ausschreibung ausgewählt, da es mit seinem Angebot überzeugt und die Anforderungen erfüllt hat. 

Zu 4.: 

Das NEW STANDARD STUDIO war der einzige Bewerber

Zu 5.: 

Der Auftrag wurde in einem offenen Verfahren europaweit ausgeschrieben. Die Bekanntmachung erfolgte im Zeitraum 12.09.2022 bis 12.10.2022. 

Zu 6.: 

Es gab keine weiteren Bewerber (siehe auch Frage 4). 

Zu 7.: 

Die BSR und das NEW STANDARD STUDIO kooperieren bei der Organisation der Tausch- und Sperrmüllmärkte. Die Kosten für die Entsorgung des Sperrmülls werden ab April 2023 von der BSR im Rahmen der „BSR-Kieztage“ übernommen.

Bei den Tausch- und Sperrmüllmärkten geht es jedoch in Neukölln nicht nur um die reine Entsorgung des Sperrmülls, sondern auch um Sensibilisierung zu den Themen Müllvermeidung, ReUse, Recycling und Upcycling. Die für die reine Entsorgung des Sperrmülls ursprünglich im Vertrag mit dem NEW STANDARD STUDIO vorgesehenen Mittel fließen in andere Leistungsbausteine der Kampagne „Schön wie wir“. 

Zu 8.: 

Siehe dazu Antwort 7. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

Dokumente

Abwahl des bestehenden und Bezirksamtes und dessen Neubesetzung I

Antrag – Dringlichkeit – der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 16. März 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln wählt den Bezirksbürgermeister Martin Hikel ab. 

Begründung: 

Nach dem durch den SPD-geführten Innensenat verschuldeten Wahlchaos im Jahr 2021 fanden auf Anordnung des Verfassungsgerichtshofes Berlin am 12. Februar 2023 Wiederholungswahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen statt. Nach den Wahlergebnissen vom 12. Februar ergibt sich für die Besetzung des Bezirksamts Neukölln ein anderer Proporz als nach den ursprünglich fehlerhaften Wahlen vom September 2021. 

Zwar sind Bezirksstadträte und auch der Bezirksbürgermeister gemäß Geschäftsordnung und Bezirksverwaltungsgesetz für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Es stellt jedoch ein erhebliches Demokratiedefizit dar, wenn das Bezirksamt nicht dem Wählerwillen entsprechend besetzt ist. Nach Auffassung der Antragsteller liegt somit ein „gewichtiger Grund“ für die Abwahl der Bezirksamtsmitglieder vor.  

Ergebnis Drs. Nr. 0693/XXI: abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

Dokumente

Abwahl des bestehenden und Bezirksamtes und dessen Neubesetzung II

Antrag – Dringlichkeit – der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 16. März 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln wählt den Bezirksstadtrat Jochen Biedermann ab. 

Begründung:

Nach dem durch den SPD-geführten Innensenat verschuldeten Wahlchaos im Jahr 2021 fanden auf Anordnung des Verfassungsgerichtshofes Berlin am 12. Februar 2023 Wiederholungswahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen statt. Nach den Wahlergebnissen vom 12. Februar ergibt sich für die Besetzung des Bezirksamts Neukölln ein anderer Proporz als nach den ursprünglich fehlerhaften Wahlen vom September 2021. 

Zwar sind Bezirksstadträte und auch der Bezirksbürgermeister gemäß Geschäftsordnung und Bezirksverwaltungsgesetz für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Es stellt jedoch ein erhebliches Demokratiedefizit dar, wenn das Bezirksamt nicht dem Wählerwillen entsprechend besetzt ist. Nach Auffassung der Antragsteller liegt somit ein „gewichtiger Grund“ für die Abwahl der Bezirksamtsmitglieder vor.  

Ergebnis Drs. Nr. 0694/XXI: abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

Dokumente

Abwahl des bestehenden und Bezirksamtes und dessen Neubesetzung III

Antrag – Dringlichkeit – der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 16. März 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln wählt den Bezirksstadtrat Falko Liecke ab. 

