IGES Studie zur ambulanten ärztlichen Versorgung in den Berliner Bezirken Lichtenberg und Neukölln – Was hat sich seit 2017 getan? 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/158/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 6. Dezember 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wurden im Bezirk Neukölln nach Empfehlung der im Auftrag der Bezirksämter Lichtenberg und Neukölln durchgeführten Studie Portalpraxen eröffnet, um eine adäquate und zeitnahe Versorgung ambulant behandelbarer Patienten sicherzustellen? 

2. Durch welche konkreten Maßnahmen wurden die Ärzteniederlassungen durch das Bezirksamt bisher gefördert? 

3. Wie hoch ist die Anzahl der Hausärzte je 100.000 Einwohner im Bezirk Neukölln im Jahr 2022? 

4. Wie hoch ist damit der Versorgungsgrad mit Hausärzten im Bezirk Neukölln (Ist/Soll) nach der Bedarfsplanungsrichtlinie des G-BA? 

5. Wie hoch ist die Anzahl der Kinderärzte je 100.000 Einwohner im Bezirk Neukölln im Jahr 2022? 

6. Wie hoch ist damit der Versorgungsgrad mit Kinderärzten im Bezirk Neukölln (Ist/Soll) nach der Bedarfsplanungsrichtlinie des G-BA? 

7. Wie hoch ist die Anzahl der Gynäkologen je 100.000 Einwohner im Bezirk Neukölln im Jahr 2022? 

8. Wie hoch ist damit der Versorgungsgrad mit Gynäkologen im Bezirk Neukölln (Ist/Soll) nach der Bedarfsplanungsrichtlinie des G-BA? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/158/XXI vom 16.01.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

In sprechstundenfreien Zeiten bieten die Notdienstpraxen der Kassenärztlichen Vereinigung ambulante ärztliche Versorgung. Versicherte können sich in Notfällen an diese Praxen wenden und damit auch die Rettungsstellen der Krankenhäuser entlasten. Die KV Berlin betreibt KV-Notdienstpraxen für Erwachsene sowie KV-Notdienstpraxen für Kinder und Jugendliche. 

In Neukölln werden 2 KV-Notdienstpraxen betrieben. Die Notdienstpraxis für Kinder und Jugendliche befindet sich am Vivantes Klinikum Neukölln im Mutter-Kind-Zentrum und wurde im Juli 2020 eröffnet. Geöffnet ist sie jeweils an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen von 9 bis 21 Uhr. 

Die Notdienstpraxis für Erwachsene wird am Vivantes Klinikum Neukölln seit November 2020 betrieben. Die Öffnungszeiten sind Freitag von 15 – 21 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen von 9-21 Uhr. 

Die Patientinnen und Patienten werden an einem gemeinsamen Tresen von KV Berlin und Vivantes von medizinischem Fachpersonal ersteingeschätzt. Dadurch erfolgt die Zuordnung einer Behandlung in der KV-Notdienstpraxis oder in der Rettungsstelle bzw. Kinderrettungsstelle. 

Zu 2.: 

Die Sicherstellung und Verbesserung im Bereich der ambulanten ärztlichen Versorgung ist dauerhaftes Anliegen des Bezirksamtes. Wie schon mehrfach zuvor dargestellt, hat das Bezirksamt jedoch keine direkte Einflussmöglichkeit auf die Versorgungssituation im Bezirk, da die Verantwortlichkeiten hier auf Ebene des Bundes, der Krankenkassen und der Kassenärztlicher Vereinigung liegen.

So stehen für eine gezielte Anwerbung weder die hierfür erforderlichen Instrumente zur Verfügung, noch bieten die gesetzlichen Rahmenbedingungen die gestalterische Möglichkeit einer erfolgversprechenden und zielführenden Anwerbung. Das Bezirksamt unterstützt aber alle Anstrengungen, die einer ausgeglichenen Versorgungslage dienen. 

In Gesprächen mit der Kassenärztlichen Vereinigung und der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung waren unter anderem 

 die Förderung der Ärzteniederlassung in Neukölln, 

 die Notwendigkeit eines Monitorings über das Leistungsspektrum der Facharztgruppen für eine verbesserte Bedarfsplanung, 

 die weitergehende Beteiligung der Bezirke am Homogenisierungsprozess der Versorgungssteuerung und 

 der Einbindung am gemeinsamen Landesgremium nach §90 a SGB V 

zur Verbesserung der Versorgung thematisiert worden. Die seit 2017 anerkannten zusätzliche Bedarfe sind eine direkte Folge dieser Verhandlungen. 

Vorbemerkung zu den Fragen 3 – 8: 

Die Beantwortung der nachfolgenden Fragen 3 – 8 erfolgt auf Datenbasis der ambulanten Bedarfsplanung und Versorgungssteuerung – Fortschreibung gemäß Protokollnotiz zum Letter of Intent (LOI) des Gemeinsamen Landesgremiums mit Datenstand 01.01.2022 sowie 01.07.2022. 

Die Arztzahlen sind zu den jeweiligen Stichtagen auf Vollzeitstellen umgerechnet. 

Die Bevölkerungszahl für Neukölln lag zum 01.01.2022 bei 327.100 und zum 01.07.2022 bei 329.037 Einwohnerinnen und Einwohnern. 

Die Anzahl der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren betrug 53.332 zum 01.01.2022 be-ziehungsweise 53.977 zum 01.07.2022. 

Die Anzahl der Frauen in der Bevölkerung lag zum 01.01.2022 bei 164.014 Einwohnerinnen beziehungsweise bei 165.145 Einwohnerinnen zum 01.07.2022. 

Zu 3.: 

Zum 01.01.2022 entsprach die Anzahl der Hausärztinnen und -ärzte 68,3 Vollzeitäquivalen-ten je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern zum 01.01.2022. Mit Stand 01.07.2022 verringerte sich die Anzahl auf 67,3 Vollzeitäquivalente je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. 

Zu 4.: 

Der Versorgungsgrad betrug 110,0 % mit Stand 01.01.2022 bei einem Soll von 203,2 Arztstellen gegenüber einem Ist von 223,50 Vollzeitäquivalenten. 

Mit Stand 01.07.2022 betrug der Versorgungsgrad 107,7 % bei einem Soll von 205,6 Arztstellen gegenüber einem Ist von 221,50. 

Nach der Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses kann von einer Überversorgung gesprochen werden, wenn der Stand der ärztlichen Versorgung durch die jeweilige Arztgruppe den ausgewiesenen Bedarf um mehr als 10 % überschreitet. Eine Überversorgung liegt nach dieser Definition in Neukölln nicht vor. 

Zu 5.: 

Zum 01.01.2022 entsprach die Anzahl der Kinderärztinnen und -ärzte 55,8 Vollzeitäquivalenten je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner unter 18 Jahren. Mit Stand 01.07.2022 erhöhte sich die Anzahl auf 57,4 Vollzeitäquivalente je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern unter 18 Jahren. 

Zu 6.: Der Versorgungsgrad betrug 103,3 % mit Stand 01.01.2022 bei einem Soll von 28,8 Arztstellen gegenüber einem Ist von 29,75 Vollzeitäquivalenten. 

Mit Stand 01.07.2022 betrug der Versorgungsgrad 105,0 % bei einem Soll von 29,5 Arztstellen gegenüber einem Ist von 31,00. 

Laut der Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses kann von einer Überversorgung gesprochen werden, wenn der Stand der fachärztlichen Versorgung den ausgewiesenen Bedarf um mehr als 10 % überschreitet. Eine Überversorgung liegt nach dieser Definition in Neukölln nicht vor. 

Zu 7.: 

Zum 01.01.2022 entsprach die Anzahl der Gynäkologinnen und Gynäkologen 21,5 Vollzeitäquivalenten je 100.000 Einwohnerinnen. Mit Stand 01.07.2022 blieb die Anzahl mit 21,6 Vollzeitäquivalenten je 100.000 Einwohnerinnen praktisch gleich. 

Zu 8.: 

Der Versorgungsgrad betrug 74,4 % mit Stand 01.01.2022 bei einem Soll von 47,4 Arztstellen gegenüber einem Ist von 35,25 Vollzeitäquivalenten. 

Mit Stand 01.07.2022 betrug der Versorgungsgrad 74,9 % bei einem Soll von 47,7 Arztstellen gegenüber einem Ist von 31,75. 

Nach der Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses kann von einer Unterversorgung gesprochen werden, wenn der Stand der fachärztlichen Versorgung den ausgewiesenen Bedarf um mehr als 50 % unterschreitet. Eine Unterversorgung liegt nach dieser Definition in Neukölln nicht vor. 

In Vertretung: Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Brennpunkt Columbia-Bad: Schreibt die FDP bei uns ab?

Dass es im Sommerbad Neukölln mit bestimmten Gästen immer wieder zu Problemen kommt, das ist vielen Neuköllnern bekannt. Im Sommer 2022 kam es zu einem neuen negativen Höhepunkt: gebrochene Nasen, angespuckte Badegäste, Massenschlägereien. So berichtete zum Beispiel die Berliner Zeitung über das Chaos: Nach der Randale im Columbiabad: Gegen Neukölln kann man nichts machen (berliner-zeitung.de).

Als AfD-Fraktion in Neukölln sind wir an dem Thema bereits lange dran und haben dazu mehrere Kleine Anfragen an das Bezirksamt gestellt (Sicherheitssituation im Columbiabad (Sommerbad Neukölln). Im Kern geht es um die mobile Polizeiwache vor dem Columbia-Bad, den Sicherheitsdiensten im Bad und die Sicherheit der Badegäste generell. Das Thema scheint auch die FDP brennend zu interessieren.

