Tankstelle an der Sonnenallee / Ecke Hobrechtstraße

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. Nr. 0728/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 29. März 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie ist der momentane Stand bezüglich der Erteilung einer Baugenehmigung für dieses Grundstück? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0728/XXI vom 29.03.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher / sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Potthast,

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage zusammenfassend wie folgt:

Das Bezirksamt befindet sich in Gesprächen mit dem Eigentümer zum Abschluss eines Städtebaulichen Vertrags. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann noch keine Aussage über die Erteilung einer Baugenehmigung getroffen werden. Eine erteilte Baugenehmigung berechtigt zum Baubeginn innerhalb von zwei Jahren (Verlängerung möglich).

Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat. Es gilt das gesprochene Wort.

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Straßenlaternen doppelt gemoppelt

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/189/XXI) richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 27. März 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Aus welchen Gründen sind an der Sonnenallee Ecke Erkstraße nach Bauarbeiten zwei Lichtmasten der öffentlichen Beleuchtung in nur ca. einem Meter Abstand aufgestellt?

2. Wann wird einer der beiden Lichtmasten abgebaut?

3. Auf welche Höhe belaufen sich die Anschaffungskosten für einen neuen Lichtmast?

4. Auf welche Höhe beliefen sich die Gesamtkosten, um den neuen Lichtmast an diesem Standort aufzustellen?

5. Auf welche Höhe würden sich die Kosten belaufen, um einen gebrauchten Lichtmast an diesem Standort um einen Meter zu versetzen, ggf. instand zu setzen und neu aufzustellen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/189/XXI vom 24.04.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage zusammenfassend wie folgt: 

Die erfragten Sachverhalte entziehen sich der Kenntnis des Bezirksamtes. Für die öffentliche Beleuchtung in Berlin ist die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) verantwortlich. Weitere Informationen sind hier zu finden: https://www.ber-lin.de/sen/uvk/verkehr/infrastruktur/oeffentliche-beleuchtung/

Für eine Beantwortung Ihrer Fragen wenden Sie sich daher bitte an Ihre Fraktion im Abgeordnetenhaus, da Anfragen, welche die Zuständigkeit einer Senatsverwaltung betreffen, über das Abgeordnetenhaus gestellt werden müssen. 

Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat 

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Hilflos im Berliner Schilderwald 

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/188/XXI) richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 27. März 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Verkehrszeichen (nach StVO) gab es im Jahr 2019 im Bezirk Neukölln?
  2. Wie viele Verkehrszeichen gibt es derzeit im Bezirk Neukölln?
  3. Wie viele Verkehrszeichen wurden durch die Einrichtung der neuen Tempo-30-Zonen und im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung in den letzten drei Jahren im Bezirk neu angebracht?
  4. Wie viele Verkehrszeichen werden durch die Einrichtung der neuen Tempo-30-Zonen und der Parkraumbewirtschaftung bis zum Jahr 2025 im Bezirk Neukölln voraussichtlich benötigt?
  5. Wie viele Verkehrszeichen werden bis zum Jahr 2025 voraussichtlich insgesamt benötigt?
  6. Auf welche Höhe belaufen sich die Kosten für ein Verkehrszeichen (mindestens, höchstens, durchschnittlich)? 
  7. Auf welche Höhe beliefen sich die Kosten für die Erhaltung und Instandsetzung der Verkehrszeichen in den Jahren 2019, 2020, 2021? Bitte nach den jeweiligen Jahren aufschlüsseln.

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/188/XXI vom 24.04.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1. und 2. 

Das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) führt hierzu keine Statistiken. Eine Beantwortung der beiden Fragen ist daher nicht möglich. 

Zu 3. 

Neue Tempo-30-Zonen wurden in den letzten drei Jahren nicht eingerichtet. Im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung wurden bislang keine Schilder aufgestellt. 

Zu 4. 

Hinsichtlich der Einrichtung neuer Tempo-30-Zonen ist eine Beantwortung der Frage nicht möglich. Bei der Parkraumbewirtschaftung wird für alle acht derzeit geplanten Parkzonen mit der Aufstellung von etwa 500 Schildern gerechnet. 

Zu 5. 

Da eine Notwendigkeit von unterschiedlichsten Faktoren abhängig ist, lässt sich die Frage weder valide beantworten noch entsprechend schätzen. 

Zu 6. 

Die Kosten der Schilder variieren von Verkehrszeichen zu Verkehrszeichen und belaufen sich pro Stück zwischen 10,00 Euro bis 66,00 Euro (Mittelwert liegt bei ca. 25,00 Euro je Schild). 

Zu 7. 

Das SGA führt hierzu keine Statistiken. Eine Beantwortung der Frage ist daher nicht möglich. 

Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat 

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Beantwortung der Drucksache – 0368/XXI Sperrmüll-Kieztage 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/187/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 27. März 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Auf welche Höhe belaufen sich die Kosten für die Steuerzahler, die durch das Hinzuziehen der Agentur NEW STANDARD STUDIO durch das Bezirksamt entstehen?
  2. Fallen die Kosten der Agentur NEW STANDARD STUDIO einmalig oder fortlaufend für jeden Sperrmüll-Kieztag an?
  3. Aus welchen Gründen hat die Nachhaltigkeitsagentur NEW STANDARD STUDIO den Zuschlag für die Umsetzung der Kampagne erhalten?
  4. Welche anderen Agenturen haben sich für die Durchführung der Sperrmüll-Kieztage beworben?
  5. Wurde der Auftrag zur Umsetzung dieser Kampagne öffentlich ausgeschrieben? Wenn ja, über welchen Zeitraum? Wenn nein, warum nicht?
  6. Auf welche Höhe der finanziellen Ausgaben hätte sich die Erteilung des Zuschlages an andere Agenturen belaufen? Bitte um Aufzählung.
  7. Welche Kosten wären durch die Übernahme der Organisation durch die BSR entstanden?
  8. Gab es Anfragen an die BSR, ob diese die Organisation und Durchführung der Sperrmüll-Kieztage übernehmen kann. Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/187/XXI vom 02.05.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Den Bezirken steht im Rahmen der Gesamtstrategie „Saubere Stadt“ jährlich ein bestimmter Betrag zur Verfügung (2023: 3,3 Mio. EUR), um gezielt zum Thema Müllervermeidung und -entsorgung aufzuklären und Maßnahmen für nachhaltiges ReUse, Up- und Recycling umzusetzen.

Der Anteil der Mittel, die jedem Bezirk zustehen, errechnet sich anhand der registrierten illegalen Sperrmüllablagerungen. In Neukölln wird das Aktionsprogramm zu einem großen Teil durch die Kampagne „Schön wie wir“ umgesetzt. Dafür wurde die Nachhaltigkeitsagentur NEW STANDARD STUDIO beauftragt. Die Agentur erhält für die Umsetzung der Maßnahmenpakete (z.B. Clean-Ups und Baumscheibenbepflanzungen mit Bürgerinnen und Bürgern, Kiezfeste, Workshops für verschiedene Zielgruppen, etwa in Grundschulen zum Thema Lebensmittelverschwendung, …) im Vertragszeitraum 01.11.2022 bis 31.12.2023 insgesamt 546.067,20 Euro

Zu 2.: 

Die Tausch- und Sperrmüllmärkte sind ein Leistungsbaustein des Vertrags mit dem NEW STANDARD STUDIO. Daher sind die Kosten dafür Teil der vertraglichen Vergütung, die jeweils quartalsweise für drei Monate ausgezahlt wird. 

Zu 3.: 

Das NEW STANDARD STUDIO wurde im Rahmen einer europaweiten öffentlichen Ausschreibung ausgewählt, da es mit seinem Angebot überzeugt und die Anforderungen erfüllt hat. 

Zu 4.: 

Das NEW STANDARD STUDIO war der einzige Bewerber

Zu 5.: 

Der Auftrag wurde in einem offenen Verfahren europaweit ausgeschrieben. Die Bekanntmachung erfolgte im Zeitraum 12.09.2022 bis 12.10.2022. 

Zu 6.: 

Es gab keine weiteren Bewerber (siehe auch Frage 4). 

Zu 7.: 

Die BSR und das NEW STANDARD STUDIO kooperieren bei der Organisation der Tausch- und Sperrmüllmärkte. Die Kosten für die Entsorgung des Sperrmülls werden ab April 2023 von der BSR im Rahmen der „BSR-Kieztage“ übernommen.

Bei den Tausch- und Sperrmüllmärkten geht es jedoch in Neukölln nicht nur um die reine Entsorgung des Sperrmülls, sondern auch um Sensibilisierung zu den Themen Müllvermeidung, ReUse, Recycling und Upcycling. Die für die reine Entsorgung des Sperrmülls ursprünglich im Vertrag mit dem NEW STANDARD STUDIO vorgesehenen Mittel fließen in andere Leistungsbausteine der Kampagne „Schön wie wir“. 

Zu 8.: 

Siehe dazu Antwort 7. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Abwahl des bestehenden und Bezirksamtes und dessen Neubesetzung I

Antrag – Dringlichkeit – der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 16. März 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln wählt den Bezirksbürgermeister Martin Hikel ab. 

