Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. Nr. 0874/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am28. Juni 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Kann das Bezirksamt zukünftig sicherstellen, das Kleine Anfragen nach § 29 Abs. 2 Satz 4 der Geschäftsordnung spätestens nach fünf Wochen beantwortet werden?
Aus welchen Gründen unterblieb bisher die schriftliche Begründung bei Nichteinhaltung der Beantwortungsfrist von Kleinen Anfragen, wie in § 29 Abs. 2 Satz 5 der Geschäftsordnung festgelegt?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0874/XXI vom 28.06.2023
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann,
für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt:
Zu 1. und 2.:
Das Bezirksamt Neukölln ist an die Regelungen des § 11 Abs. 1 Bezirksverwaltungsgesetzes gebunden und beantwortet Kleine Anfragen innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist. Sollte es in Einzelfällen vorkommen, dass diese Fristen nicht eingehalten werden können, bittet das Bezirksamt dies zu entschuldigen. Dies resultiert zumeist aus der erheblichen Arbeitsbelastung der zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Mit der letzten Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes wurde die Frist zur Beantwortung festgelegt und eine Verlängerung dieser Frist ausgeschlossen. Diese Stärkung der Position unserer demokratisch gewählten Bezirksverordneten begrüßt das Bezirksamt ausdrücklich, sie ist jedoch erfolgt, ohne dass in der Verwaltung ein dafür notwendiger und auskömmlicher Personalaufwuchs einherging. Gleichzeitig wurde das Abgeordnetenhaus professionalisiert und die seitdem merklich erhöhte Anzahl der zu beantwortenden Anfragen aus dem Parlament beanspruchen die Mitarbeitenden der Bezirksverwaltungen zeitlich sehr stark, ebenfalls ohne dass es dafür einen personellen Aufwuchs in den Bezirken gab.
Martin Hikel, Bezirksbürgermeister. Es gilt das gesprochene Wort!
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/222/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 27. Juni 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Gab es seitens des Amtsarztes Herrn Dr. S. ein Angebot, das Beschäftigungsverhältnis mit dem Bezirksamt, z.B. durch Versetzung in einen anderen Bezirk, zu beenden?
Falls ja, warum wurde das Angebot vonseiten des Bezirksamtes nicht beendet? (Bitte erläutern)
Auf welche Höhe belaufen sich die Gehaltskosten inklusive Gehaltsnebenkosten für die unbesetzte Stelle des Amtsarztes, die dem Bezirksamt seit der Freistellung von Herrn Dr. S. entstanden sind?
Auf welche Höhe belaufen sich die bisherigen Anwaltskosten für anwaltliche Dienstleistungen (z.B. Beratungskosten, Mandatskosten usf.), die dem Bezirksamt durch diesen Fall entstanden sind?
Welchen weiteren Kosten (z.B. Gerichtskosten, Portokosten usf.) sind dem Bezirksamt in dem personalrechtlichen Verfahren bisher insgesamt entstanden? (Bitte aufschlüsseln)
Welche weiteren Kosten welcher Art im Zusammenhang mit personalrechtlichen Angelegenheiten im Gesundheitsamt sind dem Bezirksamt seit Juli 2022 entstanden? (Bitte aufschlüsseln)
Welche Kosten in welcher Höhe (z.B. Anwaltshonorare, Gerichtskosten usf.) sind dem Bezirksamt im Zusammenhang mit dem Gesundheitsamt und den Personalwechseln stehende medien- und presserechtliche Rechtsstreitigkeiten entstanden? (Bitte aufschlüsseln)
Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/222/XXI vom 11.07.2023
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,
das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1.+2.:
Das Bezirksamt äußert sich unter anderem zum Schutz des Mitarbeiters nicht zu der Personaleinzelangelegenheit.
Zu Frage 3.:
Es entstehen Kosten der Besoldungsgruppe A16.
Zu Frage 4.:
43.268,38 €
Zu Frage 5.:
Bisher sind keine weiteren Kosten entstanden. Über etwaige Portokosten führt das Bezirsamt keine Statistik.
Zu Frage 6.:
Es sind bisher keine weiteren Kosten entstanden.
Zu Frage 7.:
Es sind keine Kosten aus medien- und presserechtlichen Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Gesundheitsamt und dem Personalwechsel entstanden.
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/221/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 20. Juni 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
1. Wie viele öffentliche Toiletten stehen den Bürgen im Bezirk Neukölln zur Verfügung? (Bitte nach der Anzahl der Toiletten, den jeweiligen Standorten und den Öffnungszeiten aufschlüsseln)
2. In welchen Zeitintervallen werden die öffentlichen Toiletten im Bezirk gereinigt? (Bitte nach Anzahl der Reinigungsintervalle mit den jeweiligen Standorten aufschlüsseln)
3. Welche Kosten entstehen dem Bezirksamt bzw. dem Land Berlin durch die öffentlichen Toiletten (Bitte nach Anschaffungskosten und Kosten für den laufenden Betrieb, ggf. mit externem Dienstleister, aufschlüsseln)
4. Wie hoch waren in den Jahren 2020, 2021 und 2022 die entstandenen Kosten durch Vandalismus für die öffentlichen Toiletten im Bezirk Neukölln im Vergleich zu anderen Bezirken (falls vorhanden)?
6. Welches Fazit zieht das Bezirksamt, nachdem für einige öffentliche Toiletten in Neukölln kein Nutzungsentgelt mehr genommen wird?
7. Welches Fazit zieht das Bezirksamt ca. zwei Monaten nach Inbetriebnahme der geschlechterfreien ökologischen Toiletten, die ohne Strom und Wasser auskommen, in der Lessinghöhe bzw. in der Bornsdorfer Straße, in Bezug auf Nutzung, Vandalismus, Sauberkeit und mögliche Fehlnutzung?
8. Ist der Bau neuer öffentlicher Toilettenanlagen im Bezirk Neukölln geplant? (Bitte Standorte benennen)
Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/221/XXI vom 27.07.2023
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,
das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 2. bis 4.
Die Reinigungsintervalle, die Reinigungs- und Anschaffungskosten sowie die Kosten für Vandalismus für Berliner Toiletten (Wall GmbH) und für autarke Toiletten entziehen sich der Kenntnis des Bezirksamtes. Die Zuständigkeit liegt bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU). Für eine Beantwortung Ihrer Frage wenden Sie sich daher bitte an Ihre Fraktion im Abgeordnetenhaus, da Anfragen, welche die Zuständigkeit einer Senatsverwaltung betreffen, über das Abgeordnetenhaus gestellt werden müssen.
Zu 5.
Dem Bezirksamt liegen hierzu keine eigenen Informationen vor. Die Zuständigkeit liegt bei der SenMVKU. Für eine Beantwortung Ihrer Frage wenden Sie sich daher bitte an Ihre Fraktion im Abgeordnetenhaus, da Anfragen, welche die Zuständigkeit einer Senatsverwaltung betreffen, über das Abgeordnetenhaus gestellt werden müssen.
Zu 6.
Hintergrund Ihrer Frage wird sicher die Situation der Wall-Toilette in der Hasenheide sein, über deren zweckwidrige Nutzung im Ausschuss für Grünflächen, Umweltschutz, Naturschutz und Klimaanpassung am 13.06.2023 durch die Verwaltung berichtet wurde. In diesem Zusammenhang wurde auch berichtet, dass es für die autarke Toilette an der Lessinghöhe bzw. Bornsdorfer Straße ähnliche Problemlagen gibt. Fremdnutzung durch Drogenkonsumierende und Obdachlose stellen in der Tat ein Problem dar.