Begründung:

Nach dem durch den SPD-geführten Innensenat verschuldeten Wahlchaos im Jahr 2021 fanden auf Anordnung des Verfassungsgerichtshofes Berlin am 12. Februar 2023 Wiederholungswahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen statt. Nach den Wahlergebnissen vom 12. Februar ergibt sich für die Besetzung des Bezirksamts Neukölln ein anderer Proporz als nach den ursprünglich fehlerhaften Wahlen vom September 2021. 

Zwar sind Bezirksstadträte und auch der Bezirksbürgermeister gemäß Geschäftsordnung und Bezirksverwaltungsgesetz für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Es stellt jedoch ein erhebliches Demokratiedefizit dar, wenn das Bezirksamt nicht dem Wählerwillen entsprechend besetzt ist. Nach Auffassung der Antragsteller liegt somit ein „gewichtiger Grund“ für die Abwahl der Bezirksamtsmitglieder vor.  

Ergebnis Drs. Nr. 0695/XXI: abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Abwahl des bestehenden und Bezirksamtes und dessen Neubesetzung IV

Antrag – Dringlichkeit – der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 16. März 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln wählt die Bezirksstadträtin Sarah Nagel ab. 

Begründung:

Nach dem durch den SPD-geführten Innensenat verschuldeten Wahlchaos im Jahr 2021 fanden auf Anordnung des Verfassungsgerichtshofes Berlin am 12. Februar 2023 Wiederholungswahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen statt. Nach den Wahlergebnissen vom 12. Februar ergibt sich für die Besetzung des Bezirksamts Neukölln ein anderer Proporz als nach den ursprünglich fehlerhaften Wahlen vom September 2021. 

Zwar sind Bezirksstadträte und auch der Bezirksbürgermeister gemäß Geschäftsordnung und Bezirksverwaltungsgesetz für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Es stellt jedoch ein erhebliches Demokratiedefizit dar, wenn das Bezirksamt nicht dem Wählerwillen entsprechend besetzt ist. Nach Auffassung der Antragsteller liegt somit ein „gewichtiger Grund“ für die Abwahl der Bezirksamtsmitglieder vor.  

Ergebnis Drs. Nr. 0696/XXI: abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

Dokumente

Abwahl des bestehenden und Bezirksamtes und dessen Neubesetzung V

Antrag – Dringlichkeit – der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 16. März 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln wählt die Bezirksstadträtin Karin Korte ab. 

Begründung:

Nach dem durch den SPD-geführten Innensenat verschuldeten Wahlchaos im Jahr 2021 fanden auf Anordnung des Verfassungsgerichtshofes Berlin am 12. Februar 2023 Wiederholungswahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen statt. Nach den Wahlergebnissen vom 12. Februar ergibt sich für die Besetzung des Bezirksamts Neukölln ein anderer Proporz als nach den ursprünglich fehlerhaften Wahlen vom September 2021. 

Zwar sind Bezirksstadträte und auch der Bezirksbürgermeister gemäß Geschäftsordnung und Bezirksverwaltungsgesetz für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Es stellt jedoch ein erhebliches Demokratiedefizit dar, wenn das Bezirksamt nicht dem Wählerwillen entsprechend besetzt ist. Nach Auffassung der Antragsteller liegt somit ein „gewichtiger Grund“ für die Abwahl der Bezirksamtsmitglieder vor. 

Ergebnis Drs. Nr. 0697/XXI: abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

Dokumente

Tagesspiegel-Newsletter Neukölln: Berichterstattung über die Anträge zur Abwahl und Neubesetzung des Bezirksamts nach Wahlwiederholung

Medium: Tagesspiegel-Newsletter für Neukölln vom 15. März 2023

+++ Rücktrittsforderung. Los geht es mit fünf Dringlichkeitsanträgen der AfD, welche die Abwahl aller Bezirksamtsmitglieder fordert. Zwar wären die Bezirksstadträte und der Bezirksbürgermeister gemäß Geschäftsordnung und Bezirksverwaltungsgesetz für die Dauer der Wahlperiode gewählt. „Es stellt jedoch ein erhebliches Demokratiedefizit dar, wenn das Bezirksamt nicht dem Wählerwillen entsprechend besetzt ist“, heißt es in ihrem Antrag.“
Quelle: Auszug aus Tagesspiegel Newsletter für Neukölln vom 15. März 2023

Wählerwille in Neukölln umsetzen: Bezirksamt neu aufstellen und Lohnfortzahlung für abgewählte Stadträte verhindern

Berlin-Neukölln, 14. März 2023

Nach der Wahlwiederholung vom 12. Februar ergeben sich neue Mehrheitsverhältnisse im AGH und in den Bezirken. Das muss aus Sicht der AfD-Fraktion Neukölln Konsequenzen auch für die Zusammensetzung des Neuköllner Bezirksamtes haben. 

