Überlastung der Suppenküchen, Tafelstationen und Hilfevereine für Bedürftige in Neukölln 

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/129/XXI) richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 23. September 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viele eingetragene Vereine (e.V.) kümmern sich um die Versorgung der armen- und armutsgefährdeten Menschen im Bezirk Neukölln (Bitte eine Aufzählung der Vereine, des jeweiligen Tätigkeitsbereiches sowie der Form der Hilfeleistung)? 

2. Wie werden die entsprechenden Vereine durch das Bezirksamt unterstützt (Wenn ja, bitte nach Verein und Höhe der finanziellen Förderung in den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 und den sonstigen Maßnahmen der Unterstützung aufschlüsseln)? 

3. Wie viele dieser Vereine haben sich im Jahr 2017, 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 mit einem Unterstützungsersuchen an das Bezirksamt gewandt (Bitte nach den Jahren, den Namen der Vereine und Art des Unterstützungsersuchens aufschlüsseln)? 

4. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass die Suppenküchen, Tafelstation und Hilfevereine für Bedürftige durch die steigende Anzahl von armen und armutsgefährdeten Menschen ihren Aufgaben nicht mehr angemessen nachkommen können? 

5. Wird im Zusammenhang mit der steigenden Zahl von armen- und armutsgefährdeten Bürgern in Neukölln die finanzielle und sonstige Hilfeleistung für die entsprechenden Vereine angepasst? Wenn ja, in welcher Form und in welcher finanziellen Höhe für die Jahre 2022, 2023, 2024, 2025, 2026? Wenn nein, warum nicht? 

6. Ist das Bezirksamt der Auffassung, dass für die armen- und armutsgefährdeten Bürger unseres Bezirkes genug getan wird? Wenn ja, mit welcher konkreten Begründung? Wenn nein, warum nicht? 

7. Ist das Bezirksamt der Auffassung, dass die Verbesserung der Situation der armen- und armutsgefährdeten Bürger, absoluten Vorrang vor der Förderung von weiteren Genderprojekten im Bezirk Neukölln haben muss und wenn nicht, warum nicht? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/129/XXI vom 01.11.2022

Sehr geehrte Frau Becker, 

Ihre Kleine Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt: 

Zu 1.: 

Mangels Anzeigepflicht wird eine solche Statistik durch das Bezirksamt Neukölln nicht geführt. Aussagen können lediglich zu den vom Bezirk finanzierten Projekten getroffen werden. Es existiert als e.V. der CariSATT-Laden des Caritasverbandes für das Erzbistum Berlin e.V., sowie die Tee- und Wärmestube als Projekt der Diakonie Eingliederungshilfe Simeon gGmbH. 

Zu 2.: 

Folgende Zuwendungen sind für die beiden o.g. Projekte verausgabt worden: 

Tee- und Wärmestube 

2017 115.000,00 Euro 

2018 129.272,00 Euro 

2020 142.686,00 Euro 

2021 165.000,00 Euro 

2022 195.000,00 Euro 

Caritas: hier CariSATT-Laden 

2019 21.580,00 Euro 

2020 18.770,00 Euro 

2021 19.020,00 Euro 

2022 19.370,00 Euro 

Bei den Ausgaben hier handelt es sich um die monatlichen Mietkosten. 

Zu 3.: 

Aus den Jahren 2017-2022 sind keine Unterstützungsanträge der oben genannten eingetragenen Vereine im Amt für Soziales bekannt geworden. 

Zu 4.: 

Dem Bezirksamt sind entsprechende Hinweise bekannt. 

Zu 5.: 

Ich habe mich dafür eingesetzt, dass die Mittel für die Tee-und Wärmestube für die Jahre 2022 und 2023 um je 30.000 aufgestockt werden. Für die Jahre 2024-2026 ist noch keine Planung erfolgt und somit kann hier für die Zukunft keine Aussage getroffen werden. 

Zu 6.: 

Soweit sich die Frage auf Leistungshöhen der Regelsysteme der sozialen Sicherung bezieht, besteht keine Zuständigkeit des Bezirksamtes Neukölln für eine Anpassung von Regelsätzen, Angemessenheitsgrenzen der Kosten der Unterkunft oder anderer gesetzlich geregelter Rahmenbedingungen. Für eine angemessene Begegnung des tatsächlichen Bedarfs der von Wohnungs- und Obdachlosigkeit betroffenen Menschen in Neukölln fehlen sowohl finanzielle als auch personelle Ressourcen. 

