Obwohl Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung von Neukölln derzeit auf Grund des Infektionsgeschehens weitestgehend online stattfinden, werden weiterhin pauschale Fahrgeldzuschüsse an Bezirksverordnete ausgeschüttet. Diese Zuschüsse werden aus Steuergeldern finanziert. Aus Sicht der AfD-Fraktion Neukölln handelt es sich hierbei eindeutig um Verschwendung von Neuköllner Steuergeldern. Die Teilnahme vom heimischen Sofa aus erfordert keine Fahrgeldaufwendungen.
Unsere Anträge zur vorübergehenden Aussetzung der Zuschüsse (mit Dringlichkeit, regulärer Antrag) wurden allesamt mit großer Mehrheit abgelehnt.
AfD-Fraktion Neukölln spendet 492 Euro an Stadtverwaltung Przemyśl
Die Bezirksverordnete Marlies Becker reiste mehrfach in Eigeninitiative in die unmittelbare Nähe der ukrainischen Grenze, um sich ein eigenes Bild von den Flüchtlingsströmen aus der Ukraine zu machen und tatkräftig vor Ort zu unterstützen. Am Hauptbahnhof in der südostpolnischen Kleinstadt Przemyśl half Marlies Becker bei der Ausgabe von warmen Decken, Kleidung, einer warmen Mahlzeit und heißen und kalten Getränken. In der großen Mehrheit sind es Frauen, Kinder aber auch viele alte Menschen und sogar Hochbetagte, die hier ankommen.
Am Hauptbahnhof in der 60.000 Einwohnerstadt, die nur ganz wenige Kilometer von der Grenze zur Ukraine entfernt liegt, werden die Menschen bestmöglich versorgt, bis sie dann in alle Richtungen West-Europas weiterreisen. Hunderte Ehrenamtliche sorgen im Bahnhofsgebäude, auf den Bahnsteigen und in provisorisch errichteten Zelten am Bahnhofsvorplatz für einen reibungslosen Ablauf. Dort bieten die Helfer auch medizinische Erstversorgung und psychologische Unterstützungan.
Zahlreiche Busse, Sonderzüge aber auch reguläre Züge im Fernverkehr deutscher, polnischer und tschechischer Eisenbahn-/ und Busunternehmen stehen für die Weiterreise der ukrainischen Flüchtlinge zur Verfügung. Es geht beispielsweise direkt und ohne Umweg nach Hannover, Berlin, Wien, Prag und Warschau. Aber auch nach Cottbus fährt ein regelmäßiger Sonderzug. Marlies Becker unterstützte am Hauptbahnhof auch bei der Verteilung der Flüchtlinge auf die verschiedenen Züge und beantwortete Fragen zum Ziel der abfahrenden Züge und der Einreise nach Deutschland, soweit die sprachliche Barriere es zuließ.
Bei Wind und Wetter im ehrenamtlichen Einsatz an der EU-Außengrenze
Neben international bekannten Hilfsorganisationen unterstützt hier auch die Stadtverwaltung Przemyśl in jeder nur erdenklichen Hinsicht. Die Versorgung der Menschen ist dort rund um die Uhr, bei Wind und Wetter, sichergestellt – ehrenamtlich. Zur Zeit überqueren die Grenze bei Przemyśl täglich mehrere zehntausend Menschen, in der Hoffnung auf einen sicheren Zufluchtsort während des Krieges in ihrem Land.
Für uns als AfD-Fraktion Neukölln war klar: Wir spenden unsere Fahrgeldzuschüsse(in voller Höhe der zurückliegenden Monate) in dieser schwierigen Situation an die Stadt Przemyśl, die gemeinsam mit einer Vielzahl freiwilliger Helfer vor Ort Unglaubliches leistet. Zuvor schon spendeten wir unsere Fahrgeldzuschüsse an ein Hospiz in Berlin.
Am 30. März 2022 haben wir daher den Betrag in Höhe von492 Euro an das für diesen Zweck genannte polnische Konto der Finanzabteilung im Gemeindeamt der Stadt Przemyśl (Wydział Finansowy, Urzędu Miejskiego w Przemyślu) unter dem Verwendungszweck „Pomoc dla Ukrainy“ (polnisch, „Hilfe für die Ukraine“ ) überwiesen.
Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 23. März 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Hat der Bezirk Neukölln mittlerweile einen Zeit-Maßnahmen-Plan für den Ausbau der schulischen Netzwerke im Rahmen der finanziellen Mittel des Digitalpakt-Schule?
Wenn ja, in welcher Höhe wurden die finanziellen Mittel im Rahmen des Digitalpakt-Schule im Bezirk Neukölln bisher ausgeschöpft?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: 0206/XXI vom 23.03.2022
Frage 1:
Die Festlegung eines Zeit-Maßnahme-Planes für den Ausbau der schulischen Netzwerke ist zur Zeit noch nicht möglich. Dieser Prozess ist aktuell abhängig von den neuen, noch ausstehen-den Rahmenverträgen des IT Dienstleistungszentrums Berlin (ITDZ) hinsichtlich der Infrastruktur zur Inhouse-Verkabelung und zum WLAN zur Ausstattung der Klassenzimmer. Ein Zuschlag sollte Mitte März 2022 vorliegen, hat sich allerdings bislang verzögert. Eine Information hierzu von Seiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wird in der Bezirksstadträte-sitzung am 25.03.2022 erwartet. Ich werde dazu in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur am 05.04.2022 berichten.
Frage 2:
Dem Bezirk Neukölln stehen aus dem Digitalpakt Schule insgesamt 14.713.630 € zur Verfügung. Davon wurden mit Stand Februar 2022 8.915.725 € für Maßnahmen an Neuköllner Schulen bewilligt.
Es gilt das gesprochene Wort! Die Mündliche Anfrage wurde beantwortet durch Karin Korte, Bezirksstadträtin.
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 15. März 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Wie viele weitere Lastenfahrräder sollen in den kommenden Jahren angeschafft werden?
Wie oft wurden die Lastenfahrräder seit Anschaffung bis dato ausgeliehen? Bitte die Anzahl der Ausleihvorgänge nennen.
Wie hoch ist die prozentuale Auslastung des Verleihs der Lastenfahrräder monatlich im Durchschnitt?
Wie hoch waren die Anschaffungskosten für das Bezirksamt pro Lastenfahrrad?
Wie hoch waren die Anschaffungskosten für die durch das Bezirksamt zur Verfügung gestellten Lastenfahrräder insgesamt?
Wie hoch sind die monatlichen Kosten für die Instandhaltung und die sonstigen Kosten (z.B. Personalkosten), welche durch die Bereitstellung und Unterhaltung der Lastenfahrräder entstehen? Bitte nach Kostenart und Höhe der Kosten aufschlüsseln.
Hat sich die wild abgestellte Sperrmüllmenge im Bezirk Neukölln durch die Maßnahme des Lastenradverleihes seit Anschaffung der Lastenfahrräder signifikant verringert?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/061/XXI vom 13.06.2022
Sehr geehrter Herr Potthast,
Ihre Kleine Anfrage zu „Lastenfahrräder des Bezirksamtes Neukölln“ beantworte ich wie folgt:
Vorab weise ich auf den Umstand hin, dass die bis zum 31.12.2021 im Rahmen der Bewegung Schön wie wir“ (Projektbaustein Kiezhausmeister) verliehenen Lastenräder im zum jetzigen Zeitpunkt nicht zur Verfügung stehen. In wie weit und wann diese Räder künftig zur Verfügung stehen wird gerade geprüft.
Frage 1:
Zum Zeitpunkt der Fragestellung stehen zehn Lastenräder im Rahmen des Projektes „Junge fLotte kommunal – kostenfreier Verleih von Lastenrädern in Kinder- und Jugendeinrichtungen im Bezirk Neukölln von Berlin“ zur Ausleihe zur Verfügung.
Frage 2:
Dazu kann derzeit keine Aussage getroffen werden. Konkrete Planungen in dieser Hinsicht bestehen aktuell noch nicht. Zumal diese auch in Abhängigkeit von einer Bedarfsermittlung und zur Verfügung stehenden Mitteln zu betrachten sind.
Frage 3:
In dem Zeitraum 05-12/2021 wurden insgesamt 291 Buchungen durchgeführt.
Frage 4:
Aufgrund vom Anschaffungsprozess (einschließlich Lieferschwierigkeiten) und Standortklärungen gingen die ersten fünf Räder im Mai 2021 in den Verleih, weitere Räder folgten dann im Dezember. Dennoch wurde in 2021 eine durchschnittliche Ausleihquote in Höhe von 45% erreicht. Diese Quote setzt sich aus der Summe der im Zeitraum Mai bis Dezember tatsäch-lich gebuchten Ausleihtage für die jeweils zur Verfügung stehenden Lastenräder zur Summe aller zur Verfügung stehenden Buchungstage im selben Zeitraum ins Verhältnis zusammen.
Frage 5:
Die in Punkt 1 angeführten Räder kosteten je Stück 2.280,00 €. Diese wurden im Rahmen des Förderprogramms BEK 2030 angeschafft, wobei die Projektkosten zu 80% über das För-derprogramm und 20% aus Mitteln des Bezirks bestritten werden. Demnach hat der Bezirk je Rad 456,00 € aufgebracht
Frage 6:
Mit Hinweis auf Punkt 5 b: 4.560 €
Frage 7:
In Beantwortung der Kosten wird darauf verwiesen, dass es sich hierbei um ein Projekt handelt, dass diverse Kostenpositionen für Betrieb und Instandhaltung beinhaltet und in Folge der Förderquote der Bezirkshaushalt nicht in vollem Umfang, sondern nur zu 20% belastet wird.
In den Projektkosten sind enthalten (auf den Monat runter gerechnet):
Personalkosten: 19 € / Stunde
Da der Bedarf variiert, wurde hier ein Durchschnitt auf Basis der Zahlen für das Jahr 2021 errechnet: 855,00 €
Unterhalt: rund 96,00 €
Versicherung: 115,80 €
Frage 8:
Die erfragte kausale Zusammensetzung lässt sich nicht sinnvoll beantworten und verkennt die Komplexität der Aktion „Schön wie wir“ sowie der Müllabfallaktionen. Die Maßnahme ist Teil eines Gesamtpakets, des auf Vermeidung von illegaler Speermüllablagerung und Nachhaltigkeit durch verschiedene Aktionsformen abzielt. Mit dem kostenlosen Radverleih ist nicht nur beabsichtigt, illegale Sperrmüllablagerungen zu reduzieren, sondern auch für mehr alternative Mobilität zu sorgen.
Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Martin Hikel, Bezirksbürgermeister.
Antragsteller: Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, wie man im Bereich Minzeweg die Geschwindigkeit der durchfahrenden Kfz senken kann. Damit soll in diesem Bereich eine Verkehrsberuhigung und damit die Einhaltung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit gewährleistet werden.
Begründung:
Der Minzeweg befindet sich in einer Tempo-30-Zone und verläuft parallel zur Autobahn A113 zwischen der Ausfahrt Johannisthaler Chaussee und der Ausfahrt Stubenrauchstraße. Laut Beschwerden von Anwohnern wird der Minzeweg bei erhöhtem Verkehrsaufkommen auf der A113 stadtauswärts als eine Abkürzung zwischen den oben genannten Autobahnabschnitten genutzt. Es wurde durch die Anwohner eine gehäufte Missachtung der Geschwindigkeitsbegrenzung von Verkehrsteilnehmern auf dem Minzeweg berichtet. Dieser Umstand gewinnt an Bedeutung, da im Bereich Minzeweg Nr. 54 bis Nr. 78 der Geißbartweg, Sternliebweg, Silberdistelweg und Zwergasternweg in den Minzeweg einmünden. In diesen kleinen verkehrsberuhigten Seitenstraßen sind oft spielende Kinder anzutreffen, welche sich regelmäßig mit kindlicher Unachtsamkeit auf die Fahrbahn des Minzeweges bewegen. Hier kam es bereits des Öfteren zu Beinahe-Kollisionen zwischen spielenden Kindern und Autos, welche mit überhöhter Geschwindigkeit auf dem Minzeweg bewegt wurden.