Dazu erklärt Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD in der BVV Neukölln:  

„Nach dem vom links-grünen Senat verschuldeten Wahldesaster von 2021 haben die Berliner bei der Wahlwiederholung der Partei Franziska Giffeys die Rote Karte gezeigt. Auch in Neukölln hat die SPD ein historisch schlechtes Ergebnis erzielt. Als AfD-Fraktion sind wir der festen Meinung, dass dies Folgen für die Bezirksstadträte und auch den Bezirksbürgermeister haben muss. Zwar sind sie gemäß Geschäftsordnung und aktuellem Bezirksverwaltungsgesetz für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Es stellt jedoch ein erhebliches Demokratiedefizit dar, wenn das Bezirksamt nicht dem Wählerwillen entsprechend besetzt ist. Nach unserer Auffassung liegt somit ein gewichtiger Grund für die Abwahl der Bezirksamtsmitglieder vor. 

Erschwerend kommt hinzu, dass Stadträte nach der vom AGH geplanten Gesetzesänderung weiterhin ihre vollen Bezüge erhalten sollen, obwohl sie nicht durch den Wählerwillen legitimiert sind. Es wäre blanker Hohn, wenn diese Bezirksstadträte fürs Nichtstun weiterhin in den Genuss ihrer ohnehin hohen Besoldung von derzeit 9142 Euro brutto pro Monat kämen. Kommt die Gesetzesänderung wie geplant, kann nur eine Abwahl der sich unrechtmäßig im Amt befindlichen Stadträte die Fortzahlung der Bezüge verhindern. Wir haben daher als AfD-Fraktion Anträge zur Abwahl und Neubesetzung in die Neuköllner BVV eingebracht.“

Links zu den Anträgen

Aufruf zur Gefangenenbefreiung der L. E. – Mitglied der linksterroristischen Hammerbande 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/184/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 6. März 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass direkt am Kiehlufer kurz vor der Einmündung Harzer Straße ein über 20 Meter langer Schriftzug mit dem Inhalt „Free Lina“ auf die Böschung des Kanals geschmiert wurde? 

2. Wenn ja, seit wann ist dem Bezirksamt dieser Schriftzug bekannt? 

3. Warum setzt sich das Bezirksamt nicht bei den zuständigen Stellen dafür ein, den Schriftzug zeitnah entfernen zu lassen, da dieser zweifelsfrei den Straftatbestand des Aufrufes zur Gefangenenbefreiung der Linksextremistin L. E. erfüllt, die derzeit wegen versuchten Totschlages sowie Bildung einer kriminellen Vereinigung vor Gericht steht und in Untersuchungshaft sitzt? 

4. Was unternimmt das Bezirksamt konkret gegen linksextremistische Straftaten im Bezirk Neukölln? 

5. Wie unterstützt das Bezirksamt die Opfer von Linksextremismus im Bezirk Neukölln? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/184/XXI vom 13.03.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1. 

Dem Bezirksamt ist dies nicht bekannt. 

Zu 2. 

Entfällt. 

Zu 3. 

Entfällt. 

Zu 4. und 5. 

Das Bezirksamt hat mit Interesse zur Kenntnis genommen, dass dem Fragesteller der Aufgabenkatalog des Bezirksamtes offensichtlich noch immer nicht geläufig ist. Das Bezirksamt weist einmal mehr darauf hin, dass ihm nicht die Zuständigkeit für die Verfolgung von politisch motivierter Kriminalität obliegt. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

Dokumente

Tagesspiegel Checkpoint: Erwähnung der Kleinen Anfrage zum Thema – Wie lange darf ein Stadtrat oder eine Stadträtin erkrankt sein?

Medium: Tagesspiegel Checkpoint vom 24. Februar 2023

Tagesspiegel Checkpoint vom 24. Februar 2023: Erwähnung der KA/176/XXI des Bezirksverordneten Christian Hohmann.