Zu 7.: 

Mangels hinreichender Bestimmtheit des Begriffs „Genderprojekte“ kann ein „absoluter Vorrang“ anderer Aufgabengebiete nicht beurteilt werden. Grundsätzlich ist die Sicherung der existenziellen Lebensgrundlagen jedoch Kernaufgabe staatlichen Handelns, das sich nicht nur in materieller Absicherung erschöpft, sondern auch gesellschaftliche Fragestellungen umfassen kann. 

Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Falko Liecke, Bezirksstadtrat.

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Falsche Testergebnisse, Hygienemängel, Abrechnungsbetrug: Hat das Bezirksamt Neukölln alle Corona-Testzentren kontrolliert? 

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/128/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 19. September 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viele Corona-Testzentren im Bezirk Neukölln wurden im Jahr 2021 und 2022 wegen falsch durchgeführter Corona-Tests, Abrechnungsbetruges, unzureichender Einhaltung der Hygienevorschriften oder sonstiger Verfehlungen kontrolliert (Bitte nach den Jahren und der Anzahl der Kontrollen aufschlüsseln)? 

2. Wie viele Corona-Testzentren wurden mehrfach kontrolliert (Bitte nach den Jahren 2021, 2022, der Anzahl der jeweiligen Testzentren und der Anzahl der Kontrollen aufschlüsseln)? 

3. Wie viele Verstöße in Corona-Testzentren wurden im Bezirk Neukölln festgestellt (Bitte nach den Jahren 2021, 2022 und der Art sowie der Anzahl der Verstöße aufschlüsseln)? 

4. Wie wurden die ermittelten Verstöße konkret geahndet (Bitte die Art der Anzeigen und sonstiger behördlicher Maßnahmen in den Jahren 2021 und 2022 aufschlüsseln)? 

5. Wie viele Corona-Testzentren wurden in den Jahren 2021 und 2022 wegen festgestellter Unregelmäßigkeiten behördlich geschlossen (Bitte nach Anzahl der Testzentren und den Jahren aufschlüsseln)? 

6. Gegen wie viele Betreiber von Corona-Testzentren wird oder wurde seit 2021 wegen falsch durchgeführten Tests, Abrechnungsbetruges, unzureichender Einhaltung der Hygienevorschriften oder sonstiger Verfehlungen ermittelt (Bitte nach Anzahl der Ermittlungsverfahren, dem jeweiligen Jahr und dem voraussichtlich entstandenen Schaden aufschlüsseln)? 

7. Welche Maßnahmen außer den Kontrollen durch das Ordnungsamt und der Polizei werden ergriffen, um einen angemessenen Hygienestandard und die Einhaltung der sonstigen rechtlichen Vorschriften zu gewährleisten? 

8. Haben sich die Anforderungen für die Eröffnung eines Corona-Testzentrums seit dem Jahr 2021 verschärft? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/128/XXI vom 01.11.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Im Jahr 2021 wurden ca. 101 Teststellen wegen der angegebenen Sachverhalte kontrolliert. Im Jahr 2022 wurden ca. 50 Teststellen kontrolliert. Genauere Angaben lassen sich hierzu nicht machen, da der Senat ebenfalls, unabhängig von uns, Teststellen-Kontrollen durchführt. 

Zu 2.: 

Für das Jahr 2021 kann dies nicht beantwortet werden, da für dieses Jahr keine Statistik für mehrfach kontrollierte Testzentren geführt wurde und der Senat ebenfalls Testzentren kontrolliert. Im Jahr 2022 wurden ca. 20 Teststellen mehrfach kontrolliert. 

Zu 3.: 

Die Frage lässt sich aufgrund des hohen Arbeitsaufwandes in diesem Bereich in den Jahren 2021 und 2022 nicht beantworten. 

Zu 4.: 

Die festgestellten Verstöße und Mängel werden aufgelistet und die Teststelle wird aufgefordert, diese zu beseitigen. Bei volleren Mängellisten wird (sofern die Teststelle vom Gesundheitsamt Neukölln zugelassen wurde und nicht vom Senat) die Teststelle vorrübergehend geschlossen, bis die Mängel beseitigt sind.

Bei groben Fehlern und Verstößen kann die Teststelle auch vollständig geschlossen werden (wenn Sie vom Gesundheitsamt Neukölln zugelassen wurde). Anzeigen und andere gerichtliche Maßnahmen laufen nicht über uns, sondern über den Senat. 