Begründung: 

Nach dem durch den SPD-geführten Innensenat verschuldeten Wahlchaos im Jahr 2021 fanden auf Anordnung des Verfassungsgerichtshofes Berlin am 12. Februar 2023 Wiederholungswahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen statt. Nach den Wahlergebnissen vom 12. Februar ergibt sich für die Besetzung des Bezirksamts Neukölln ein anderer Proporz als nach den ursprünglich fehlerhaften Wahlen vom September 2021. 

Zwar sind Bezirksstadträte und auch der Bezirksbürgermeister gemäß Geschäftsordnung und Bezirksverwaltungsgesetz für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Es stellt jedoch ein erhebliches Demokratiedefizit dar, wenn das Bezirksamt nicht dem Wählerwillen entsprechend besetzt ist. Nach Auffassung der Antragsteller liegt somit ein „gewichtiger Grund“ für die Abwahl der Bezirksamtsmitglieder vor.  

Ergebnis Drs. Nr. 0693/XXI: abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Abwahl des bestehenden und Bezirksamtes und dessen Neubesetzung II

Antrag – Dringlichkeit – der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 16. März 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln wählt den Bezirksstadtrat Jochen Biedermann ab. 

Begründung:

Nach dem durch den SPD-geführten Innensenat verschuldeten Wahlchaos im Jahr 2021 fanden auf Anordnung des Verfassungsgerichtshofes Berlin am 12. Februar 2023 Wiederholungswahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen statt. Nach den Wahlergebnissen vom 12. Februar ergibt sich für die Besetzung des Bezirksamts Neukölln ein anderer Proporz als nach den ursprünglich fehlerhaften Wahlen vom September 2021. 

Zwar sind Bezirksstadträte und auch der Bezirksbürgermeister gemäß Geschäftsordnung und Bezirksverwaltungsgesetz für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Es stellt jedoch ein erhebliches Demokratiedefizit dar, wenn das Bezirksamt nicht dem Wählerwillen entsprechend besetzt ist. Nach Auffassung der Antragsteller liegt somit ein „gewichtiger Grund“ für die Abwahl der Bezirksamtsmitglieder vor.  

Ergebnis Drs. Nr. 0694/XXI: abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Abwahl des bestehenden und Bezirksamtes und dessen Neubesetzung III

Antrag – Dringlichkeit – der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 16. März 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln wählt den Bezirksstadtrat Falko Liecke ab. 

Begründung:

Nach dem durch den SPD-geführten Innensenat verschuldeten Wahlchaos im Jahr 2021 fanden auf Anordnung des Verfassungsgerichtshofes Berlin am 12. Februar 2023 Wiederholungswahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen statt. Nach den Wahlergebnissen vom 12. Februar ergibt sich für die Besetzung des Bezirksamts Neukölln ein anderer Proporz als nach den ursprünglich fehlerhaften Wahlen vom September 2021. 

Zwar sind Bezirksstadträte und auch der Bezirksbürgermeister gemäß Geschäftsordnung und Bezirksverwaltungsgesetz für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Es stellt jedoch ein erhebliches Demokratiedefizit dar, wenn das Bezirksamt nicht dem Wählerwillen entsprechend besetzt ist. Nach Auffassung der Antragsteller liegt somit ein „gewichtiger Grund“ für die Abwahl der Bezirksamtsmitglieder vor.  

Ergebnis Drs. Nr. 0695/XXI: abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Abwahl des bestehenden und Bezirksamtes und dessen Neubesetzung IV

Antrag – Dringlichkeit – der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 16. März 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln wählt die Bezirksstadträtin Sarah Nagel ab. 

Begründung:

Nach dem durch den SPD-geführten Innensenat verschuldeten Wahlchaos im Jahr 2021 fanden auf Anordnung des Verfassungsgerichtshofes Berlin am 12. Februar 2023 Wiederholungswahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen statt. Nach den Wahlergebnissen vom 12. Februar ergibt sich für die Besetzung des Bezirksamts Neukölln ein anderer Proporz als nach den ursprünglich fehlerhaften Wahlen vom September 2021. 

Zwar sind Bezirksstadträte und auch der Bezirksbürgermeister gemäß Geschäftsordnung und Bezirksverwaltungsgesetz für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Es stellt jedoch ein erhebliches Demokratiedefizit dar, wenn das Bezirksamt nicht dem Wählerwillen entsprechend besetzt ist. Nach Auffassung der Antragsteller liegt somit ein „gewichtiger Grund“ für die Abwahl der Bezirksamtsmitglieder vor.  

Ergebnis Drs. Nr. 0696/XXI: abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Abwahl des bestehenden und Bezirksamtes und dessen Neubesetzung V

Antrag – Dringlichkeit – der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 16. März 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln wählt die Bezirksstadträtin Karin Korte ab. 

Begründung:

Nach dem durch den SPD-geführten Innensenat verschuldeten Wahlchaos im Jahr 2021 fanden auf Anordnung des Verfassungsgerichtshofes Berlin am 12. Februar 2023 Wiederholungswahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen statt. Nach den Wahlergebnissen vom 12. Februar ergibt sich für die Besetzung des Bezirksamts Neukölln ein anderer Proporz als nach den ursprünglich fehlerhaften Wahlen vom September 2021. 

Zwar sind Bezirksstadträte und auch der Bezirksbürgermeister gemäß Geschäftsordnung und Bezirksverwaltungsgesetz für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Es stellt jedoch ein erhebliches Demokratiedefizit dar, wenn das Bezirksamt nicht dem Wählerwillen entsprechend besetzt ist. Nach Auffassung der Antragsteller liegt somit ein „gewichtiger Grund“ für die Abwahl der Bezirksamtsmitglieder vor. 

Ergebnis Drs. Nr. 0697/XXI: abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Tagesspiegel-Newsletter Neukölln: Berichterstattung über die Anträge zur Abwahl und Neubesetzung des Bezirksamts nach Wahlwiederholung

Medium: Tagesspiegel-Newsletter für Neukölln vom 15. März 2023

+++ Rücktrittsforderung. Los geht es mit fünf Dringlichkeitsanträgen der AfD, welche die Abwahl aller Bezirksamtsmitglieder fordert. Zwar wären die Bezirksstadträte und der Bezirksbürgermeister gemäß Geschäftsordnung und Bezirksverwaltungsgesetz für die Dauer der Wahlperiode gewählt. „Es stellt jedoch ein erhebliches Demokratiedefizit dar, wenn das Bezirksamt nicht dem Wählerwillen entsprechend besetzt ist“, heißt es in ihrem Antrag.“
Quelle: Auszug aus Tagesspiegel Newsletter für Neukölln vom 15. März 2023

Wählerwille in Neukölln umsetzen: Bezirksamt neu aufstellen und Lohnfortzahlung für abgewählte Stadträte verhindern

Berlin-Neukölln, 14. März 2023

Nach der Wahlwiederholung vom 12. Februar ergeben sich neue Mehrheitsverhältnisse im AGH und in den Bezirken. Das muss aus Sicht der AfD-Fraktion Neukölln Konsequenzen auch für die Zusammensetzung des Neuköllner Bezirksamtes haben. 

Dazu erklärt Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD in der BVV Neukölln:  

„Nach dem vom links-grünen Senat verschuldeten Wahldesaster von 2021 haben die Berliner bei der Wahlwiederholung der Partei Franziska Giffeys die Rote Karte gezeigt. Auch in Neukölln hat die SPD ein historisch schlechtes Ergebnis erzielt. Als AfD-Fraktion sind wir der festen Meinung, dass dies Folgen für die Bezirksstadträte und auch den Bezirksbürgermeister haben muss. Zwar sind sie gemäß Geschäftsordnung und aktuellem Bezirksverwaltungsgesetz für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Es stellt jedoch ein erhebliches Demokratiedefizit dar, wenn das Bezirksamt nicht dem Wählerwillen entsprechend besetzt ist. Nach unserer Auffassung liegt somit ein gewichtiger Grund für die Abwahl der Bezirksamtsmitglieder vor. 

Erschwerend kommt hinzu, dass Stadträte nach der vom AGH geplanten Gesetzesänderung weiterhin ihre vollen Bezüge erhalten sollen, obwohl sie nicht durch den Wählerwillen legitimiert sind. Es wäre blanker Hohn, wenn diese Bezirksstadträte fürs Nichtstun weiterhin in den Genuss ihrer ohnehin hohen Besoldung von derzeit 9142 Euro brutto pro Monat kämen. Kommt die Gesetzesänderung wie geplant, kann nur eine Abwahl der sich unrechtmäßig im Amt befindlichen Stadträte die Fortzahlung der Bezüge verhindern. Wir haben daher als AfD-Fraktion Anträge zur Abwahl und Neubesetzung in die Neuköllner BVV eingebracht.“

Links zu den Anträgen

Aufruf zur Gefangenenbefreiung der L. E. – Mitglied der linksterroristischen Hammerbande 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/184/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 6. März 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass direkt am Kiehlufer kurz vor der Einmündung Harzer Straße ein über 20 Meter langer Schriftzug mit dem Inhalt „Free Lina“ auf die Böschung des Kanals geschmiert wurde? 

2. Wenn ja, seit wann ist dem Bezirksamt dieser Schriftzug bekannt? 

3. Warum setzt sich das Bezirksamt nicht bei den zuständigen Stellen dafür ein, den Schriftzug zeitnah entfernen zu lassen, da dieser zweifelsfrei den Straftatbestand des Aufrufes zur Gefangenenbefreiung der Linksextremistin L. E. erfüllt, die derzeit wegen versuchten Totschlages sowie Bildung einer kriminellen Vereinigung vor Gericht steht und in Untersuchungshaft sitzt? 