Bei einem Vergleich mit unseren Kleinen Anfragen ans Bezirksamt zum Columbia-Bad ergeben sich erstaunliche Parallelen zu Anfragen der FDP-Fraktion im AGH zum selben Thema. Beispielweise fragten wir, wie viele Starfanzeigen zwischen 2017 bis 2022 im Sommer die Polizei zum Brennpunkt Columbia-Bad aufgenommen hat. Die FDP hat leicht variiert auch danach gefragt und nur den Zeitraum auf zehn Jahre ausgedehnt. Auch bei Fragen nach den Sicherheitsdiensten und den damit verbundenen Kosten ergeben sich große Ähnlichkeiten zwischen AfD und FDP.

Sind wir Inspiration für die Liberalen, die sich auf ihren alten Markenkern als Rechtsstaatspartei besinnt? Diese Rolle hat in Neukölln und ganz Berlin die AfD übernommen. Wir legen den Finger in die vielen Wunden in unserem Bezirk, in dem Rechtsbrüche, Verwahrlosung und Organisierte Kriminalität an der Tagesordnung sind. Die FDP-Fraktion in der Neuköllner BVV kann gerne mit uns ins Gespräch dazu kommen – an uns soll eine konstruktive Diskussion nicht scheitern.

Radikalisierungsprävention im Bezirk Neukölln  

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/155/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 25. November 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Projekte werden im Rahmen der Radikalisierungsprävention vom Bezirksamt Neukölln derzeit gefördert (Bitte eine Auflistung der jeweiligen Projekte sowie deren Zielsetzung und Angebote)? 
  2. In welcher Höhe wurden die unter Frage 1. genannten Projekte in den Jahren 2016, 2017, 2018, 2019, 2020 und 2021 finanziell gefördert (Bitte die jeweiligen Projekte mit der entsprechenden Höhe der finanziellen Förderung nach den jeweiligen Jahren aufschlüsseln)? 
  3. Wurden die vom Bezirksamt geförderten Projekte mit dem Schwerpunkt Radikalisierungsprävention neben den finanziellen Hilfen mit weiteren Maßnahmen unterstützt (Wenn ja, bitte die jeweiligen Maßnahmen aufzählen)? 
  4. Welche der vom Bezirksamt geförderten Projekte befassen sich vornehmlich mit der Radikalisierungsprävention im Bereich des Linksextremismus (Wenn nein, bitte begründen, warum nicht)? 
  5. Welche der derzeit vom Bezirksamt geförderten Projekte befassen sich vornehmlich oder ausschließlich mit der Radikalisierungsprävention im Bereich des religiös begründeten Extremismus im Phänomenbereich des Islamismus? 
  6. Ist das Bezirksamt von sich aus tätig geworden, um Gelder für Neuköllner Projekte zur Radikalisierungsprävention vom Land Berlin einzuwerben Wenn ja, bitte eine Aufzählung, wann in welcher Form und für welche Projekte und wenn nein, bitte begründen, warum nicht)? 
  7. Ist das Bezirksamt nach dem Aufruf der Berliner Landeskoordinierungsstelle vom 28.10.2022 tätig geworden und hat Kontakt mit zur Förderung geeigneter Organisationen mit der Schwerpunktarbeit Radikalisierungsprävention aufgenommen (Wenn ja, bitte eine Auflistung mit welchen Organisationen. Wenn nein, bitte begründen, warum nicht)? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/155/XXI vom 12.12.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

1.1. Neukölln hat seit mehreren Jahren eine „Partnerschaft für Demokratie“ (PfD), diese wird finanziert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben“. Ziel der Partnerschaft ist Demokratieförderung, damit wirkt sie zumindest mittelbar auch präventiv gegen jede Form des Extremismus. 

 Die Partnerschaft für Demokratie Neukölln unterstützt Engagement gegen Homo- und Transfeindlichkeit! 

 Die Partnerschaft für Demokratie Neukölln unterstützt Engagement gegen religiös und politisch motivierte Gewalt! 

 Die Partnerschaft für Demokratie Neukölln fördert Projekte für ein demokratisches Miteinander und Respekt für Vielfalt! 

Eine dezidierte Beschreibung der PfD und der im Rahmen der PfD durchgeführten Einzelprojekte ist auf der Website www.demokratischevielfaltneukoelln.de nachzulesen. 

1.2. Fair bleiben! Intensiv-pädagogische mobile Gruppenarbeit im Flughafenkiez, finanziert von der Landeskommission gegen Gewalt. Beinhaltet mobile, niedrigschwellige Angebote im öffentlichen Raum im Bereich der Gewalt-, Kriminalitäts- und Radikalisierungs-prävention. Enge Kooperation mit Polizei, AG Kinder- und Jugendkriminalität und Gewerbetreibenden. 

Zu 2.: 

2.1. Partnerschaft für Demokratie: 

2016: 85.000 € 

2017: 105.000 € 

2018: 120.000 € 

2019: 110.000 € 

2020: 142.889 € 

2021: 218.609 € 

2.2. Fair bleiben: Das Projekt gab es vor 2022 noch nicht. 

Zu 3.: 

3.1. Partnerschaft für Demokratie: Für die Umsetzung der Partnerschaft für Demokratie stellt das Jugendamt ein halbes VZÄ zur Verfügung. Zudem wird die Partnerschaft wird durch einen Begleitausschuss und ein Ämternetzwerk unterstützt. 

3.2. Fair bleiben: Fachliche Begleitung durch den Projektverantwortlichen Sozialraumkoordinator. 

Zu 4.: 

Keines. Die Partnerschaft für Demokratie wirkt phänomenübergreifend, also gegen jede Form des Extremismus. Das gleiche gilt für das Projekt Fair bleiben. 

Zu 5.: 

Keines. Die Partnerschaft für Demokratie wirkt phänomenübergreifend, also gegen jede Form des Extremismus. Im Rahmen des Aktionsfonds der PfD hat es in der Vergangenheit immer auch wieder Projekte gegeben, die die Bearbeitung religiös begründeten Extremismus im Fokus hatten: 

2021 – „Bestandsaufnahme und Konzeptgestaltung für eine Anlauf- und Dokumentationsstelle konfrontative Religionsbekundungen in Berlin-Neukölln“ durch Devi e.V. inklusive der Organisation zweier Fachveranstaltungen zur Thematik „konfrontative Religionsbekundungen“. 

2020 – „Islam und Schule“ Ibn Rushd-Goethe Mosche. Workshopreihe für die Zielgruppe der Multiplikator:innen zu Handlungsoptionen, wenn Grundwerte wie Religionsfreiheit, Gleichstellung der Geschlechter in Konflikt geraten. 

2018 – „Nahost in Neukölln? Demokratisches Engagement statt Gewalt“ – Projekt des Kindertreffs Delbrücke zur Geschichte des Nahostkonflikts mit Referenten mit jüdischen sowie muslimischen Hintergrund inklusive einer Bildungsfahrt mit Schwerpunkt Biografiearbeit. 

2017 – „Schritt für Schritt – Demokratie in Neukölln“, ein digitales Stadterkundungsspiel zu den Themenfelder Vielfalt, Toleranz, Religion und Engagement für demokratisches Zusammenleben in Neukölln von kijufi (Landesverband Kinder- und Jugendfilm Berlin e.V.). 

2016 – „Islam triff Demokratie – in Neukölln wird diskutiert“ der DITIB-Sehitlik Gemeinde. Workshopreihe für Schüler:innen an fünf Neuköllner Schulen.

Auch das Projekt „Fair bleiben“ war nicht auf einen Phänomenbereich beschränkt. Hier wurde intensiv zu Themen wie Verschwörungsmythen, Antisemitismus, Homophobie und Antiziganismus gearbeitet. 

Zu 6.: 

Ja, seitens des Jugendamtes werden regelhaft Anträge auf Projektmittel der Landeskommission gegen Gewalt gestellt. In den vergangenen Jahren waren dies: 

2022 

Fair bleiben! Intensiv-pädagogische mobile Gruppenarbeit im Flughafenkiez. Träger: Madonna Mädchenkult. Ur. Summe: 60.000 Euro. Mobile, niedrigschwellige Angebote im Bereich der Gewalt-, Kriminalitäts- und Radikalisierungsprävention. 

2021 

Etablierung von Beratungsstrukturen für Jugendliche in Neukölln. Flexible und mobile Beratungsangebote für Heranwachsende in Neukölln, um über Erfahrungen von Diskriminierung, Ausgrenzung, Mobbing und Gewalt zu sprechen. Dadurch sollte auch Radikalisierung vorgebeugt werden. Träger: Cultures Interactive. Summe: 60.000 Euro. 

Kicken und Checken. Hinausreichende, sportorientierte Präventionsarbeit. Träger: outreach gGmbH. Summe: 20.000 Euro. U. a. Respekt Cup, niedrigschwellige Arbeit zu Themen wie Trans*- und Homophobie, Antisemitismus. 

Mentoring-Projekt im YO! 22, Träger: outreach gGmbH, im Fokus waren förderbedürftige, z. T. delinquente und gewaltaffine Jugendliche. Ein Ziel war hierbei Radikalisierungsprävention. 

2020 

Fair Play Teams – Mobil für ein tolerantes Miteinander im Flughafenkiez unterwegs! MaDonna Mädchenkult. Ur, 90.000 Euro, Streetwork-Angebot mit Fokus: Kriminalitäts- und Radikalisierungsprävention. 