Zu 5.: 

Im Jahr 2021 wurden ca. 90 Teststellen durch das Gesundheitsamt geschlossen. Im Jahr 2022 waren es ca. 3. Hier ist anzumerken, dass in unserer Statistik nicht aufgeführt ist, ob ein Testzentrum nur vorrübergehend geschlossen war. Außerdem kann das Gesundheitsamt nur die Teststellen schließen, die es auch zugelassen hat. Die Schließung von Testzentren, welche vom Senat zugelassen wurden, erfolgt nach wie vor über den Senat. 

Zu 6.: 

Wir als Gesundheitsamt kontrollieren nur die Hygiene, Zulassungen und Abrechnungsunterlagen der von uns zugelassenen Testzentren. Die Ermittlungsverfahren werden von uns nicht durchgeführt oder anberaumt, sondern an den Senat weitergegeben. Zu der Anzahl der zur Ermittlung weitergegebenen Prozesse führen wir keine gesonderte Statistik. 

Zu 7.: 

Es finden anlassbezogene Begehungen statt. Außerdem wird ein Zulassungsantrag einer Prüfung unterzogen. Im Ernstfall wird (sofern diese Teststelle vom Gesundheitsamt zugelassen wurde) diese vom Gesundheitsamt geschlossen. 

Zu 8.: 

Ja. Aufgrund der gesammelten Erfahrungen hat das Gesundheitsamt ein eigenes Bewertungssystem für die Teststellen-Eröffnung entwickelt. Dieses ist transparent in die Bereiche „Technische Maßnahmen“, „Organisatorische Maßnahmen“ und „Persönliche Maßnahmen“ gegliedert. 

Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Martin Hikel, Bezirksbürgermeister.

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Offene und abgeschlossene Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen Corona-Maßnahmen in Neukölln 

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/127/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 12. September 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viele der insgesamt 7546 Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen die Corona-Maßnahmen in Neukölln (laut Medienbericht vom 23.08.2022, externer Link) beziehen sich auf das Nichttragen einer FFP2-Maske? 

2. Wurde in den Bußgeldverfahren wegen Nichttragens einer FFP2-Maske zwischen Personen unterschieden, die lediglich eine OP- oder Alltagsmaske trugen (statt der vorgeschriebenen FFP2-Maske) und Personen, die bei einer Kontrolle gar keine Maske trugen? Wenn ja, wie viele Verfahren wurden jeweils wegen Tragens einer „falschen“ Maske eingeleitet, wie viele Verfahren wegen des vollständigen Fehlens einer Maske? 

3. Wie viele der eingeleiteten Bußgeldverfahren im Bezirk Neukölln beziehen sich auf die Tatvorwürfe „Verlassen der Wohnung ohne triftigen Grund“ und „Ansammlung von Personen“, bzw. welches war der häufigste Sanktionsgrund? 

4. Wie viele Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen die Corona-Maßnahmen in Neukölln sind bislang nicht abschließend bearbeitet und somit noch ergebnisoffen? 

5. Wie hoch sind die Einnahmen durch Bußgelder in Bezug auf alle sanktionierten Verstöße gegen die Corona-Maßnahmen in Neukölln insgesamt? 

6. In wie vielen Fällen haben Bürger der Bußgeldforderung widersprochen und in wie vielen Fällen wurde die Forderung nach Widerspruch fallengelassen? 

7. Wie hoch ist die Nichtzahler-Quote bei bereits vollständig bearbeiteten Verfahren wegen Verstößen gegen die Corona-Maßnahmen in Neukölln? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/127/XXI vom 12.10.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Das Ordnungsamt Neukölln hat bis Ende August 2022 insgesamt 9262 Ordnungswidrigkeiten- bzw. Bußgeldverfahren aufgrund von Verstößen gegen die Corona-Maßnahmen geführt. 

Insgesamt beruhten 3111 Verfahren auf dem Tatvorwurf des Nichttragens einer (geeigneten bzw. der erforderlichen) Mund-Nasen-Bedeckung. Wie viele dieser Verfahren spezifisch auf dem Nichttragen einer FFP2-Maske beruhten ist nicht automatisiert auswertbar und wäre somit nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu ermitteln. 

Zu 2.: 

Siehe Antwort zu Frage 1. 