Ganzen Artikel hier (externer Link) lesen.

Screenshot: Tagesspiegel App

Datenschutzverstöße im Gesundheitsamt Neukölln 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/181/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 23. Februar 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Patientendaten von Kindern, psychisch Kranken und Senioren, Gesundheitsdaten von Bürgerinnen und Bürgern und Patientengesprächen speichert das Gesundheitsamt Neukölln in welchem Umfang? 
  2. Haben oder hatten die Dezernenten sowie der Bzbm Hikel die technische Möglichkeit, in Frage 1 benannte Patientendaten auf den Laufwerken abzurufen?
  3. Auf welcher Rechtsgrundlage haben die Dezernenten bzw. der Bzbm diese Zugriffsmöglichkeit? 
  4. Warum entscheidet BzBm Hikel am 30. November 2022, die Zugriffsrechte von Dezernentin Blumenthal auf Laufwerke im Gesundheitsamt zunächst nicht zu entziehen, obwohl er schriftlich ausreichend glaubwürdig belegt darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass die Dezernentin Zugriff auf personenbezogene Daten von Kindern, psychisch Kranken und Senioren, Gesundheitsdaten von Bürgerinnen und Bürgern und Patientengesprächen hatte?
  5. Warum behauptet Bezirksbürgermeister Hikel in der Sitzung des Gesundheitsausschusses vom 17. Januar 2023, dass eine Datenschutzfolgeabschätzung erstellt werden müsse, obwohl er bereits seit November 2022 hinreichend begründet über den Umfang des Datenschutzvergehens durch Stadträtin Blumenthal informiert war? 
  6. Wie kann der Bzbm Hikel den Inhalt eines Schreibens nicht kennen, dessen Eingang das Bezirksamt bemerkt hat, zumal Bzbm Hikel die erkrankte Bezirksstadträtin, an die das Schreiben adressiert war, derzeit vertritt? (Vgl. dazu das Protokoll des Gesundheitsausschusses vom 17. Januar: „Mit Schreiben vom 22.12.2022, eingegangen am 27.12.2022, wendet sich die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit bezüglich eines Auskunftsersuchens und Anhörung wegen eines mutmaßlichen Datenschutzverstoßes an die Bezirksstadträtin für Jugend und Gesundheit, Frau Blumenthal. Aufgrund der Erkrankung von Frau Bezirksstadträtin Blumenthal ist die Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit schriftlich per E-Mail am 11.01.2023 gebeten worden, sich mit Ihrem Anliegen an Bezirksbürgermeister Hikel, zu wenden, da dieser den Geschäftsbereich Gesundheit in Vertretung für Frau Blumenthal kommissarisch leitet.“) 
  7. Warum wurde die Datenschutzbeauftragte des Landes Berlin dazu aufgefordert, ihr Auskunftsersuchen erneut abzusenden und an den Bzbm zu adressieren, obwohl dieser Stadträtin Blumenthal aufgrund ihrer Erkrankung vertritt und damit auch für an Stadträtin Blumenthal bzw. ihren Geschäftsbereich adressierte Post zuständig ist? (Vgl. Protokoll des Gesundheitsausschusses vom 17. Januar 2023) 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/181/XXI vom 12.04.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

die Kleine Anfrage berührt zahlreiche Aspekte, die bereits in früheren Antworten des Bezirksamtes beantwortet worden sind, insbesondere in Drs. 0603/XXI. 

Das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Im Fachbereich 1 (gesundheitliche Beratung und Betreuung für Kinder und Jugendliche) werden je nach Produkt unterschiedliche Daten in den analogen Akten bzw. in einem gesicherten Laufwerk des Bezirksamtes gespeichert. Dies hat einen Umfang von ca. 3500 Kindern pro Jahr. 