Zudem wurde von 2019 bis 2022 das Netzwerkfondsprojekt Junge, Junge* – Geschlechterreflektierte Jungen*arbeit in Neukölln etablieren! durchgeführt. Träger: Cultures Interactive. Fördersumme: 480.000 Euro. Schwerpunkt: Die Etablierung geschlechterreflektierter Jungen*arbeit in Neukölln. Durch die präventive Arbeit und die Schaffung nachhaltiger Strukturen wurden neue Wege in der Gewalt- und Radikalisierungsprävention erprobt. Die Finanzierung erfolgte durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. 

Zu 7.: 

Ja, das Jugendamt hat bei den Trägern IBIM und UFUQ angefragt, ob Interesse an einer Antragstellung besteht. 

In Vertretung: Sarah Nagel, Bezirksstadträtin.

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Feiger Angriff auf Demokratie

Berlin-Neukölln, 24. November 2022

Mit der Faustattacke gegen einen Pförtner des Rathauses Neukölln erreicht die Gewalt im Bezirk einen neuen Höhepunkt. Dazu erklärt Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD in der BVV Neukölln: 

„Wir als AfD-Fraktion in Neukölln verurteilen den feigen Angriff auf einen Pförtner des Rathauses. Der Angreifer wollte in aggressiver Manier Informationen von dem Mitarbeiter über das Büro unserer Fraktion erzwingen. Der Vorfall zeigt, dass die Verrohung im Bezirk zunimmt und unbescholtene Menschen leider als neue Ziele für verhaltensgestörte Personen herhalten müssen. Als AfD-Fraktion sind wir häufig mit Gewalt von Personen konfrontiert, die eine alternative Politik ablehnen. Uns bestärken solche bedauerlichen Angriffe in unserem Einsatz für echte Meinungsvielfalt im Bezirk.“

Tierschutz geht uns alle an! (Teil 1)

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/151/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 18. November 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Tierschutzorganisationen sind im Bezirk Neukölln angesiedelt (Bitte aufzählen)? 
  2. Wie werden die Tierschutzorganisationen auf den Bezirksseiten beworben? 
  3. Welche Leistungen und/oder Fördermittel bietet das Bezirksamt den in Neukölln ansässigen Tierschutzorganisationen als Unterstützung an? 
  4. Welche Igelvereine und Igelauffangstationen gibt es im Bezirk Neukölln und wie hoch sind ihre Aufnahmekapazitäten? 
  5. Welche anderen Maßnahmen zieht das Bezirksamt in Erwägung, um in Not geratenen Igeln zu helfen, durch den Winter zu kommen (Falls Frage 3 negativ)? 
  6. Wie viele Zoos und gewerbliche Zurschaustellung von Tieren sind im Bezirk Neukölln angemeldet? 
  7. Wie oft fanden in den letzten 2 Jahren in diesen Einrichtungen Kontrollen statt (Bitte nach den Jahren und der Anzahl der Kontrollen aufschlüsseln)? 
  8. Gibt es Gewerbebetriebe mit landwirtschaftlichen Nutztieren im Bezirk Neukölln (Bitte aufschlüsseln)? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/151/XXI vom 05.01.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

VetLeb führt keine Übersicht zu allen Tierschutzorganisationen im Bezirk, da hierfür keine Gesetzesgrundlage besteht. 

Zu 2.: 

Im Bereich VetLeb liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 

Zu 3.: 

Für die Unterstützung von Tierschutzorganisationen durch Fördermittel durch die bezirklichen Veterinärämter besteht kein gesetzlicher Auftrag. 

Zu 4.: 

Im Bereich VetLeb liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 

Zu 5.: 

Keine Maßnahmen durch VetLeb vorgesehen. 

Zu 6.: 

Zwei. 

Zu 7.: 

Es wurden zwei Kontrollen durchgeführt. 

Zu 8.: 

Ein Betrieb (Milchhof Mendler) 

Sarah Nagel, Bezirksstadträtin 

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Tierschutz geht uns alle an! (Teil 2)

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/152/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 18. November 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Gibt es Labore, in denen im Bezirk Neukölln Tierversuche durchgeführt werden? 
  2. Falls ja, mit welchen Tieren wird dort geforscht? 
  3. Zu welchem Zweck wird in diesen Tierversuchslaboren geforscht? 
  4. Wie oft wurden die Tierversuchslabore in den letzten 2 Jahren kontrolliert? 
  5. Gab es bei den Kontrollen der Tierversuchslabore Beanstandungen (Bitte nach den Jahren und der Art der Beanstandungen aufschlüsseln)? 
  6. Wie viele Versuchstiere gibt es im Bezirk Neukölln? 
  7. Gab es unter den Versuchstieren im Bezirk Neukölln in den letzten 2 Jahren Todesfälle? 
  8. Falls ja, wie viel Tiere sind in den letzten 2 Jahren verendet (Bitte nach den Jahren und der Tierart aufschlüsseln)? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/152/XXI vom 05.01.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1. – 8.: 

Tierversuche fallen nicht in die Zuständigkeit der bezirklichen Veterinär- und Lebensmittelämter. Daher Fehlanzeige. 

Sarah Nagel, Bezirksstadträtin 

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Tierschutz geht uns alle an! (Teil 3)

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/153/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 18. November 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Gewerbe mit Tiertransporten in Verbindung wirtschaftlicher Tätigkeit sind im Bezirk Neukölln angemeldet (Bitte eine Aufzählung der Gewerbetreibenden)? 
  2. Wie oft wurde in den Jahren 2018, 2019, 2020, 2021 in diesen Gewerbebetrieben Kontrollen durchgeführt (Bitte nach den Jahren der Anzahl der Kontrollen und der Art der Beanstandungen aufschlüsseln)? 
  3. Gibt es im Bezirk Neukölln angemeldete Tötungsstationen von Nutztieren (Wenn ja, bitte die Tötungsstationen auflisten)? 
  4. Wie oft wurden im Jahr im Jahr 2018, 2019, 2020, 2021 die Tötungsstationen von Nutztieren kontrolliert (Bitte nach den Jahren und der Anzahl der Kontrollen aufschlüsseln)? 
  5. Wie oft wurden im Jahr 2018, 2019, 2020, 2021 die Tötungsstationen nach Kontrollen beanstandet (Bitte nach den Jahren und der Anzahl der Beanstandungen aufschlüsseln)? 
  6. Welche Art der Beanstandungen wurden im Jahr 2018, 2019, 2020, 2021 bei Kontrollen von Tötungsstationen festgestellt (Bitte nach den Jahren und den Arten der Beanstandun-gen aufschlüsseln)? 
  7. Nach welchen Kriterien werden die Tötungsstationen von Nutztieren kontrolliert? 
  8. Welche Leistungen bietet das Bezirksamt finanziell in Not geratenen Tierhaltern an, damit diese nicht gezwungen sind, ihre Tiere ins Tierheim zu geben? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/153/XXI vom 05.01.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Drei Betriebe (Gerhard Richter, Jörg Sommerer, Bernd-Uwe Nallaweg). 

Zu 2.: 

2018: 0 

2019: 4 (drei im Zuge der Zulassungserteilung/-verlängerung und eine anlassbezogene, alle ohne Beanstandung) 

2020: 0 

2021: 0 

Zu 3. – 7.: 

Keine, daher Fehlanzeige für die Fragen 4.bis 7. 

Zu 8.: 

Kein gesetzlicher Auftrag der Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämtern. 

Sarah Nagel, Bezirksstadträtin 

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Tierschutz geht uns alle an! (Teil 4)

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/154/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 18. November 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Anzeigen wurden im Bezirk Neukölln in den Jahren 2018, 2019, 2020, 2021 wegen gesetzlicher Verstöße gegen das Tierschutzgesetz aufgenommen (Bitte nach den Jahren und der Anzahl der aufgenommenen Anzeigen aufschlüsseln)? 
  2. Wie viele juristische Verfahren in den Jahren 2018, 2019, 2020, 2021 wurden wegen gesetzlichen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz eröffnet (Bitte nach den Jahren und der Anzahl der juristischen Verfahren aufschlüsseln)? 
  3. Wie viele Tiere mussten in den Jahren 2018, 2019, 2020, 2021 im Bezirk Neukölln aufgrund von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz in Obhut genommen werden (Bitte eine Auflistung nach den jeweiligen Jahren, der Anzahl und der Art der Tiere)? 
  4. Wie viele Fälle von illegalem Tierhandel gab es 2018, 2019, 2020, 2021 im Bezirk Neukölln (Bitte eine tabellarische Auflistung nach den jeweiligen Jahren und den jeweiligen Tierarten)? 
  5. Wie viele Anzeigen aufgrund von illegalem Tierhandel wurden in den Jahren 2018, 2019, 2020, 2021 im Bezirk Neukölln erstattet (Bitte eine tabellarische Auflistung nach den jeweiligen Jahren und der jeweiligen Tierart die betroffen war)? 
  6. Wie und auf welchem Wege wurden Tiere aus illegalem Tierhandel angeboten? 
  7. Was weiß das Bezirksamt Neukölln über Verkaufswege und übliche Verkaufspraktiken im illegalen Tierhandel? 
  8. Was tut das Bezirksamt, um den illegalen Tierhandel zu stoppen oder schon im Vorfeld zu verhindern? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/154/XXI vom 05.01.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

2018 – Tierschutzanzeigen: 212 

2019 – Tierschutzanzeigen: 175 

2020 – Tierschutzanzeigen: 156 

2021 – Tierschutzanzeigen: 246 

Zu 2.: 

2018: 7 Ordnungswidrigkeitsverfahren, 8 Verwaltungsverfahren 

2019: 13 Ordnungswidrigkeitsverfahren, 28 Verwaltungsverfahren 

2020: 15 Ordnungswidrigkeitsverfahren, 11 Verwaltungsverfahren 

2021: 20 Ordnungswidrigkeitsverfahren, 33 Verwaltungsverfahren 

Zu 3.: 

2021: 40 Tiere 

2022: 33 Tiere 

Für die Jahre 2021/2022 ist keine Aussage zu Einziehungen möglich. 