Der durch die SenMVKU vertraglich festgesetzte Reinigungsrhythmus führt aber dazu, dass die Toilette sauber und nutzbar angetroffen werden kann. Für die autarke Toilette am Wildenbruchplatz sind die Rückmeldungen hingegen bisher ausnahmslos positiv.
Da die Toiletten durch die SenMVKU aufgestellt und betrieben werden, wenden Sie sich bei Bedarf nach weiteren Information zu Ihrer Frage bitte an Ihre Fraktion im Abgeordnetenhaus, da Anfragen, welche die Zuständigkeit einer Senatsverwaltung betreffen, über das Abgeordnetenhaus gestellt werden müssen.
Zu 7.
Folgende Standorte in Neukölln wurden der SenMVKU im Rahmen der Evaluation des Berliner Toilettenkonzeptes als zusätzliche Bedarfe gemeldet:
– Schulenburgpark (direkt an der Straße bzw. Fläche zwischen Spielplatz und Apotheke)
– Körnerpark (Fläche Richtung Rübelandstraße bzw. ggf. dort auch in der Grünanlage)
– Inklusiver Spielplatz Sollmannweg
– Hasenheide (Eingang Columbiadamm)
– Parchimer Allee
– Schillerpromenade Richtung Süden / Leinestraße
– Dörferblick, Stadtgrenze, westlich der Waßmannsdorfer Chaussee
– Alt-Rudow/ Krokusstraße
In der BVV gibt es derzeit Diskussionen zu einer zusätzlichen Bedarfsmeldung für die Errichtung einer öffentlichen City-Toilette im Bereich des U-Bhf. Johannisthaler Chaussee, da es im dortigen Umfeld keine öffentlichen Toiletten gibt.
Ob und wann eine Umsetzung erfolgt, entzieht sich gegenwärtig der Kenntnis des Bezirksamtes. Auch, ob eine Umsetzung sodann als Berliner Toilette oder als autarke Toilette erfolgen wird. Ich werde im zuständigen Ausschuss gern über den weiteren Fortgang berichten.
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/220/XXI) richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 20. Juni 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Wie viele Sportstätten (Sporthallen, Sportplätze, Eisflächen usw.) stehen Sportvereinen und Schulen im Bezirk Neukölln derzeit zur Verfügung?
Wie hoch ist die derzeitige prozentuale Auslastung der genannten Sportanlagen im Bezirk Neukölln durch Sportvereine, Schulen usw.? Bitte nach den einzelnen Sportanlagen im Bezirk und der jeweiligen Auslastung in Prozent aufschlüsseln.
Haben im Jahr 2022 und 2023 alle antragstellenden Sportvereine Nutzungszeiten für eine entsprechende Sportfläche erhalten bzw. weitererhalten?
Falls Nein, welche Sportvereine konnten nicht berücksichtigt werden? Bitte um Aufzählung der Sportvereine mit dem jeweiligen Datum der Antragstellung und den von den Sportvereinen beantragten Terminen und Sportflächen.
Aus welchen Gründen konnten die Sportvereine nicht berücksichtigt werden? Bitte eine Begründung der Ablehnung des jeweiligen Sportvereinens mit der entsprechenden Sportfläche.
Nach welchen Richtlinien bzw. Antragsverfahren ist die Vergabe von Nutzungszeiten von Sportflächen im Bezirk Neukölln geregelt?
Gibt es Sportvereine, die bevorzugt Nutzungszeiten durch das Bezirksamt erhalten? Wenn ja, bitte erläutern, warum.
Ist das Bezirksamt grundsätzlich bereit, mit dem Verordneten des Sportausschusses der Fraktionen die Einhaltung der genehmigten Nutzungszeiten in den jeweiligen Sportstätten zu überprüfen?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/220/XXI vom 27.07.2023
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän,
das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Für den Schul- und Vereinssport werden durch das Schul- und Sportamt 81 Sporthallen, 25 Spielfelder auf ungedeckten Sportanlagen und 2 Eisflächen in Neukölln vergeben.
Zu 2.:
In Neukölln werden alle zur Verfügung stehenden Sportstätten für die jeweils möglichen Sportarten und den daraus resultierenden Nutzungszeiten §14 Sportförderungsgesetz und den dazu erlassenen Ausführungsvorschriften über die Nutzung öffentlicher Sportanlagen Berlins und für die Vermietung und Verpachtung landeseigener Grundstücke an Sportorganisationen (Sport-Anlagen-Nutzungsvorschriften – SPAN) an die Vereine vergeben.
Die Halbjahrestrainingspläne und die Anzahl und Anträge der Vereine werden der Neuköllner Sport-AG zur Beteiligung und Zustimmung vorgelegt. Nach schriftlicher Zustimmung der Sport-AG werden die dann amtlichen Trainingspläne an die Vereine versandt. Das Bezirksamt geht davon aus, dass die Vereine die ihnen zugewiesenen Zeiten nutzen. Die Neuköllner Sportstätten werden stichprobenartig und bei Verdachtsmeldungen anderer Nutzer*innen durch Mitarbeiter*innen des Schul- und Sportamtes begangen.
Zu 3.:
Ja.
Zu 4.:
Entfällt.
Zu 5.:
Entfällt.
Zu 6.:
Die Vergabe ist gemäß §14 Sportförderungsgesetz und den dazu erlassenen Ausführungsvorschriften über die Nutzung öffentlicher Sportanlagen Berlins und für die Vermietung und Verpachtung landeseigener Grundstücke an Sportorganisationen (Sport-Anlagen-Nutzungsvorschriften – SPAN) geregelt.
Zu 7.:
Nein.
Zu 8.:
Sollte das Thema durch den Sportausschuss aufgerufen werden, wird sich das Bezirksamt entsprechend dazu verhalten.
Antragsteller:Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich kurzfristig bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, in den Schwimmbädern des Bezirkes zusätzlich weitere fachlich begleitete Schwimmkurse für Kinder einzurichten, die u. a. aufgrund der Corona-Maßnahmen den in der Schule vorgesehenen Schwimmunterricht nicht wahrnehmen konnten. Dabei sollte den Kindern der Erwerb des Seepferdchen-Schwimmabzeichens und des Freischwimmers (Bronze) ermöglicht werden. Hierzu sollten alle in Frage kommenden Schwimmvereine mit eingebunden werden und je nach Bedarf durch das Bezirksamt unterstützt werden.
Begründung:
Nach Angaben der Senatsverwaltung für Bildung hat sich die Nichtschwimmerquote (Stand 2022) in den dritten Klassen der Hauptstadt nach der Lockdownkrise von vormals 16 Prozent auf 36 Prozent erhöht. Das bedeutet in Zahlen, dass ca. 20.000 Berliner Grundschüler nicht schwimmen können. Die privaten Schwimmkurse sind in den meisten Fällen ausgebucht. Eine Nachfrage bei den Berliner Bäder Betrieben ergab, dass die Nachfrage an Schwimmkursen das Angebot bei Weitem übertrifft und vielen Kindern weiterhin kein Platz in Schwimmkursen angeboten werden kann. Die DLRG spricht von einer Warteliste bezüglich der Schwimmkurse für Kinder von über einem Jahr. Gerade Kinder, die nicht schwimmen können, sind beim Baden an Gewässern stark gefährdet. In Berlin sind 2022 insgesamt 18 Menschen ertrunken – und damit zehn mehr als im Vorjahr. Das Bezirksamt muss dem Trend der steigenden Zahl von Nichtschwimmern mit allen zur Verfügung stehenden Maßnahmen gegensteuern.