Zu 3.: 

Auf den Tatvorwurf „Verlassen der Wohnung“ (bzw. „Aufenthalt im öffentlichen Raum“) bezogen sich 325 eingeleitete Bußgeldverfahren, auf den Tatvorwurf „Ansammlung von Personen“ (bzw. „private Zusammenkunft“, „Kontaktbeschränkungen“) 1975. Hierbei ist zu beachten, dass im Falle tateinheitlicher Begehung mehrerer verschiedener Verstöße gegen die Corona-Maßnahmen jeweils nur ein Tatvorwurf gezählt wurde. 

Häufigster Sanktionsgrund bzgl. Verstößen gegen die Corona-Maßnahmen war das Nicht-tragen einer, bzw. der erforderlichen Mund-Nasen-Bedeckung in insgesamt 3111 Verfahren. Es gilt das oben Gesagte hinsichtlich der Zählung bezüglich tateinheitlicher Verstöße. 

Zu 4.: 

Alle Verfahren aufgrund Verstößen gegen die Corona-Maßnahmen wurden fristgerecht eingeleitet, es kam zu keinen Verjährungen. 

955 Verfahren sind mit Stand Ende August 2022 noch nicht endgültig abgeschlossen, dies beinhaltet auch Verfahren in denen die Bußgeldfestsetzung rechtskräftig, die Forderungen jedoch noch nicht vollständig beglichen sind. 

Eine Feststellung des genauen Verfahrensstandes aller 955 Verfahren wäre nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich. 

Zu 5.: 

Es wurden seit 2020 409.223,91 € in Bezug auf Verstöße gegen die Corona-Maßnahmen eingenommen

Zu 6.: 

In 401 Fällen haben Betroffene Einspruch gegen Bußgeldbescheide eingelegt, die zu Verstößen gegen die Corona-Maßnahmen ergangen sind. Eine Feststellung, in wie vielen dieser Verfahren es zu einer Einstellung nach Einspruchseinlegung wäre nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich. 

Zu 7.: 

Bei 845 Verfahren sind bisher keinerlei Zahlungen eingegangen. Hier kann allerdings nicht unterschieden werden, welche Vorgänge sich vielleicht im Zwischenverfahren befinden, gemäß § 18 OWiG gestundet sind oder bei welchen die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist. Bleiben Zahlungspflichtige säumig, werden entsprechende Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet. 

Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Sarah Nagel, Bezirksstadträtin.

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Report24.news: „Neuköllner SPD-Skandal-Stadträtin suspendiert Amtsarzt: War er zu maßnahmenkritisch?“

Medium: Report24.news am 04. September 2022

Fraktionsvorsitzender Julian Potthast über die Vorgänge in und um das Neuköllner Gesundheitsamt, die Suspendierung des Amtsarztes Nicolai S. und Mirjam Blumenthal, Gesundheitsstadträtin. Ganzen Artikel hier (externer Link) lesen.

Screenshot: Report24.news

Showdown im Gesundheitsamt – Warum musste Amtsarzt Herr S. wirklich gehen?

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Großen Anfrage (Drucksache 0415/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 31. August 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie rechtfertigt das Bezirksamt die ausgesprochen scharfe Sanktion eines Betretungsverbots, das gegen Amtsarzt Herrn S. nach seiner Freistellung ausgesprochen wurde?
  2. Wie positioniert sich die Bezirksstadträtin Mirjam Blumenthal zu den Anschuldigungen des Amtsarztes Herrn S., demzufolge Frau Blumenthal die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes „durch Führen mit Macht und autoritärem Verhalten psychisch unter Druck gesetzt“, eine „toxische Arbeitsatmosphäre“ geschaffen und den „klaren Tatbestand des Mobbings“ erfüllt haben soll?
  3. Warum wurde die Bezirksverordnetenversammlung als laut Verfassungsordnung des Landes Berlin die Bezirksverwaltungen kontrollierendes Gremium erst nach der Personalentscheidung und lediglich über die Presse informiert?
  4. Warum machte das Bezirksamt und namentlich die zuständige Dezernentin, Mirjam Blumenthal vor der drastischen Personalentscheidung keinen Gebrauch von Vermittlungsangeboten, wie bereits vom Verband der Amtsärzte gerügt wurde?
  5. Wie will die Dezernentin Blumenthal verhindern, dass das Gesundheitsamt gerade bei zu erwartenden steigenden Corona-Infektionszahlen im Herbst und Winter künftig von einem kompetenten Amtsarzt geleitet wird, wo die Suche nach der Besetzung beim letzten Mal bereits zwei Jahre dauerte und das Image der Behörde durch öffentliches Austragen interner Streitigkeiten wie jener um die Begleichung einer Pizzarechnung bereits nachhaltig geschädigt ist?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: unter Ausschluss der Öffentlichkeit beantwortet