Ergebnis Drs. Nr. 0190/XXI: im Ausschuss abgelehnt
Abstimmungsverhalten der Fraktionen
SPD: NEIN
Grüne: NEIN
CDU: ENTHALTUNG
Linke: NEIN
AfD: JA
FDP: NEIN
Ergebnis Drs. Nr. 0190/XXI: in der BVV abgelehnt
Der Ausschuss für Verkehr und Tiefbau empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung am 06. April 2022 die Ablehnung des Antrages. Über die Empfehlung zur Ablehnung des Antrags wurde am 04. Mai 2022 in der Bezirksverordnetenversammlung abgestimmt.
Antragsteller: Christian Hohmann, Bezirksverordneter. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln setzt sich beim Land Berlin dafür ein, dass neu eingeführte Berliner Hunderegister wieder abzuschaffen.
Begründung:
Laut dem Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin müssen alle Hundehalter ab dem 1. Januar 2022 ihren Hund in einem Zentralen Register anmelden. Die Daten, die dort gespeichert werden müssen, bestimmen sich nach § 11 HundeG. Durch dieses neue Gesetz entstehen den Steuerzahlern in Berlin innerhalb von 4 Jahren zunächst Kosten von über 270.000 Euro, welche an ein Privatunternehmen (GovConnect GmbH) abgeführt werden.
Die Kosten der Halter für die Anmeldung betragen für eine Online-Anmeldung 17,50€ und für eine telefonische oder schriftliche Anmeldung 26,50 €. Laut Angaben der Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher und Klimaschutz sollen die erhobenen Gebühren kostendeckend für den technischen Betrieb und das administrative Führen des Registers sein. Die Gebührenhöhe ergäbe sich vor allem durch die Anzahl der gehaltenen Hunde[1]. In Berlin sind es derzeit etwa 110.000 Tiere.
Bei der Anzahl von 110.000 Hunden mal mindestens 17,50 Euro, ergibt sich jedoch eine Gesamtsumme von über 1,9 Millionen Euro, welche durch die Anmeldegebühren in das Hunderegister eingenommen werden sollen. Dieser zu erwartende Betrag ist offensichtlich keinesfalls kostendeckend, sondern erscheint allenfalls als geeignete Maßnahme, um die Steuerzahler in Berlin auch in Zeiten der Krise mit weiteren finanziellen Abgaben zu belasten.
Neben den unverhältnismäßig hohen und sozial ungerechten Kosten für die Hundehalter bringt das Berliner Hunderegister keinen signifikanten Vorteil. Bereits vor Einführung des Registers musste jeder Hund in Berlin gemäß § 4 und § 12 HundeG nach Vollendung seines dritten Lebensmonats elektronisch per Transponder/Mikrochip gekennzeichnet werden[2].
Bei den Angaben für die Hundesteuer und beim Chippen des Hundes werden zum Großteil identische Daten erfasst, wie auch im neuen Hunderegister. Damit ist ein Überblick über den aktuellen Bestand an gehaltenen Hunden in Berlin und die Identifizierung entlaufener Tiere auch ohne das neue Hunderegister möglich.
Für eine bundesweite Zuordnung der eigenen Tier- und Halterdaten besteht zudem die Möglichkeit für jeden Hundebesitzer, seinen Hund zusätzlich bei verschiedenen Anbietern kostenlos registrieren zu lassen[3].
Das neue Hunderegister soll zudem eine statistische Auswertung zur Gefährlichkeit bestimmter Rassen oder Kreuzungen ermöglichen. Diese Statistik steht den Berliner Bürgern jedoch bereits seit 2016, aufgeschlüsselt nach Anzahl der Beißattacken, den beteiligten Hunderassen und der Art des Vorfalles zur Verfügung und wird einmal jährlich erstellt. Sie beruht auf Meldungen, die bei den Bezirksämtern eingegangen sind[4].
Ergebnis Drs. Nr. 0181/XXI: im Ausschuss abgelehnt
Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss Ord)
SPD: NEIN
Grüne: NEIN
CDU: NEIN
Linke: NEIN
AfD: JA
FDP: NEIN
Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss HVKN)
SPD: NEIN
Grüne: NEIN
CDU: NEIN
Linke: NEIN
AfD: JA
FDP: NEIN
Ergebnis Drs. Nr. 0181/XXI: in der BVV abgelehnt
Der mitberatende Ausschuss für Ordnung empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit am 01. Juni 2022 die Ablehnung des Antrages. Der federführende Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung am 21. Juni 2022 die Ablehnung des Antrages. Über die Empfehlung zur Ablehnung des Antrags wurde am 31. August 2022 in der Bezirksverordnetenversammlung abgestimmt.
Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 23. Februar 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Wie viele Bürger im Bezirk Neukölln konnten im Jahr 2021 durch das interkulturelle Aufklärungsteam (IKAT) zum Thema Corona-Prävention und über die geltenden Infektionsschutzbestimmungen sowie über das Angebot des CAZ (Corona-Abstrich-Zentrum) informiert werden?
Wie hoch waren die finanziellen Aufwendungen im Jahr 2021 (Sach- und Personalmittel) des Bezirksamtes, die benötigt wurden, um die Arbeit des interkulturellen Aufklärungsteams (IKAT) im Bezirk Neukölln zu gewährleisten?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: 0156/XXI vom 23.02.2022
Frage 1:
Ziele des Projektes im Jahr 2021 waren die niedrigschwellige und mehrsprachige Informationsvermittlung in Zusammenhang mit der Corona-Prävention sowie die sprachmittelnde Begleitung der im Zuge der Pandemiebekämpfung notwendigen Maßnahmen des Gesundheitsamtes Neukölln. Zur Zieleerreichung nutzte das mehrsprachige Aufklärungsteam unterschiedliche Formate zur Beratung der Neuköllner:innen. Dies waren beispielsweise:
– persönliche Beratungen an unterschiedlichen öffentlichen Orten begleitend zu den mobilenhausärztlichen Beratungsstunden des Gesundheitsamtes,
– Beratungen am Rande der Cluster-Abstreichungen des Gesundheitsamtes,
– sog. Pop-Up Beratungen an öffentlichen und vielbesuchten Orten im Bezirk sowie
– Gruppenberatungen in diversen Einrichtungen wie Nachbarschaftstreffs, Familienzentren etc.
Persönlich umfänglich beraten wurden in dieser Form mindestens 10.200 Personen. In der dynamischen Arbeit an öffentlichen Orten ließ sich nicht jeder Kontakt dokumentieren, so dass die tatsächliche Zahl der erreichten Personen deutlich höher liegt, beispielsweise beim Verteilen der Informationsflyer. Darüber hinaus wurden zahlreiche Menschen indirekt durch den wöchentlichen mehrsprachigen Newsletter des IKAT erreicht. Dieser richtet sich in erster Linie an Multiplikator:innen, Einrichtungen und Behörden. Über Neukölln hinaus nutzten auch landesweite Akteure die vom IKAT bereitgestellten Informationen regelmäßig um ihre Zielgruppen zu informieren (bspw. das LAF). Der Verteiler umfasste Ende 2021 mehr als 300 derartiger Kontakte.
Frage 2:
Das Projekt wurde im Rahmen einer Zuwendung durch das Bezirksamt Neukölln gefördert. Die Fördersumme betrug im Jahr 2021 insgesamt 235.657,15 €, wovon gem. Finanzplan des Projektes 171.239,78 € auf Personalmittel und 64.417,37 € auf Sachmittel und indirekte Projektkosten entfielen.
Die Mündliche Anfrage wurde beantwortet durchMartin Hikel, Bezirksbürgermeister.Es gilt das gesprochene Wort!
Entschließung – Dringlichkeit – der AfD-Fraktion: abgelehnt
Datum: 23. Februar 2022
Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln verurteilt die antisemitischen Demonstrationen in der Sonnenallee vom Samstag, 19. Februar 2022 aufs Schärfste. Antisemitismus und Aufrufe zur Gewalt gegen Juden haben in Neukölln keinen Platz.
Begründung:
Auf einer Demonstration in der Sonnenallee wurde am Samstag, 19. Februar nach übereinstimmenden Medienberichten u.a. die Parole „Yallah Intifada von Hanau bis nach Gaza“ skandiert. Bei der sogenannten „Intifada“ handelt es sich um eine Serie von antisemitischen Pogromen und Terroranschlägen, denen hunderte Israelis zum Opfer fielen. Demonstrationen mit solch gewaltverherrlichenden Forderungen gefährden die Innere Sicherheit in Neukölln und Deutschland, da sie als Aufruf zu weiterer Gewalt insbesondere gegen Juden verstanden werden müssen. Eine Demokratie darf Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung niemals akzeptieren.
Ergebnis Drs. Nr. 0171/XXI: in der BVV abgelehnt
Über die Entschließung (Dringlichkeit) wurde am 23. Februar 2022 in der Bezirksverordnetenversammlung abgestimmt.
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richteteMarlies Becker,Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 15. Februar 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Wie viele Polizeieinsätze an den öffentlichen Neuköllner Schulen in den Jahren 2018, 2019, 2020 und 2021 sind dem Bezirksamt bekannt? Bitte nach Schule, Jahr und Anzahl aufschlüsseln.
Aufgrund welcher Delikte erfolgten diese Polizeieinsätze? Bitte die Art der Delikte in Prozent aufschlüsseln.
An wie vielen öffentlichen Neuköllner Schulen wurde bzw. wird ein Sicherheitsdienst beauftragt, an den jeweiligen Standorten für Sicherheit zu sorgen? Bitte die betreffenden Schulen angeben.
Welche Kosten entstanden durch diese beauftragten Sicherheitsdienste in den Jahren 2018, 2019, 2020 und 2021? Bitte die Kosten nach Jahreszahl und Standort aufschlüsseln.
Welche weiteren Präventionsmaßnahmen ergreift das Bezirksamt, um die Gewalt an öffentlichen Neuköllner Schulen einzudämmen?
Welche Kosten verursachten diese Präventionsmaßnahmen in den Jahren 2018, 2019, 2020 und 2021? Bitte nach Maßnahme sowie dem finanziellen und personellen Aufwand aufschlüsseln.
Plant das Bezirksamt in der laufenden Legislatur weitere Maßnahmen, um die öffentlichen Neuköllner Schulen für die Schüler und Schülerinnen sicherer und attraktiver zu gestalten?
Wenn ja, welche personellen und finanziellen Ressourcen plant das Bezirksamt im laufenden Haushaltsjahr für diese Maßnahmen zu investieren?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/049/XXI vom 30.03.2022
Frage 1:
Dem Bezirksamt liegt hierzu keine Statistik vor.