4. Was unternimmt das Bezirksamt konkret gegen linksextremistische Straftaten im Bezirk Neukölln? 

5. Wie unterstützt das Bezirksamt die Opfer von Linksextremismus im Bezirk Neukölln? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/184/XXI vom 13.03.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1. 

Dem Bezirksamt ist dies nicht bekannt. 

Zu 2. 

Entfällt. 

Zu 3. 

Entfällt. 

Zu 4. und 5. 

Das Bezirksamt hat mit Interesse zur Kenntnis genommen, dass dem Fragesteller der Aufgabenkatalog des Bezirksamtes offensichtlich noch immer nicht geläufig ist. Das Bezirksamt weist einmal mehr darauf hin, dass ihm nicht die Zuständigkeit für die Verfolgung von politisch motivierter Kriminalität obliegt. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Tagesspiegel Checkpoint: Erwähnung der Kleinen Anfrage zum Thema – Wie lange darf ein Stadtrat oder eine Stadträtin erkrankt sein?

Medium: Tagesspiegel Checkpoint vom 24. Februar 2023

Tagesspiegel Checkpoint vom 24. Februar 2023: Erwähnung der KA/176/XXI des Bezirksverordneten Christian Hohmann.

Ganzen Artikel hier (externer Link) lesen.

Screenshot: Tagesspiegel App

Datenschutzverstöße im Gesundheitsamt Neukölln 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/181/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 23. Februar 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Patientendaten von Kindern, psychisch Kranken und Senioren, Gesundheitsdaten von Bürgerinnen und Bürgern und Patientengesprächen speichert das Gesundheitsamt Neukölln in welchem Umfang? 
  2. Haben oder hatten die Dezernenten sowie der Bzbm Hikel die technische Möglichkeit, in Frage 1 benannte Patientendaten auf den Laufwerken abzurufen?
  3. Auf welcher Rechtsgrundlage haben die Dezernenten bzw. der Bzbm diese Zugriffsmöglichkeit? 
  4. Warum entscheidet BzBm Hikel am 30. November 2022, die Zugriffsrechte von Dezernentin Blumenthal auf Laufwerke im Gesundheitsamt zunächst nicht zu entziehen, obwohl er schriftlich ausreichend glaubwürdig belegt darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass die Dezernentin Zugriff auf personenbezogene Daten von Kindern, psychisch Kranken und Senioren, Gesundheitsdaten von Bürgerinnen und Bürgern und Patientengesprächen hatte?
  5. Warum behauptet Bezirksbürgermeister Hikel in der Sitzung des Gesundheitsausschusses vom 17. Januar 2023, dass eine Datenschutzfolgeabschätzung erstellt werden müsse, obwohl er bereits seit November 2022 hinreichend begründet über den Umfang des Datenschutzvergehens durch Stadträtin Blumenthal informiert war? 
  6. Wie kann der Bzbm Hikel den Inhalt eines Schreibens nicht kennen, dessen Eingang das Bezirksamt bemerkt hat, zumal Bzbm Hikel die erkrankte Bezirksstadträtin, an die das Schreiben adressiert war, derzeit vertritt? (Vgl. dazu das Protokoll des Gesundheitsausschusses vom 17. Januar: „Mit Schreiben vom 22.12.2022, eingegangen am 27.12.2022, wendet sich die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit bezüglich eines Auskunftsersuchens und Anhörung wegen eines mutmaßlichen Datenschutzverstoßes an die Bezirksstadträtin für Jugend und Gesundheit, Frau Blumenthal. Aufgrund der Erkrankung von Frau Bezirksstadträtin Blumenthal ist die Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit schriftlich per E-Mail am 11.01.2023 gebeten worden, sich mit Ihrem Anliegen an Bezirksbürgermeister Hikel, zu wenden, da dieser den Geschäftsbereich Gesundheit in Vertretung für Frau Blumenthal kommissarisch leitet.“) 
  7. Warum wurde die Datenschutzbeauftragte des Landes Berlin dazu aufgefordert, ihr Auskunftsersuchen erneut abzusenden und an den Bzbm zu adressieren, obwohl dieser Stadträtin Blumenthal aufgrund ihrer Erkrankung vertritt und damit auch für an Stadträtin Blumenthal bzw. ihren Geschäftsbereich adressierte Post zuständig ist? (Vgl. Protokoll des Gesundheitsausschusses vom 17. Januar 2023) 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/181/XXI vom 12.04.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

die Kleine Anfrage berührt zahlreiche Aspekte, die bereits in früheren Antworten des Bezirksamtes beantwortet worden sind, insbesondere in Drs. 0603/XXI. 

Das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Im Fachbereich 1 (gesundheitliche Beratung und Betreuung für Kinder und Jugendliche) werden je nach Produkt unterschiedliche Daten in den analogen Akten bzw. in einem gesicherten Laufwerk des Bezirksamtes gespeichert. Dies hat einen Umfang von ca. 3500 Kindern pro Jahr. 

Der Kinder-und Jugendgesundheitsdienst speichert folgende Daten: Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Hauptwohnung, ggfs. Nebenwohnung und frühere Anschriften, Stammdaten der Personensorgeberechtigten, Daten der Krankenkasse, Gesundheitsdaten, Impfstoff und Chargennummer, Telefonnummer der Personensorgeberechtigten, ggfs. Email, Status der Familie, Geschwisterdaten, Einkommensart der Personensorgeberechtigten, Lebenslage der Familie, Sprachkenntnisse, Name und Anschrift des Kinderarztes, Grund und Stammdaten des Melders im Kinderschutzfall, bisherige Hilfen durch das Jugendamt, Hilfeplan und dessen Auflagen, Schutzkonzept, Gesundheits- und Grundversorgungsdaten und Art der Behandlung, Sicherheitseinschätzung und Fotodokumentation, Anschrift der Gemeinschaftseinrichtung und Name der Erzieher:innen bzw. Lehrkräfte, Klas-senstufe, Entwicklungsbericht, sonderpädagogischer Förderbedarf, Tätigkeiten von Schulhelfer:innen, Name von Bearbeiter:innen der Schulaufsicht, Name von Therapeut:innen und Art der Therapie sowie verpasste Vorsorgeuntersuchungen von der Charité. 

Im Fachbereich 2 Gesundheitsschutz (Infektions- und umweltbezogener Gesundheitsschutz / medizinischer Katastrophenschutz) werden je nach Leistung personenbezogene Daten, Erkrankungsbeginn, Symptome, Infektionsquelle, Infektionsort (ggf. Reisedaten), Krankenhausaufenthalte gespeichert; bei relevanten Erkrankungen werden darüber hinaus Kontaktpersonen ermittelt und diesbezügliche personenbezogenen Daten aufgenommen. Die Daten werden in der Fachanwendung SurvNet entsprechend der jeweiligen Rechtsgrundlage 2 bis 4 Jahre gespeichert. 

Im Fachbereich 3 (gesundheitliche Beratung und Betreuung für Erwachsene) werden Name, Anschrift, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Kontaktdaten, ggf. Migrationshintergrund, Wohn,- Lebensform, Familienstand, ggf. Schulabschluss bzw. Ausbildung, Erwerbsstatus, evt. gewährte Mehrbedarfe, Grad der Behinderung, Merkzeichen, Pflegegrad, Krankenkasse, Pflegekasse, rechtl. Betreuung inkl. Aufgabenkreise sowie Diagnosen gespeichert. Zusätzlich werden Gespräche sowie eingeleitete Maßnahmen/Hilfen in einem Vermerk im Fachverfahren zusammengefasst. 

Zu 2.: 

Hierzu wird auf Drs. 0603/XXI verwiesen. 

Zu 3.: 

Hierzu wird auf Drs. 0603/XXI verwiesen. 

Zu 4.: 

Hierzu wird auf Drs. 0603/XXI verwiesen. 

Zu 5.: 

Wie in Drs. 0603/XXI bereits erläutert, liegt weder eine Datenschutzfolgeabschätzung noch ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten entsprechend der DSGVO für die Austauschlaufwerke vor. Eine unmittelbare Erarbeitung derselben wurde am 30. November 2022 durch den kommissarischen Dezernenten angewiesen. 

Zu 6.: 

Das in Frage stehende Schreiben der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit richtet sich explizit an Frau Bezirksstadträtin Mirjam Blumenthal. Die darin enthaltenen Fragen können nicht vertretungsweise beantwortet werden. 