Die Große Anfrage wurde zunächst vertagt und am 28.09.2022 auf Antrag des Bezirksamts unter Ausschluss der Öffentlichkeit und mit Verweis auf Verschwiegenheit über den Inhalt der Antwort durch das Bezirksamt Neukölln beantwortet.

Vorbereitende Maßnahmen U-Bahn Verlängerung Linie U8

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drucksache 0441/XXI) richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 31. August 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Inwieweit wurde beim Bau der Stadtautobahn unter dem Britzer Damm, eine Verlängerung der U 8 in Richtung Buckow berücksichtigt?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: 0441/XXI vom 31.08.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän, 

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage wie folgt: 

Der von Ihnen erfragte Sachverhalt entzieht sich der Kenntnis des Bezirksamtes. Für eine Beantwortung Ihrer Frage wenden Sie sich ggf. bitte direkt an Ihre Fraktion im Abgeordnetenhaus, da Anfragen, welche die Zuständigkeit einer Senatsverwaltung betreffen (hier: Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz – SenUMVK), über das Abgeordnetenhaus gestellt werden müssen. 

Die Mündliche Anfrage wurde beantwortet durch Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat.

Stand der Dinge: Maientage 2023

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drucksache 0423/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 31. August 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Welche Schritte wurden seitens des Bezirksamtes in den letzten drei Monaten unternommen, um einen Standort für die Maientage 2023 zu finden?

2. Gibt es nach heutigem Stand einen Standort für die Maientage 2023 und falls ja, wo?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: 0423/XXI vom 31.08.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage wie folgt: 

Frage 1:

Das Bezirksamt hat sich – wie bekannt – Anfang des Jahres an die Regierende Bürgermeisterin und die zuständigen Senatsverwaltungen gewandt. Infolgedessen hat es Gespräche zwischen dem Bezirksbürgermeister und den Senatoren für Stadtentwicklung und Wohnen sowie für Wirtschaft, Energie und Betriebe sowie der Regierenden Bürgermeisterin gegeben.

Im Juni folgte ein Gespräch mit der Tempelhof Projekt GmbH über die Nutzung des ehemaligen Flughafens Tempelhof. Die südliche Umfahrung am Platz der Luftbrücke musste nach Rücksprache mit dem Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg als Option für einen Ersatzstandort ausscheiden. Die Fragen nach dem Lärmschutz stellen sich dort noch drängender als in der Hasenheide.

In der Folge fokussiert sich die Diskussion auf das Vorfeld des ehemaligen Flughafens Tempelhof – wie auch vom Antrag 0179/XXI gefordert. Im Juli wurden dem Bezirk grundsätzliche Bedingungen für eine Nutzung des Vorfeldes genannt sowie ein Zeitraum (allerdings nicht im Mai) vorläufig aus der Vermarktung genommen. Beides habe ich auch dem bisherigen Ausrichter der Maientage mitgeteilt. Seitdem steht das Bezirksamt im Austausch mit der Tempelhof Projekt GmbH, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz.

Ich war letzte Woche zu einem Termin mit Vertreter*innen von Tempelhof Projekt und mehreren Senatsverwaltungen vor Ort auf dem Gelände, das Thema Maientage soll auch in der nächsten Sitzung des Aufsichtsrats der Tempelhof Projekt GmbH thematisiert werden. 

Frage 2:

Sehr gern würde ich einen Alternativstandort verkünden können. Stand heute gibt es aber lediglich intensive Bemühungen, einen Ersatzstandort zu sichern. Die Fragen, die rund um eine Nutzung des Vorfeldes für die Maientage zu klären sind, sind leider alles andere als trivial. 

Es gilt das gesprochene Wort! 

Die Mündliche Anfrage wurde beantwortet durch Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat.