Frage 2:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 3:
Insgesamt ist an elf Schulstandorten ein Sicherheitsdienst mit der Zugangskontrolle zu den Schulen beauftragt:
Hermann-Boddin-Schule
Ernst-Abbe-Schule
Otto-Hahn-Schule
Kepler-Schule
Gemeinschaftsschule auf dem Campus Efeuweg
Walter-Gropius-Schule
Heinrich-Mann-Schule
Clay-Schule
Gemeinschaftsschule auf dem Campus Rütli
Zuckmayer-Schule
Albert-Schweitzer-Schule
Frage 5:
Für die Stellung eines Sicherheitsdienstes wurden in der Vergangenheit folgende Kosten aufgewendet, wobei die monatliche Abrechnung auf alle unter Frage 3 genannten Schulstandorte zusammengefasst erfolgte:
2018: 278.508,32 €
2019: 405.701,59 €
2020: 472.675,40 €
2021: 495.674,21 €
Frage 5:
Das Bezirksamt, vertreten durch die beiden Geschäftsbereiche Bildung, Kultur und Sport sowie Jugend und Gesundheit, und die regionale Schulaufsicht arbeiten innerhalb der Rahmenkonzeption zur Kooperation Schule, Jugend und Gesundheit eng zusammen, damit Neu-köllner Schulen allen Kindern und Jugendlichen eine gleichermaßen qualitativ hochwertige Bildung, Schutz vor Diskriminierung, gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit beim gemeinsamen Lernen gewährleisten. Neuköllner Schulen sollen kind- und jugendgerechte Lebensorte sein, geschützte Räume bieten und Orte der Kulturaneignung und Wertevermittlung sein. Dazu kooperieren Schulen in vielfältiger Weise mit der Jugendhilfe, der Gesundheit sowie weiteren Kooperationspartnern und sind im Sozialraum vernetzt.
Im Umgang mit Kindern und Jugendlichen, die in emotionalen und / oder sozialen Bereichen auffälliges Verhalten zeigen, entwickeln die Fachkräfte gemeinsam individuelle und strukturelle Präventions- und Handlungsmöglichkeiten und stellen geeignete Hilfen zur Verfügung. Ein wichtiges Ziel der Rahmenkonzeption ist es, die Anzahl von Mobbing- und Gewaltvorfällen an Neuköllner Schulen und in ihrem Umfeld durch das abgestimmte Zusammenarbeiten von Schule, Jugend und Gesundheit zu reduzieren. Dazu kommen die an 19 Neuköllner Schulen vorhandenen Schulstationen und die an den Schulen eingesetzten Schulsozialarbeiter:innen, die einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung von schulischer Gewalt leisten. Zudem wird auf die Veröffentlichung der Landeskommission gegen Gewalt mit dem Abschlussbericht der Arbeitsstelle Jugendgewaltprävention, Heft 2: „Gewaltprävention an Schulen“ (Berliner Forum Ge-waltprävention – Heft 64) von 2018 verwiesen.
Frage 6:
Der personelle und sächliche Aufwand für die Rahmenkonzeption zur Kooperation Schule, Jugend und Gesundheit lässt sich nicht exakt beziffern. Die Mittel für die Schulstationen (Zuschüsse an freie Träger) beliefen sich 2018 auf € 1.436.000, 2019 auf € 1.425.000, 2020 auf € 1.578.000 und 2021 auf € 1.473.000 Euro.
Frage 7:
Nein. Die in den Antworten auf die Fragen 3 bis 5 beschriebenen Maßnahmen werden fortgeführt. Die entsprechenden Mittel sind im Rahmen des Haushaltes für 2022/23 eingeplant. Die im Rahmen des Haushaltes für 2022/23 eingeplanten Mittel für Schulstationen belaufen sich auf jährlich € 1.718.000. Der personelle und sächliche Aufwand für die Rahmenkonzeption zur Kooperation Schule, Jugend und Gesundheit lässt sich, wie in der Antwort auf Frage 6 ausgeführt, nicht exakt beziffern.
Frage 8:
Siehe Antwort zu Frage 7.
Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Karin Korte, Bezirksstadträtin.
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richteteJulian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 15. Februar 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Wie viel Prozent der Neuköllner Schulabbrecher waren in den Schuljahren 2017/18, 2018/19, 2019/20 und 2020/21 jeweils männlichen bzw. weiblichen Geschlechts?
Wie viel Prozent der Neuköllner Abiturienten in den Abschlussjahrgängen 2017, 2018, 2019, 2020 und 2021 waren männlichen bzw. weiblichen Geschlechts?
Wie viel Prozent der Jahrgangswiederholer waren in den Schuljahren 2017/18, 2018/19, 2019/20 und 2020/21 jeweils männlichen bzw. weiblichen Geschlechts?
Wie viel Prozent der in den Jahrgängen 2017, 2018, 2019, 2020 und 2021 in Neukölln begonnenen Berufsausbildungen wurden von Männern bzw. von Frauen begonnen?
Wie viel Prozent der in den Jahrgängen 2017, 2018, 2019, 2020 und 2021 in Neukölln abgeschlossenen Berufsausbildungen wurden von Männern bzw. von Frauen abgeschlossen?
Wie viele Projekte führte das Bezirksamt in dem Zeitraum von 2017 bis 2021 zur Förderung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen durch, die sich speziell an Mädchen und Jungen bzw. junge Frauen und junge Männer richten? (Bitte einzeln nach Geschlecht und Förderzeitraum aufschlüsseln).
Wie hoch waren die Sach- und Personalmittel für Projekte für die Förderung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die sich speziell an Mädchen und Jungen bzw. junge Frauen und junge Männer richten? (Bitte einzeln nach Geschlecht und Förderzeitraum aufschlüsseln).
Wie bewertet das Bezirksamt seine geschlechtsspezifische Jugendförderarbeit insgesamt?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/048/XXI vom 04.04.2022
Zu den Fragen 1 bis 3 verfügt das Bezirksamt über keine eigenen Statistiken. Die Beantwortung erfolgte mit freundlicher Unterstützung der für Schule zuständigen Senatsverwaltung.
Fragen 1 und 2(Antwort siehe Anlage 1 zum Download):
Zeitreihe Schuljahr 2017/18 bis 2020/21. Wiederholende nach Geschlecht an öffentlichen Schulen im Bezirk Neukölln:
Zu den Fragen 4 und 5 verfügt das Bezirksamt über keine eigenen Statistiken. Die Beantwortung erfolgte mit freundlicher Unterstützung der Agentur für Arbeit.
Frage 4:
Laut Statistik Service der Agentur für Arbeit werden die Erhebungen jeweils zum Ende des Schuljahres bzw. zu Beginn der Ausbildungen erhoben. Die Angaben beziehen sich also jeweils auf August bzw. September eines Jahres.
Im Jahr 09/2017 bis 08/2018 begannen insg. 2.336 Neuköllner Jugendliche ein Ausbildungsverhältnis.
Davon waren:
1206 männlich – das entspricht 51,63%
1130 weiblich – das entspricht 48,37%
Im Jahre 09/2018 bis 08/2019 waren es insg. 2370 Jugendliche.
Davon waren:
1258 männlich – das entspricht 53,08%
1112 weiblich – das entspricht 46,91%
Von September 2019 bis August 2020 begannen insg. 2097 Jugendliche eine Ausbildung.
Davon waren:
1160 männlich – das entspricht 55,31%
937 weiblich – das entspricht 44,68%
Im Jahre 09/20 bis 08/2021 begannen insg. 2082 Jugendliche eine Ausbildung.
Hiervon waren:
1122 männlich – das entspricht 53,89%
960 weiblich – das entspricht 46,10%
Frage 5:
Laut Statistik Service der Agentur für Arbeit differenzieren diese Erhebungen nicht zwischen erfolgreich abgeschlossenen und/oder abgebrochenen Ausbildungsverhältnissen. Es liegt lediglich eine statistische Aussage über die Beendigungen der Ausbildungsverhältnisse gesamt vor. Auch hier beziehen sich die Angaben jeweils auf August bzw. September eines Jahres. Im Jahre 09/2017 bis 08/2018 schlossen insgesamt 2241 Neuköllner Jugendliche ein Ausbildungsverhältnis ab.
Davon waren:
1159 männlich – das entspricht 51,71%
1082 weiblich – das entspricht 48,29%
09/2018 bis 08/2019 schlossen 2296 Neuköllner Jugendliche ein Ausbildungsverhältnis ab.
Davon waren:
1202 männlich – das entspricht 52,35%
1094 weiblich – das entspricht 47,65%
09/2019 bis 08/2020 schlossen 2108 Neuköllner Jugendliche ein Ausbildungsverhältnis ab.
Davon waren:
1114 männlich – das entspricht 52,84%
994 weiblich – das entspricht 47,16%
09/2020 bis 08/2021 schlossen 2149 Neuköllner Jugendliche ein Ausbildungsverhältnis ab.
Davon waren:
1151 männlich – das entspricht 53,56%
998 weiblich – das entspricht 46,44%
Frage 6:
Projekte werden hier verstanden als ganzjährige, kontinuierliche, in der Regel standortgebundene Angebote. Jahr
Anzahl Projekte – Mädchen
Anzahl Projekte -Jungen
2017
6
4
2018
7
3
2019
5
2
2020
7
3
2021
8
4
Frage 7:
Im Folgenden zunächst die durch den Bezirk finanzierten Angebote. Die Sachmittel enthalten u.a. pädagogische Sachmittel, Instandhaltung, Reinigung, Versicherung. Zur besseren Transparenz wurde die Miete gesondert dargestellt. Die Gesamtkosten der Kommunalen Mädcheneinrichtung sind die erweiterten Teilkosten.
2017 Projekt
Träger
Zielgruppe
Gesamt
Personal
Sachmittel
Mietkosten
MaDonna Mädchentreff
MaDonna Mädchenkult.Ur e.V.
Mädchen/ Junge Frauen
95.205€
76.420€
6.785 €
12.000 €
Mädchen-stadtteilladen Reachina
Outreach gGmbH
Mädchen/ Junge Frauen
73.599 €
57.987,91 €
8.611,09 €
7.000 €
Schilleria
MaDonna Mädchenkult.Ur e.V.
Mädchen/ Junge Frauen
93.400 €
71.824 €
5.476 €
16.100 €
Berliner Jungs
Hilfe für Jungs e.V.
Jungen/ junge Män-ner
27.000,00 €
24.809,94 €
290,06 €
1.900,00 €
KiezSport Mädchen
GSJ
Mädchen
40.000,00 €
37.600,00 €
2.400,00 €
Szenenwechsel
Bezirksamt Neukölln (2)
Mädchen/ Junge Frauen
387.772,53 €
167.652,68
15.136,79
(in erw TK)
2019 Projekt
Träger
Zielgruppe
Gesamt
Personal
Sachmittel
Mietkosten
MaDonna Mädchentreff
MaDonna Mädchenkult.Ur e.V.
Mädchen/ Junge Frauen
122.256 €
99.085 €
12.171 €
11.000 €
Mädchen-stadtteilladen Reachina
Outreach gGmbH
Mädchen/ Junge Frauen
76.902€
64.083,28 €
4.818,72 €
8.000 €
Schilleria
MaDonna Mädchenkult.Ur e.V.
Mädchen/ Junge Frauen
114.936,94 €
79.268,94 €
5.668€
30.000 €
Berliner Jungs
Hilfe für Jungs e.V.
Jungen/ junge Män-ner
37.615,73 €
35675,73 €
1.940 €
Szenenwechsel
Bezirksamt Neukölln
Mädchen/ Junge Frauen
459.753,07 €
162.965,49 €
48.799,74 €
(in erw.TK)
2020 Projekt
Träger
Zielgruppe
Gesamt
Personal
Sachmittel
Mietkosten
MaDonna Mädchentreff
MaDonna Mädchenkult.Ur e.V.
Mädchen/ Junge Frauen
127.690,08 €
103.104,08 €
13.586,00 €
11.000 €
Mädchen-stadtteilladen Reachina
Outreach gGmbH
Mädchen/ Junge Frauen
90.563,56 €
76.854,68 €
5.288,88 €
8.420 €
Schilleria
MaDonna Mädchenkult.Ur e.V.
Mädchen/ Junge Frauen
122.987,00 €
80.169,90 €
7.817,10 €
35.000,00 €
Berliner Jungs
Hilfe für Jungs e.V.