Zu 7.: 

Es wird auf Antwort zu Frage 6 verwiesen. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Personalsituation im Gesundheitsamt Neukölln Teil 1

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/179/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 23. Februar 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Planstellen sind im Gesundheitsamt Neukölln in welchen Diensten aktuell unbesetzt? 
  2. Wie viele Mitarbeiter in welchen Gesundheitsdiensten haben das Gesundheitsamt aus welchen dem Arbeitgeber bekannten Gründen seit dem 1. Oktober 2021 (vorübergehend) verlassen? (Bitte Anzahl der Mitarbeiter sowie Grund des Wechsels und den jeweiligen medizinischen Dienst angeben) 
  3. Wie viele Bewerbungen sind seit dem 01. Oktober 2021 für offene Stellen im Gesundheitsamt Neukölln eingegangen? 
  4. Wie viele Vorstellungsgespräche haben zur Besetzung der offenen Stellen stattgefunden? 
  5. Wie viele der Bewerber wurden mit welcher Begründung (nicht) eingestellt? (Bitte datenschutzkonform anonymisieren) 
  6. Haben bei Bewerbern, die eingestellt werden sollen, bereits Einstellungsuntersuchungen stattgefunden? (Bitte begründen) 
  7. Falls ja, welche Einrichtung hat diese Einstellungsuntersuchungen durchgeführt und welches Ergebnis erbrachten die Einstellungsuntersuchungen? (Bitte datenschutzkonform anonymisieren) 
  8. Wie fielen die Stellungnahmen der beteiligten Mitarbeiter bzw. des Personalrates zu den einzelnen Bewerbern aus? (Bitte datenschutzkonform anonymisieren) 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/179/XXI vom 11.04.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Am 1. März 2023 waren 16,5 Vollzeitäquivalente (VZÄ) unbesetzt. Davon entfallen 7 VZÄ auf den sozialpsychiatrischen Dienst (SpD 9, 3 VZÄ auf den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KGJD), 3 VZÄ auf den infektions- und umweltbezogenen Gesundheitsschutz (InUm), 2 VZÄ auf den Therapeutischen Dienst, 1 VZÄ auf die Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung, Krebs und Aids (BKA) sowie 0,5 VZÄ auf den Zahnärztlichen Dienst. 

Zu 2.: 

Im Zeitraum 1. Oktober 2021 bis zum 31. Dezember 2022 sind 22 Personen aus dem Gesundheitsamt ausgeschieden. Darunter gehörten 7 Personen dem sozialpsychiatrischen Dienst, 5 Personen dem Therapeutischen Dienst, 4 Personen dem Pandemiestab, 3 Personen dem KJGD sowie je eine Person dem BKA, dem InUm und dem KJPD an. 

In 7 Fällen schieden die Personen aufgrund ihres Ruhestandes aus. In 4 Fällen schieden die Personen aufgrund eines ausgelaufenen Arbeitsvertrages aus. In 8 Fällen schieden die Personen aufgrund eines Auflösungsvertrages aus. In 3 Fällen schieden die Personen aufgrund einer Kündigung durch die Beschäftigten aus. 

Zu 3.: 

Seit dem 1. Oktober 2021 haben sich insgesamt 169 Personen auf ausgeschriebene Stellen im Gesundheitsamt beworben, bei denen das Auswahlverfahren beendet ist. Hinzu kommen 25 Personen zu noch nicht abgeschlossenen Auswahlverfahren (Stand 31. März 2023). 

Zu 4.: 

Seit dem 1. Oktober 2021 haben insgesamt 61 Auswahlgespräche zu ausgeschriebenen Stellen im Gesundheitsamt stattgefunden. 

Zu 5.: 

Grundsätzlich werden eingehende Bewerbungen zunächst hinsichtlich ihrer formalen Geeignetheit überprüft. Von den in Antwort auf Frage 3 genannten Bewerbungen fielen hierunter 39 Bewerbungen. Im zweiten Schritt erfolgt eine Vorauswahl der verbliebenen Bewerbungen auf Grundlage der Ausschreibung. Nur die bestbewerteten Bewerbenden werden anschließend zu einem Auswahlgespräch eingeladen. Von den in Antwort auf Frage 3 genannten Bewerbungen wurden 37 Personen aufgrund einer zu niedrigen Punktezahl nicht zu einem Auswahlgespräch eingeladen. Andere Bewerbende nahmen entweder die Einladung zum Auswahlgespräch nicht an oder waren im Rahmen der Bestenauslese im Vergleich zu anderen Bewerbenden unterlegen. 

Zu 6.: 

Grundsätzlich sollen Bewerbende bereits vor ihrer Einstellung untersucht werden. Aufgrund der nach wie vor begrenzten Kapazitäten der Zentralen Medizinischen Gutachtenstelle (ZMGA) beim LAGeSo kann das bei Neueinstellungen aber auch während der sechsmonatigen tariflichen Probezeit erfolgen. Beamtinnen und Beamte werden stets vor der Ernennung untersucht. 

Zu 7.: 

Die Einstellungsuntersuchungen erfolgen durch die Zentrale Medizinische Gutachtenstelle (ZMGA) beim LAGeSo. 

Zu 8.: 

Innerhalb der abgefragten Zeit wurde allen Vorgängen zugestimmt. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Personalsituation im Gesundheitsamt Neukölln Teil 2 – Externe Dienstleister 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/180/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 23. Februar 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wurden zur Behebung der Personalnot im Gesundheitsamt externe Ärzte, Freiberufler oder Selbständige auf Auftragsbasis beschäftigt?
  2. Falls in Frage 1 ja, in welchen medizinischen Diensten waren die Externen beschäftigt? 
  3. Falls in Frage 1 ja, in welchem Zeitraum wurden wie viele Externe beschäftigt? 
  4. Falls in Frage 1 ja, wurde ein Rahmenvertrag mit Externen abgeschlossen?
  5. Falls in Frage 1 ja, welche Regelungen wurden in dem Rahmenvertrag vereinbart, insbesondere Leistungsumfang, Stundenumfang, Honorare, Dauer der Dienstleistungen, Kündigungsfristen des Rahmenvertrages? 
  6. Falls in Frage 1 ja, wie hoch waren die Gesamtkosten für die externen Kräfte? (Bitte nach Anzahl der abgerechneten Stunden sowie Stundenlohn aufschlüsseln) 
  7. Falls in Frage 1 ja, wären die externen Dienstleistungen durch Beschäftigte im Gesundheitsamt abgedeckt worden – wie hoch sind die im Stellenplan vorgesehenen Personalkosten für die durch externe Dienstleister abgedeckten Leistungen? (Spanne des Stundenlohns in der Besoldungsgruppe der unbesetzten Stellen laut Stellenplan, für deren Ersatz Externe hinzugezogen wurden) 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/180/XXI vom 11.04.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Sowohl zur Wahrnehmung von Regelaufgaben als auch zur Bewältigung besonderer Lagen wie der Corona-Pandemie oder der Zuzugsuntersuchungen von geflüchteten Kindern aus der Ukraine wurde im Gesundheitsamt auf Honorarkräfte aus verschiedenen Berufsgruppen zurückgegriffen. 

Zu 2.: 

In allen Fachbereichen des Gesundheitsamtes kamen Honorarkräfte zum Einsatz. 

Zu 3.: 

Im Haushaltsjahr 2022 waren je nach Zeitpunkt zwischen 5 und 15 Personen als Honorarkräfte im Gesundheitsamt tätig. Die Dauer der Tätigkeit betrug dabei zwischen einem und 12 Monate. 

Zu 4.: 

Im Gesundheitsamt wurden keine Rahmenverträge abgeschlossen. 

Zu 5.: 

Im Gesundheitsamt wurden keine Rahmenverträge abgeschlossen. 

Zu 6.: 

Die Gesamtkosten für Honorarkräfte betrugen im Haushaltsjahr 2022 insgesamt 173.239,50 Euro, von denen 82.008,05 Euro auf Leistungen im Zusammenhang mit der Pandemie-Bewältigung entfielen. Die Höhe der Honorare lag je nach Qualifikation zwischen 18 und 35 € pro Stunde. Für eine weitergehende Aufschlüsselung wäre ein nicht vertretbarer Personal- und Zeitaufwand erforderlich. 

Zu 7.: 

Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass für den Einsatz von Honorarkräften eine gleichwertig unbesetzte Stelle im Stellenplan vorliegt oder vorliegen muss. Gerade weil Honorarkräfte insbesondere zur temporären Bewältigung von außerordentlichen Lagen (wie Corona-Impfungen oder erhöhten Zuzugsuntersuchungen bei Kindern aus der Ukraine) zum Einsatz kommen, sind für solche Tätigkeiten keine Stellen vorgesehen. Da somit die Prämisse der eigentlichen Fragestellung – nämlich die Suggestion einer Nicht-Besetzung von Stellen im Stellenplan – selbst falsch ist, ist eine Beantwortung der Fragestellung nicht möglich. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Gesundheitliche Voraussetzungen für die Besetzung des Postens eines Stadtrates oder einer Stadträtin

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/177/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 10. Februar 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Findet vor der Ernennung zum Stadtrat oder zur Stadträtin eine gesundheitliche Eignungsprüfung statt?

2. Wenn nein, warum nicht?

3. Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage? Bitte benennen sie das Gesetz und die dazugehörigen Paragrafen, ggf. auch Ausführungsvorschriften.

4. Welche gesundheitlichen Mindestanforderungen muss der Bewerber oder die Bewerberin erfüllen?

5. Wird bei der Untersuchung nur der körperliche Zustand oder auch die psychische Belastbarkeit wie z. B. Stressresistenz, etc. überprüft?

6. Welche amtsärztlichen Dienststellen innerhalb und außerhalb von Neukölln oder externe dafür zugelassene Ärzte kommen für diese Art der Untersuchungen in Neukölln in Frage und werden beauftragt?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/177/XXI vom 13.04.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Findet vor der Ernennung zum Stadtrat oder zur Stadträtin eine gesundheitliche Eignungsprüfung statt? 