Pizzagate im Gesundheitsamt Neukölln

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drucksache 0433/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 31. August 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Verstöße gegen seine Amtspflichten werden dem Amtsarzt Herrn Dr. S. vorgeworfen, die eine sofortige Freistellung rechtfertigen?
  2. Wurde die Personalvertretung des Bezirksamtes vor o.g. Personalentscheidung konsultiert und wenn ja, wie hat diese sich positioniert?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: unter Ausschluss der Öffentlichkeit beantwortet

Die Mündliche Anfrage wurde auf Antrag des Bezirksamts unter Ausschluss der Öffentlichkeit und mit Verweis auf Verschwiegenheit über den Inhalt der Antwort durch das Bezirksamt Neukölln beantwortet (§ 37 V a der GO).

Sicherheitssituation im Columbiabad (Sommerbad Neukölln) 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/117/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 23. August 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viele Strafanzeigen hat die Polizei in den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 bis dato im Sommerbad Neukölln (im Folgenden Columbiabad) aufgenommen? (Bitte nach Delikt und Jahr aufschlüsseln) 

2. Welche Kosten wurden durch die Beschäftigung von Sicherheitsdiensten im Columbiabad in den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020, 2021 verursacht? 

3. Wie häufig wurden wie viele Sicherheitskräfte im Rahmen des Programms „Cool am Pool“ oder anderweitige Sicherheitsdienste in das Columbiabad in den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 bis dato entsandt? (Bitte nach Jahr und Anzahl der Einsätze aufschlüsseln) 

4. Wie häufig wurden in den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 bis dato Sicherheitsdienste in anderen Neuköllner Schwimmbädern eingesetzt? (Bitte Bad benennen) 

5. Wie viele Polizeikräfte werden durch die Mobile Polizeiwache vor dem Columbiabad derzeit dauerhaft gebunden? 

6. Für welchen Zeitraum wird die mobile Polizeiwache vor dem Columbiabad aufrechterhalten? (Beginn und (voraussichtliches) Ende der Maßnahme) 

7. Welche konkreten Verbesserungen für die Sicherheitslage im Columbiabad wurden aus Sicht des Bezirksamts aufgrund des Projektes „Cool am Pool“ sowie der mobilen Polizei-wache bislang erreicht? 

8. Welche konkreten Schritte plant das Bezirksamt, um die Sicherheitssituation in den Neuköllner Bädern künftig (wieder) zu gewährleisten? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/117/XXI vom 27.09.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Im Bezirksamt liegen keine diesbezüglichen Statistiken vor. 

Zu 2.: 

Das Columbiabad wird durch die Berliner Bäder Betriebe bewirtschaftet, das dementsprechend auch den Sicherheitsdienst beauftragt. Im Bezirksamt liegen keine diesbezüglichen Statistiken vor. 

Zu 3.: 

Siehe Antwort zu Frage 2. 

Zu 4.: 

Das Columbiabad wird wie die anderen öffentlichen Neuköllner Bäder durch die Berliner Bäder Betriebe bewirtschaftet. Es wird auf die Antwort auf Frage 2 verwiesen. 

Zu 5.: 

Im Bezirksamt liegen keine diesbezüglichen Statistiken vor. 

Zu 6.: 

Diese Frage kann durch das Bezirksamt nicht beantwortet werden. Die Zuständigkeit für die Polizei liegt bei der Senatsverwaltung für Inneres. 

Zu 7.: 

Bei „Bleib cool am Pool“ handelt es sich um ein gewaltpräventives Konfliktlotsenprojekt. Die Tätigkeit der Konfliktlotsinnen und -Lotsen ist deeskalierend und integrativ. Die Konfliktlotsenteams aus unterschiedlichen Ethnien, unterschiedlicher Religionszugehörigkeit, von unterschiedlichem Alter und Geschlecht wirken durch ihr bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement als Vorbilder für ihre eigene Community und andere gesellschaftliche Gruppierungen. Das Vorhaben wird unterstützt von den Berliner Bäder-Betrieben, der Senatsverwaltungen für Bildung, Jugend und Familie sowie der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung. Das Bezirksamt begrüßt das Projekt ebenso wie die mobile Polizeiwache als Beitrag für mehr Sicherheit im Columbiabad. 

Zu 8.: 

Siehe die Antworten auf die Fragen 4 und 7. 

Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Karin Korte, Bezirksstadträtin.

Offener Brief der AfD-Fraktion Neukölln: Wir fordern Bleiberecht für Turnvater Jahn!