Für die Unterstützung von Tierschutzorganisationen durch Fördermittel durch die bezirklichen Veterinärämter besteht kein gesetzlicher Auftrag. 

Zu 4. und 5.: 

Aufgrund fehlender Möglichkeiten zur statistischen Auswertung nach den angefragten Parametern können hierzu keine Angaben gemacht werden. 

Zu 6.: 

Allgemein werden Tiere u.a. grenzüberschreitend nach Berlin verbracht, teils an Weiterverkäufer abgegeben und über alle denkbaren Kanäle zum Verkauf angeboten. Sehr häufig geschieht dies über Internetportale, teilweise Angebote in Kiosken oder auf der Straße. 

Zu 7.: 

VetLeb ermittelt bei allen eingehenden Hinweisen anlassbezogen und vernetzt sich dabei mit anderen Überwachungsbehörden. Weiter erfolgt die Sensibilisierung der Bevölkerung. 

Sarah Nagel, Bezirksstadträtin 

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Tagesspiegel-Newsletter Neukölln: Große Anfrage der AfD-Fraktion zu Schutz des Museums Neukölln vor Sachbeschädigung durch Klimaterroristen

Medium: Tagesspiegel-Newsletter für Neukölln vom 16. November 2022

Auszug aus dem Tagesspiegel Newsletter vom 16. November 2022:

Die AfD sorgt sich derweil, dass radikale Klimaterroristen“ das Museum Neukölln stürmen könnten.“
Quelle: Auszug aus Tagesspiegel Newsletter für Neukölln vom 16. November 2022

Sachbeschädigung an Kulturgütern durch Klimaterroristen in Berliner Museen

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. 0577/XXI) richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. November 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Welche Maßnahmen unternimmt das Museum Neukölln – Schloss und Gutshof Britz zum Schutz der Exponate vor Sachbeschädigung durch radikalisierte Klimaextremisten?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0577/XXI vom 16.11.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker,
das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1.:
Die Strategie der „Letzten Generation“ beruht auf der Produktion von maximaler Aufmerksamkeit. Deswegen sind hauptsächlich Kunstwerke von großer Bekanntheit Ziel der Aktivist*innen dieser Bewegung. Der regionale Kontext der Sammlung – deren Gefährdung eben nicht die maximale mediale Aufmerksamkeit bringen würde – ist der beste Schutz gegen solche Angriffe. Dazu kommt ein geschultes und aufmerksames Aufsichtspersonal.
Die Stiftung Schloss Britz erklärt zudem, dass große Taschen nicht in die Ausstellungsflächen mitgenommen werden dürfen. Dadurch verringert sich die Wahrscheinlichkeit, dass Material zur Beschädigung von Kunstwerken in größeren Mengen mitgeführt wird.

Es gilt das gesprochene Wort!

Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Karin Korte, Bezirksstadträtin.

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Amt für Soziales in Neukölln dauerhaft überlastet!

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. 0587/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. November 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Was unternimmt das Bezirksamt, um das Neuköllner Sozialamt zeitnah angemessen auszustatten, die Mitarbeiter zu entlasten und den antragstellenden Bürgern damit eine schnelle Hilfe zukommen zu lassen?
  2. Warum sind im Bezirk Neukölln keine kurzfristigen Maßnahmen ergriffen worden (so wie beispielsweise in Friedrichshain-Kreuzberg), um die Leistungsfähigkeit des Amtes für Soziales zu erhöhen und damit den Normalbetrieb aufrecht zu erhalten?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0587/XXI vom 16.11.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,
das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:


Zu 1.:

Wie Sie völlig zutreffend mit Ihrer Fragestellung feststellen, ist das Amt für Soziales in Neukölln nicht angemessen ausgestattet. Daher werde ich nicht müde, die Problematik der ständig zunehmenden Aufgaben ohne auch nur annähernd angemessenen Ressourcenzuwachs, im Bezirksamt, gegenüber der Senatsverwaltung und auch der Öffentlichkeit zum Thema zu machen.

Den von mehreren Bezirken zusammengetragenen vorliegenden Bedarf habe ich an die zuständige Senatsverwaltung kommuniziert und um dringende Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen gebeten. Vorschläge, die eine strukturelle Lösung versprechen, liegen bisher jedoch leider nicht vor. Bitte sehen Sie es mir nach, dass ich an dieser Stelle Wiederholungen vorbeugen möchte und hinsichtlich der weiteren Maßnahmen, die innerhalb des Amtes für Soziales in den vergangenen Monaten bereits getroffen wurden auf die umfangreiche Beantwortung der Drucksache 0456/XXI „Bearbeitungsrückstände in der Verwaltung“ hinweise.

Hier wurde bereits ausführlich darüber informiert, dass selbstverständlich regelmäßig Stellenbesetzungsverfahren zur Besetzung unbefristeter und befristeter offener Stellen durchgeführt werden, die Arbeitsbereiche der ambulanten und stationären Hilfe zur Pflege aufgrund der fachlichen und inhaltlichen Nähe zusammengelegt wurden, eine vorübergehende Einschränkung der Sprechzeiten zur Aufarbeitung von Rückständen stattfindet, die Kolleginnen und Kollegen durch kurzfristig gewonnene Trainees und Auszubildende sowie befristetet Beschäftigungspositionen, durch das Wachpersonal und nicht zuletzt durch Sprachmittlerinnen und Sprachmittler unterstützt wurden bzw. werden und derzeit ein Konzept zu einem „Ausbildungsstarken-Sozialamt“ entwickelt wird.

Ich sage es aber noch einmal ganz deutlich: Eine strukturelle Verbesserung der Situation ist nur mit zusätzlichen Personalressourcen möglich. Für Neukölln sehe ich einen Bedarf von 41 zusätzlichen Stellen. Die Stellen, die der Senat den Bezirken bisher in einem Umfang von 400 VzÄ zur Verfügung gestellt hat, sind vollständig für andere Bedarfe, insbesondere politische Schwerpunkte der Regierungskoalition verwendet worden. Null Stellen wurden den Sozialämtern und damit dem Funktionieren der sozialen Sicherung in dieser Stadt zugebilligt.

Ich halte das für katastrophal! Ich freue mich daher, wenn die gesamte Bezirksverordnetenversammlung das Anliegen, die Leistungserbringung im Amt für Soziales strukturell zu stärken teilt und ihre innerparteilichen Einflussmöglichkeiten auf den noch amtierenden rot-grün-roten Senat nutzt, hier eine nachhaltige Verbesserung herbeizuführen. Denn seien Sie versichert, der Anspruch meiner Kolleginnen und Kollegen ist es, den Anliegen und Bedarfen der Neuköllnerinnen und Neuköllner zeitnah und angemessen gerecht zu werden und nicht nur im Akkord abzuarbeiten.

Zu 2.:

Ihre Annahme, es seien keine kurzfristigen Maßnahmen innerhalb des Amtes für Soziales getroffen worden, um die Leistungsfähigkeit des Amtes zu erhöhen, irritiert mich vor dem Hintergrund der umfangreichen Informationen, die Sie nicht zuletzt im Rahmen der Beantwortung der Großen Anfrage zur Drucksache 0456/XXI „Bearbeitungsrückstände in der Verwaltung“ erhalten haben.

Offen gestanden empfinde ich diese Form der Fragestellung als wenig wertschätzend den Kolleginnen und Kollegen gegenüber, die nicht zuletzt aufgrund der Vorgänge in der Ukraine seit Ende Februar 2022 gezwungen gewesen sind, innerhalb kurzer Zeit neue und belastbare Bearbeitungsmechanismen zu erarbeiten und zu etablieren. Mit Beginn der Vorsprachen von aus Ukraine geflüchteten Menschen wurde im Amt für Soziales ein Lagestab eingerichtet, in dem sich anfangs täglich alle Führungskräfte zur aktuellen Situation austauschten, regelmäßig organisatorische Anpassungen verabredet und die ständig wechselnden rechtlichen Rahmenbedingungen besprochen wurden, um den vorsprechenden Menschen die Leistungen zukommen zu lassen, die ihnen zustehen.

Des Weiteren wurden im Amt für Soziales im rotierenden Wechsel nicht nur etablierte Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter aus dem gesamten Amt für Soziales eingesetzt, um die Hilfesuchenden aus der Ukraine angemessen betreuen und den regulären Dienstbetrieb inklusive Sachbearbeitung sicherstellen zu können. Die Kolleginnen und Kollegen wurden und werden dabei durch Trainees und Auszubildende, durch das Wachpersonal und nicht zuletzt durch Sprachmittlerinnen und Sprachmittler unterstützt, die kurzfristig gewonnen werden konnten und die in wechselnder Anwesenheit die Arbeit vor Ort unterstützen.