Ergebnis Drs. Nr.0842/XXI:zurückgezogen
Abstimmungsverhalten der Fraktionen(Ausschuss Sport)
Antragsteller:Christian Hohmann, Bezirksverordneter. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, eine ausreichende Beleuchtung des Uferweges zwischen Johannisthaler Chaussee und dem Unitank Tanklager Rudow installieren zu lassen.
Begründung:
Der Uferweg ist weitestgehend unbeleuchtet. In den Abendstunden ist aufgrund der Dunkelheit im bezeichneten Bereich eine Begehung und Befahrung (mit dem Rad) unsicher. In den Wintermonaten bei Glatteisbildung kommt in der Dunkelheit eine erhöhte Unfallgefahr hinzu. Eine ausreichende Beleuchtung des angegebenen Bereiches erhöht zudem das Sicherheitsgefühl der Bürger.
Ergebnis Drs. Nr.0847/XXI:zurückgezogen
Der Antrag wurde durch den Bezirksverordneten im Hinblick auf den Tier- und Artenschutz zurückgezogen.
Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss GUNK)
Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. Nr. 0815/XXI) richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 24. Mai 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Zu welchem Zeitpunkt wurde Bzbm Hikel erstmals über die schweren Dienstpflichtverletzungen eines Mitarbeiters im sozialpsychiatrischen Dienst in Kenntnis gesetzt, von denen u.a. die BZ am 11.05.2023 berichtet?
Zu welchem Zeitpunkt wurden die zuständigen Gesundheitsstadträte Falko Liecke und Mirjam Blumenthal erstmals über die schweren Dienstpflichtverletzungen eines Mitarbeiters im sozialpsychiatrischen Dienst in Kenntnis gesetzt, von denen u.a. die BZ am 11.05.2023 berichtet?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0815/XXI vom 24.05.2023
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän,
für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt:
Das Bezirksamt weist den von Ihnen erhobenen Vorwurf „schwerer Dienstpflichtverletzungen“ durch einen Mitarbeiter ausdrücklich zurück. Die von Ihnen genannte Berichterstattung in der Zeitung „B.Z.“ vom 11. Mai 2023 bezieht sich auf schwerwiegende anonyme Vorwürfe, die auf die Diskreditierung dieses Arztes und des gesamten Gesundheitsamtes abzielen. Ich bitte Sie, sich diese falschen Vorwürfe nicht zu eigen zu machen. Ich verweise dazu auch auf meine veröffentlichte Stellungnahme vom 12. Mai 2023.
Zu 1.:
Ich habe erst im Zuge der von Ihnen genannten Berichterstattung über diese anonymen schweren Vorwürfe erfahren, die mir zuvor unbekannt waren.
Zu 2.:
Befragungen sowie eine Untersuchung der Umstände zu den erhobenen Vorwürfen haben ergeben, dass weder der ehemalige Bezirksstadtrat Falko Liecke noch die ehemalige Bezirksstadträtin Mirjam Blumenthal über diese Vorwürfe Kenntnis hatten.
Martin Hikel, Bezirksbürgermeister. Es gilt das gesprochene Wort!
Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. Nr. 0810/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am24. Mai 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Wie viele Beschwerden und Anzeigen im Zusammenhang mit Drogenkonsum hat das Bezirksamt über die verschiedenen Beschwerdestellen für Bürger (z.B. Ordnungsamtsapp, Eingaben, Beschwerdeschreiben usw.) seit 2019 wann mit welchem Inhalt für den Reuterkiez und den Sasarsteig erhalten? (Bitte nach Jahr aufschlüsseln)
Falls es Beschwerden gab, welche Schritte hat das Bezirksamt unternommen, um die genannten Beschwerden zu beheben?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0810/XXI vom 24.05.2023
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,
für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Das Ordnungsamt Neukölln musste im Anliegenmanagementsystem seit 2019 insgesamt 58 Beschwerden für den Reuterkiez wegen Drogenkonsumutensilien im öffentlichen Raum verzeichnen. Zum Sasarsteig gab es im Zeitraum keine Beschwerden.
Zu 2.:
Ich leite damit ein, dass die orginäre Zuständigkeit für die Drogen- und Suchtpolitik in der Stadt bei der Landessuchtbeauftragten Berlin verortet ist. Selbstverständlich verschließt sich das Bezirksamt nicht vor dieser seit Jahren auf sehr hohem Niveau vorliegenden Problematik, deren Auswirkungen mittlerweile nahezu den gesamten Bezirk betreffen.
Die Suchthilfekoordination des Bezirksamtes beschäftigt sich fast ausschließlich mit den Auswirkungen von Konsum illegaler Betäubungsmittel und deren Auswirkungen, obwohl die eigentliche Aufgabestellung sich auf den Missbrauch von Alkohol und Medikamente bezieht. Am morgigen Donnerstag findet zum Beispiel eine Informationsveranstaltung für Anwohnerinnen und Anwohner vom Körnerkiez statt, der gleichermaßen von der Drogenproblematik belastet ist.
Der Träger Fixpunkt übernimmt im Auftrag des Bezirks neben dem Betrieb eines Konsummobil und der aufsuchenden niedrigschwelligen Sozialarbeit für suchtabhängige, zumeist gleichzeitig obdachlose Menschen, auch den Betrieb des Konsumraums in der Karl-Marx-Straße, der zu meinem großen Bedauern seit einiger Zeit aufgrund baulicher Mängel in den Mieträumen nicht in Betrieb sein kann. Die finanzielle und personelle Ausstattung des Trägers aus Mitteln des Senats ist stark verbesserungswürdig.
Das Ordnungsamt geht allen Bürgerhinweisen auf herumliegende Konsumutensilien mit hoher Priorität nach und beseitigt diese im Rahmen der Gefahrenabwehr, ebenso reinigt das Grünflächenamt unter Hinzuziehung von Trägern die Spielplätze in hoher Frequenz, teils in den frühen Morgenstunden, insbesondere solche, die sich in der Nähe von Kindertagesstätten befinden, um die spielenden Kinder vor Schaden zu bewahren.
Und auch die Polizei nimmt die Bekämpfung des Drogenhandels mit hoher Priorität wahr. Insbesondere im Norden des Bezirks finden zahllose Einsätze an den bekannten Handelsschwerpunkten statt, aber auch intensive Ermittlungen teils über lange Zeiträume sind an der Tagesordnung, um die Strukturen des Handels mit Drogen zu zerschlagen.
Der Kampf gegen den Gebrauch von Drogen ist seit vielen Jahren ein Schwerpunkt im Bezirk, und das Bezirksamt wird sich wie in der Vergangenheit geschehen auch weiterhin vehement bei der Landesregierung dafür einsetzen, dass für die Bekämpfung des Problems endlich auskömmliche Mittel zur Verfügung gestellt werden, insbesondere um den suchtkranken Menschen Hilfe in Form von Sozialarbeit, aber auch durch sichere und hygienische Konsummöglichkeiten zur Verfügung stellen zu können.