Jungen/ junge Män-ner
51.615,73 €
45.251,13 €
4.348,60 €
2.016,00 €
Schilleria Girlstalk (3 Monate)
MaDonna Mädchenkult.Ur e.V.
Mädchen/ Junge Frauen
3.000,00 €
1.885,00 €
1.115,00 €
Let The Girls Rule Group-iusstadt (2 Monate)
MaDonna Mädchenkult.Ur e.V.
Mädchen/ Junge Frauen
6.000,00 €
5.325,00 €
Szenenwechsel
Bezirksamt Neukölln
Mädchen/ Junge Frauen
533.379,27 €
231.267,25 €
24.484,07 €
(in erw.TK)
2021 Projekt
Träger
Zielgruppe
Gesamt
Personal
Sachmittel
Mietkosten
MaDonna Mädchentreff
MaDonna Mädchen-kult.Ur e.V.
Mädchen/ Junge Frauen
129.176,20 €
106.807,20 €
11.369,00 €
11.000,00 €
Mädchenstadtteilladen Reachina
Outreach gGmbH
Mädchen/ Junge Frauen
91.643,32 €
80.705,13 €
2.518,19 €
8.420,00 €
Schilleria
MaDonna Mädchen-kult.Ur e.V.
Mädchen/ Junge Frauen
124.037,00 €
85.957,00 €
7.080,00 €
31.000,00 €
Schilleria 2 – Mädchenladen in der Gropiusstadt
MaDonna Mädchen-kult.Ur e.V.
Mädchen/ Junge Frauen
30.000,00 €
24.200,00 €
5.800,00 €
Berliner Jungs
Hilfe für Jungs e.V.
Jungen/ junge Män-ner
14.627,20 €
11.015,40 €
3.611,80 €
Curriculares Angebot zur Prävention von sexualisierter Gewalt an Jungen
Hilfe für Jungs e.V.
Jungen/ junge Män-ner
19.000,00 €
18.080,17 €
919,83 €
Geschlechterreflektierte Jugen*arbeit im Flughafenkiez (Mädchentag/Jungentag)
Outreach gGmbH
Jungen/ junge Män-ner
25.000 €
21.749,50 €
3.250,50€
Szenenwechsel
Bezirksamt Neukölln
Mädchen/ Junge Frauen
567.890,36 €
269.428,92 €
27.397,02 €
(in erw.TK)
Folgende Projekte wurden im Bezirk unter Beteiligung/Verwaltung das Jugendamt mit externen Mitteln finanziert:
a) Mädcheneinrichtung Wilde Hütte, Träger GsJ
Die Mädcheneinrichtung wird aus Mitteln der Senatsverwaltung gefördert. Der Bezirk stellt das Haus zur Verfügung. Auch innerhalb des gefragten Zeitraumes 2017-2021.
b) Gewaltprävention – Mittel der Landeskommission Berlin gegen Gewalt
2021 Projekt
Träger
Zielgruppe
Gesamt
Personal
Sachmittel
MaDonna Mädchentreff
MaDonna Mädchenkult.Ur e.V.
Mädchen/ Junge Frauen
129.176,20 €
106.807,20 €
11.369,00 €
Mädchenstadtteilladen Reachina
Outreach gGmbH
Mädchen/ Junge Frauen
91.643,32 €
80.705,13 €
2.518,19 €
Schilleria
MaDonna Mädchen-kult.Ur e.V.
Mädchen/ Junge Frauen
124.037,00 €
85.957,00 €
7.080,00 €
Schilleria 2 – Mädchenladen in der Gropiusstadt
MaDonna Mädchen-kult.Ur e.V.
Mädchen/ Junge Frauen
30.000,00 €
24.200,00 €
Berliner Jungs
Hilfe für Jungs e.V.
Jungen/ junge Männer
14.627,20 €
11.015,40 €
Curriculares Angebot zur Prävention von sexualisierter Gewalt an Jungen
Hilfe für Jungs e.V.
Jungen/ junge Männer
19.000,00 €
18.080,17 €
Geschlechterreflektierte Jungen*arbeit im Flughafenkiez (Mädchentag/Jungentag)
Outreach gGmbH
Jungen/ junge Männer
25.000 €
21.749,50 €
Szenenwechsel
Bezirksamt Neukölln
Mädchen/ Junge Frauen
567.890,36 €
269.428,92 €
27.397,02 €
„Empowerment von Mädchen* und jungen Frauen* gegen Gewalt“
2021
Mädchen/ Junge Frauen
30.000 €
30.000 €
c) Netzwerkfond
Projekt
Jahr
Zielgruppe
Gesamt
Personal
Sachmittel
„Junge, Junge* – Geschlechterreflektierte Jungen*arbeit in Neukölln etablieren“.
d) Weitere Projekte, die im Bezirk stattfinden und die Zielgruppe Mädchen/ junge Frauen haben, aber nicht durch den Bezirk direkt gefördert werden:
– Box Girls Berlin e.V. (u.a. Initiator des Mädchensportfestes)
– „Gesund in Berlin“ sowie MINTA – Gesund in Neukölln
Daneben finden in allen Kinder- und Jugendeinrichtungen Neuköllns zielgruppenspezifische Mädchen- und Jungenangebote statt (bspw. Mädchen/Jungentage, Aktionen, Workshops, Ausflüge etc), die jedoch in unterschiedlichem Umfang als Teil der vertraglich zu erbringenden Leistungen vereinbart wurden. Die genaue Kostendifferenzierung ist hier nicht abbildbar.
Frage 8:
Die Angebote für Jungen und Mädchen sind im Bezirk gut und vielfältig aufgestellt und dennoch insgesamt ausbaubar. Es wird grundsätzlich für unabdingbar erforderlich gehalten, geschlechterspezifische Bedarfe aufzugreifen, insbesondere um die eigene Geschlechterrolle entwickeln zu können.
Der offene Bereich der Jugendeinrichtungen wird insbesondere in der Altersgruppe 15+ eher von Jungen besucht. Auch deshalb werden die mädchenspezifischen Angebote in der Jugendarbeit stetig quantitativ und qualitativ weiterentwickelt, um auch die Mädchen zu erreichen.
Die Angebotsvielfalt in der Kinder– und Jugendarbeit werden u.a. im Beteiligungsprozess mit Kindern und Jugendlichen entwickelt. Vor allem das Bedürfnis z.B. nach Rückzugsorten für Mädchen, einem Jungenraum oder -tag, sowie zeitliche begrenzte Angebote wie geschlechterspezifische Reisen, Ausflüge, interessenbezogene Angebote werden von den Fachkräften aufgenommen und nach Möglichkeit umgesetzt.
Fachlich wird die geschlechterspezifische Jugendarbeit im Bezirk Neukölln von der AG Mädchen und der AG Jungen begleitet, reflektiert und stetig weiterentwickelt. Die bezirkliche Teilnahme an öffentlichen Aktionen werden insbesondere durch diese FachAGs organisiert, z.B. One Billion Rising, Internationaler Mädchentag etc., sowie die Organisation im Verbund von Aktionstagen (bspw. Mädchensportfest).
Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Mirjam Blumenthal, Bezirksstadträtin.
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richteteChristian Hohmann,Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 18. Januar 2022 folgende kleine Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Trifft es zu, dass Angestellte des Ordnungsamtes Neukölln für gleichwertige Tätigkeit/Arbeit in eine niedrigere Lohngruppe eingruppiert sind als in anderen Bezirken in Berlin?
Wenn ja, aus welchen Gründen erfolgt die Eingruppierung für die gleichwertige Tätigkeit/Arbeit in eine niedrigere Tarifgruppe?
Welche Maßnahmen seitens des Bezirksamtes wurden in den letzten 5 Jahren, seit 2017 bis heute, unternommen oder angestrebt, damit diese Ungleichbehandlung und die damit einhergehende finanzielle Schlechterstellung der Mitarbeiter des Bezirksamtes Neukölln gegenüber den Mitarbeitern der anderen Ordnungsämter des Landes Berlin abgestellt wird?
Wie viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen hat das Ordnungsamt Neukölln und wie viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen haben die Ordnungsämter der anderen Berliner Bezirke? Bitte anonymisiert aufschlüsseln nach den einzelnen Tarifgruppen
Von wie vielen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, welche das Ordnungsamt von 2017 bis heute verlassen haben, ist bekannt, dass diese aufgrund einer besseren Bezahlung in ein anderes Ordnungsamt gewechselt sind?
Sieht das Bezirksamt Möglichkeiten für seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen durch finanzielle Anreize, z.B. durch geldwerten Vorteil, die Attraktivität des Ordnungsamtes Neukölln zu steigern und somit einen Weggang der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu verhindern?
Wurde von dem Bezirksamt Neukölln Kontakt zu den anderen Ordnungsämtern von Berlin aufgenommen, um einen evtl. Unterschied der Bezahlung für die gleiche Tätigkeit/Arbeit zu verhindern?
Wie hoch sind die Einnahmen, sowohl für das Land Berlin als auch für den Bezirk Neukölln, welche durch die Anzeigen des Ordnungsamtes erzielt werden und um wieviel könnten diese höher sein, wenn alle freien Stellen des Ordnungsamtes besetzt wären?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/036/XXI vom 30.03.2022
Frage 1:
Jedes Ordnungsamt ist nach den Bedürfnissen des jeweiligen Bezirks strukturiert. Dabei kann es vorkommen, dass die Bewertung einzelner Stellen voneinander abweichen. So gibt es Ord L-Stellen, die mit A 16 und A 15 bewertet sind, ebenso wie Amtstierarzt-Stellen, die – noch – nach A 16 und andere die – bereits – nach A 15 bewertet sind, als auch AOD L-Stellen, die mit A 13s und A 12 bewertet sind, um nur Beispiele zu benennen.
Auch bei Lebensmittelkontrolleuren und Verwaltungssachbearbeitern im Bereich Tierschutz soll es Unter-schiede geben. Jedoch kann nicht abschließend gesagt werden, ob es sich dabei um gleichwertige Aufgaben handelt oder die jeweiligen Aufgabenkreise höherwertige Aufgaben enthalten. Hier müsste die Struktur insgesamt verglichen werden.
Frage 2:
Diese Frage kann ggf. der jeweilige Bezirk und die Senatsverwaltung für Finanzen beantworten, nicht aber das Ordnungsamt Neukölln.
Frage 3:
Für die Beantwortung dieser Frage ist das Bezirksamt zuständig.
Die Umstrukturierung des Bezirksamtes sowie die geplante Einführung der Parkraumbewirtschaftung wurden genutzt, um mit Unterstützung von BzBm Hikel ebenfalls einzelne Bereiche des Ordnungsamtes umzustrukturieren und Angleichungen vorzubereiten. Die finale Umsetzung hängt derzeit von dem Ende der vorläufigen Haushaltswirtschaft und dem weiteren Zeitplan für die Parkraumbewirtschaftung ab.
Frage 4:
Das Ordnungsamt Neukölln hat insgesamt 117 Stellen, davon wie folgt besetzt: Beamte/Besoldung
Anzahl
Tarifbeschäftigter
Anzahl
A 15
2
E 15
—
A 14
1
E 14
1
A 13
1
E 13
—
A 13 s
—
E 12
—
A 12
1
E 11
2
A 11
—
E 10
—
A 10
1
E 9b
11
A 9s
1
E 9a
59
A 8
9
E 8
—
—
—
E 7
—
—
—
E 6
4
—
—
E 5
5
16
82
insgesamt
98
derzeit unbesetzt
19
Unbesetzte Stellen sind solche ohne Stelleninhaber oder aber zwar besetzte, aber in Elternzeit, EU-Rente, Sonderurlaub, Beschäftigungsverbot etc. Über andere Bezirksämter kann keine Auskunft gegeben werden.