Unterstützung erhielten bzw. erhalten die Kolleginnen und Kollegen auch durch 11 befristete Beschäftigungspositionen, die für die Bearbeitung der Vorgänge mit Ukraine-Bezug eingesetzt sind. Aber noch einmal: Das derzeit vorhandene Personal im Amt für Soziales reicht strukturell nicht aus, um die Kernaufgaben plus die Situation infolge der durch den Angriffskrieg gegen die Ukraine ausgelösten Fluchtbewegungen und ständig neue Aufgaben, wie die Versendung von Berechtigungsnachweisen nach Wegfall des Berlinpasses, bewältigen zu können.

Daher ist es umso gravierender, dass erst im Rahmen der heutigen AG Ressourcensteuerung über eine Verlängerung von Beschäftigungspositionen gesprochen wurde, wobei es hier nicht allein um die Positionen für das Amt für Soziales ging, sondern für das gesamte Bezirksamt. Über die Verteilung muss nun zunächst im Bezirksamt entschieden werden. Hoffentlich kam diese Einsicht nicht zu spät, denn einige gut eingearbeitete Kolleginnen und Kollegen haben sich bereits aufgrund der unsicheren Situation aktiv wegbeworben.

Wieviel Zeit die Auswahl und Einarbeitung von neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Anspruch nimmt, brauche ich Ihnen sicher nicht zu erläutern. Wertvolle Zeit, die zur Bearbeitung von dringenden Anliegen der Neuköllnerinnen und Neuköllner fehlen würde.

Die Mündliche Anfrage wurde beantwortet durch Falko Liecke, Bezirksstadtrat.

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Polizei- und Feuerwehreinsätze im Bezirk Neukölln am Halloween-Abend

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (0594/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. November 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. In wie vielen Fällen kam es in diesem Jahr im Zusammenhang mit Halloween zu Polizei- und Feuerwehreinsätzen im Bezirk Neukölln?

2. Gab es bei diesen Einsätzen Personen- oder Sachschäden, bzw. Angriffe auf Einsatzkräfte?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0594/XXI vom 16.11.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann, 

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage zusammenfassen wie folgt: 

Das Bezirksamt muss abermals darum bitten, sich den Aufgabenkatalog des Bezirksamtes zu vergegenwärtigen. Wie Sie sicherlich wissen, gehören Polizei- und Feuerwehreinsätze nicht dazu. Dementsprechend entziehen sich die erbetenen Auskünfte der Kenntnis des Bezirksamtes. 

Die Mündliche Anfrage wurde beantwortet durch Martin Hikel, Bezirksbürgermeister.

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Ein Platz für Inge Meysel

Antrag der AfD-Fraktion: in der BVV abgelehnt

Datum: 08. November 2022

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, den noch namenlosen Platz, auf dem der Förderverein der Jugendverkehrsschulen Neukölln e. V. seinen Verkehrsübungsplatz hat, nach der im Jahr 1910 in Berlin-Rixdorf geborenen und am 10. Juli 2004 verstorbenen deutschen Schauspielerin und Hörspielsprecherin Inge Meysel zu benennen und an dem Ort eine Erinnerungsplakette anzubringen. 

Begründung:

Inge Meysel wurde in Neukölln geboren. Nach ihrem erfolgreichen Schauspieldebüt wurde sie 1933-1945 von den Nationalsozialisten als Halbjüdin diskriminiert und erhielt ein Auftrittsverbot. Nach dem Zweiten Weltkrieg spielte sie in zahlreichen Kinofilmen, Theaterstücken und Fernsehbeiträgen die Hauptrolle und avancierte zu einer der berühmtesten Schauspielerinnen in Deutschland. 

Inge Meysel wurde in ihrer langen Karriere zu einer besonderen Persönlichkeit der deutschen Medienöffentlichkeit in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Mit ihren oft sympathischen, lebensnahen Rollen spielte sie sich als Volksschauspielerin in die Herzen von Millionen Deutschen, weswegen ihr oft Titel wie die „Mutter der Nation“ angedichtet wurden. 

Es ist nicht nachvollziehbar, dass der Bezirk einer der wichtigsten in Neukölln geborenen Bürgerinnen unseres Landes bislang nicht öffentlich gedenkt. Bei der Widmung eines bislang namenlosen Platzes wie dem Standort der Jugendverkehrsschule bestehen zudem nur geringe administrative Hürden; die Bewohner der den Platz umgebenden Straßen würden nicht gezwungen, ihre Adresse zu ändern, was auch die Unterstützung der Bevölkerung erhöhen dürfte. 

Ergebnis Drs. Nr. 0547/XXI: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss BSK)

  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • CDU: ENTHALTUNG
  • Linke: NEIN
  • AfD: wg. Krankheit abwesend
  • FDP: NEIN

Ergebnis Drs. Nr. 0547/XXI: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss HVKN)

  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • CDU: ENTHALTUNG
  • Linke: –
  • AfD: JA
  • FDP: NEIN

Ergebnis Drs. Nr. 0547/XXI: in der BVV abgelehnt

Der Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur empfiehlt am 06. Dezember 2022 die Ablehnung des Antrages. Der Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit empfiehlt am 19. Dezember 2022 die Ablehnung des Antrages. Über die Empfehlung zur Ablehnung des Antrags wurde am 16. März 2023 in der Bezirksverordnetenversammlung abgestimmt.

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: ENTHALTUNG
  • SPD: JA
  • Grüne: JA
  • Linke: JA
  • AfD: NEIN

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Berlin frisst sich weiter in die Fläche – wie steht es um die Entsiegelung der Bodenflächen im Bezirk Neukölln?

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Großen Anfrage (0564/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 08. November 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viel Grundfläche in qm konnte seit dem Jahr 2016 im Bezirk Neukölln entsiegelt werden? Bitte nach den einzelnen Jahren aufschlüsseln.

2. Wie viel Grundfläche wurde seit dem Jahr 2016 im Bezirk Neukölln durch bauliche und sonstige Maßnahmen versiegelt? Bitte nach den einzelnen Jahren aufschlüsseln.

3. Wie viel Grundfläche in qm wird durch die Baumaßnahmen in den Buckower Feldern, dem RIAS- Gelände und der Mohriner Allee versiegelt?

4. Wie viel Grundfläche wird als Ausgleichsmaßnahme dieser 3 Bauflächen entsiegelt und wo befinden sich die entsprechend entsiegelten Flächen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0564/XXI vom 14.12.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann, 

für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der AfD-Fraktion wie folgt: 

Zu 1. und 2.: 

Die erfragten Sachverhalte entziehen sich der Kenntnis des Bezirksamtes, da hierzu keine entsprechenden Statistiken geführt werden und entsprechend keine Daten dazu vorliegen. 

Zu 3. und 4.: 

Der Bebauungsplan 8-66 für die „Buckower Felder“ wurde von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen bearbeitet und festgesetzt. Laut Begründung zum Bebauungsplan 8-66 beträgt die maximal zulässige Neuversiegelung im Geltungsbereich insgesamt 47.442 m2 vollversiegelte Fläche (bauliche Anlagen, Straßen) und 12.147 m2 teilversiegelte Fläche (Wege und Zufahrten, die nur in luft- und wasserdurchlässigem Aufbau zulässig sind). Die Neuversiegelung entspricht damit ca. 30 % des Plangebietes. Entsiegelungsmaßnahmen finden dort nicht statt, da die bisher versiegelten Flächen im Straßenraum weiter versiegelt bleiben und auf den ehemaligen Feldflächen keine versiegelten Flächen vorhanden waren. 

Der Bebauungsplan 8-9bab für die Grundstücke Mohriner Allee 119, 123, 127/129A und 133 wurde vom Bezirksamt Neukölln bearbeitet und festgesetzt. Laut Begründung zum Bebauungsplan 8-9bab beträgt die maximal zulässige Neuversiegelung im Geltungsbereich insgesamt 14.956 m2 versiegelte Fläche durch bauliche Anlagen und Erschließungsflächen. Die Neuversiegelung entspricht damit ca. 49 % des Plangebietes.

Demgegenüber gab es innerhalb des Geltungsbereichs 14.130 m2 versiegelte Flächen durch die dort vorher vorhandenen Gewächshäuser, Lager- und Erschließungsflächen (ca. 46 % der Gesamtfläche). Diese Flächen wurden vollständig entsiegelt. In der Bilanz ergibt sich also eine Neuversiegelung von ca. 3 % der Fläche (ca. 920 m2). 

Bezüglich der Planungen für das ehemalige „Rias“-Gelände und die weiteren Grundstücke an der Mohriner Allee können noch keine Angaben zu Neuversiegelungen und Entsiegelungen gemacht werden, da die Bebauungspläne sich noch im Verfahren befinden. 

Die Große Anfrage wurde beantwortet durch Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat.

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Alternative-Presse.de: „Fiffi und Waldi, die Melkkühe der Berliner Verwaltung“

Medium: Alternative-Presse.de am 04. November 2022

Alternative-Presse.de über den Antrag der AfD-Fraktion Neukölln zur Abschaffung des Berliner Hunderegisters und die Plakataktion der Fraktion am Hundeplatz in Neukölln.

Ganzen Artikel hier (externer Link) lesen.

Screenshot: Alternative-Presse.de

Maulkorb für das Berliner Hunderegister

Berlin-Neukölln, 03. November 2022

Die Neuköllner AfD-Fraktion protestiert mit einer Plakataktion gegen das Hunderegister und solidarisiert sich mit den Hundehaltern im Bezirk und in ganz Berlin. Dazu kommentiert der Fraktionsvorsitzende der Neuköllner AfD-Fraktion, Julian Potthast:

„Mit unserer Plakataktion an einem Hundeplatz im Neuköllner Süden wollen wir auf diesen Griff ins Portemonnaie der Halter und eine zusätzliche Datenkrake des Senats aufmerksam machen. Wir fordern die Abschaffung des Hunderegisters, das die Steuerzahler zusätzlich belastet und von dem vor allem das Privatunternehmen GovConnect GmbH für den technischen und administrativen Betrieb des Registers profitiert. 