Ja 

Zu 2.: 

Wenn nein, warum nicht? 

Entfällt 

Zu 3.: 

Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage (Bitte benennen sie das Gesetz und die dazugehörigen Paragrafen, ggf. auch Ausführungsvorschriften)? 

§ 9 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) iVm § 8 Abs. 2 und § 45 Landesbeamtengesetz (LBG) 

Zu 4.: 

Welche gesundheitlichen Mindestanforderungen muss der Bewerber oder die Bewerberin erfüllen? 

Die gesundheitlichen Mindestanforderungen der amtsärztlichen Untersuchung bei der ZMGA sind der Dienststelle nicht bekannt. 

Zu 5.: 

Wird bei der Untersuchung nur der körperliche Zustand oder auch die psychische Belastbarkeit wie z. B. Stressresistenz, etc. überprüft? 

Siehe meine Antwort zur Frage 4. 

Zu 6.: 

Welche amtsärztlichen Dienststellen innerhalb und außerhalb von Neukölln oder externe dafür zugelassene Ärzte kommen für diese Art der Untersuchungen in Neukölln in Frage und werden beauftragt? 

ZMGA beim LAGeSo am Dienstsitz Turmstraße 21 in Berlin-Moabit. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Wie lange darf ein Stadtrat oder eine Stadträtin erkrankt sein – Teil 1 

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/176/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 10. Februar 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Innerhalb welchen Zeitraums wird ein erkrankter Stadtrat oder eine erkrankte Stadträtin aus Fürsorgegründen zu einem Gespräch durch den Dienstherrn eingeladen? 

2. Ist dies bei einem erkrankten Stadtrat oder einer erkrankten Stadträtin bereits umgesetzt worden? 

3. Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? 

4. Ab welcher Erkrankungsdauer werden Maßnahmen zur Überprüfung der Dienstfähigkeit eines Stadtrates oder einer Stadträtin ergriffen? 

5. Wie sehen diese Maßnahmen aus? Bitte chronologisch auflisten. 

6. Wurde, wird oder werden entsprechende Maßnahmen zur Überprüfung der Dienstfähigkeit für einen erkrankten Stadtrat oder einer erkrankten Stadträtin im Bezirk Neukölln umgesetzt? 

7. Wenn ja, welche? Wenn nein, bitte um eine Begründung, warum nicht? 

8. Welche amtsärztlichen Dienststellen innerhalb und außerhalb von Neukölln oder externe dafür zugelassene bzw. fachspezifische Ärzte kommen für die Untersuchung/Überprüfung der Dienstfähigkeit im Bezirk Neukölln in Frage und werden beauftragt?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/176/XXI vom 24.04.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Die Regelungen und Fristen des § 26 Abs. 1 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) können auch für Beamt:innen auf Zeit Anwendung finden. 

Zu 2.: 

Entsprechende Maßnahmen unterliegen dem Datenschutz. 

Zu 3.: 

s. Antwort zu Frage 2. 

Zu 4.: 

Nach § 26 Abs. 1 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) werden Maßnahmen ergriffen, sofern binnen sechs Monaten ein Erkrankungszeitraum von mind. drei Monaten vorliegt. 

Zu 5.: 

In der Regel erhält die zentrale medizinische Gutachtenstelle beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (ZMGA – LAGeSo) einen Untersuchungsauftrag für eine amtsärztliche Untersuchung. 

Zu 6.: 

Entsprechende Maßnahmen unterliegen dem Datenschutz. 

Zu 7.: 

Siehe Antwort zu Frage 6. 

Zu 8.: 

ZMGA beim LAGeSo am Dienstsitz Turmstraße 21 in Berlin-Moabit. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Wie lange darf ein Stadtrat oder eine Stadträtin erkrankt sein – Teil 2

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/178/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 10. Februar 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Ab welcher Erkrankungsdauer muss ein Stadtrat oder eine Stadträtin bei einem Amtsarzt oder einem anderen besonders zugelassenen fachspezifischen Arzt vorstellig werden, um die Dienstfähigkeit überprüfen zu lassen?

2. Wer ordnet die Untersuchung/Überprüfung der Dienstfähigkeit eines Stadtrates oder einer Stadträtin an?

3. Wurde oder werden entsprechende Maßnahmen für einen erkrankten Stadtrat oder eine erkrankte Stadträtin im Bezirk Neukölln umgesetzt?

4. Wie lange kann und darf ein Bezirksbürgermeister zusätzlich zu seinen regulären Tätigkeiten einen weiteren Geschäftsbereich adäquat leiten? Bitte benennen sie das Gesetz und die dazugehörigen Paragrafen, ggf. auch Ausführungsvorschriften.

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/178/XXI vom 24.04.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Nach § 26 Abs. 1 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) werden Maßnahmen ergriffen, sofern binnen sechs Monaten ein Erkrankungszeitraum von mind. drei Monaten vorliegt. Diese Frage wurde im Übrigen bereits im Rahmen der Kleinen Anfrage KA/176/XXI (Frage 4) beantwortet. 

Zu 2.: 

Der Leiter der Dienststelle als Dienstvorgesetzter. 

Zu 3.: 

Bisher wurde keine Untersuchung veranlasst, da die Voraussetzungen nach § 26 Abs. 1 BeamtStG noch nicht erfüllt sind. Diese Frage wurde im Übrigen bereits im Rahmen der Kleinen Anfrage KA/176/XXI (Frage 6) beantwortet. 

Zu 4.: 

Es gibt kein dazugehöriges Gesetz. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Berliner Woche: „Tempo 30 in den Nachtstunden“

Medium: Berliner Woche am 31. Januar 2023

„Rudow. Zu später Stunde sind viele Autofahrer auf der schmalen Waltersdorfer Chaussee mit erhöhter Geschwindigkeit unterwegs. Deshalb hält der Bezirksverordnete Olaf Schenk (CDU) es für wünschenswert, zwischen 22 und 6 Uhr Tempo 30 anzuordnen. Für dieses Anliegen stimmten, bis auf die AfD, auch alle anderen Verordneten. Nun soll sich das Bezirksamt bei der zuständigen Senatsverkehrsverwaltung für die Geschwindigkeitsbegrenzung starkmachen.“

Ganzen Artikel hier lesen (externer Link). Screenshot: Berliner Woche

Entschließung: Verurteilung der bürgerkriegsähnlichen Zustände an Silvester 2022

Entschließung der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 25. Januar 2023

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln verurteilt die Ausschreitungen, Randale und Gewalt zum Jahreswechsel 2022/23 in Neukölln und ganz Berlin auf das Schärfste

Insbesondere die Brutalität gegen die Einsatzkräfte der Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienste ist nicht einfach hinzunehmen. Wieder einmal haben die katastrophalen Zustände bei der Inneren Sicherheit dazu geführt, dass Neukölln deutschlandweit als Negativbeispiel für fehlende öffentliche Ordnung, einen nicht funktionierenden Staat und als „No-Go-Area“ dasteht. 

Die Berliner Feuerwehr musste in der Silvesternacht erneut vorbeugend den Ausnahmezustand ausrufen, um auch die Freiwilligen Wehren in den Dienst zu versetzen. Die Einsatzkräfte von Feuerwehr, Polizei und Rettungsdiensten bezeichnen Silvester 2022 als „sehr schlimm“. Die Berliner Feuerwehr zeigte sich in einem ersten Fazit fassungslos und traurig. Nicht allein Böller wurden gegen die Ordnungskräfte eingesetzt, sondern es wurde mit Waffen gegen Rettungs- und Feuerwehrwagen geschossen.

Von den 38 tätlichen Übergriffen fanden etwas über die Hälfte in Neukölln und insbesondere in der Gropiusstadt statt. Bürgerkriegsähnliche Zustände herrschten wie so oft an Silvester in der Sonnenallee. Hier musste beispielsweise die Feuerwehr einen Reisebus löschen, den Unbekannte in Brand gesetzt hatten. Polizei und Feuerwehr sprechen zudem von gezielten Gewaltaktionen vermummter Gruppen und „Gruppen junger Männer“. Silvester 2022 hat die Probleme in Neukölln schonungslos offengelegt: zunehmende Verrohung, rechtsfreie Räume und die Ablehnung des Gewaltmonopols des Staates

Die BVV Neukölln verurteilt die Ausschreitungen und appelliert an das Bezirksamt, den Senat und die Bundespolitik, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, um künftige Ausschreitungen dieser Art und Schwere zu verhindern

Ergebnis Drs. Nr. 0674/XXI: in der BVV abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • CDU: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA
  • FDP: NEIN

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Redebeiträge

Ausschnitt des Redebeitrags des Fraktionsvorsitzenden Julian Potthast, 25.01.2023

Ausschnitt des Redebeitrags des Bezirksverordneten Christian Hohmann, 25.01.2023

Massive Angriffe auf Polizei- und Feuerwehr-Einsatzkräfte im Bezirk Neukölln an Silvester 2022

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/171/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. Januar 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viele polizeiliche Festnahmen erfolgten in der Silvesternacht im Bezirk Neukölln? 

2. Aus welchen Gründen erfolgten diese Festnahmen (Bitte um eine Aufschlüsselung der Anlässe, die zu den Festnahmen geführt haben)? 