Frage 5:
Über die Motivation von Mitarbeitenden zu einem Wechsel in andere Bezirke kann keine Aussage getroffen werden.
Frage 6:
Das Ordnungsamt Neukölln ist beim Verkehrsüberwachungsdienst (VÜD) berlinweit einer der oft benannten Wunschbezirke. Auch Auszubildende kehren gern zurück. In allererster Linie ist das Arbeitsklima entscheidend. Dazu zählen als Anreize Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dieses Ziel kann bei der derzeitigen Arbeitsbelastung ausschließlich durch ein Anwachsen von Stellen erreicht werden. In zweiter Linie sind finanzielle Anreize mit Sicherheit ein Aspekt.
Frage 7:
Vom Bezirksamt wurde zur Beantwortung der Frage kein Kontakt zu den anderen Ordnungsämtern aufgenommen. Die Tätigkeiten sind nicht unmittelbar vergleichbar. Die Tarifgruppen und genauen Aufgaben sind ausschlaggebend für die Bezahlung. Selbstverständlich möchte ich mich im Rahmen meiner Möglichkeiten für eine bessere Bezahlung der Mitarbeiter:innen einsetzen.
Frage 8:
Die Frage bezieht sich nicht auf einen bestimmten Zeitraum, was eine Beantwortung verunmöglicht. Eine konkrete Aussage zu den Einnahmen wäre spekulativ. Zwar ist es durchaus möglich, dass die Einnahmen höher wären, eine genaue Summe kann aber nicht prognostiziert werden.
Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Sarah Nagel, Bezirksstadträtin.Die Antworten zu Frage 7 und 8 wurden im Rahmen der Drucksache 0253/XXI am 04.05.2022 nachgereicht, bezüglich der Antworten zu den Fragen 7 und 8 gilt das gesprochene Wort.
Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt Neukölln wird ersucht zu prüfen, die „Anlauf- und Dokumentationsstelle für konfrontative Religionsbekundung“ der DEVI e. V. weiterhin finanziell zu fördern und damit dem Anliegen der DEVI nach einer längerfristigen Unterstützung nachzukommen.
Begründung:
Islamismus an deutschen Schulen ist längst ein landesweites Problem (vgl. Döbber, 2021). An Neuköllner Schulen werden säkulare Jugendliche offenbar genötigt, sich orthodoxen Regeln anzupassen: Die Ergebnisse einer qualitativen Befragung an zehn Schulen sowie einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe in Berlin-Neukölln sind eindeutig. 90 Prozent der Schulen berichten über regelmäßige Fälle von „konfrontativer Religionsbekundung“, die Hälfte spricht dabei sogar von einem „alltagsprägenden Problem“ (Welt.de, 30.12.2021).
Die Evaluation der DEVI zeigt, dass durch den Islamismus verursachte Problemlagen im Bezirk Neukölln verstärkt auftreten (vgl. DEVI, 2021). Islamismus an Schulen muss daher dringend besser erforscht werden, um ein Problembewusstsein zu schaffen und adäquate Lösungsansätze zu finden. Eine finanzielle Unterstützungsleistung der DEVI Initiative „Anlauf- und Dokumentationsstelle konfrontative Religionsbekundung“ wird daher dringend benötigt, um die notwendigen Strukturen für mögliche Projekte aufrechterhalten zu können, diese vorzubereiten und mit verschiedenen Projekten weiterhin für die Schulen ansprechbar zu sein (vgl. demokratieundvielfalt.de, 2022).
Ergebnis Drs. Nr. 0082/XXI: im Ausschuss abgelehnt
Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss ParInt)
SPD: NEIN
Grüne: NEIN
CDU: NEIN
Linke: NEIN
AfD: JA
FDP: NEIN
Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss HVKN)
SPD: NEIN
Grüne: NEIN
CDU: NEIN
Linke: NEIN
AfD: JA
FDP: NEIN
Ergebnis Drs. Nr. 0082/XXI: in der BVV abgelehnt
Der mitberatende Ausschuss für Partizipation und Integration empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit am 01. März 2022 die Ablehnung des Antrages. Der federführende Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung am 28. März 2022 die Ablehnung des Antrages. Über die Empfehlung zur Ablehnung des Antrags wurde am 04. Mai 2022 in der Bezirksverordnetenversammlung abgestimmt.
Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksbürgermeister und der Bezirksverordnetenvorsteher werden ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die den Bezirksverordneten laut § 4 des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen zustehende Fahrgeldentschädigung für die Dauer von Online-Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlungen und ihrer Ausschüsse ersatzlos gestrichen wird.
Begründung:
Der Ältestenrat der BVV-Neukölln hat in seiner Sitzung vom 17. November 2021 festgelegt, dass die BVV-Sitzung am 24. November sowie die geplanten Konstituierungen der Ausschüsse der BVV im digitalen Format stattfinden sollen. Auch Bezirksverordnetenversammlungen aus anderen Bezirken haben aufgrund des Infektionsgeschehens von Präsenzsitzungen abgesehen. In Anbetracht der Entwicklung des Infektionsgeschehens ist davon auszugehen, dass die Bezirksverordnetenversammlungen in Berlin in den kommenden Monaten sämtliche Sitzungen online abhalten werden.
Da Online-Sitzungen bequem von Zuhause aus besucht werden können, entstehen den Bezirksverordneten keine Fahrtkosten. Die Sachgrundlage für eine Fahrtkostenentschädigung entfällt somit.
Da die Mehrheit der Bezirksverordneten in der Sitzung vom 24. November 2021 keine Dringlichkeit des Anliegens feststellen wollte, folgt der Antrag erneut im regulären Verfahren.
Ergebnis Drs. Nr. 0072/XXI: im Ausschuss abgelehnt
Der Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung am 07. Februar 2022 die Ablehnung des Antrages. Die Abstimmung wurde in der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung vom 23. Februar 2022 zunächst vertagt. Über die Empfehlung zur Ablehnung des Antrags wurde am 16. März 2022 in der Bezirksverordnetenversammlung abgestimmt.
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richteteJulian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. Januar 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Wie viele vollendete Suizide gab es in Neukölln in den Jahren 2018-2021? (Bitte nach Monat und Jahr aufschlüsseln)
Wie viele Suizidversuche gab es in Neukölln in den Jahren 2018-2021? (Bitte nach Monat und Jahr aufschlüsseln?
Wie viele der vollendeten und versuchten Suizide wurden in o.g. Zeitraum von Männern und wie viele von Frauen begangen bzw. versucht? (Bitte nach Versuch bzw. vollendetem Suizid und Geschlecht aufschlüsseln)
Wie viele der vollendeten und versuchten Suizide wurden in o.g. Zeitraum von Minderjährigen begangen bzw. versucht? (Bitte nach Versuch bzw. vollführtem Suizid aufschlüsseln)
Welche Schritte unternimmt der Bezirk konkret in der Suizidprävention?
Ist aus Sicht des Bezirksamtes während der Corona-Krise ausreichend in der Suizidprävention unternommen worden? (Bitte begründen)
Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/038/XXI vom 21.02.2022
Frage 1-4:
Zahlen zu Suiziden oder Suizidversuchen auf bezirklicher Ebene zwischen 2018 und 2021 liegen dem Bezirksamt nicht vor. 2020 starben in Deutschland laut amtlicher Todesursachenstatistik 9.206 Personen durch Suizid. Diese Zahl lag um 1,8 % höher als im Vorjahr (2019: 9.041 Fälle). 2019 lag in Deutschland die Zahl der Sterbefälle durch Suizid je 100.000 Einwohner, die sogenannte altersstandardisierte Sterberate, bei 10,6 Fällen. In Berlin lag dieser Wert etwas niedriger, bei 10,4 suizidbedingten Sterbefällen je 100.000 Einwohner.
Männer haben dabei generell höhere Suizidraten als Frauen, Frauen jedoch höhere Suizidversuchsraten. Obwohl im Bereich der Suizidprävention in den letzten Jahrzehnten große Fortschritte gemacht werden konnten (zum Vergleich: 1980 erfolgten in Deutschland über 18.000 Suizide, 1998 noch über 11.000 Suizide), erfordern die mit der Pandemie einhergehenden großen psychischen Belastungen der Bevölkerung und deren zu erwartende langfristige Folgen erhöhte Aufmerksamkeit.
Frage 5:
Die mit Abstand häufigste Ursache für Suizide und Suizidversuche ist eine Depression. Weitere bedeutende Risikofaktoren sind Suchterkrankungen und schizophrene Erkrankungen. Für eine erfolgreiche Suizidprävention ist somit die effektive Beratung, Behandlung und Versorgung von psychisch kranken und suchtkranken Menschen entscheidend. Hierfür verfügt der Bezirk Neukölln über ein gemeindenahes, differenziertes Versorgungssystem. Für Menschen in akuten psychischen Krisen ist der Berliner Krisendienst für Neukölln 24 Stunden am Tag erreichbar. Der Krisendienst berät und vermittelt Menschen in Notlagen in enger Kooperation mit den Einrichtungen der regionalen Versorgungsstruktur in Neukölln.
Die bezirklichen Fachdienste Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst (KJpD), die Erziehungs- und Familienberatung (EFB) sowie der Sozialpsychiatrische Dienst (SpD) bieten niedrigschwellige, kostenlose und auf Wunsch anonyme Beratung für Betroffene, Angehörige und Bekannte von Menschen mit psychischen Erkrankungen und in krisenhaften Situationen an. Der Bezirk unterstützt Menschen in psychischen Krisen weiterhin mit zwei zuwendungsfinanzierten Kontakt- und Beratungsstellen für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, einer zuwendungsfinanzierten Suchtberatungs- und Kontaktstelle für Menschen mit Alkohol-, Medikamenten- und Drogenproblemen, sowie zwei zuwendungsfinanzierten Zuverdienstprojekten für Menschen mit psychischen Erkrankungen, dafür eines speziell ausgerichtet auf die Betreuung von jungen Menschen im Alter von 18 bis 27 Jahren.
Das Bezirksamt fördert weiterhin die Arbeit des Selbsthilfe- und Stadtteilzentrums Neukölln, das an verschiedenen Standorten im Bezirk die Arbeit zahlreicher Selbsthilfegruppen und -initiativen gerade auch im Bereich der seelischen Gesundheit unterstützt. Dieses Hilfeangebot steht grundsätzlich allen Menschen im Bezirk offen. Beratungen zu kassenfinanzierten Behandlungsmöglichkeiten psychischer Erkrankungen gehören bei all dem Genannten dazu. Bei Bedarf vermitteln die Einrichtungen auch in stationäre oder teilstationäre Behandlungsangebote. Hierfür bestehen enge Kontakte zur Neuköllner Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik, deren Fachkräfte für Menschen in Krisensituationen und mit suizidalen Gedanken besonders sensibilisiert sind.
Darüber hinaus vermittelt das bezirkliche Steuerungsgremium Psychiatrie und Suchthilfe Menschen mit schweren psychischen Beeinträchtigungen bei Bedarf in ambulante Angebote der Eingliederungshilfe, um ihnen die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen, sie zu einer möglichst eigenständigen Alltagsbewältigung zu befähigen und dem Entstehen oder Verschlimmern von psychischen Krisen – insbesondere auch suizidalen Krisen – vorzubeugen. In den Einrichtungen der Eingliederungshilfe sind die Fachkräfte entsprechend sensibilisiert.
Frage 6:
Ja. Das Bezirksamt, seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Kooperationspartner im Bereich der psychosozialen Versorgung haben während der Pandemie unter äußerst schwierigen Arbeitsbedingungen alle Möglichkeiten genutzt, um die Beratung und Betreuung von Menschen in psychischen Krisen im Rahmen der notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen aufrechtzuerhalten. Im Bereich der niedrigschwelligen Beratungsangebote hielten die Dienste und Einrichtungen zu jeder Zeit ein an das Pandemiegeschehen und die technischen Möglichkeiten kontinuierlich angepasstes Beratungsangebot vor.