Seit Januar 2022 müssen Hundebesitzer ihre Vierbeiner in einem neu geschaffenen Register anmelden, was online mit 17,50 Euro oder telefonisch bzw. schriftlich sogar mit 26,50 Euro zu Buche schlägt. Senioren ohne Internet haben das Nachsehen und müssen die höhere Gebühr berappen, was in Zeiten von Inflation besonders ärgerlich ist. Aus unserer Sicht haben die Halter mit der Hundesteuer und den damit registrierten Daten ihre Pflicht und Schuldigkeit gegenüber dem Land Berlin getan. In der BVV haben wir einen Antrag zur Abschaffung des Hunderegisters gestellt. Abgelehnt von den anderen, auch von der FDP, die selbst die Abschaffung fordert!

Bild: AfD-Fraktion Neukölln (Standort: Berlin-Neukölln Gerlinger Str., nähe Hundeplatz)

Berliner Morgenpost: „Missbilligungsantrag gegen Gesundheitsstadträtin abgelehnt“

Medium: Berliner Morgenpost am 20.10.2022

„Eine Whatsapp-Nachricht kann schwere Folgen haben. Für Gesundheitsstadträtin Mirjam Blumenthal (SPD) führte sie zu einem Missbilligungsantrag durch die CDU-Fraktion und die AfD.“

Ganzen Artikel hier (externer Link) lesen.

Screenshot: Berliner Morgenpost

Drucksachen aus vorangegangenen Legislaturperioden

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. 0528/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 11. Oktober 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Drucksachen aus vorangegangenen Legislaturperioden sowie der aktuellen Legislaturperiode warten noch auf ihren Schlussbericht durch das Bezirksamt? Bitte nach Legislaturperiode und der Anzahl der jeweiligen noch offenen Schlussberichte aufschlüsseln.

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0528/XXI vom 19.10.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän,

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage wie folgt:

Die erbetenen Auskünfte decken sich in etwa mit denen der Großen Anfrage Drs. Nr. 0510/XXI. Insoweit wird auf deren Beantwortung verwiesen. Im Übrigen erlaubt sich das Bezirksamt in Hin-blick auf die Überschrift Ihrer Mündlichen Anfrage den Hinweis, dass die Bezirksverordnetenversammlungen bekanntlich keinen Legislaturperioden, sondern Wahlperioden unterliegen.

Die Mündliche Anfrage wurde beantwortet durch Martin Hikel, Bezirksbürgermeister.

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Umsetzungsstand bei der Parkraumbewirtschaftung

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Großen Anfrage (Drucksache 0509/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 11. Oktober 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie ist der Umsetzungsstand bei der Parkraumbewirtschaftung der Zone A, Flughafenkiez/Donaustraße?
  2. Wie viele Parkautomaten wurden in diesem Bereich bisher aufgestellt?
  3. Wie viele Tarifbeschäftigte wurden zur Überwachung und Koordination dieses Bereiches bisher eingestellt? Bitte nach Anzahl der Beschäftigten und der jeweiligen Entgeltgruppe aufschlüsseln.
  4. Auf welche Höhe belaufen sich die bisherigen Gesamteinnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung in der Zone A? Bitte nach Einnahmeart und Höhe der Einnahmen seit Einführung dieser Parkraumzone aufschlüsseln.
  5. Auf welche Höhe belaufen sich die bisherigen Gesamtausgaben aus der Parkraumbewirtschaftung der Zone A? Bitte nach Ausgabenart und Höhe der entsprechenden Kosten seit Einführung dieser Parkraumzone aufschlüsseln.

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0509/XXI vom 14.12.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der Fraktion der AfD wie folgt: 

Zu 1.: 

Wie im Ausschuss für Verkehr und Tiefbau am 12.10.2022 berichtet, laufen derzeit die Vorbereitungen zur zeitgleichen Einführung der Parkraumbewirtschaftung in den Zonen A, F + G. Nach derzeitigem Stand ist mit der Einführung im Jahr 2023 zu rechnen. Ergänzend zu den Ausführungen im Ausschuss verweist das Bezirksamt auch auf die Beantwortung der Mündlichen Anfrage Drs. 0315/XXI (Parkraumbewirtschaftung in Neukölln). 

Zu 2.: 

Wie schon zu 1. berichtet, laufen derzeit die Vorbereitungen zur zeitgleichen Einführung der Parkraumbewirtschaftung im Jahr 2023, so dass bisher noch keine Parkautomaten aufgestellt wurden. 

Zu 3.: 

Bis zum heutigen Tage wurde kein Tarifbeschäftigter eingestellt. 

Zu 4.: 

Die Parkraumbewirtschaftung ist nicht eingeführt, somit werden zurzeit auch keine Einnahmen generiert. 

Zu 5.: 

Da die Parkraumbewirtschaftung noch nicht eingeführt ist, keine. 

Die Große Anfrage wurde beantwortet durch Sarah Nagel, Bezirksstadträtin.

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Öffentliche Trinkbrunnen für Neuköllner Kinderspielplätze

Antrag der AfD-Fraktion: in der BVV abgelehnt

Datum: 11. Oktober 2022

Antragsteller: Christian Hohmann, Bezirksverordneter. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, bei dem Bau neuer sowie bei Sanierungen bestehender Spielplätze im Bezirk Neukölln in Zukunft die Errichtung öffentlicher Trinkbrunnen mit einzuplanen.

Begründung:

In Berlin wurden im vergangenen Jahr fast 50 neue Wasserspender gebaut. In diesem sowie in den kommenden zwei Jahren wollen die Berliner Wasserbetriebe eigenen Angaben zufolge jeweils 15 weitere Brunnen bauen. Mit den aktuell etwa 200 Brunnen insgesamt hängt die Hauptstadt insbesondere im Vergleich zu anderen Großstädten wie Wien, Zürich oder Paris jedoch nach wie vor deutlich hinterher. In diesen Städten gibt es bereits mehr als 1.000 Brunnen. Im Zuge der Klimaveränderungen und den damit ansteigenden Temperaturen muss für die Kinder und deren Begleitung gewährleistet sein, sich auf den Spielplätzen erfrischen zu können.

Außerdem sollte das Wasser aus den neu gebauten Trinkbrunnen nicht in die Kanalisation laufen, sondern stattdessen z. B. zur Bewässerung von Bäumen verwendet werden. Dazu gibt es unter anderem ein Pilotprojekt in Spandau, an welchem sich orientiert werden könnte.

Ergebnis Drs. Nr. 0485/XXI: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss JHA)

  • SPD:
  • Grüne:
  • CDU:
  • Linke:
  • AfD:
  • FDP:

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss GUNK)

  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • CDU: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA
  • FDP: NEIN

Ergebnis Drs. Nr. 0485/XXI: in der BVV abgelehnt

Der Ausschuss für Grünflächen, Umweltschutz, Naturschutz und Klimaanpassung empfiehlt am 13. Dezember 2022 die Ablehnung des Antrages. Der Ausschuss für Jugendhilfe empfiehlt am 17. November 2022 die Ablehnung des Antrages. Über die Empfehlung zur Ablehnung des Antrags wurde am 25. Januar 2023 in der Bezirksverordnetenversammlung abgestimmt.

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • SPD: JA
  • Grüne: JA
  • CDU: JA
  • Linke: JA
  • AfD: NEIN
  • FDP: JA

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Berliner Abendblatt: „Ärger um Gesundheitsamt: Stadträtin Blumenthal unter Druck“

Medium: Berliner Abendblatt am 11. Oktober 2022

„Die CDU-Fraktion hält der SPD-Politikerin vor, auf eine Mündliche Anfrage zur Löschung eines Instagram-Videos des Gesundheitsamtes die Unwahrheit gesagt zu haben. Bei der Anfrage schwingt ein Zensur-Vorwurf mit. Mittlerweile ist die AfD-Fraktion dem Antrag beigetreten.“ […]

Mit Blick auf die Mehrheitsverhältnisse in der BVV werden dem Missbilligungsantrag von CDU und AfD ohnehin kaum Chancen eingeräumt. Die Zählgemeinschaft aus SPD und Grünen verfügt über 29 Mandate. CDU, AfD, FDP und Linke kommen zusammen auf 26 Sitze. Allerdings dürfte wegen der Vielzahl an Vorwürfen auch innerhalb der Zählgemeinschaft der Druck auf Blumenthal wachsen.“

Ganzen Artikel hier (externer Link) lesen.

Screenshot: Berliner Abendblatt

Vivantes Klinikum Neukölln im Krisenfall 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/131/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 10. Oktober 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Welche Maßnahmen hat das Vivantes Klinikum Neukölln als Teil der kritischen Infrastruktur (KRITIS) in Vorbereitung auf Großschadenslagen und Katastrophen ergriffen? 

2. In welchem Jahr wurden diese Vorbereitungsplanungen für Krisenfälle erstellt und wann wurden diese zuletzt aktualisiert? 

3. Welche Arten von Großschadenslagen und Katastrophen wurden bei der Planung berücksichtigt (Bitte eine Aufzählung der Ereignisse und die entsprechenden Maßnahmen dazu erläutern)? 