Der Kinder-und Jugendgesundheitsdienst speichert folgende Daten: Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Hauptwohnung, ggfs. Nebenwohnung und frühere Anschriften, Stammdaten der Personensorgeberechtigten, Daten der Krankenkasse, Gesundheitsdaten, Impfstoff und Chargennummer, Telefonnummer der Personensorgeberechtigten, ggfs. Email, Status der Familie, Geschwisterdaten, Einkommensart der Personensorgeberechtigten, Lebenslage der Familie, Sprachkenntnisse, Name und Anschrift des Kinderarztes, Grund und Stammdaten des Melders im Kinderschutzfall, bisherige Hilfen durch das Jugendamt, Hilfeplan und dessen Auflagen, Schutzkonzept, Gesundheits- und Grundversorgungsdaten und Art der Behandlung, Sicherheitseinschätzung und Fotodokumentation, Anschrift der Gemeinschaftseinrichtung und Name der Erzieher:innen bzw. Lehrkräfte, Klas-senstufe, Entwicklungsbericht, sonderpädagogischer Förderbedarf, Tätigkeiten von Schulhelfer:innen, Name von Bearbeiter:innen der Schulaufsicht, Name von Therapeut:innen und Art der Therapie sowie verpasste Vorsorgeuntersuchungen von der Charité. 

Im Fachbereich 2 Gesundheitsschutz (Infektions- und umweltbezogener Gesundheitsschutz / medizinischer Katastrophenschutz) werden je nach Leistung personenbezogene Daten, Erkrankungsbeginn, Symptome, Infektionsquelle, Infektionsort (ggf. Reisedaten), Krankenhausaufenthalte gespeichert; bei relevanten Erkrankungen werden darüber hinaus Kontaktpersonen ermittelt und diesbezügliche personenbezogenen Daten aufgenommen. Die Daten werden in der Fachanwendung SurvNet entsprechend der jeweiligen Rechtsgrundlage 2 bis 4 Jahre gespeichert. 

Im Fachbereich 3 (gesundheitliche Beratung und Betreuung für Erwachsene) werden Name, Anschrift, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Kontaktdaten, ggf. Migrationshintergrund, Wohn,- Lebensform, Familienstand, ggf. Schulabschluss bzw. Ausbildung, Erwerbsstatus, evt. gewährte Mehrbedarfe, Grad der Behinderung, Merkzeichen, Pflegegrad, Krankenkasse, Pflegekasse, rechtl. Betreuung inkl. Aufgabenkreise sowie Diagnosen gespeichert. Zusätzlich werden Gespräche sowie eingeleitete Maßnahmen/Hilfen in einem Vermerk im Fachverfahren zusammengefasst. 

Zu 2.: 

Hierzu wird auf Drs. 0603/XXI verwiesen. 

Zu 3.: 

Hierzu wird auf Drs. 0603/XXI verwiesen. 

Zu 4.: 

Hierzu wird auf Drs. 0603/XXI verwiesen. 

Zu 5.: 

Wie in Drs. 0603/XXI bereits erläutert, liegt weder eine Datenschutzfolgeabschätzung noch ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten entsprechend der DSGVO für die Austauschlaufwerke vor. Eine unmittelbare Erarbeitung derselben wurde am 30. November 2022 durch den kommissarischen Dezernenten angewiesen. 

Zu 6.: 

Das in Frage stehende Schreiben der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit richtet sich explizit an Frau Bezirksstadträtin Mirjam Blumenthal. Die darin enthaltenen Fragen können nicht vertretungsweise beantwortet werden. 

Zu 7.: 

Es wird auf Antwort zu Frage 6 verwiesen. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Personalsituation im Gesundheitsamt Neukölln Teil 1