Im Bereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit schweren psychischen Beeinträchtigungen wurden im Bezirksamt Neuanträge und Anträge auf Maßnahmenverlängerungen so schnell wie möglich und wenn vertretbar auch ohne persönliche Vorsprache bewilligt, um Menschen in psychischen Krisen zeitnah in geeignete Hilfeangebote zu vermitteln und Betreuungsabbrüche während der Pandemie zu verhindern. Die Leistungserbringer der bezirklichen psychosozialen Versorgung haben während der Pandemie ihr Betreuungsangebot stets so weit wie möglich aufrechterhalten und in enger Abstimmung mit dem Bezirksamt unter Anpassung an das Infektionsgeschehen fortwährend modifiziert, um bei den von ihnen betreuten Menschen sozialer Isolation und der Entstehung psychischer Krisen vorzubeugen.
Durch die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Bezirksamt und den Leistungserbringern der psychosozialen Versorgung konnten auf diesem Weg während der Pandemie zahlreiche psychische Krisen verhindert oder abgemildert werden. Gleichwohl gibt es aus Sicht des Bezirksamtes Handlungsbedarf, um Menschen in schweren psychischen Krisen im Bezirk zukünftig besser unterstützen zu können. Erstens müssen weitere Anstrengungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Gesundheitssektor unternommen werden. Besonders in der Pflege, aber auch in den Berufsgruppen der Sozialarbeiter und Sozialpädagogen herrscht seit Jahren ein Fachkräftemangel.
Die resultierende Überlastung des Personals muss nicht nur mit Blick auf die seelische Gesundheit der Fachkräfte, sondern auch zur Sicherstellung der Versorgungsqualität im stationären und ambulanten Bereich reduziert werden. Das Bezirksamt wird sich daher weiter für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Gesundheitssektor einsetzen. Zweitens muss die Versorgung mit Psychotherapeuten im Bezirk verbessert werden. In diesem Bereich gibt es lange Wartezeiten. Neukölln gehört zu den Bezirken mit der geringsten Dichte an niedergelassenen Psychotherapeuten. 2020 lag Neukölln mit 1.439,8 Einwohnern je ambulantem Psychotherapeuten deutlich über dem Berliner Durchschnittswert und berlinweit unter den Bezirken auf Platz 9.
Als kritisch ist insbesondere die Betreuung durch muttersprachliche Psychotherapeuten zu bezeichnen. Der ohnehin erschwerte Zugang zum gesundheitlichen Versorgungssystem für die migrantische Bevölkerung wird durch das fehlende Angebot von muttersprachlichen Psychotherapeuten noch erschwert. Über die Zulassung von Ärzten und Psychotherapeuten entscheidet die Kassenärztliche Vereinigung. Das Bezirksamt wird sich weiterhin für eine bedarfsgerechte Versorgung mit ambulanten psychotherapeutischen Angeboten im Bezirk einsetzen. Drittens muss die Information und Beratung der Bevölkerung zum Thema seelische Gesundheit zukünftig einen noch höheren Stellenwert erhalten.
Die Pandemie hat gezeigt, dass nicht alle Bevölkerungsgruppen gleichermaßen durch die bestehenden Angebote der gesundheitlichen Aufklärung erreichbar sind. Ein Ausbau niedrigschwelliger, zielgruppengerechter und sozialraumorientierter Beratungs- und Informationsangebote zum Thema seelische Gesundheit ist daher erforderlich. Wichtige Partner sind hierbei die bezirklichen Stadtteil- und Selbsthilfezentren, die bestehenden über das Psychiatrieentwicklungsprogramm finanzierten Einrichtungen im Bereich der psychosozialen Versorgung, sowie berlinweite Kooperationsnetzwerke, darunter insbesondere das Netzwerk Suizidprävention.
Das Bezirksamt wird sich daher weiter für einen Ausbau niedrigschwelliger Informations- und Beratungsangebote im Bezirk sowie für die Weiterentwicklung und bedarfsgerechte Finanzierung des Psychiatrieentwicklungsprogramms einsetzen.
Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Mirjam Blumenthal, Bezirksstadträtin.
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richteteJulian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. Januar 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Wie viele Intensivbetten werden nach Abschluss der Bauarbeiten im Vivantes-Klinikum Neukölln verfügbar sein (Low care und High care)?
Wie viele im Vivantes-Klinikum Neukölln ausgeschriebene Personalstellen bei den Pflegekräften, Ärzten und Therapeuten sind unbesetzt? Bitte nach Berufsgruppen und Anzahl aufschlüsseln.
In welchem Umfang haben Pflegepersonal, Ärzte und Therapeuten in den Jahren 2019, 2020 und 2021 im Vivantes-Klinikum Neukölln gekündigt? Bitte nach Berufsgruppen und Anzahl aufschlüsseln.
In welchem Umfang wurde Pflegepersonal inklusive Ärzte und Therapeuten in den Jahren 2019, 2020 und 2021 im Vivantes-Klinikum Neukölln eingestellt? Bitte nach Berufsgruppen und Anzahl aufschlüsseln.
In welchem finanziellen Umfang wurde in den Jahren 2019, 2020 und 2021 im Vivantes-Klinikum Neukölln auf Personalleasing in den oben genannten Berufsgruppen zurückgegriffen?
Wie hoch war der prozentuale Anteil an Leasingkräften in den Jahren 2019, 2020 und 2021?
Wie viele Operationen mussten im Vivantes-Klinikum Neukölln in den Jahren 2020 und 2021 aufgrund der Corona-Krise verschoben werden?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/037/XXI vom 09.03.2022
Frage 1-7:
Eine Beantwortung kann sich lediglich auf Informationen erstrecken, die hier vorliegen bzw. mit zumutbarem Aufwand beschafft werden können. Im Übrigen wird explizit darauf verwiesen, dass das Bezirksamt gegenüber Vivantes keinen Anspruch auf Auskunft hat und weitere Informationen mit Blick auf den Datenschutz bzw. auf Geschäftsgeheimnis nicht erteilt werden.
Zur vorliegenden Kleinen Anfragen kann folgendes berichtet werden:
Das Vivantes Klinikum Neukölln sieht sich als integralen Bestandteil der Gesundheitsversorgung im Bezirk Neukölln und im Land Berlin, aufgrund der speziellen Fachrichtungen des Klinikums natürlich auch über die Landesgrenzen hinaus. Im Rahmen der Pandemie hat die Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH einen zentralen Beitrag geleistet, Patient:innen mit und ohne COVID-Infektion zu versorgen. Die hochqualifizierten Fachkräfte des Klinikums Neukölln stehen dazu jederzeit zur Verfügung. Um die Versorgung der Patient:innen sicher zu stellen, mussten immer wieder Kapazitäten und Strukturen des Klinikums an die aktuellen Anforderungen und Bedarfe angepasst werden. Operationen und Eingriffe wurden wie an allen Kliniken der Bundesrepublik teilweise verschoben oder gänzlich abgesagt. Der Mangel an qualifiziertem Personal im Gesundheitswesen lässt offene Stellen häufig länger vakant sein, als von Seiten des Klinikums erwünscht. Um solche Situationen zu überbrücken, wird auf Leasing-Personal zugegriffen.
Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Mirjam Blumenthal, Bezirksstadträtin.
Der Fraktionsvorsitzende der AfD-Fraktion Neukölln, Julian Potthast, erklärt zu den Ergebnissen der Befragung an Neuköllns Schulen zum Thema „Konfrontative Religionsbekundungen“, Islamismus und religiöses Mobbing (siehe WELT-Artikel vom 28.12.2021):
„Die Ergebnisse der Studie zeigen in erschreckender Weise, wie weit der Islamismus an deutschen Schulen bereits zum Alltag gehört. Anstelle von säkularem Unterricht auf Grundlage von Wissenschaft und Aufklärung und der Vermittlung von christlich-abendländischen Werten müssen sich die Neuköllner Schulen nun mit zum Teil rückständigen Wertvorstellungen herumplagen. Dass es so weit kommen konnte, ist das Ergebnis einer über Jahrzehnte verfehlten Einwanderungspolitik der Altparteien.
Die AfD fordert schon seit Langem, die Bildungs- und Integrationsfähigkeit zum zentralen Kriterium bei Einwanderungswilligen zu machen. Die Erforschung von Islamismus an deutschen Schulen muss weiter vorangetrieben werden, um ein Problembewusstsein zu schaffen und adäquate Lösungen zu finden. Andernfalls droht Deutschland ein Rückfall in längst überkommen geglaubte, archaische Gesellschaftsmodelle und die weitere Verfestigung islamischer Parallelgesellschaften.“
Fraktionsvorsitzender Julian Potthast über die Befragung / Studie zu Islamismus und religiösem Mobbing an Schulen in Neukölln. Ganzen Artikel hier (externer Link) lesen.
Obwohl Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung von Neukölln derzeit auf Grund des Infektionsgeschehens weitestgehend online stattfinden, werden weiterhin pauschale Fahrgeldzuschüsse an Bezirksverordnete ausgeschüttet. Diese Zuschüsse werden aus Steuergeldern finanziert. Aus Sicht der AfD-Fraktion Neukölln handelt es sich hierbei eindeutig um Verschwendung von Neuköllner Steuergeldern. Die Teilnahme vom heimischen Sofa aus erfordert keine Fahrgeldaufwendungen.
Unser Dringlichkeitsantrag auf vorübergehende Streichung (für die Dauer der Online-Sitzungen) dieser Zuschüsse wurde in der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung von Neukölln am 24. November 2021 mehrheitlich abgelehnt.
AfD-Fraktion Neukölln spendet Fahrgeld an Berliner Hospiz
Wir als AfD-Fraktion setzen uns weiterhin gegen die Verschwendung von Neuköllner Steuergeldern ein. Alle Bezirksverordneten der AfD-Fraktion Neukölln spendeten daher ihre Fahrgeldzuschüsse für die Monate November und Dezember 2021 in der Woche vor Weihnachten für einen sozialen Zweck. Jeder einzelne hat 80 Euro an ein Berliner Hospiz überwiesen.
Erneuter Antrag um regulären Verfahren
Doch der Sachverhalt ist damit nicht geklärt. Die Ausschüttung dieser Zuschüsse während Online-Sitzungen findet bis auf weiteres statt. Da in der Sitzung vom 24. November 2021 mehrheitlich keine Dringlichkeit festgestellt wurde, werden wir den Antrag im kommenden Jahr im regulären Verfahren erneut stellen.
Medium: Tagesspiegel-Newsletter für Neukölln– Kiezgespräch vom 1. Dezember 2021
Auszug aus dem Tagesspiegel Newsletter vom 1. Dezember 2021:– KIEZGESPRÄCH –
„Alle Jahre wieder kommen nicht nur die Weihnachtszeit und der Jahreswechsel, sondern auch die Debatte ums Böllerverbot. So auch bei der vergangenen Bezirksverordnetenversammlung (BVV), bei der der Grünen-Verordnete Christian Hoffmann ein feuerwerksarmes Berlin forderte. In seinem Antrag bittet er das Bezirksamt, „initiativ auf die anderen Berliner Bezirksverwaltungen zuzugehen und diese zur Beteiligung an einem dauerhaften privaten Feuerwerksverbot zu gewinnen. Weiterhin soll beim Senat dafür geworben werden eine entsprechende Gesetzesinitiative in den Bundesrat einzubringen.“ Dass das Thema Feuerwerk ein durchaus emotionales ist, zeigt sich in der Diskussion über den Antrag.