Martin Hikel, Bezirksbürgermeister. Es gilt das gesprochene Wort!
Im Rahmen einer Großen Anfrage (Drs.Nr. 0799/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 24. Mai 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Wie viele Kontrollen führte das Bezirksamt über seine jeweils zuständigen Fachämter seit 2019 im Café Easy bzw. im Nachfolgebetrieb/ in den Nachfolgebetrieben, Reuterstraße 91, 12053 Berlin wann durch?
Falls es Kontrollen gab, welche Rechtsverstöße oder Verstöße gegen Auflagen, Ordnungswidrigkeiten oder sonstige Vergehen wurden vom Bezirksamt in o.g. Gewerbebetrieb wann festgestellt?
Welche Erkenntnisse aus dem Polizeieinsatz vom 17.09.2021 wurden mit dem Bezirksamt geteilt?
Welche Schritte hat das Bezirksamt proaktiv unternommen, um Erkenntnisse aus o.g. Polizeieinsatz im Rahmen der Amtshilfe zu erhalten, um möglichen Rechtsverstößen, Verstößen gegen Auflagen, Ordnungswidrigkeiten oder sonstigen Vergehen nachzugehen?
Wie viele Beschwerden und Hinweise von Bürgern auf mögliche Rechtsverstöße, Verstöße gegen Auflagen, Ordnungswidrigkeiten oder sonstige Vergehen haben das Bezirksamt wann über die verschiedenen Beschwerdestellen für Bürger (z.B. Ordnungsamtsapp, Eingaben und weitere) zu o.g. Gewerbebetrieben mit welchem Inhalt erreicht?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0799/XXI vom 24.05.2023
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,
für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der Fraktion der AfD wie folgt:
Zu 1.:
An der benannten Anschrift hat das Ordnungsamt Neukölln sowohl im Rahmen der alltäglichen Überprüfungen von Gewerbebetrieben als auch in Verbundeinsätzen seit 2019 eine Vielzahl von Kontrollen durchgeführt. Die Einsätze erfolgten in enger Abstimmung mit der Polizei Berlin und weiteren Sicherheitsbehörden, dabei wurden durch das Ordnungsamt stets die erlangten Erkenntnisse an die entsprechenden Behörden weitergleitet, sofern dies erforderlich war.
Zu 2.:
Allein in den Jahren 2021 und 2022 hat das Ordnungsamt gegen die gewerbetreibende Person unter anderem wegen Verstößen gegen gewerbe-, spiel- und infektionsschutzrechtliche Vorschriften Bußgelder im fünfstelligen Bereich verhängt. Seit Januar 2023 befinden sich außerdem drei beschlagnahmte Geldspielgeräte aus dem Betrieb in Verwahrung. Ein eingeleitetes Verfahren zur Überprüfung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit (Gewerbeuntersagung) wurde nicht weitergeführt, da die gewerbetreibende Person den Betrieb zwischenzeitlich eigenständig abgemeldet hatte.
Zu 3. und 4.:
Durchschriften von aus Polizeieinsätzen vom 17.09.2021 resultierenden Feststellungs- und Erkenntnisberichten an der oben genannten Adresse wurden dem Ordnungsamt übersandt. Die relevanten Informationen wurden zur Einleitung von Verfahren in eigener Zuständigkeit verwendet. Proaktives Handeln seitens des Bezirksamtes zum Erlangen etwaiger relevanter Erkenntnisse aus dem zitierten Einsatz war somit nicht erforderlich.
Die Zuständigkeit für die Bearbeitung der aus dem Einsatz resultierenden Strafanzeigen obliegen den Strafverfolgungsbehörden.
Zu 5.:
Lediglich im Jahr 2022 ist zu o.g. Betriebsstätte eine Beschwerde über störenden Lärm eingegangen.
Mit Blick auf die vorstehenden Ausführungen kann ich entgegen Ihrer Fragestellung kein Versagen des Bezirksamtes im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Hinweisen und Erkenntnissen zu oben genanntem Gewerbebetrieb erkennen.
Vielmehr stelle ich immer wieder fest, dass sich das Ordnungsamt mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln an der Bekämpfung von erkannten Drogenhandelsschwerpunkten beteiligt und, wo immer erforderlich, im engen Schulterschluss mit den Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeitet. Für dieses bemerkenswerte und nicht immer leichte Engagement möchte ich den Kolleginnen und Kollegen an dieser Stelle meinen Dank aussprechen.
Martin Hikel, Bezirksbürgermeister. Es gilt das gesprochene Wort!
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/211/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. Mai 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Wie viele Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen (ohne Alkohol) in Neukölln in den Jahren 2014-2023 sind der Drogenbeauftragten bekannt? Bitte je 100.000 Einwohner altersstandardisiert aufschlüsseln?
Welchen Rang nimmt Neukölln damit unter den Bezirken in Berlin ein?
Wie viele vollstationäre Krankenhausfälle – Störungen durch psychotrope Substanzen (ohne Alkohol) – gab es in den Jahren 2018-2022 im Bezirk Neukölln? Bitte Fälle je 100.000 Einwohner altersstandardisiert angeben.
Welchen Rang nimmt Neukölln damit unter den Bezirken in Berlin ein?
Welches Monitoring in welchem Umfang wird von der Drogenbeauftragten jährlich durchgeführt? Bitte aufschlüsseln.
Wann erscheint ein aktualisierter Drogen- und Suchtbericht für den Bezirk Neukölln?
Wie viele Beschwerden von Bürgern über den öffentlichen Konsum von Drogen oder mit Drogenkonsum in Verbindung stehende Beschwerden sind der Drogenbeauftragten in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 über welche Beschwerdestellen im Bezirksamt (z.B. Eingaben, Ordnungsamt-App usw.) bekannt geworden? (Bitte nach Jahr, Inhalt der Beschwerde und Eingangskanal der Beschwerden aufschlüsseln)
In welchen Bereichen Neuköllns bestehen Schwerpunkte des öffentlichen Drogenkonsums bzw. den Meldungen zum öffentlichen Drogenkonsum im Jahr 2022? (Bitte eine kartografische Darstellung mit den entsprechenden Fallzahlen, falls vorhanden. Andernfalls bitte eine Aufschlüsselung der Fälle und Örtlichkeiten.)
Antwort des Bezirksamts Neukölln:KA/211/XXI vom 20.06.2023
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,
Bezüglich der Fragestellungen zu den Erkenntnissen der Drogenbeauftragten gehe ich davon aus, dass hier nicht die Landessuchtbeauftragte bei der Sen Wissenschaft, Gesundheit und Pflege (Sen WGP) gemeint ist, sondern die bezirkliche Suchthilfekoordination.
Die Beantwortung der Fragestellungen erfolgt in entsprechender Weise.
das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.-4.:
Diagnosen von psychischen und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen werden anhand der ICD 10 – Systematik klassifiziert. Durch die Suchthilfekoordination werden lediglich die Klientinnen und Klienten statisch erfasst, die über das Steuerungsgremium Sucht in ein Betreuungsangebot der Eingliederungshilfe gesteuert werden. Die für die SenWGP zu erstellende Statistik umfasst dabei nicht die spezifizierten Diagnosen, sondern nur eine vereinfachte Erfassung mit dem Merkmal Sucht / Drogen.