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/179/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 23. Februar 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Planstellen sind im Gesundheitsamt Neukölln in welchen Diensten aktuell unbesetzt? 
  2. Wie viele Mitarbeiter in welchen Gesundheitsdiensten haben das Gesundheitsamt aus welchen dem Arbeitgeber bekannten Gründen seit dem 1. Oktober 2021 (vorübergehend) verlassen? (Bitte Anzahl der Mitarbeiter sowie Grund des Wechsels und den jeweiligen medizinischen Dienst angeben) 
  3. Wie viele Bewerbungen sind seit dem 01. Oktober 2021 für offene Stellen im Gesundheitsamt Neukölln eingegangen? 
  4. Wie viele Vorstellungsgespräche haben zur Besetzung der offenen Stellen stattgefunden? 
  5. Wie viele der Bewerber wurden mit welcher Begründung (nicht) eingestellt? (Bitte datenschutzkonform anonymisieren) 
  6. Haben bei Bewerbern, die eingestellt werden sollen, bereits Einstellungsuntersuchungen stattgefunden? (Bitte begründen) 
  7. Falls ja, welche Einrichtung hat diese Einstellungsuntersuchungen durchgeführt und welches Ergebnis erbrachten die Einstellungsuntersuchungen? (Bitte datenschutzkonform anonymisieren) 
  8. Wie fielen die Stellungnahmen der beteiligten Mitarbeiter bzw. des Personalrates zu den einzelnen Bewerbern aus? (Bitte datenschutzkonform anonymisieren) 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/179/XXI vom 11.04.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Am 1. März 2023 waren 16,5 Vollzeitäquivalente (VZÄ) unbesetzt. Davon entfallen 7 VZÄ auf den sozialpsychiatrischen Dienst (SpD 9, 3 VZÄ auf den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KGJD), 3 VZÄ auf den infektions- und umweltbezogenen Gesundheitsschutz (InUm), 2 VZÄ auf den Therapeutischen Dienst, 1 VZÄ auf die Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung, Krebs und Aids (BKA) sowie 0,5 VZÄ auf den Zahnärztlichen Dienst. 

Zu 2.: 

Im Zeitraum 1. Oktober 2021 bis zum 31. Dezember 2022 sind 22 Personen aus dem Gesundheitsamt ausgeschieden. Darunter gehörten 7 Personen dem sozialpsychiatrischen Dienst, 5 Personen dem Therapeutischen Dienst, 4 Personen dem Pandemiestab, 3 Personen dem KJGD sowie je eine Person dem BKA, dem InUm und dem KJPD an. 

In 7 Fällen schieden die Personen aufgrund ihres Ruhestandes aus. In 4 Fällen schieden die Personen aufgrund eines ausgelaufenen Arbeitsvertrages aus. In 8 Fällen schieden die Personen aufgrund eines Auflösungsvertrages aus. In 3 Fällen schieden die Personen aufgrund einer Kündigung durch die Beschäftigten aus. 

Zu 3.: 

Seit dem 1. Oktober 2021 haben sich insgesamt 169 Personen auf ausgeschriebene Stellen im Gesundheitsamt beworben, bei denen das Auswahlverfahren beendet ist. Hinzu kommen 25 Personen zu noch nicht abgeschlossenen Auswahlverfahren (Stand 31. März 2023). 

Zu 4.: 

Seit dem 1. Oktober 2021 haben insgesamt 61 Auswahlgespräche zu ausgeschriebenen Stellen im Gesundheitsamt stattgefunden. 

Zu 5.: 

Grundsätzlich werden eingehende Bewerbungen zunächst hinsichtlich ihrer formalen Geeignetheit überprüft. Von den in Antwort auf Frage 3 genannten Bewerbungen fielen hierunter 39 Bewerbungen. Im zweiten Schritt erfolgt eine Vorauswahl der verbliebenen Bewerbungen auf Grundlage der Ausschreibung. Nur die bestbewerteten Bewerbenden werden anschließend zu einem Auswahlgespräch eingeladen. Von den in Antwort auf Frage 3 genannten Bewerbungen wurden 37 Personen aufgrund einer zu niedrigen Punktezahl nicht zu einem Auswahlgespräch eingeladen. Andere Bewerbende nahmen entweder die Einladung zum Auswahlgespräch nicht an oder waren im Rahmen der Bestenauslese im Vergleich zu anderen Bewerbenden unterlegen. 

Zu 6.: 

Grundsätzlich sollen Bewerbende bereits vor ihrer Einstellung untersucht werden. Aufgrund der nach wie vor begrenzten Kapazitäten der Zentralen Medizinischen Gutachtenstelle (ZMGA) beim LAGeSo kann das bei Neueinstellungen aber auch während der sechsmonatigen tariflichen Probezeit erfolgen. Beamtinnen und Beamte werden stets vor der Ernennung untersucht. 

Zu 7.: 

Die Einstellungsuntersuchungen erfolgen durch die Zentrale Medizinische Gutachtenstelle (ZMGA) beim LAGeSo. 