4. Über welchen Zeitraum kann der Krankenhausbetrieb bei einem Blackout aufrechterhalten werden? 

5. Was ist nach diesem Zeitraum vorgesehen? 

6. Kann im Rahmen eines bundesweiten Katastrophenfalls zusätzliches medizinisches Personal und Material herangezogen werden? Wenn ja, woher und im welchen Umfang? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/131/XXI vom 22.11.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Für alle Krankenhäuser von Vivantes wurde, wie in den einschlägigen Rechtsvorschriften gefordert, ein entsprechender Alarm- und Einsatzplan zur Vorbereitung auf Großschadenslagen und Katastrophen erstellt. Diese werden regelmäßig fortgeschrieben. In diesen Plänen sind alle notwendigen Maßnahmen und Abläufe beschrieben, um insbesondere Großschadensereignisse adäquat bewältigen zu können. Dazu zählen die Festlegung von Alarmierungs- und Meldewegen, die Etablierung einer Einsatzleitung, sowie Möglichkeiten zur Kapazitätserhöhung durch Einrichtung zusätzlicher Behandlungsbereiche und die Alarmierung von zusätzlichem Personal. Es wurden ebenso Vorbereitungen für die Bewältigung von Schadensereignissen mit chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Gefahrstoffen getroffen. 

Die Alarm- und Einsatzpläne der Berliner Kliniken werden zudem regelmäßig durch die Senatsgesundheitsverwaltung abgefordert und in speziellen, regelmäßig stattfindenden Katastrophenschutzübungen erprobt und ausgewertet, um mögliche Verbesserungspotenziale aufzuzeigen. 

Zu 2.: 

Die Planungen reichen bis ins Jahr 2006 zurück und wurden zuletzt 2021 angepasst. 

Zu 3.: 

Im Alarm- und Einsatzplan werden sowohl interne, als auch externe Schadensereignisse berücksichtigt. Dazu zählen: 

  • Flugunfall
  • Unfälle bei Groß- bzw. Massenveranstaltungen 
  • Schadensfälle im Zusammenhang mit Gefahrguttransporten
  • Schadstoffausbreitungen 
  • Anschläge/Explosionen 
  • Störungen/Ausfall von Verkehrseinrichtungen
  • Strahlengefahren
  • Biologische Gefahren
  • Seuchen
  • Extreme Wetterlagen
  • Brand/Explosion
  • Freisetzen oder Eindringen von Gefahrstoffen
  • Störung bzw. Ausfall kritischer Infrastruktur (z.B. Strom-, Gas- oder Wasserversorgung, Informations- und Kommunikationstechnik) 
  • Einsturz von Gebäuden/Gebäudeteilen
  • Bombenfund 
  • Bedrohungslage (z.B. Bombendrohung, Geiselnahme, Amoklage) 

Je nach Ereignis wird im Krankenhaus eine besondere Führungsorganisation, die sogenannte Klinikeinsatzleitung (KEL) etabliert, die dann die notwendigen Maßnahmen zur Schadensbewältigung einleitet. Insbesondere bei externen Ereignissen wird durch eine Erhöhung der Aufnahmekapazitäten, durch Bereitstellung von zusätzlichem Material und Aktivierung von Mitarbeiter*innen aus dem Frei, dem zu erwartenden Patientenanfall Rechnung getragen. Im Falle einer Havarie oder eines Ausfalls kritischer Infrastruktur kann diese bei Bedarf eine (teilweise) Räumung bzw. Evakuierung veranlassen und organisieren, um eine adäquate Patientenversorgung weiterhin jederzeit zu gewährleisten. 

Zu 4.: 

Für jedes Krankenhaus in Deutschland ist eine Notstromversorgung für einen Zeitraum von mindestens 24 Stunden vorgeschrieben, welches durch ein entsprechendes Notstromaggregat gewährleistet wird. Die Erfüllung dieser gesetzlichen Vorschrift ist für alle Krankenhausstandorte von Vivantes gewährleistet bzw. geht in einigen Fällen sogar deutlich darüber hinaus. 

Zu 5.: 

Die Notstromversorgung wird über entsprechende Dieselaggregate sichergestellt, die jederzeit zusätzlich von extern betankt werden und somit grundsätzlich weiterlaufen können, bis die allgemeine Stromversorgung wieder zur Verfügung steht. 

Zu 6.: 

Wird ein Katastrophenfall ausgerufen, übernehmen Landes- und Bundesbehörden die weitere Organisation. Grundsätzlich wäre im Rahmen der Amtshilfe beispielsweise eine Unterstützung durch die Bundeswehr oder das Technischen Hilfswerks denkbar, jedoch liegt dies nicht im Verantwortungsbereich der einzelnen Krankenhäuser. Daher können hierzu keine konkreteren Angaben gemacht werden. 

Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Martin Hikel, Bezirksbürgermeister.

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Sozialpsychiatrischer Dienst in Neukölln eingestellt: AfD-Fraktion wiederholt Forderung nach Transparenz und Aufklärung

Die Vorgänge in und um das Neuköllner Gesundheitsamt nehmen immer größere Ausmaße an. Besonders dramatisch: Längst ist klar, die Leidtragenden sind nicht etwa nur die Mitarbeiter der Behörde. Es sind insbesondere auch die Bürger Neuköllns, die die Missstände im von Mirjam Blumenthal (SPD) geführten Amt ausbaden müssen – ob sie wollen oder nicht. Neuer Höhepunkt der Skandale: Die Versorgung der Neuköllner im Rahmen des sozialpsychiatrischen Notdienstes ist vollständig zum Erliegen gekommen.

Auf AfD-Nachfrage hin musste Stadträtin Blumenthal unlängst einräumen: Der sozialpsychiatrische Dienst Neuköllns ist nicht mehr erreichbar. 7 Mitarbeiter hätten zwischenzeitlich den Dienst quittiert, nur eine Bandansage erinnert noch an längst vergangene Zeiten, in denen Bürger in akuten Krisensituationen Hilfe und Unterstützung erhielten. Medien sprechen von einer Massenflucht der Mitarbeiter (externer Link) im Gesundheitsamt, von einem toxischem Arbeitsumfeld und untragbaren Zuständen.

SPD-Stadträtin bietet Neuköllns Bürgern in Krisensituationen Fax-Service

Immerhin sei der sozialpsychiatrische Dienst neben der Bandansage noch per Fax (!) erreichbar, erklärte die SPD-Gesundheitsstadträtin im Rahmen der Bezirksverordnetenversammlung am 28. September. Kompetente, unbürokratische und vor allem schnelle Hilfe in psychischen Notsituationen sieht anders aus! Es war die AfD-Fraktion, die bereits seit Anfang August regelmäßig Transparenz, Aufklärung und Konsequenzen forderte, doch mittlerweile gingen Wochen und Monate ins Land und passiert ist nichts – außer der Versuch, die Vorgänge zu vertuschen und eine öffentliche Aufarbeitung zu verhindern. Unsere Große Anfrage, die Licht ins Dunkel hätte bringen können, wurde nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt. Die Antworten auf unsere Fragen zu Themen, die ganz Neukölln direkt betreffen, unterliegen der Geheimhaltung – zumindest nach Auffassung des Bezirksamts.

Eine Krise jagt die andere: Zunahme depressiver Erkrankungen in der Bevölkerung

Nicht nur zeigen die dramatischen Zustände in Neuköllns Gesundheitsamt ein unbeschreibliches Versagen des SPD-geführten Ressorts. Viel entscheidender ist, dass in allgemein schwierigen Zeiten die psychologische Notversorgung im Rahmen des Krisendienstes nicht mehr gewährleistet ist. Zunächst waren es insbesondere die erlassenen Corona-Maßnahmen, die durch soziale Isolation und Verlust von Struktur im Alltag zu einer rapiden Zunahme von depressiven Erkrankungen (externer Link) führten. Nun sind es der Krieg in der Ukraine, die Energiekrise und die Inflation, die jedem Bürger schlaflose Nächte bereiten. Die dunkle Jahreszeit hat begonnen, Winterdepressionen nehmen zu und die SPD-Gesundheitsstadträtin Blumenthal hat nicht mehr als einen Fax-Service zu bieten. 2 lange Monate vergingen, doch passiert ist nichts.

AfD-Fraktion fordert Aufklärung und Transparenz in jeder Hinsicht

Wir als AfD-Fraktion forderten von Anfang an Transparenz, Aufklärung und (personelle) Konsequenzen. Wir bekräftigen nochmals unseren Standpunkt, dass die psychologische Notversorgung im Rahmen des Krisendienstes und des sozialpsychiatrischen Dienstes in Neukölln immer, aber insbesondere im Herbst und Winter funktionieren muss. Wir fordern eine rasche Aufarbeitung der Vorgänge unter Einbezug der Öffentlichkeit und eine personelle Neuaufstellung des Gesundheitsamts unter Einbezug der notwendigen fachlichen Kompetenzen der Bewerber. Und wir fordern Mirjam Blumenthal auf, ihr Schweigen zu brechen, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen und Konsequenzen zu ziehen. Das schließt ausdrücklich auch den Rücktritt der Gesundheitsstadträtin mit ein.