Eine Auswertung entsprechend der Fragestellung ist somit nicht möglich.
Durch die Statistik vollstationärer Krankenhausfälle lassen sich psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen in einem Berliner Bezirk erfassen. Diese Statistik basiert auf Zahlen des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg, welche jedoch nach Behandlungsort und nicht nach Wohnort erhoben werden. Um die Betroffenheit der Einwohnerinnen und Einwohner in Bezirken ermitteln und miteinander vergleichen zu können, ist eine Sonderauswer-tung und Altersstandardisierung aller Berliner Daten nötig, die durch die zuständige Senats-verwaltung zuletzt für das 2013 durchgeführt wurde.
Aus dem Fachverfahren des Sozialpsychiatrischen Dienstes lassen sich die Fallzahlen zu psychischen und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen (ohne Alkohol) bzw. die hieraus resultierenden Krankenhausfälle ebenfalls nicht herauslesen.
Die Daten für den geforderten Zeitraum liegen demnach nicht vor.
Zu 2.:
Siehe oben
Zu 3.:
Siehe oben
Zu 4.:
Siehe oben
Zu 5.:
Das Monitoring der Suchthilfekoordination wird unterjährig geführt. Es gliedert sich in folgende Schwerpunkte auf:
a) Dokumentierte und beseitigte Funde von Konsumrückständen, in der Hauptsache Pumpen und Kanülen.
b) Beschwerden zu Drogenkonsum und Begleiterscheinungen von Drogenkonsum, Beschwerden zu Campieren im öffentlichen Raum/obdachlose Menschen
Das Monitoring ist angelehnt an das Monitoring des NUDRA I und NUDRA II Projekts, welches von 2018-2022 seitens der SenWGP finanziert wurde und an dem sich Neukölln beteiligte. Ab 2022 übernahm der Bezirk Neukölln das Monitoring mit Anpassungen selbst.
Zu 6.:
Derzeit ist kein aktualisierter Drogen- und Suchtbericht geplant.
Zu 7.:
Die Aufschlüsselung erfolgt tabellarisch. Dabei ist zu beachten, dass das bezirkseigene Monitoring seit Beginn des Jahres 2022 erfolgt. Die vorherigen Zahlen entsprechen den zugelieferten Zahlen des NUDRA Monitorings. Mehrfachnennungen kamen ab dem Jahr 2022 vor. So bezieht sich die Zahl der gesamten Konfliktmeldungen auf die quantitative Menge der Meldungen, wobei Mehrfachnennungen entsprechend aufgelistet wurden.
Nicht berücksichtigt wurden Konfliktmeldungen ausschließlich zur Thematik „Wohnungslosigkeit im öffentlichen Raum“. Dieses werden im Monitoring miterfasst, erscheinen jedoch in der hier gelieferten Auflistung nur, wenn als Nebenbeschwerde Drogen genannt wurden.
Die Beschwerden gehen zunächst an die in den Tabellen aufgeführten Adressaten und werden dann weiter geleitet an die Suchthilfekoordination. Eine Zuarbeit erfolgt hier im Wesentlichen durch das Ordnungsamt, Fixpunkt e.V. und Fixpunkt gGmbH, sowie das Straßen- und Grünflächenamt.
Für die Jahre 2018 und 2019 liegen dem Bezirksamt keine Tabellen vor, die eine Aufschlüsselung entsprechend der Anfrage ermöglichen.
https://www.fixpunktggmbh.org/project/NUDRA-netzwerk-zum-umgang-mit-alkohol-und-drogen-im-oeffentlichen-raum/ abgerufen am 05.06.2023
7.1 Übersicht 2020
7.2 Übersicht 2021
7.3 Übersicht 2022
Zu 8.:
Die Schwerpunkte zu Drogenkonsum in Neukölln werden vorrangig abgeleitet aus Beobachtungen der Aufsuchenden Suchthilfe, sowie Meldungen aus der Bevölkerung. Demzufolge handelt es sich hierbei um subjektive Wahrnehmungen, die kein valides Datenbild ergeben. Trotzdem finden sie Berücksichtigung in der Gesamtbetrachtung.
Valide erfasst werden hingegen gefundene und entsorgte Konsumrückstände, welche einen Rückschluss auf Schwerpunkte des Drogenkonsums ermöglichen.
Als Schwerpunkte (wegen gefundener Konsumrückstände) sind hierbei anzunehmen: Brachflächen und Grünanlagen in der Bezirksregion Neuköllner Zentrum, sowie Teile der Schillerpromenade und der Bereich zwischen den Bahnhöfen Neukölln und Hermannstraße, sowie das Akazienwäldchen.
Eine Aufschlüsselung der Daten erfolgt intern, unter der Beteiligung der Datenkoordination. Diese Daten sind jedoch nicht geeignet um sie zu veröffentlichen, da sie einer Kontextualisierung bedürfen.
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/208/XXI) richteteMarlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. Mai 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Wie hoch war die Gesamtzahl der zur Einschulung untersuchten Kinder im Bezirk Neukölln in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022? Bitte nach den Jahren aufschlüsseln.
Wie viele Einschulungsuntersuchungen konnten in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 im Bezirk Neukölln z.B. „pandemiebedingt“ aufgrund von Personalengpässen oder sonstiger Gründe nicht stattfinden? Bitte erläutern.
Wie hoch war die Zahl der untersuchten Kinder in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 mit festgestellten Sprachdefiziten? Bitte die Anzahl der untersuchten Kinder angeben sowie den prozentualen Anteil der Kinder mit Sprachdefiziten und – falls vorhanden – die Vergleichszahlen der untersuchten Kinder in Gesamtberlin mit Gesamtanzahl der Untersuchungen und prozentualem Anteil der Kinder mit Sprachdefiziten.
Wie hoch war die Zahl der untersuchten Kinder in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 mit nicht altersentsprechenden Deutschkenntnissen? Bitte die Anzahl der untersuchten Kinder angeben sowie den prozentualen Anteil der Kinder mit nicht altersentsprechenden Deutschkenntnissen und – falls vorhanden – die Vergleichszahlen der untersuchten Kinder in Gesamtberlin mit Gesamtanzahl der Untersuchungen und prozentualem Anteil der Kinder mit nicht altersentsprechenden Deutschkenntnissen.
Wie hoch war die Zahl der untersuchten Kinder in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 mit einem Migrationshintergrund (mindestens ein Elternteil mit Migrationshintergrund)? Bitte die Anzahl der untersuchten Kinder angeben sowie den prozentualen Anteil der Kinder mit einem Migrationshintergrund und – falls vorhanden – die Vergleichszahlen der untersuchten Kinder in Gesamtberlin mit Gesamtanzahl der Untersuchungen und prozentualem Anteil der Kinder mit einem Migrationshintergrund.
Wie hoch war die Zahl der untersuchten Kinder in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 ohne Migrationshintergrund? Bitte die Anzahl der untersuchten Kinder angeben sowie den prozentualen Anteil der Kinder ohne Migrationshintergrund und – falls vorhanden – die Vergleichszahlen der untersuchten Kinder in Gesamtberlin mit Gesamtanzahl der Untersuchungen und prozentualem Anteil der Kinder ohne Migrationshintergrund.