Zu 8.: 

Innerhalb der abgefragten Zeit wurde allen Vorgängen zugestimmt. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Personalsituation im Gesundheitsamt Neukölln Teil 2 – Externe Dienstleister 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/180/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 23. Februar 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wurden zur Behebung der Personalnot im Gesundheitsamt externe Ärzte, Freiberufler oder Selbständige auf Auftragsbasis beschäftigt?
  2. Falls in Frage 1 ja, in welchen medizinischen Diensten waren die Externen beschäftigt? 
  3. Falls in Frage 1 ja, in welchem Zeitraum wurden wie viele Externe beschäftigt? 
  4. Falls in Frage 1 ja, wurde ein Rahmenvertrag mit Externen abgeschlossen?
  5. Falls in Frage 1 ja, welche Regelungen wurden in dem Rahmenvertrag vereinbart, insbesondere Leistungsumfang, Stundenumfang, Honorare, Dauer der Dienstleistungen, Kündigungsfristen des Rahmenvertrages? 
  6. Falls in Frage 1 ja, wie hoch waren die Gesamtkosten für die externen Kräfte? (Bitte nach Anzahl der abgerechneten Stunden sowie Stundenlohn aufschlüsseln) 
  7. Falls in Frage 1 ja, wären die externen Dienstleistungen durch Beschäftigte im Gesundheitsamt abgedeckt worden – wie hoch sind die im Stellenplan vorgesehenen Personalkosten für die durch externe Dienstleister abgedeckten Leistungen? (Spanne des Stundenlohns in der Besoldungsgruppe der unbesetzten Stellen laut Stellenplan, für deren Ersatz Externe hinzugezogen wurden) 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/180/XXI vom 11.04.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Sowohl zur Wahrnehmung von Regelaufgaben als auch zur Bewältigung besonderer Lagen wie der Corona-Pandemie oder der Zuzugsuntersuchungen von geflüchteten Kindern aus der Ukraine wurde im Gesundheitsamt auf Honorarkräfte aus verschiedenen Berufsgruppen zurückgegriffen. 

Zu 2.: 

In allen Fachbereichen des Gesundheitsamtes kamen Honorarkräfte zum Einsatz. 

Zu 3.: 

Im Haushaltsjahr 2022 waren je nach Zeitpunkt zwischen 5 und 15 Personen als Honorarkräfte im Gesundheitsamt tätig. Die Dauer der Tätigkeit betrug dabei zwischen einem und 12 Monate. 

Zu 4.: 

Im Gesundheitsamt wurden keine Rahmenverträge abgeschlossen. 

Zu 5.: 

Im Gesundheitsamt wurden keine Rahmenverträge abgeschlossen. 

Zu 6.: 

Die Gesamtkosten für Honorarkräfte betrugen im Haushaltsjahr 2022 insgesamt 173.239,50 Euro, von denen 82.008,05 Euro auf Leistungen im Zusammenhang mit der Pandemie-Bewältigung entfielen. Die Höhe der Honorare lag je nach Qualifikation zwischen 18 und 35 € pro Stunde. Für eine weitergehende Aufschlüsselung wäre ein nicht vertretbarer Personal- und Zeitaufwand erforderlich. 

Zu 7.: 

Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass für den Einsatz von Honorarkräften eine gleichwertig unbesetzte Stelle im Stellenplan vorliegt oder vorliegen muss. Gerade weil Honorarkräfte insbesondere zur temporären Bewältigung von außerordentlichen Lagen (wie Corona-Impfungen oder erhöhten Zuzugsuntersuchungen bei Kindern aus der Ukraine) zum Einsatz kommen, sind für solche Tätigkeiten keine Stellen vorgesehen. Da somit die Prämisse der eigentlichen Fragestellung – nämlich die Suggestion einer Nicht-Besetzung von Stellen im Stellenplan – selbst falsch ist, ist eine Beantwortung der Fragestellung nicht möglich. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Gesundheitliche Voraussetzungen für die Besetzung des Postens eines Stadtrates oder einer Stadträtin

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/177/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 10. Februar 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Findet vor der Ernennung zum Stadtrat oder zur Stadträtin eine gesundheitliche Eignungsprüfung statt?

2. Wenn nein, warum nicht?

3. Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage? Bitte benennen sie das Gesetz und die dazugehörigen Paragrafen, ggf. auch Ausführungsvorschriften.