3. Befinden sich die in der Silvesternacht festgenommenen Personen noch in Haft? Wenn ja, wie viele Personen? 

4. Wie viele der festgenommenen Personen waren nach derzeitigen Erkenntnissen minderjährig? 

5. Wie viele der Festgenommenen hatten nach derzeitigen Erkenntnissen einen Migrationshintergrund? 

6. Wie viele Festgenommene mit deutschem Pass hatten nach derzeitigen Kenntnisstand einen Migrationshintergrund? 

7. Wie lauten die Vornamen der festgenommenen Deutschen Staatsbürger? 

8. DPolG-Bundeschef Rainer Wendt sagte im FOCUS-online-Interview vom 03.01.2023: „Bei vielen Einsatzkräften ist der Eindruck vorherrschend, dass Gruppen junger Männer mit Migrationshintergrund bei diesen Ausschreitungen weit überrepräsentiert sind.“ Wie positioniert sich das Bezirksamt zu dieser Aussage? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/171/XXI vom 26.01.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1. bis 7.: 

Das Bezirksamt muss abermals darum bitten, sich den Aufgabenkatalog des Bezirksamtes zu vergegenwärtigen. Wie Sie wissen, gehören Polizei- und Feuerwehreinsätze nicht dazu. Dementsprechend entziehen sich die erbetenen Auskünfte der Kenntnis des Bezirksamtes. 

Zu 8.: 

Das Bezirksamt sieht es nicht als seine Aufgabe an, sich zu den Hunderten Presseverlautbarungen zu positionieren, die im Zusammenhang mit den gewalttätigen Vorkommnissen in der Silvesternacht zu verzeichnen waren. Ohne konkret auf die in Rede stehende Aussage einzugehen, vertritt das Bezirksamt die Auffassung, dass eine Fokussierung auf den Migrationshintergrund der Täter nicht zielführend ist.

In Neukölln leben über 161.000 Menschen mit Migrationshintergrund. Der überwiegende Teil davon wünscht sich einfach nur ein friedliches Leben und ein Großteil gehört auch zu denjenigen, die Opfer der Gewalt waren. Insoweit verschleiert die Debatte um den Migrationshintergrund das eigentliche Problem.

Die Gewalttäter eint, dass sie aus Brennpunktkiezen kommen. Insoweit sollte nicht über Vornamen und Staatsangehörigkeiten geredet werden, sondern darüber, was in den Brennpunktkiezen zu tun ist. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Social-Media Beiträge

Außergewöhnliche Tatorte: Einbrüche in Neuköllner Schulen

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/170/XXI) richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. Januar 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viele Einbrüche, versuchte Einbrüche und schwere Diebstähle gab es in den Jahren 2018, 2019, 2020, 2021, 2022 in öffentlichen Schulen im Bezirk Neukölln (Bitte eine Auflistung der Art und Anzahl der Straftaten nach den Jahren aufgeschlüsselt)? 

2. Welcher Sachschaden in welcher Höhe entstand jeweils in den oben genannten Jahren? 

3. Wie hoch beziffern sich die Kosten der entwendeten Gegenstände (Bitte nach den oben angegebenen Jahren aufschlüsseln)? 

4. Welche Neuköllner Schulen waren mehrfach von Einbrüchen und Vandalismus betroffen? 

5. Welche Gegenstände wurden bei den Einbrüchen vornehmlich entwendet? 

6. In wie vielen Fällen wurden die Täter ermittelt? 

7. Welche Kenntnisse hat das Bezirksamt zum Umfeld der ermittelten Täter (z. B. Schüler oder ehemalige Schüler, Angestellte der Schulen etc.)? 

8. Welche Präventionsmaßnahmen wurden gegen die Einbrüche in den Neuköllner Schulen unternommen? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/170/XXI vom 27.02.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1. bis 3.: 

Entsprechende Statistiken werden durch das Bezirksamt nicht geführt. 

Zu 4.: 

Mehrfach von Einbrüchen und Vandalismus betroffen waren folgende Schulen: 

 Zürich-Schule 

 Schule am Teltowkanal 

 Walter-Gropius-Schule 

 Fritz-Karsen-Schule 

 Röntgen-Schule 

 Alfred-Nobel-Schule 

 Albert-Einstein-Schule 

 Hannah-Arendt-Schule 

 Schilling-Schule 

Zu 5. bis 7.: 

Entsprechende Statistiken werden durch das Bezirksamt nicht geführt. 

Zu 8.: 

Folgende Präventionsmaßnahmen wurden gegen Einbrüche in Neuköllner Schulen ergriffen: 

 Verschlusskontrollen und Bestreifungen 

 Nachrüstung von Einbruchmeldeanlagen 

 Installation von Außenbeleuchtungen 

 Installation von Spezialglas (einbruchhemmend) 

 Einzäunen von Flächen und Gebäuden (Neuinstallation, Erweiterung und Anpassung) 

 Erneuerung/Veränderung von Schließanlagen (z. B. bei Schlüsselverlusten) 

Karin Korte, Bezirksstadträtin 

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Migrationskosten im Bezirk Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/169/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. Januar 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie hoch war im Jahr 2022 der Personalaufwand zur Versorgung ukrainischer Kriegsflüchtlinge im Bezirksamt Neukölln (Bitte nach den monetären Kosten und dem Aufwand an Personalstellen aufschlüsseln)? 

2. Wie hoch waren die Gelder im Jahr 2022, die das Neuköllner Sozialamt an die ukrainischen Kriegsflüchtlinge im Bezirk ausgezahlt hat (Geldleistungen)? 

3. Wie hoch war der finanzielle Aufwand des Bezirksamtes Neukölln für die Unterbringung der ukrainischen Kriegsflüchtlinge im Jahr 2022? 

4. Wie hoch waren die Ausgaben für geduldete (ausreisepflichtige) Ausländer im Jahr 2022 im Bezirk Neukölln (Bitte die einzelnen Sozialleistungen und deren jeweilige Höhe aufschlüsseln)? 

5. Wie viele Migranten erhielten in den Jahren 2020, 2021 und 2022 im Bezirk Neukölln Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz? 

6. Wie hoch waren die monetären Aufwendungen für Migranten in den Jahren 2020, 2021 und 2022, die Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz im Bezirk Neukölln erhielten (Bitte die Kosten nach den jeweiligen Jahren und Sozialleistungen aufschlüsseln)? 

7. Wie viele EU-Bürger aus Bulgarien und Rumänien erhielten in den Jahren 2020, 2021 und 2022 Leistungen nach dem SGB II im Bezirk Neukölln (Bitte nach den jeweiligen Jahren aufschlüsseln)? 

8. Auf welche Höhe belaufen sich die Kosten nach dem SGB II im Bezirk Neukölln für die EU-Bürger aus Bulgarien und Rumänien für den oben genannten Zeitraum (Bitte nach den Jahren und der Höhe der jeweiligen Kosten aufschlüsseln)? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/169/XXI vom 27.02.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

Ihre Fragen können aus dem Bezirksamt vorliegenden Erkenntnissen nicht vollständig beantwortet werden. Ich habe daher das Jobcenter Neukölln um Unterstützung gebeten, das zu den Antworten auf die Fragen 7 und 8 zugeliefert hat. 

Das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Im Geschäftsbereich Soziales wurden im Jahr 2022 zur Bewältigung der erheblichen Mehrbelastung infolge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges gegen die Ukraine und der daraus entstehenden Fluchtbewegungen Beschäftigungspositionen eingerichtet. Hierfür gibt es eine Basiskorrekturzusage der Senatsfinanzverwaltung vom 04.03.2022. 

Folgende Beschäftigungspositionen wurden eingerichtet: 

Drei Beschäftigungspositionen nach E6 bewertet. Diese wurden zum 24.10.2022 sowie zum 01.11.2022 eingestellt. Es entstanden Kosten in Höhe von insgesamt 28.681,33 €. Des Weiteren wurden sieben Beschäftigungspositionen mit einer Bewertung nach E9 zum 22.08.22, 01.09.2022 sowie zum 15.09.2022 eingestellt. Hierfür entstanden Kosten für das 2022 in Höhe von insgesamt 132.374,34 €. 

Seit Ende Februar 2022 sind jedoch alle Kolleginnen und Kollegen gezwungen gewesen, innerhalb kurzer Zeit neue und belastbare Bearbeitungsmechanismen aufzubauen und zu etablieren und diese auch personell so zu stützen, damit die hohe Zahl der vorsprechenden geflüchteten Menschen angemessen betreut und ihre Anliegen bearbeitet werden können. Dabei ist nicht nur die reine Menge der vorsprechenden Personen durch die Kolleginnen und Kollegen zu betreuen, auch inhaltlich gilt es, den sich seit Ende Februar 2022 ständig wechselnden rechtlichen Rahmenbedingungen gerecht zu werden und den vorsprechenden Menschen die Leistungen zukommen zu lassen, die ihnen zustehen.

Kolleginnen und Kollegen aus allen Bereichen im Amt für Soziales haben tageweise bei der dringenden Bearbeitung für die Ukraine-Hilfe ausgeholfen. Eine genaue Bezifferung des Personalaufwandes ist hier jedoch nicht möglich. Der Personalaufwand in der Flüchtlingskoordination/Ukraine Hilfsteam im Geschäftsbereich des Bezirksbürgermeisters stellte sich wie folgt dar: 

1 Stelle E8 für 6 Monate = 27.970 € 

1 Stelle E9b für 10 Monate = 47.617 € 

1 Stelle E11 für 6 Monate = 34.240 € 

Die Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten aus der Ukraine erfolgt durch das sogenannte UMA Team im Geschäftsbereich Jugend und Gesundheit, ein Team von drei Sozialarbeiterinnen. Der Anteil des Arbeitsaufwands der Mitarbeiterinnen lag bei ca. 1/5 der regulären Arbeitszeit in 2022. 