Der Tenor bei CDU, FDP und AfD: Die Grünen als Verbotspartei, die den friedlichen Menschen ihren Spaß an Silvester nehmen wollten. Wegen einiger Idioten könne man nicht allen das Spielzeug wegnehmen, argumentierte etwa Julian Potthast (AfD), der sich auch um die lang gepflegte Tradition sorgte. Also: Das haben wir doch schon immer so gemacht.
Franz Wittke von der FDP befand, dass jene, die jetzt schon illegal böllern, dies auch künftig tun würden (vernachlässigte dabei aber die Probleme, die ebenso durch legale Böllerei jedes Jahr verursacht werden). Die CDU, konkret der Verordnete Karsten Schulze, zeigte sich zumindest offen für Einschränkungen, argumentierte aber gegen ein Verbot. SPD und Linke konnten sich auf keine einheitliche Position innerhalb der Fraktion einigen. Kurzer Rückblick: Nachdem Silvester 2017/18 das Traditionsgeschäft Musikhaus Bading in Flammen aufging, blieben auch die Silvesternächte 2018/19 und 2019/20 nicht gerade friedlich. In der Bilanz zur letzten präpandemischen Silvesternacht hieß es unter anderem: „19.49 Uhr: In Neukölln wirft jemand mit Böllern auf Autos. Einsatz nicht identisch mit den Tweets von gefühlt 19.23, 19:03, 18:22, 18:01, 17:34, ff.“.
Die Polizei twitterte damals über Böllerdruckwellen, die bis in Wohnzimmer zu spüren waren, brennenden Garagen in Rudow und Menschen, die mit Raketen beschossen wurden (NL vom 8. Januar 2020, Raketen an sich sind übrigens legal). Die Silvesternacht 2020/21 – pandemiebedingt mit weitreichendem Pyro-Verkaufsverbot, Sie erinnern sich vielleicht – verlief dann so friedlich, dass in Buckow ein kompletter Supermarkt abbrannte. Zwei von drei berlinweiten Hotspots für die Einsatzkräfte befanden sich vergangenes Silvester in Neukölln, immer wieder wurden Polizei und Feuerwehr attackiert – etwa mit selbstgebauten Molotowcocktails (NL vom 6. Januar 2021). Der Antrag zum Feuerwerksverbot wurde übrigens schließlich mit 28 zu 23 Stimmen angenommen. Für dieses Jahr kommt er aber definitiv nicht mehr rechtzeitig. Tatsächlich sind dieses Jahr wieder zwei Böllerverbotszonen in Berlin geplant – allerdings nicht in Neukölln. Die Innenverwaltung schließt allerdings weitere Zonen nicht aus.“
Quelle: Auszug aus Tagesspiegel Newsletter für Neukölln vom 1. Dezember 2021
Antrag – Dringlichkeit – der AfD-Fraktion Neukölln: abgelehnt
Datum: 23. November 2021
Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt Neukölln wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die den Bezirksverordneten laut § 4 des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen zustehende Fahrgeldentschädigung für die Dauer von Online-Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlungen und ihrer Ausschüsse ersatzlos gestrichen wird.
Begründung:
Der Ältestenrat der BVV-Neukölln hat in seiner Sitzung vom 17. November 2021 festgelegt, dass die BVV-Sitzung am 24. November sowie die geplanten Konstituierungen der Ausschüsse der BVV im digitalen Format stattfinden sollen. Auch Bezirksverordnetenversammlungen aus anderen Bezirken haben aufgrund des Infektionsgeschehens von Präsenzsitzungen abgesehen. In Anbetracht der Entwicklung des Infektionsgeschehens ist davon auszugehen, dass die Bezirksverordnetenversammlungen in Berlin in den kommenden Monaten sämtliche Sitzungen online abhalten werden.
Da Online-Sitzungen bequem von Zuhause aus besucht werden können, entstehen den Bezirksverordneten keine Fahrtkosten. Die Sachgrundlage für eine Fahrtkostenentschädigung entfällt somit.
Ergebnis Drs. Nr. 0062/XXI: in der BVV abgelehnt
Über den Antrag (Dringlichkeit) wurde am 24. November 2021 in der Bezirksverordnetenversammlung abgestimmt.
Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 23. November 2021 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
In welchem Umfang wurden in den letzten 2 Jahren im Neuköllner Klinikum Intensivbettenkapazitäten ab- oder aufgebaut?
Sollten Intensivbettenkapazitäten abgebaut worden sein, wie viele davon wurden auf Grund von Personalmangel abgebaut?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: 0045/XXI vom 24.11.2021
Frage 1:
Die Zahl der betriebsfähigen Betten unterliegt zahlreichen Schwankungen. Wie bekannt, ist der Zustand des Klinikums als sanierungsbedürftig zu bezeichnen. Das Klinikum Neukölln betreibt aktuell drei Stationen mit Beatmungsbetten, sowie drei weitere Stationen mit Überwachungsbetten. Personelle Schwankungen sowie Vorgaben z.B. im Rahmen der PPUGV (Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung) und in Folge des TV-E (Tarifvertrag Entlastung) ermöglichen uns heute den Betrieb von 30 Beatmungsbetten für die Akutversorgung. Weitere Beatmungsbetten befinden sich im Weaningbereich (engl. für Entwöhnung). Das bedeutet, Patienten lernen wieder atmen und werden von der Beatmung entwöhnt, Sowie 38 Überwachungsbetten mit Monitoring. Durch den Fassadenanschluss zum Nordkopf sind aktuell weitere 10 Beatmungsbetten nicht verfügbar.
Die Mündliche Anfrage wurde beantwortet durch Mirjam Blumenthal, Bezirksstadträtin.
Wieder einmal stehen die Zeichen klar auf Lockdown. Statt Lösungsansätzen und dem Weg zur Eigenverantwortung der Bürger in Neukölln und Deutschland werden der Bevölkerung scheibchenweise mehr und mehr Rechte geraubt. Die wirtschaftlichen Folgen der verfehlten Lockdown-Politik machen sich mittlerweile bei vielen im Portmonee bemerkbar.
Die AfD-Fraktion Neukölln geht daher mit gutem Beispiel voran und setzt sich aktiv gegen Steuergeldverschwendung ein. Angesichts der steigenden Infektionszahlen hat der Ältestentenrat der Bezirksverordnetenversammlung von Neukölln festgelegt, dass die aktuellen Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung nur online stattfinden sollen. Die vorgesehene Erstattung von Fahrtkosten für Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung, die bequem von zuhause aus an den Sitzungen teilnehmen können, entbehrt somit jeder Grundlage.
Der AfD-Fraktionsvorsitzende Julian Potthast dazu: „Die AfD-Fraktion Neukölln beantragt im Rahmen eines Dringlichkeitsantrags am 24. November, die Fahrgeldentschädigungen aller Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung für die Dauer der Online-Sitzungen ersatzlos zu streichen. Für die Teilnahme vom heimischen Sofa aus entstehen den Verordneten keinerlei Fahrtkosten, die in irgendeiner Form erstattet werden müssten. Während Inflation, Energiesteuer und eine kopflose Lockdownpolitik den Bürgern wirtschaftlich immer mehr zusetzen, sollte die Politik sich nicht sachgrundlos die Taschen vollstopfen. Ich hoffe auf eine breite Unterstützung des Antrags durch die anderen Fraktionen.“
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. November 2021 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Wie viele Beauftragtenstellen gibt es im Bezirksamt und welchen Personal- und Sachmittelumfang wendet das Bezirksamt dafür insgesamt auf? (Bitte datenschutzkonform anonymisieren)
Was ist aus Sicht des Bezirksamtes „Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“?
Wie hoch sind die Personalmittel für den oder die „Beauftragte für gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ und auf wie viele Planstellen teilen sich diese auf? (Bitte datenschutzkonform anonymisieren)
Wie hoch sind die Sachmittel für den oder die „Beauftragte für gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“?
Welchen konkreten Aufgaben geht der oder die „Beauftragte für gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ nach?
Wie erfolgt die Wirkungsmessung der Leistungen des oder der „Beauftragte für gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“?
Aus welchem Grund führt das Bezirksamt in Drucksache 0013/XXI nur die weibliche Form bzw. die Mehrzahl „Beauftragte“, nicht aber die männliche Form „Beauftragter“ an?
Ist es aus Sicht des Bezirksamtes denkbar, dass ein Mann auf dieser Stelle eingesetzt wird?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/005/XXI vom 22.12.2021
Frage 1:
Das Bezirksamt hat ausweislich seiner Geschäftsverteilung vier Beauftragte, bei denen es sich um physische Stellen (i.d.R. in Vollzeit) handelt. Grundsätzlich stehen diesen Beauftragten jährlich Sachmittel im Umfang von 7.500 Euro für die Aufgabenwahrnehmung zur Verfügung. Hinzu kommt die Stelle der Datenschutzbeauftragten. Darüber hinaus werden die Aufgaben der Beauftragten für Gender Mainstreaming sowie für gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit ie jeweilige Bezirksstadträtin wahrgenommen.
Frage 2:
Als Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit versteht das Bezirksamt feindselige, abwertende und ausgrenzende Einstellungen gegenüber Menschen aufgrund einer ihnen zugewiesenen Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe.
Frage 3:
Die Aufgaben der Beauftragten für gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit werden durch die zuständige Bezirksstadträtin wahrgenommen.
Frage 4:
Gesonderte Sachmittel werden derzeit nicht im Haushaltsplan nachgewiesen.
Frage 5:
Die Aufgaben werden sich an den Bedarf ausrichten. Es ist im ersten Schritt geplant sich in Form von Runden Tischen mit den verschiedenen Formen der gruppenbezogenen Menschlichkeit in Neukölln auseinanderzusetzen.
Frage 6:
Die Wirkungsmessung wird sich anhand der Umsetzung der Zielsetzungen messen lassen.
Frage 7:
S. Antwort zu Frage 3.
Frage 8:
S. Antwort zu Frage 3.
Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Mirjam Blumenthal, Bezirksstadträtin.
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. November 2021 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Wie viele Geschlechter gibt es aus Sicht des Bezirksamtes?
Was ist aus Sicht des Bezirksamtes „Gender Mainstreaming“?
Wie hoch sind die Personalmittel für den oder die „Beauftragte für Gender Mainstreaming“ und auf wie viele Planstellen teilen sich diese auf? (Bitte datenschutzkonform anonymisieren)
Wie hoch sind die Sachmittel für den oder die „Beauftragte für Gender Mainstreaming“?
Welchen konkreten Aufgaben geht der oder die „Beauftragte für Gender Mainstreaming“ nach?
Wie erfolgt die Wirkungsmessung der Leistungen des oder der „Beauftragte für Gender Mainstreaming“?
Wie unterscheidet sich der Aufgabenbereich der oder des „Beauftragte für Gleichstellung“ vom Aufgabenbereich „Beauftragte für Gender Mainstreaming“?
Ist es aus Sicht des Bezirksamtes denkbar, dass ein Mann auf dieser Stelle eingesetzt wird, und falls ja, warum führt das Bezirksamt in Drucksache 0013/XXI nur die weibliche Form bzw. die Mehrzahl „Beauftragte“, nicht aber die männliche Form „Beauftragter“ an?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/008/XXI vom 22.12.2021
Frage 1:
Drei.
Frage 2:
Gender Mainstreaming ist eine präventive Handlungsstrategie der Gleichstellungspolitik.
Frage 3 und 4:
Gender Mainstreaming ist eine Querschnittsaufgabe, die vom gesamten Bezirksamt wahrgenommen wird und in allen Arbeitsbereichen Anwendung finden soll. Die Aufgaben einer Beauftragten für Gender Mainstreaming werden von der Bezirksstadträtin für Bildung, Kultur und Sport in Ergänzung ihrer anderen Aufgaben wahrgenommen. Insofern gibt es weder Personal- noch Sachmittel.