4. Welche gesundheitlichen Mindestanforderungen muss der Bewerber oder die Bewerberin erfüllen?

5. Wird bei der Untersuchung nur der körperliche Zustand oder auch die psychische Belastbarkeit wie z. B. Stressresistenz, etc. überprüft?

6. Welche amtsärztlichen Dienststellen innerhalb und außerhalb von Neukölln oder externe dafür zugelassene Ärzte kommen für diese Art der Untersuchungen in Neukölln in Frage und werden beauftragt?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/177/XXI vom 13.04.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Findet vor der Ernennung zum Stadtrat oder zur Stadträtin eine gesundheitliche Eignungsprüfung statt? 

Ja 

Zu 2.: 

Wenn nein, warum nicht? 

Entfällt 

Zu 3.: 

Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage (Bitte benennen sie das Gesetz und die dazugehörigen Paragrafen, ggf. auch Ausführungsvorschriften)? 

§ 9 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) iVm § 8 Abs. 2 und § 45 Landesbeamtengesetz (LBG) 

Zu 4.: 

Welche gesundheitlichen Mindestanforderungen muss der Bewerber oder die Bewerberin erfüllen? 

Die gesundheitlichen Mindestanforderungen der amtsärztlichen Untersuchung bei der ZMGA sind der Dienststelle nicht bekannt. 

Zu 5.: 

Wird bei der Untersuchung nur der körperliche Zustand oder auch die psychische Belastbarkeit wie z. B. Stressresistenz, etc. überprüft? 

Siehe meine Antwort zur Frage 4. 

Zu 6.: 

Welche amtsärztlichen Dienststellen innerhalb und außerhalb von Neukölln oder externe dafür zugelassene Ärzte kommen für diese Art der Untersuchungen in Neukölln in Frage und werden beauftragt? 

ZMGA beim LAGeSo am Dienstsitz Turmstraße 21 in Berlin-Moabit. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Wie lange darf ein Stadtrat oder eine Stadträtin erkrankt sein – Teil 1 

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/176/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 10. Februar 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Innerhalb welchen Zeitraums wird ein erkrankter Stadtrat oder eine erkrankte Stadträtin aus Fürsorgegründen zu einem Gespräch durch den Dienstherrn eingeladen? 

2. Ist dies bei einem erkrankten Stadtrat oder einer erkrankten Stadträtin bereits umgesetzt worden? 

3. Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? 

4. Ab welcher Erkrankungsdauer werden Maßnahmen zur Überprüfung der Dienstfähigkeit eines Stadtrates oder einer Stadträtin ergriffen? 

5. Wie sehen diese Maßnahmen aus? Bitte chronologisch auflisten. 

6. Wurde, wird oder werden entsprechende Maßnahmen zur Überprüfung der Dienstfähigkeit für einen erkrankten Stadtrat oder einer erkrankten Stadträtin im Bezirk Neukölln umgesetzt? 

7. Wenn ja, welche? Wenn nein, bitte um eine Begründung, warum nicht? 

8. Welche amtsärztlichen Dienststellen innerhalb und außerhalb von Neukölln oder externe dafür zugelassene bzw. fachspezifische Ärzte kommen für die Untersuchung/Überprüfung der Dienstfähigkeit im Bezirk Neukölln in Frage und werden beauftragt?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/176/XXI vom 24.04.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Die Regelungen und Fristen des § 26 Abs. 1 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) können auch für Beamt:innen auf Zeit Anwendung finden. 

Zu 2.: 

Entsprechende Maßnahmen unterliegen dem Datenschutz. 

Zu 3.: 

s. Antwort zu Frage 2. 

Zu 4.: 

Nach § 26 Abs. 1 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) werden Maßnahmen ergriffen, sofern binnen sechs Monaten ein Erkrankungszeitraum von mind. drei Monaten vorliegt. 

Zu 5.: 

In der Regel erhält die zentrale medizinische Gutachtenstelle beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (ZMGA – LAGeSo) einen Untersuchungsauftrag für eine amtsärztliche Untersuchung. 

Zu 6.: 

Entsprechende Maßnahmen unterliegen dem Datenschutz. 

Zu 7.: 

Siehe Antwort zu Frage 6. 

Zu 8.: 

ZMGA beim LAGeSo am Dienstsitz Turmstraße 21 in Berlin-Moabit. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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