Bei Jahresdurchschnittskosten (AG Brutto) von 62.000 € pro Sozialarbeiterin, ergibt sich für die Betreuung der minderjährigen unbegleiteten Geflüchteten aus der Ukraine 2022 ein Personalaufwand von etwa 37.200 €. 

Für den Geschäftsbereich Bildung, Schule, Kultur und Sport kann das Bezirksamt mitteilen, dass an der Jugendkunstschule im Rahmen des Integrationsfonds Kunst-Workshops mit Willkommensklassen durchgeführt wurden, an denen immer auch Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine teilnehmen. Da es sich nicht um ein Angebot handelt, das sich spezifisch an Geflüchtete aus der Ukraine richtet, können Kosten und Personalaufwand nicht genau beziffert werden. 

Die Volkshochschule hat im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags Beratungen und Kursangebote im Bereich „Deutsch als Zweitsprache“ im Rahmen der verfügbaren Mittel angeboten. Zwar war der prozentuale Anteil von Menschen mit ukrainischer Staatsbürgerschaft deutlich höher als in den Vorjahren. Doch handelt es sich dabei nicht um einen Sonderaufwand. Auch wenn keine Geflüchteten aus der Ukraine eingetroffen wären, wäre der gleiche personelle Aufwand angefallen. 

Im Bereich Schulorganisation werden Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine laufend mit Schulplätzen insbesondere in Willkommensklassen versorgt. Hiermit ist momentan eine Mitarbeiterin mit nahezu 100% der Arbeitszeit befasst. Auch im Bereich Schulbewirtschaftung sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der Versorgung von ukrainischen Schülerinnen und Schülern befasst; zudem wenden die Führungskräfte (Leitung der Schulorganisation, des Fachbereichs Schule sowie des Schul- und Sportamts) einen nicht unbeträchtlichen (aber schwer zu beziffernden) Teile ihrer Arbeitszeit für die Versorgung von ukrainischen Schülerinnen und Schüler auf (etwa für die notwendige Koordination mit anderen Bezirken). 

Zu 2.: 

Es ist systemseitig keine Unterscheidung zwischen ukrainischen Kriegsflüchtlingen und sonstigen Asylbewerbern möglich, daher ist eine Auswertung im Sinne der Fragestellung nicht möglich. 

Für laufende Leistungen nach dem AsylbLG wurden in 2022 insgesamt 7.877.375 € verausgabt. 

Zu 3.: 

Auch hier ist keine Unterscheidung möglich, siehe Frage 2. 

Für Unterbringungen nach dem AsylbLG wurden insgesamt 2.245.375 € in 2022 verausgabt, wobei Kosten der Unterkunft in Mietwohnungen in den laufenden Leistungen (Summe zu Frage 2) enthalten sind. 

Zu 4.: 

Es gibt systemseitig keine Auswertungsmöglichkeit nach diesen Kriterien. Hinsichtlich der Kosten für laufende Leistungen gesamt und Unterbringungen wird auf die Beantwortung der Fragen 2 und 3 verweisen. 

Zu 5.: 

Auch hier ist keine hinreichend genaue Aussage möglich, da das Produkt 80013 – Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – in der Kosten- Leistungsrechnung keine Personen, sondern monatliche Fälle (Aktenzeichen) zuzüglich der Anzahl der Haushaltsangehörigen (Gesamtzahl der Hilfeempfänger abzüglich Anzahl der Fälle) zu 25 Prozent, die tatsächlich Leistungen erhalten haben, erfasst. 

Im gesamten Jahr 2020 betrug diese gewichtete Zahl 7.448. 

Im gesamten Jahr 2021 betrug diese gewichtete Zahl 8.590. 

Im gesamten Jahr 2022 betrug diese gewichtete Zahl 16.314.

Zu 6.: 

Reguläre Kosten der Unterkunft in Mietwohnungen sind in den laufenden Leistungen enthalten nicht in den Kosten für Unterbringungen. Einmalige Beihilfen sind dabei nicht enthalten, da sie statistisch nicht erfasst werden. 

Zu 7.: 

Gemäß der Auswertung vom Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit ergibt sich im Jahresdurchschnitt (JD) folgende Anzahl an regelleistungsberechtigten EU-Bürgern aus Bulgarien und Rumänien für das Jobcenter Berlin Neukölln. Regelleistungsberechtigte (RLB) sind Perso-nen mit Anspruch auf Arbeitslosengeld II (ALG II) oder Sozialgeld. Dazu zählen Personen, die Anspruch auf Regelbedarf, Mehrbedarfe oder Kosten der Unterkunft haben. Sie können darüber hinaus ggf. auch einmalige Leistungen beanspruchen. 

Hinweis: Der Jahresdurchschnitt für das Jahr 2022 ergibt sich aus den Monaten Januar 2022 bis Ok-tober 2022. Gesicherte statistische Aussagen über Entwicklungen im Zeitverlauf lassen sich im Bereich der Grundsicherungsstatistik nach dem SGB II aufgrund der operativen Unterer-fassungen (z. B. verspätete Antragsabgabe oder zeitintensive Sachverhaltsklärung) nur über Zeiträume treffen, die drei Monate zurückliegen; z.B. werden Daten für den Berichtsmonat Dezember 2022 erst auf Basis der Daten mit Datenstand März 2023 berichtet. 

Zu 8.: 

Die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II ist von verschiedenen Faktoren abhängig und schlägt sich nieder in der Bedürftigkeitsprüfung. Aus dem ermittelten Bedarf und dem anzurechnenden Einkommen ergibt sich der Leistungsanspruch. Durch Sanktionierung kann sich der Anspruch reduzieren; am Ende der Berechnungskette ergibt sich folgender Zahlungsanspruch für die leistungsberechtigten EU-Bürger aus Bulgarien und Rumänien für das Jobcenter Berlin Neukölln: 

Hinweis: 

Der Werte für das Jahr 2022 ergeben sich aus den Durchschnittswerten der Monate Januar 2022 bis Oktober 2022. 

Falko Liecke, Bezirksstadtrat 

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Umweltverschmutzung durch die Initiative „Klimaneustart Berlin“ zum geplanten Volksentscheid Berlin 2030 Klimaneutral

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/168/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. Januar 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. In welchen Gebieten in Neukölln wurde durch das Bezirksamt das Aufhängen von Plakaten der Initiative „Klimaneustart Berlin“ zum geplanten Volksentscheid Berlin 2030 Klimaneutral genehmigt? 

2. Ist dem Bezirksamt bekannt, wie viele Plakate durch die Initiative zum Volksentscheid Berlin 2030 aufgehängt wurden? 

3. Für welchen Zeitraum galt bzw. gilt die Genehmigung zur Anbringung der Plakate? 

4. Gab es seitens der Bevölkerung Beschwerden über unsachgemäß aufgehängte Plakate der o.g. Initiative? 

5. Wie viele Plakate der o.g. Initiative hat das Ordnungsamt wegen Verstößen gegen die Auflagen entfernt? 

6. Wurden durch das Ordnungsamt Bußgelder verhängt? Wenn ja, in welcher Höhe, wenn nein, warum nicht? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/168/XXI vom 13.03.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1. 

Das Aufhängen der Plakate der Initiative „Klimaneustart Berlin“ wurden im gesamten bezirklichen Gebiet genehmigt. Jedoch sind innerhalb der bezirklichen Ebene einige Straßen, Plätze und Bereiche auf Grundlage des §11 BerlStrG von der Wahlwerbung ausgenommen. Die Regelungen entsprechen denen zur Anbringung von Wahlwerbung durch Parteien vor Wahlen. 

Zu 2. 

Insgesamt wurden für den Volksentscheid „Berlin 2030“ 1.000 Mastenhänger beantragt und auch genehmigt. Darüber hinaus wurde für 38 Standorte im Bezirk das Aufstellen von insgesamt 50 sogenannten Wesselmännern (3,60m x 2,90 m große Sondergroßflächen) beantragt. Genehmigt wurden davon 49 an 37 Standorten (ein beantragter Standort befand sich auf dem Gebiet des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg). 

Zu 3. 

Bei vorzeitigen Wahlen, Nachwahlen und Wiederholungswahlen beträgt der Zeitraum nach §11 (2a) S. 1 Berliner Straßengesetz (BerlStrG) sechs Wochen vor bis spätestens eine Woche nach dem Wahltag. In diesem Fall wurde ein Zeitraum vom 05.02.2023 bis 02.04.2023 genehmigt. 

Zu 4. 

Bisher ist beim Ordnungsamt wegen eines Plakates der Initiative „Klimaneustart Berlin“ eine Beschwerde eingegangen (Stand 02.02.2023). 

Zu 5. 

Wegen Verstößen gegen die Bestimmungen der Sondernutzungserlaubnis wurden Stand heute bisher 10 Plakate durch das Ordnungsamt abgenommen. 

Zu 6. 