Wie hoch war die Zahl der untersuchten Kinder in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 mit auffälliger Visuomotorik? Bitte die Anzahl der untersuchten Kinder angeben sowie den prozentualen Anteil der Kinder mit auffälliger Visuomotorik und – falls vorhanden – die Vergleichszahlen der untersuchten Kinder in Gesamtberlin mit Gesamtanzahl der Untersuchungen und prozentualem Anteil der Kinder mit auffälliger Visuomotorik.
Wie hoch war die Zahl der untersuchten Kinder in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 mit Übergewicht? Bitte die Anzahl der untersuchten Kinder angeben sowie den prozentualen Anteil der Kinder mit Übergewicht und – falls vorhanden – die Vergleichszahlen der untersuchten Kinder in Gesamtberlin mit Gesamtanzahl der Untersuchungen und prozentualem Anteil der Kinder mit Übergewicht.
Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/208/XXI vom 05.06.2023
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker,
das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 8:
Die Daten der Einschulungsuntersuchungen aus 2019 liegen mittlerweile in der von der zuständigen Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege plausibilisierten Form vor. Die Auswertung durch die Gesundheitsberichterstattung wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Eine Veröffentlichung der Daten ist im Laufe des Jahres geplant.
Die Daten zu den angefragten Folgejahren liegen noch nicht in auswertbarer Form vor.
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/209/XXI) richteteMarlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. Mai 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Wie hoch war die Zahl der untersuchten Kinder in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 mit einer Kitabesuchszeit von über 2 Jahren. Bitte die Anzahl der untersuchten Kinder angeben sowie den prozentualen Anteil der Kinder mit einer Kitabesuchszeit von über 2 Jahren und – falls vorhanden – die Vergleichszahlen der untersuchten Kinder in Gesamtberlin mit Gesamtanzahl der Untersuchungen und prozentualem Anteil der Kinder mit einer Kitabesuchszeit von über 2 Jahren.
Wie hoch war die Zahl der untersuchten Kinder in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 mit einem elektronischen Medienkonsum von mehr als zwei Stunden täglich? Bitte die Anzahl der untersuchten Kinder angeben sowie den prozentualen Anteil der Kinder mit einem elektronischen Medienkonsum von mehr als zwei Stunden täglich und – falls vorhanden – die Vergleichszahlen der untersuchten Kinder in Gesamtberlin mit Gesamtanzahl der Untersuchungen und prozentualem Anteil der Kinder mit einem elektronischen Medienkonsum von mehr als zwei Stunden täglich.
Bei wie vielen der untersuchten Kindern in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 war der Geburtsort innerhalb Deutschlands? Bitte die Anzahl der untersuchten Kinder angeben sowie den prozentualen Anteil der Kinder mit einem Geburtsort innerhalb Deutschlands und – falls vorhanden – die Vergleichszahlen der untersuchten Kinder in Gesamtberlin mit Gesamtanzahl der Untersuchungen und prozentualem Anteil der Kinder mit einem Geburtsort innerhalb Deutschlands.
Bei wie vielen der untersuchten Kindern lagen die Früherkennungsuntersuchungen in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 vollständig vor? Bitte die Anzahl der untersuchten Kinder angeben sowie den prozentualen Anteil der Kinder mit vollständigen Früherkennungsuntersuchungen und – falls vorhanden – die Vergleichszahlen der untersuchten Kinder in Gesamtberlin mit Gesamtanzahl der Untersuchungen und prozentualem Anteil der Kinder mit vollständigen Früherkennungsuntersuchungen.
Bei wie vielen der untersuchten Kindern in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 lebte mindestens ein Raucher mit im Haushalt? Bitte die Anzahl der untersuchten Kinder angeben sowie den prozentualen Anteil der Kinder mit mindestens einem Raucher im Haushalt und – falls vorhanden – die Vergleichszahlen der untersuchten Kinder in Gesamtberlin mit Gesamtanzahl der Untersuchungen und prozentualem Anteil der Kinder mit mindestens einem Raucher im Haushalt.
Wie hoch war die Zahl der untersuchten Kinder mit einer fehlenden Impfdokumentation in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022? Bitte die Anzahl der untersuchten Kinder angeben sowie den prozentualen Anteil der Kinder mit einer fehlenden Impfdokumentation und – falls vorhanden – die Vergleichszahlen der untersuchten Kinder in Gesamtberlin mit Gesamtanzahl der Untersuchungen und prozentualem Anteil der Kinder mit einer fehlenden Impfdokumentation.
Wie hoch war die Zahl der untersuchten Kinder in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022, bei denen eine schulische oder sonderpädagogische Förderung empfohlen wurde? Bitte die Anzahl der untersuchten Kinder angeben sowie den prozentualen Anteil der Kinder mit der Empfehlung einer schulischen oder sonderpädagogischen Förderung und – falls vorhanden – die Vergleichszahlen der untersuchten Kinder in Gesamtberlin mit Gesamtanzahl der Untersuchungen und prozentualem Anteil der Kinder mit der Empfehlung einer schulischen oder sonderpädagogischen Förderung.
Wann wird eine Auswertung der Einschulungsuntersuchungen für die Jahre 2019, 2020, 2021 und 2022 im Rahmen der Gesundheits- und Sozialberichterstattung auf der Webseite des Bezirksamtes veröffentlicht?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/208/XXI vom 05.06.2023
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker,
das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 8:
Die Daten der Einschulungsuntersuchungen aus 2019 liegen mittlerweile in der von der zuständigen Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege plausibilisierten Form vor. Die Auswertung durch die Gesundheitsberichterstattung wird noch einige Zeit in An-spruch nehmen. Eine Veröffentlichung der Daten ist im Laufe des Jahres geplant.
Die Daten zu den angefragten Folgejahren liegen noch nicht in auswertbarer Form vor.
„In Berlin Neukölln will man Integrationsbemühungen gegenüber muslimischen Migranten scheinbar endgültig an den Nagel hängen: Die Grünen haben dort eine Schule mit Schwerpunkt Arabisch gefordert; dieser Antrag wurde nun beschlossen. Diese Schule wird als “Leuchtturmprojekt” und “Wegweiser für die ganze Stadt” bezeichnet und soll “Wertschätzung” gegenüber den Migranten zeigen. Kritiker auf Twitter befürchten die Verfestigung von Parallelgesellschaften – und werden prompt gemeldet.“
Ganzen Artikel hier lesen (externer Link). Screenshot: Report24.news
„Martin Hikel wurde mit 40 Stimmen im Amt bestätigt, bei elf Gegenstimmen. Die dürften von den Linken und der AfD gekommen sein, denn beide Fraktionen hatten zuvor ihr Nein angekündigt.“
Ganzen Artikel hier lesen (externer Link). Screenshot: Berliner Woche
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/200/XXI)richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am26. April 2023folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
1. In welchem Zeitraum fand das Projekt statt?
2. Wie lautete die Zielsetzung des Projekts durch das Ordnungsamt?
3. Welche Viertel in Neukölln waren in das Projekt einbezogen?
4. Welche Ergebnisse hat das Ordnungsamt mit Ende des Projekts erzielt?
5. Welche Schlussfolgerungen hat das Ordnungsamt aus dem Projekt gezogen?
6. Wie viele E-Scooter/E-Tretroller bzw. deren Verleiher sind beim Ordnungsamt gemeldet?
7. Wie ist der aktuelle Umgang mit Verkehrsverstößen bzw. Ordnungswidrigkeiten bei Nutzern von E-Scootern/E-Tretrollern?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/200/XXI vom 13.10.2023
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann,
das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Das genannte Modellprojekt fand im vierten Quartal 2021 statt.