Tagesspiegel-Newsletter Neukölln: Große Anfrage der AfD-Fraktion „Showdown im Gesundheitsamt – warum musste Amtsarzt Herr S. wirklich gehen?“

Medium: Tagesspiegel-Newsletter für Neukölln vom 05. Oktober 2022

Auszug aus dem Tagesspiegel Newsletter vom 05. Oktober 2022:

Die längere Diskussion rund um die Anfrage der AfD mit dem Titel „Showdown im Gesundheitsamt – warum musste Amtsarzt Herr S. wirklich gehen?“ fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Und auch Noch-Amtsarzt Nikolai Savaskan selbst mischte sich – zumindest auf Twitter – in die Debatte ein, wo er Blumenthal vorwarf, dass sie das „Landesgesundheitsdienstgesetz beugen“ wolle, um „sich lästigem Fachpersonal zu entziehen“. Zuvor hatte Blumenthal verkündet, dass das Gesundheitsamt künftig nicht mehr von einem Arzt oder einer Ärztin geleitet werden solle und das damit begründet, dass es keine fachlich geeigneten Bewerber:innen gebe, die die notwendige amtsärztliche Ausbildung durchlaufen hätten.

Anmerkung: Der im Tagesspiegel-Newsletter zitierte Tweet von Amtsarzt Nicolai S. auf Twitter (externe Links) wurde zwischenzeitlich gelöscht und ist nicht mehr abrufbar.
Quelle: Auszug aus Tagesspiegel Newsletter für Neukölln vom 05. Oktober 2022

Dauerbaustelle am U-Bahnhof Rathaus-Neukölln

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drucksache 0471/XXI) richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 28. September 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wann sind die Bauarbeiten am U-Bahnhof Rathaus Neukölln voraussichtlich abgeschlossen, so dass die Fahrbahn und die Bürgersteige wieder uneingeschränkt genutzt werden können?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0471 vom 28.09.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän,

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage wie folgt:

Nach dem aktuellen Bauzeitenplan BZP SOLL-22 (Stand 29.06.2022) wird der Umbau der Karl-Marx-Straße im Abschnitt vor dem Rathaus (zwischen Flughafenstraße und Erkstraße) im Mai 2024 abgeschlossen sein.

Aufgrund der schwierigen technischen Randbedingungen im Zusammenhang mit der Tunnel-Sanierung (hier sind in erster Linie die zeitaufwendigen Leitungsumverlegungen und die Entsorgung der belasteten Abbruchmaterialien zu nennen) und der Vorgabe von SenUMVK, den Kraftfahrzeugverkehr in beiden Richtungen aufrecht zu erhalten, ist der Bauabschnitt zwischen Erkstraße und Flughafenstraße/Fuldastraße in diverse Teilstücke aufzuteilen. Die damit verbundenen Provisorien und Zwischenlösungen beanspruchen infolgedessen sehr viel Zeit.

Es gilt das gesprochene Wort!

Die Mündliche Anfrage wurde beantwortet durch Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat.

Dokumente

Demokratie schützen – Ordnungsgemäße und rechtsstaatliche Organisation und Durchführung von Wahlen im Bezirk Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Großen Anfrage (Drucksache 0464/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 28. September 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Gab es im Nachgang zu den Wahlen zum Deutschen Bundestag und zum Berliner Abgeordnetenhaus sowie zur Bezirksverordnetenversammlung am 26. September 2021 eine Auswertung durch das Bezirksamt, die mögliche Wahlrechtsverstöße, Unregelmäßigkeiten und vorschriftswidrige Vorgänge ausgewertet hat?
  2. Wenn ja, welcher Art war die Auswertung und in welchem Umfang fand diese statt?
  3. Welche Wahlrechtsverstöße, Unregelmäßigkeiten und vorschriftswidrige Vorgänge in welchem Umfang und welchen Neuköllner Wahllokalen hat das Bezirksamt Neukölln im Bezirk Neukölln im Nachgang zu den Wahlen zum Deutschen Bundestag und zum Berliner Abgeordnetenhaus sowie zur Bezirksverordnetenversammlung am 26. September 2021 in der Nachbereitung festgestellt?
  4. Wie können nach Meinung des Bezirksamtes diese Fehler in einer eventuell kommenden Wahlwiederholung bzw. Neuwahl vermieden werden?
  5. Wie ist der aktuelle Stand der Wahlvorbereitungen des Bezirksamtes für eine eventuell anstehende Wahlwiederholung bzw. Neuwahl?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0464 vom 19.10.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

für das Bezirksamt beantworte ich die o.a. Große Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Der Kreis- bzw. Bezirkswahlleiter stellt die Ergebnisse der Stimmauszählungen der Wahlvorstände aus den jeweiligen Wahlbezirken als Vorschlag für die Ergebnisfeststellung des Kreiswahlausschusses bzw. Bezirkswahlausschusses zusammen. Die jeweiligen Ausschüsse stimmen über das Ergebnis im Bezirk ab, welches im Anschluss an die Landeswahlleiterin übersandt wird.

Alle Vorkommnisse der zusammengelegten Wahlen vom 26.09.2021, welche dem Bezirkswahlamt bekannt sind, wurden den jeweiligen bezirklichen Ausschüssen vorgelegt. Wie Ihnen aus der Berichterstattung im Bezirkswahlausschuss vielleicht noch erinnerlich ist, waren in Neukölln insgesamt 14 Vorkommnisse zu verzeichnen. In 10 Fällen schlossen die Wahllokale nach 18.00 Uhr. Die Schließzeiten bewegten sich zwischen 18.31 und 18.44 Uhr. Ein Wahllokal schloss um 19.20 Uhr. Das Bezirkswahlamt hat bzgl. der in den jeweiligen Ausschüssen benannten Vorkommnisse und die aus den Wahleinsprüchen zugrunde gelegten Informationen die entsprechenden Wahlvorstände um Aufklärung gebeten.

Unabhängig davon kann aus Sicht des Bezirksamtes aus den zu verzeichnenden Vorkommnisse nicht abgeleitet werden, dass die Wahlen in Neukölln nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Denn setzt man die in Rede stehenden 14 Vorkommnisse in das Verhältnis zu 195.615 (bzw. 225.767 BVV) wahlberechtigten Neuköllner:innen, die in 194 Urnenwahllokale ihre Stimmen abgeben konnten, dann relativieren sich diese schon.

Zu 2.:

Über eventuelle Wahlrechtsverstöße, Unregelmäßigkeiten und vorschriftswidrige Vorgänge, die über die zu 1. Benannten hinausgehen, hat das Bezirkswahlamt keine Kenntnis.

Zu 3.:

Bei den verbundenen Wahlen vom 26.09.2021 kam es vor allem aufgrund der pandemiebedingten Hygieneregeln und der dadurch reduzierten Anzahl an Wahlkabinen in Verbindung mit fünf Stimmzetteln und sechs abzugebenden Stimmen zu Warteschlangen. Nach den bisherigen Erfahrungen werden zukünftig Liegenschaften und Räumlichkeiten mit dem Ziel, diese mit mehr als zwei Wahlkabinen auszustatten, akquiriert.

Es wurde im Land Berlin zum Zweck der Aufarbeitung und Fehleranalyse eine Expertenkommission gegründet. Die daraus beauftragte AG Gute Wahlen erarbeitet derzeit Konzepte, um die Handlungsempfehlungen aus dem Kommissionsbericht berlinweit umzusetzen. Das Bezirkswahlamt Neukölln wirkt in der AG Gute Wahlen ebenfalls mit.

Zu 4.:

Das Bezirkswahlamt Neukölln hatte bereits zur Wahl 2021 mit einigen neuen Konzepten, wie z.B. mit der Beauftragung externer Transportdienstleister und Mitarbeiter für das Warteschlangenmangement, sehr gute Erfahrungen sammeln können, die auch von der Expertenkommission in Ihrem Abschlussbericht empfohlen wird. Zudem wird Neukölln die Erfahrungen aus der AG Gute Wahlen in die Vorbereitung und Durchführung etwaiger Wiederholungswahlen einfließen lassen.

Das Bezirkswahlamt Neukölln wird, im Falle einer kompletten Wiederholungswahl, erneut 194 Urnen- und 152 Briefwahllokale einrichten. Dafür werden wieder rund 3.000 Wahlhelfende, sowie weitere Hilfskräfte zur Unterstützung am Wahlwochenende benötigt.

Derzeit werden die benötigten Räumlichkeiten im Bezirk akquiriert sowie der Personalbedarf sondiert. Sofern die Finanzierungszusage durch SenFin vorliegt, können die benötigten Wahlmaterialien wie z.B. weitere Wahlkabinen für die Wahllokale und Materialien für die Briefwahl bestellt und Personal eingestellt werden. Die Werbung der Wahlhelfenden beginnt, sobald die geänderten Modalitäten durch die Senatsverwaltung bzw. die Landeswahlleitung mitgeteilt werden. Anschließend erfolgt die Einsatzplanung der Wahlhelfenden, dafür muss noch die Neukonfiguration der Fachanwendung Votemanager durch das LABO abgeschlossen werden.

Es gilt das gesprochene Wort!

Die Große Anfrage wurde beantwortet durch Martin Hikel, Bezirksbürgermeister.

Dokumente

Tagesspiegel-Newsletter Neukölln: Erwähnung der Großen Anfrage der AfD-Fraktion im Vorgriff auf die BVV („Showdown im Gesundheitsamt“)

Medium: Tagesspiegel-Newsletter für Neukölln vom 28. September 2022

Auszug aus dem Tagesspiegel Newsletter vom 28. September 2022:

„Auch die AfD erkundigt sich in einer Großen Anfrage nach den Hintergründen der Auseinandersetzung zwischen Blumenthal und Savaskan.“
Quelle: Auszug aus Tagesspiegel Newsletter für Neukölln vom 28. September 2022