Ein Bußgeldverfahren hat es in diesem Zusammenhang bisher nicht gegeben. Wie bei erlaubter Plakatierung üblich, werden Maßnahmen zur Gefahrenabwehr im gesamten Zeitraum der Plakatierung durchgeführt. Über die Einleitung eines Bußgeldverfahrens wird nach Ablauf dieses Zeitraumes entschieden (Opportunitätsprinzip). Sollte es bei den bisherigen Verstößen bleiben, wird kein Bußgeldverfahren eingeleitet. 

Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat 

Dokumente

Diverse „Neuköllner*innen“

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/167/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. Januar 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viele Neuköllner Bürger haben seit Einführung des sogenannten dritten Geschlechts Ende 2018 in den Jahren 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 im Melderegister eine Änderung ihres Geschlechtes auf „divers“ vornehmen lassen (Bitte nach Anzahl der Bürger in den jeweiligen Jahren aufschlüsseln)? 

2. Wie viele Bürger davon jeweils von männlich auf „divers“? 

3. Wie viele Bürger davon jeweils von weiblich auf „divers“? 

4. Wie viele „divers“-Einträge gab in den in Frage 1 aufgezählten Jahren jeweils für Neugeborene? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/167/XXI vom 31.01.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu den Fragen 1-4.: 

Das Bürgeramt meldet für alle Fragen aus dieser Kleinen Anfrage Fehlanzeige, da die Berliner Bürgerämter keine Auswertungsfunktion im Melderegister haben. Hierfür ist das Landes-amt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) zuständig. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

Dokumente

Bürgerkrieg zu Silvester: Ausnahmezustand in Bullerbü 

Berlin – Neukölln, 02. Januar 2023

Entschließung der AfD-Fraktion Neukölln: Verurteilung der bürgerkriegsähnlichen Zustände an Silvester 2022

Polizei und Feuerwehr sprechen von nie dagewesener Brutalität. Vermummte greifen Rettungskräfte mit Waffen an. Gropiusstadt, Sonnenallee und Hermannplatz im Zentrum der Randale.

Von Fassungslosigkeit und Traurigkeit spricht die Berliner Feuerwehr mit Blick auf ihre Einsätze an Silvester, die von massiver Gewalt gegen sie geprägt war. Auch die Polizei spricht vom schlimmsten Silvester seit langem und der Landesbranddirektor Dr. Karsten Homrighausen meinte, dass dieses Verhalten durch nichts zu rechtfertigen sei und er es aufs Schärfste verurteile. 

Explosives Bündnis von arabischen Milieus und „Schwarz-Vermummten“

Das sehen wir als AfD-Fraktion Neukölln ganz genauso und wir bringen eine Entschließung in die Bezirksverordnetenversammlung ein, die jene Geschehnisse in der Neujahrsnacht verurteilt. Die Gewaltspirale erreichte dabei einen neuen Höhepunkt: Nicht allein Böller und Raketen setzten die Randalierer gegen die Ordnungskräfte ein, sondern sie schossen sogar mit Waffen gegen Rettungs- und Feuerwehrwagen und ihre Besatzungen. Von den 38 tätlichen Übergriffen fanden etwas über die Hälfte in Neukölln und insbesondere in der Gropiusstadt statt.

Dazu kamen die auch jenseits von Silvester immer wieder von nahezu bürgerkriegsähnlichen Zuständen heimgesuchten Hotspots: Sonnenallee und Hermannplatz. In der „Arabermeile“ musste beispielsweise die Feuerwehr einen Reisebus löschen, den Unbekannte in Brand gesetzt hatten. Polizei und Feuerwehr sprechen zudem von gezielten Gewaltaktionen vermummter Gruppen und Gruppen junger Männer. Wer diese jungen Männer und die Vermummten meist sind, das darf die Polizei nicht mehr laut aussprechen. Künftig soll statt des Wortes Südländer im Sprachgebrauch der Polizei die Neuschöpfung „Westasiate“ genutzt werden. 

AfD-Fraktion fordert Wiederherstellung des staatlichen Gewaltmonopols 

Die vor dem Verlust ihrer Macht stehende Franziska Giffey zeigte sich am Tag danach pflichtschuldig bestürzt. Was bleibt der noch Regierenden auch anderes übrig, war die Lage doch nicht mehr schönzureden. Auf Twitter schreibt sie: 

„Es schadet unserer Stadt, es schafft Angst und Schrecken und hat mit dem feierlichen Begrüßen des neuen Jahres nichts zu tun.“

Franziska Giffey, SPD (Regierende Bürgermeisterin von Berlin)

Liebe Frau Giffey, das haben sie zutreffend analysiert. Glückwunsch! Aber diese Erkenntnis ist nicht neu. Jedes Silvester läuft vor allem in Neukölln nach diesem Drehbuch ab. Nur zieht der Senat daraus nicht die richtigen Konsequenzen. Die gescheiterte Regierende will nun über eine Ausweitung der Böllerverbotszonen sprechen. Das ist lediglich politische Kosmetik, um ihm Wahlkampf die Gemüter zu beruhigen.

Eine Ausweitung solcher Zonen oder ein völliges Böllerverbot lässt sich in der Praxis nicht durchsetzen, dafür fehlt es an Polizeikräften. Als AfD-Fraktion lehnen wir das jedoch nicht allein deshalb ab, sondern wir sind gegen solche unsinnigen Verbote, die das Problem nicht bei der Wurzel packen.

Möchtegern-Bürgermeister Kai Wegner von der CDU empörte sich ebenfalls und spricht von Verbrechen und zu wenig Rückhalt seitens des Senats für die Beamten. Auch ganz richtig zusammengefasst. Will die CDU ihr verlorengegangenes Image als Partei für Recht und Ordnung aufpolieren?  

Allein die AfD-Fraktion in Neukölln wie ganz Berlin prangert die zunehmende Gewalt und Verrohung ganzjährig und nicht nur an Silvester an. Giffey und Wegner scheuen sich die Gewalttäter beim Namen zu nennen: Es sind vor allem arabische Banden, die in Neukölln 365 Tage lang ganze Viertel zu rechtsfreien Räumen machen. Opfer sind neben Ordnungs- und Rettungskräften die Neuköllner Bürger, die sich von diesen Gewalttätern regelmäßig bedroht sehen. 

Silvester 2022 hat die massiven Probleme in Neukölln schonungslos offengelegt: Eine zunehmende Verrohung, immer mehr rechtsfreie Räume und die Bekämpfung des Gewaltmonopols des Staates.

So schön kann Rotgrünrotes Staatsversagen sein: Parkraumbewirtschaftung kommt später als beschlossen

AfD-Fraktion lehnt Projekt ab. Larifari-Antworten von Bezirksstadträtin Nagel zu unserer Großen Anfrage (Drucksache 0509/XXI) zum Stand der Dinge. 

Ab dem Sommer soll das Parken in etlichen Bereichen Nord-Neuköllns kostenpflichtig werden. Betroffen sind zunächst die Areale rund um die Flughafen- und Donaustraße, den Reuterkiez und den Weichselplatz. 

Biedermann und Nagel: Avanti Dilettanti

Verkehrsstadtrat Jochen Biedermann (Grüne) äußerte sich zum heißen Eisen Parkraumbewirtschaftung in der November-BVV dahingehend, dass Anfang 2023, also bald (!), die Parkautomaten in diesen drei Gebieten aufgestellt werden sollen. Dabei hatte die BVV schon mit der Verabschiedung des Bezirkshaushalts die Einführung der Parkraumbewirtschaftung zum Herbst 2022 beschlossen. Wie bei so vielem hapert es auch bei diesem Projekt, das die AfD-Fraktion ablehnt. Insofern eine gute Nachricht

Warum kommt die Einführung nun erst nach den Wiederholungswahlen? 

Es liefen „derzeit die Vorbereitungen zur Einführung der Parkraumbewirtschaftung im Jahr 2023, so dass bisher keine Parkautomaten aufgestellt wurden.“, führt Kollegin Nagel (Stadträtin für Ordnung) auf unsere Anfrage hin aus. Die Verzögerung verwundert, denn bei der Diskussion um die Einführung zu den Haushaltsberatungen wurde von SPD und Grünen behauptet, die Einwohner würden sich über die Parkraumbewirtschaftung freuen. Eigentlich müsste dem Bezirksamt also viel daran liegen, den Beschluss möglichst schnell umzusetzen. 

Anwohner-Abzocke wird zum Rohrkrepierer

Den Anwohnern mit Bewohnerausweis drohen ab Juli 2023 zu den sonstigen inflationsbedingten Mehrbelastungen nun auch noch Parkkosten. Das wird auch der tatsächliche Grund dafür sein, dass die Parkraumbewirtschaftung später als beschlossen eingeführt wird. Praktisch – so entstehen die Kosten für Autofahrer erst nach den Wiederholungswahlen am 12. Februar. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.  

Der aus unserer Sicht sozial- und verkehrspolitische Unsinn namens Parkraumbewirtschaftung soll ab 2024/25 auf weitere Gebiete ausgedehnt werden: im Rollbergkiez, im nördlichen Rixdorf sowie im Kiez um den Hertzbergplatz. Wir finden, das Autofahren muss auch künftig für alle bezahlbar sein. Die rotgrüne Zählgemeinschaft möchte Autofahren offenbar nur noch Reichen ermöglichen – und offenbart damit, wie „sozial“ sie wirklich ist