Zu 2.:
Zielsetzung des Projektes war das Werben für ein besseres Miteinander im Verkehr, insbesondere auf den Gehwegen. Neben der unzulässigen Nutzung von Gehwegen durch Radfahrende nahm im Jahr 2021 insbesondere die Nutzung von Gehwegen durch E-Scooter auch in Neukölln. Sowohl die Nutzung als auch das verkehrsbehindernde Abstellen der gemieteten Geräte ist unzulässig. Ziel des Modellprojektes war somit einerseits die verstärkte Sensibilisierung für mehr gegenseitige Rücksichtnahme entsprechend §1 StVO und andererseits die verstärkte Kontrolle der Gehwege durch das Ordnungsamt.
Zu 3.:
Das Modellprojekt wurde im Ortsteil Neukölln durchgeführt. Dort bestanden und bestehen die meisten Raumkonflikte auf den Gehwegen. Dabei wurden an fünf Stellen Piktogramme auf den Gehwegen angebracht, die für das Einhalten der geltenden Verkehrsregeln warben. Parallel wurden auf Deutsch und Englisch entsprechende Informationen insbesondere über die social media-Kanäle des Bezirksamtes ausgespielt. Das Ordnungsamt führte zusätzlich zum regulären Streifendienst 10 Schwerpunktkontrollen durch.
Zu 4.:
Das Projekt ist insgesamt sehr positiv verlaufen. Die Piktogramme haben erstmal sehr positiv gewirkt, häufig sind Radfahrende bzw. E-Scooter-Fahrende an den Piktogrammen abgestiegen oder haben auf den Radweg gewechselt. Die Reaktionen aus der Bevölkerung waren ebenfalls recht positiv. Die Piktogramme zeigten durchgestrichene E-Scooter bzw. Fahrräder und wurden einigen der problematischsten Stellen im Norden Neuköllns aufgebracht. Die Online-Posts haben ein vergleichsweise positives Echo bewirkt und konnten eine hohe Reichweite generieren. Das Ordnungsamt fertigte im Jahr 2021 insgesamt 417 Anzeigen wegen falsch abgestellter E-Scooter sowie 1.460 Anzeigen gegen Radfahrende auf dem Gehweg. Eine Auswertung ausschließlich für den Modellzeitraum konnte aus Kapazitätsgründen nicht erfolgen.
Zu 5.:
Das Bezirksamt bewertete das Modellprojekt als erfolgreich. Die erwünschte Sensibilisierung und eine partielle Verhaltensveränderung an den Piktogrammen wurden erreicht. Das Modellprojekt kann insofern als Beleg dienen, dass niedrigschwellige Interventionen im Verkehrsraum zu einer Änderung des Verhaltens und damit zu mehr Rücksichtnahme führen können. Aufgrund der vorläufigen Haushaltswirtschaft im Jahr 2022 sowie notwendiger Priorisierungen konnte das Modellprojekt nicht fortgesetzt bzw. ausgeweitet werden.
Zu 6.:
Dem Bezirksamt liegen dazu keine Daten vor, da eine Anmeldung bzw. die Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis nicht gegenüber dem Bezirksamt Neukölln erfolgt.
Zu 7.:
Bei ordnungswidrigem Abstellen von E-Scootern erfolgt auch weiterhin eine Anzeige durch das Ordnungsamt. Darüber hinaus überwacht und ahndet das Ordnungsamt Verkehrsverstöße im Rahmen seiner Zuständigkeit.
Auf der BVV-Sitzung am 26. April soll SPD-Bezirksbürgermeister Martin Hikel im Amt bestätigt werden. Durch einen Kuhhandel mit dem Wahlsieger CDU geht der rot-grüne Schlendrian im Bezirk weiter.
Dazu erklärt Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD in der BVV Neukölln:
„Die CDU hat in Neukölln in den Wiederholungswahlen vom 12. Februar das stärkste Ergebnis erhalten und stellt damit die größte Fraktion in der Bezirksverordnetenversammlung. Allerdings stellt sie nicht den Bezirksbürgermeister, den sie nach demokratischen Spielregeln stellen müsste. Das ist umso überraschender, als dass die SPD im Bezirk ein desaströses Ergebnis eingefahren hat. Der Rücktritt Hikels hätte die Folge sein müssen. Doch die CDU scheint den Wählerwillen gegen den Wahlverlierer SPD nicht durchsetzen zu können oder zu wollen. Sie hat sich von der rot-grünen Minderheitskoalition in der BVV mit den Posten für zwei Bezirksstadträte, einem Stellvertreter für Hikel und dem Vorsteher der BVV ruhigstellen lassen.
Als AfD-Fraktion haben wir starke Zweifel, dass das dem Wählerwillen entspricht. Laut CDU soll mit den Roten und Grünen bei wichtigen Themen im Bezirk kooperiert werden. Der Kuhhandel der Union in der BVV, um angeblich für Stabilität im Bezirk zu sorgen, grenzt an Wählertäuschung. Die Neuköllner, die der CDU ihre Stimme gegeben haben, wollten sicherlich keine Stützung eines abgehalfterten SPD-Bürgermeisters und seiner rot-grünen Minderheitstruppe. Als AfD-Fraktion werden wir die Wahl Hikels und das Personaltableau für das Bezirksamt ablehnen und die kräftige Stimme der Opposition sein.“
Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. Nr. 0771/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am26. April 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Wie viele Gewerbekontrollen wurden im Bezirk Neukölln im Vorfeld von Silvester 2022/2023 in Verkaufsstellen von Silvesterfeuerwerk durchgeführt?
Welche Verstöße wurden hierbei festgestellt? Bitte eine Nennung der Anzahl und der Art der Verstöße in den Verkaufsstellen.
Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0771/XXI vom 26.04.2023
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann,
das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Im Zeitraum 29.12.2022 bis 31.12.2022 hat der Allgemeine Ordnungsdienst des Ordnungsamtes Neukölln 73 Verkaufsstellen von Silvesterfeuerwerk auf Einhaltung des Sprengstoffgesetzes überprüft.
Zu 2.:
Dabei wurden insgesamt drei Verstöße gegen die Aufsichts- und Lagerungsvorschriften festgestellt und zur Anzeige gebracht.
Im Rahmen der Gefahrenabwehr wurden in diesem Zusammenhang:
– ein Betrieb amtlich geschlossen und versiegelt
– in einem Betrieb zum Verkauf angebotene Feuerwerkskörper sichergestellt
Das Bezirksamt wird gebeten, ein Konzept zu erarbeiten und umzusetzen, so dass der 155. Geburtstag von Gustav Noske am 9. Juli 2023 in Form einer öffentlichen und feierlichen Veranstaltung gewürdigt werden kann.
Begründung:
Der am 9. Juli 1868 in Brandenburg an der Havel geborene Gustav Noske war einer der führenden Sozialdemokraten in der Spätphase des Kaiserreichs und der frühen Weimarer Republik. Er machte sich als Abgeordneter im Reichstag einen Namen als Experte für Kolonial- und Militärfragen und verfolgte mit anderen führenden Sozialdemokraten wie August Bebel und Friedrich Ebert das Ziel, die damalige SPD zur führenden Partei im Deutschen Reich zu machen.