Frage 5:
Aufgabe der Beauftragten für Gender Mainstreaming ist die Prüfung der Anwendung der Grundsätze des Gender Mainstreaming in der Arbeit des Bezirksamts (siehe 2.)
Frage 6.:
Siehe die Antworten auf die Fragen 3 und 4.
Frage 7:
Die Umsetzung von Gender Mainstreaming in der Berliner Verwaltung wurde im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung im Jahr 2003 gestartet. Seitdem ist Gender Mainstreaming inte-grierter Bestandteil aller Verwaltungsbereiche, das im alltäglichen Verwaltungshandeln berücksichtigt werden soll. Die Arbeit der Beauftragten für Gender Mainstreaming ist daher ihrem Wesen nach eher nach innen, also auf die Verwaltung, ausgerichtet. Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt als Ansprechpartnerin für die Neuköllner Bürger:innen für die Umset-zung der Gleichstellung von Frauen und Männern im Bezirk eher nach außen.
Frage 8:
Ja. In DS 0013/XXI wird lediglich die weibliche Form verwendet, weil es sich bei der Beauftragten für Gender Mainstreaming um eine Frau handelt.
Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Karin Korte, Bezirksstadträtin.
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. November 2021 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Wie viele Zuzüge aus Südosteuropa gab es nach Kenntnis des Bezirksamtes in Neukölln in den letzten 10 Jahren (bitte nach Jahr aufschlüsseln)?
Was sind die Hauptherkunftsländer der Zuzügler aus Südosteuropa in o.g. Zeitraum?
Wie viele Planstellen sind für die Aufgabenstellung Zuzüge aus Südosteuropa vorgesehen und wie hoch sind die Personalmittel dafür? (Bitte datenschutzkonform anonymisieren)
Wie hoch sind die zur Verfügung stehenden Sachmittel für die mit dieser Aufgabenstellung betrauten Mitarbeiter?
Welche konkreten Aufgaben setzen die Mitarbeiter, die mit dieser Aufgabenstellung betraut sind, um?
Gibt es im Bezirksamt auch Stabstellen mit ähnlichen Aufgabenstellungen für Zuzüge aus anderen Regionen der Welt? Falls nein, warum nicht?
Warum erachtet das Bezirksamt es als notwendig, die Stabstelle für Dialog und Zukunft mit der Aufgabenstellung Zuzüge aus Südosteuropa zu betreiben?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/007/XXI vom 22.12.2021
Frage 1:
Eine derartige Aufschlüsselung kann nicht erfolgen, da sich dies der Kenntnis des Bezirksamts entzieht. Zum einen wird der Terminus „Südosteuropa“ weder in der geographischen noch in der politischen Forschung einheitlich verwendet. Politisch umfasst dieser je nach Definition eine unterschiedliche Anzahl von Staaten, sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU. Der angefragte Personenkreis ist demnach nicht klar definiert. Darüber hinaus, lässt eine Betrachtung der Zusammensetzung der Neuköllner Bevölkerung entsprechend der prozentualen Verteilung der vertretenen Staatsbürgerschaften, grundsätzlich keinen direkten Rückschluss auf „Zuzüge“ aus einem bestimmten Herkunftsland zu. Personen, auch mit einer anderen als der deutschen Staatsbürgerschaft, können nicht nur direkt aus dem Herkunftsland, sondern auch aus anderen Kommunen Deutschlands nach Neukölln zuziehen. Eine gesonderte Statistik der Zuzüge aufgeschlüsselt nach Herkunftskommune und Jahr wird vom Bezirksamt nicht geführt.
Frage 2:
Wie dargelegt wurde, kann die gestellte Frage nicht sachlich korrekt beantwortet werden.
Frage 3:
Im Bezirksamt Neukölln existieren keine Planstellen für das von Ihnen benannte Aufgabengebiet. In der Vergangenheit hat das Bezirksamt Neukölln von Berlin in Zusammenarbeit mit freien Trägern ein mit EU Mitteln finanziertes Projekt namens Europäische Familienintegration in Neukölln Plus (EU FIT IN Plus) umgesetzt, das hauptsächlich, aber nicht nur neuzugezogene Familien aus den EU-Mitgliedsstaaten Bulgarien und Rumänien bei ihrem Ankommen im Bezirk unterstützt hat. Hierbei ging es darum, das EU-Freizügigkeitsrecht vor Ort flankierend, um eine soziale Komponente zu ergänzen. Das Projekt hatte die Ziele, die Integration dieser Zielgruppe insbesondere im Bereich Frühförderung sowie in den Nachbarschaften zu erleichtern. Für die Koordination dieses Projektes konnte das Bezirksamt erfolgreich eine drittmittelfinanzierte Stelle einwerben, die im Bereich der Europabeauftragten angesiedelt war. Diese Stelle war auf die Dauer der Projektlaufzeit, also vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2020, befristet.
Frage 4:
Siehe 3., es stehen keine Sachmittel für diese konkrete Aufgabenstellung zur Verfügung.
Frage 5:
Es gibt im Bezirksamt Neukölln keine Mitarbeitenden, die mit dieser konkreten Aufgabe betraut sind. Es gibt als zentrales Kompetenzzentrum entsprechend den Anforderungen des Partizipations- und Migrationsgesetzes im Land Berlin, das Integrationsbüro. Dieses bearbeitet die Belange von Menschen mit Migrationsgeschichte, setzt sich für deren gleichberechtigte Partizipation sowie die Stärkung einer integrationsförderlichen Infrastruktur für alle Menschen im Bezirk ein. Die Europabeauftragte, angesiedelt in der Stabsstelle für Dialog und Zukunft, bearbeitet im Rahmen ihrer beratenden Funktion für das Bezirksamt auch Fragestellungen der europäischen Binnenmigration sowie zur sozialen Säule der EU. Alle Stellen im Bezirksamt Neukölln sind den gesetzlichen Grundsätzen der Antidiskriminierung, sowie der Gleichbehandlung von EU-Arbeitnehmenden verpflichtet und wirken aktiv daran mit, das EU-Freizügigkeitsrecht vor Ort sozial auszugestalten.
Frage 6:
Es gibt im Bezirksamt Neukölln keine derartig lautende Stabsstelle. Der Titel der Stabsstelle im Geschäftsbereich des Bezirksbürgermeisters lautet Stabsstelle für Dialog und Zukunft. Dort zusammengefasst sind die Europabeauftragte, die Beauftragte für Menschen mit Behinderung, der Klimaschutzbeauftragte im Team der Koordinierungsstelle für Nachhaltigkeit und Klimaschutz sowie den Engagementbeauftragte im Team der Koordinierungsstelle für Beteiligung und Engagement. Die Kompetenz für das Thema Migration und Partizipation von Menschen mit einer Migrationsgeschichte im Bezirk Neukölln liegt dagegen beim Integrationsbüro, das ebenfalls im Geschäftsbereich des Bezirksbürgermeisters angesiedelt ist.
Frage 7:
Wie dargelegt wurde, gibt es keine mit einer derartigen Aufgabenstellung betraute Stabsstelle. Die Aufgaben der Stabsstelle für Dialog und Zukunft wurden unter der Antwort zu Frage 6 dargestellt.
Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Martin Hikel, Bezirksbürgermeister.
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. November 2021 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Wie viele Termine bewältigten die Neuköllner Bürgerämter in den letzten fünf Jahren? (Bitte nach Jahr aufschlüsseln)
Wie viele Bürger aus Neukölln benötigten in den letzten fünf Jahren einen Termin? (Bitte nach Jahr aufschlüsseln)
Wie ermittelt das Bezirksamt den Bedarf an Terminen auf Bürgerämtern auch unter Berücksichtigung von Bedarfen aus anderen Bezirken?
Wie viele Planstellen umfassen die Neuköllner Bürgerämter und wie viele dieser Planstellen sind davon konkret mit der Bürgerbetreuung (Terminabwicklung) befasst? (Bitte nach Aufgabenbereich aufschlüsseln)
Sind die Planstellen derzeit voll besetzt? Falls nein, warum nicht?
Plant das Bezirksamt, die Anzahl der Planstellen in den Neuköllner Bürgerämtern zu erhöhen?
Wie viele Überstunden sind in den vergangenen fünf Jahren in den Neuköllner Bürgerämtern angefallen? (Bitte nach Jahr aufschlüsseln)
Wie hoch war der durchschnittliche Prozentsatz der Mitarbeiter im Krankenstand in den Neuköllner Bürgerämtern in den letzten fünf Jahren? (Bitte nach Jahr aufschlüsseln)
Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/006/XXI vom 22.12.2021
Frage 1:
Für das aktuelle Kalenderjahr 2021 ist der Abfragestatus bis 30.11.2021. Damit wäre die Hochrechnung bis Jahresende ca. 183.000 an Kunden.
Kunden:
2017: 267.430 (21948)
2018: 280.144 (25355)
2019: 276.258 (41286)
2020: 169.731 (25958
2021: 168.341 (23923) (bis 30.11.)
Termine:
2017: 129.123 (19654)
2018: 131.263 (23063)
2019: 136.708 (39323)
2020: 107.739 (25054)
2021: 106.465 (23669)(bis 30.11.)
Dienstleistungen:
2017: 289.592
2018: 306.189
2019: 301.405
2020: 187.636
2021: 180.061(bis 30.11.)
Frage 2:
Diese Frage kann nicht beantwortet werden, da es keine statistischen Erkenntnisse darüber gibt und die Berliner Bürgerämter in Allzuständigkeit arbeiten.
Frage 3:
Es gibt keine Ermittlung.
Frage 4:
Das Bürgeramt hat 69 Vollzeitäquivalente (VZÄ) inklusive Führungskräfte. Von den 60 sachbearbeitenden VZÄs wird eine VZÄ für die Kassentätigkeit und Ausgabe der Dokumente in der Blaschkoallee 32 und eine VZÄ für die Bedienung des Second Level der 115 genutzt. Alle restlichen 58 VZÄs werden somit während der Öffnungszeiten im Front-Office eingesetzt. Ab September wurden 2 Beschäftigungspositionen (BPos) bis 31.12.2021 zusätzlich vom BA Neukölln mit Mitteln von SenFin eingerichtet und besetzt.
Seit 1.10.2020 wird eine BPos von SenInnDs für die Ertüchtigung des Melderegisters zur Verfügung gestellt. Die 6 BPos, die von SenInnDS ab 1.3. bzw. 1.4.2021 als Task Force zur Verfügung gestellt wurden, werden aus freien Stellenanteilen des BA Neukölln finanziert.
Frage 5:
Die Besetzung der Führungskräfte ist zu 100 % ausgelastet, aber bei den SBs sind Stellenanteile aufgrund von Teilzeit, Elternzeiten, Erkrankung ohne Lohnfortzahlung und der erheblichen Fluktuation vorhanden. Zurzeit sind 9 VZÄs im Besetzungsverfahren, wo von vermutlich noch bis Ende des Jahres sechs vertraglich abgeschlossen werden. Zudem kommen im 1. Halbjahr 2022 fünf Kolleginnen zurück aus den Elternzeiten und zwei SBs sind im Pandemiestab eingesetzt. Deshalb werden von den 69 VZÄs zurzeit nur 55,68 besetzt gewertet.
Frage 6:
Für die anstehenden Haushaltsjahre 2022/23 ist nur die Erweiterung von 2 VZÄs aufgrund der Parkraumbewirtschaftung geplant.
Frage 7:
Überstunden wurden in den letzten 5 Jahren nicht angeordnet.
Frage 8:
Diese Frage kann nicht beantwortet werden, da die Daten nur für das gesamte Amt existieren, nicht jedoch für einzelne Fachbereiche.
Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Martin Hikel, Bezirksbürgermeister.