Für Noske stand im Zentrum seiner parlamentarischen Arbeit unter anderem, die Regierungsfähigkeit seiner Partei durch eine Annäherung an die monarchische Staatsspitze und die preußischen Eliten zu realisieren. Dieser Ansatz machte den SPD-Politiker sowohl für die alte Elite als auch den um Ausgleich bemühten Kreis um SPD-Chef Friedrich Ebert in der Revolutionsphase 1918/19 als Vermittler tragbar.
Seine erste Bewährungsprobe bestand Noske als Abgesandter der Regierung beim Kieler Arbeiter- und Soldatenrat, wo er einen mäßigenden Einfluss auf die Revolutionäre ausübte. Für die SPD wirkte er in den Regierungen von Friedrich Ebert und Philipp Scheidemann als Militärexperte und Minister mit der Zuständigkeit für die Demobilisierung von Heer und Marine nach dem Ende des Ersten Weltkriegs.
Eine zentrale Rolle spielte Noske bei der Rettung der jungen Republik, die von Umsturzversuchen bedroht war. Noske hat sich dabei in zwei wichtigen Ereignissen verdient gemacht. Zum einen hat er die deutschen Truppen geordnet in die Heimat zurückgeführt und einen möglichen militärischen Putsch verhindern helfen. Zum anderen spielte er eine entscheidende Rolle bei der Niederschlagung kommunistischer Aufstände, so zum Beispiel beim „Spartakusaufstand“ und vor allem während der „Berliner Märzkämpfe“ von 1919.
In jenen versuchten Aufständische unter Führung der Kommunistischen Partei Deutschlands die bürgerliche Republik zu beenden und eine Räterepublik nach sowjetischem Vorbild zu errichten. Besonders heftig waren die Kämpfe im heutigen Bezirk Lichtenberg, aber auch im damals unabhängigen Neukölln. Hier gab es mit der von der kommunistischen Presse so genannten „Neuköllner Republik“ eine Räterepublik im Winter 1918/19. Die gemäßigten Kräfte der Neuköllner SPD konnten mithilfe der von Noske und der SPD-geführten Reichsregierung eingesetzten Truppen eine parlamentarisch-demokratische Ordnung in Neukölln durchsetzen und Deutschland sowie Neukölln vor dem grausamen Schicksal einer sowjetisch geprägten Terrorherrschaft bewahren.
Gerade angesichts der sich beschleunigenden Linksverschiebung in der Neuköllner Bezirkspolitik in den letzten Jahren – die Einführung von Bürgerräten wird auch heute wieder in der BVV diskutiert – ist es an der Zeit, die Neuköllner Bürger und die politisch Verantwortlichen an die kommunistische Gefahr und die notwendigen Abwehrkämpfe der Demokratie gegenüber dieser totalitären Ideologie zu erinnern.
Gustav Noske gilt es daher zu seinem 155. Geburtstag ein würdiges Andenken zu gewähren: Als entschiedenem Antikommunisten und Gegner des Nationalsozialismus sowie nicht zuletzt als einem wichtigen Retter der jungen Weimarer Republik.
Ergebnis Drs. Nr. 0756/XXI:abgelehnt
Abstimmungsverhalten der Fraktionen(Ausschuss BSK)
CDU: NEIN
SPD: NEIN
Grüne: NEIN
Linke: NEIN
AfD: JA
Ergebnis Drs. Nr. 0756/XXI:abgelehnt
Der Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung am 06.06.2023 die Ablehnung des Antrages. Über die Empfehlung zur Ablehnung des Antrages wurde am 28.06.2023 in der BVV abgestimmt.
Antragsteller:Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln wird in §39, Abs. 1 um folgenden Satz ergänzt:
Die Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung werden nach der Live-Übertragung auf YouTube archiviert.
Begründung:
Eine Aufzeichnung und Archivierung von BVV-Sitzungen auf der Internetplattform YouTube wird in anderen Bezirken Berlins bereits seit längerer Zeit durchgeführt.
Über den neu eingeführten Livestream erreicht die BVV bereits jetzt mehr Zuschauer als zu Zeiten, in denen der Besuch nur analog möglich war.
Durch eine zukünftige Archivierung der Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung von Neukölln auf der Internetplattform YouTube wird absehbar noch mehr Bürgern die Möglichkeit gegeben, die Sitzungen auch im Nachgang zu verfolgen.
Eine Archivierung der BVV-Sitzungen trägt damit zur Transparenz über die Arbeit der Bezirksverordnetenversammlung bei.
Die Archivierung ist technisch problemlos durch wenige Klicks möglich.
Ergebnis Drs. Nr. 0751/XXI:abgelehnt
Abstimmungsverhalten der Fraktionen(Ausschuss GOA)
CDU: NEIN
SPD: NEIN
Grüne: NEIN
Linke: NEIN
AfD: JA
Ergebnis Drs. Nr. 0751/XXI:abgelehnt
Der Geschäftsordnungsausschuss empfiehlt der am 27.04.2023 Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages. Über die Empfehlung zur Ablehnung des Antrages wurde am 24.05.2023 in der BVV abgestimmt.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln verurteilt die antisemitischen und israelfeindlichen Parolen, die während einer Demonstration palästinensischer Gruppen um das Osterwochenende in Neukölln skandiert wurden, aufs Schärfste.
Erneut hat in Neukölln bei einer Demonstration palästinensisch-arabischer Gruppen ein Mob gegen Israel als Staat und gegen jüdische Mitbürger in Berlin gehetzt. Wie bereits im Mai 2021 skandierten die Demonstranten Parolen wie „Tod den Juden“ sowie „Tod Israel“. Damit ist der Tatbestand der Volksverhetzung gegeben und der Staatsschutz muss mit Hochdruck gegen die Täter ermitteln.
Die BVV Neukölln darf diese Vorgänge nicht kommentarlos stehen lassen und muss sich pro Israel und für die Sicherheit unserer jüdischen Mitbürger aussprechen sowie endlich die Voraussetzungen schaffen, um den mittlerweile in Neukölln fast zur Normalität gewordenen arabisch-muslimischen Antisemitismus zu verhindern.
Durch die Politik der schrankenlosen Migration nach Deutschland, die insbesondere Berlin und besonders Neukölln schwer belastet, kommt es fortwährend zu einem importierten Judenhass und öffentlichen Hassbekundungen gegen Israel. Anstatt Schutzsuchenden Asyl zu gewähren, importiert die deutsche Migrationspolitik die Konflikte der Herkunftsländer, so dass die diese auf deutschem Boden ausgetragen werden.
Der offen bekundete Hass auf Israel, der von hier lebenden Arabern und muslimischen Gruppen ausgeht, ist kein Einzelfall und reiht sich in eine unrühmliche Kette von Vorfällen ein, die auch in der BVV vermehrt Thema waren. Anstatt aber die richtigen Konsequenzen zu ziehen und eine migrationspolitische Kehrtwende einzuleiten, verharren die Regierenden im Bezirk, im Land und im Bund bei ihrer falschen Politik der offenen Tür.
Die BVV Neukölln appelliert an das Bezirksamt sowie den Berliner Senat, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, um künftige Vorfälle dieser Art zu verhindern.