Das Frauennetzwerk Neukölln fordert, das Jahn-Denkmal in der Hasenheide zu entfernen. Wir fordern: Bleiberecht für Turnvater Jahn! Unsere Gründe haben wir in einem offenen Brief an das Netzwerk dargelegt.

Berlin-Neukölln, 11. August 2022

Betreff: Bleiberecht für Turnvater Jahn / Ihr Schreiben vom 30. Juni 2022

Sehr geehrte Frau Cremer,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 30. Juni dieses Jahres, das ich mit großem Interesse zur Kenntnis genommen habe. Dennoch muss ich Ihnen mitteilen, dass wir Ihrem Anliegen, das Denkmal von Johann Friedrich Ludwig Christoph Jahn in der Hasenheide entfernen zu lassen, nicht nachkommen können. Im Folgenden möchte ich Ihnen meine und die Haltung meiner Fraktion gerne darlegen. Den Brief werde ich veröffentlichen, da ich der Meinung bin, dass Debatten zur Erinnerungskultur von einer möglichst breiten Öffentlichkeit geführt werden sollten. 

Es ist richtig, dass Friedrich Ludwig Jahn zu einer umstrittenen, aber dennoch prägenden Person der jüngeren Zeitgeschichte unseres Landes zählt. Hierzu wurden zahlreiche wissenschaftliche Arbeiten und kritische Artikel verfasst, die sich sowohl mit dem positiven als auch dem negativen Wirken dieser Person befassen. 

Ihre Argumentation wird meiner Auffassung nach einer umfassenderen sachlich-objektiven Bewertung der Person und des Wirkens von Friedrich Ludwig Jahn nicht gerecht. 

Bevor man sich voreingenommen positioniert, die Entfernung von Denkmälern fordert und damit einen Teil Geschichte aus dem öffentlichen Bewusstsein tilgt, sollte man sich intensiver mit dem zeitgeschichtlichen Wirken der betreffenden Person auseinandersetzen. Hierzu muss für die sachliche historische Bewertung auch der zeitliche Kontext mit herangezogen werden. 

In Ihrer Argumentation unterschlagen Sie leider vollkommen die identitätsstiftenden Impulse für die deutsche Nation, die von dem Wirken des Turnvater Jahn ausgingen. Die Turnerbünde und Burschenschaften im 19. Jahrhundert haben einen wichtigen Beitrag zur Schaffung von Nationalstaatlichkeit und Verfassungsstaat aber auch zur Einheit Deutschlands geleistet, ohne den unsere heutige Republik und Demokratie schwerlich denkbar gewesen wären. Die von Jahn inspirierten Bewegungen waren letztlich so erfolgreich, dass sie auch internationale Strahlkraft entwickelten, was die zahlreichen Widmungen aus aller Welt am Jahndenkmal verdeutlichen. Diese unbestrittenen positiven Aspekte des Wirkens von Jahn entfallen in Ihrer Argumentation komplett.

Deutschland musste in seiner jüngeren Geschichte bereits in zwei Diktaturen hinnehmen, dass Personen und Ereignisse, die im jeweiligen System nach Meinung des vorherrschenden Diskurses unliebsam waren, aus dem kollektiven Bewusstsein entfernt werden sollten. 

In den letzten Jahren deutet sich erneut eine Tendenz an, Straßennamen, Denkmäler, Erinnerungsorte und sonstige historische Bezüge, die nicht in den derzeitigen politischen Mainstream passen, durch Umbenennungen oder Entfernung zu tilgen. Die Vorgehensweise erinnert manchmal stark an autoritäre Zeiten in Deutschland, die wir uns nicht zurückwünschen. 

Wir halten die beschriebene Entwicklung für gefährlich und bevorzugen eine kritische Auseinandersetzung mit der wechselvollen Geschichte unseres Landes. Sich mit der Geschichte intensiver zu befassen, daraus zu lernen und vergangene Fehler nicht zu wiederholen, sollte unser aller Ziel sein. 

Ich hoffe, ich konnte Ihnen unsere Position hinreichend darlegen. Ich habe mir erlaubt, Ihnen das Positionspapier der AfD-Bundestagsfraktion beizulegen, dem Sie weitere Argumente zu dem Thema entnehmen können. 

Mit freundlichen Grüßen

Julian Potthast 

Fraktionsvorsitzender

AfD-Fraktion Neukölln 

Tagesspiegel-Newsletter Neukölln: Amtsarzt Savaskan von seinen Aufgaben entbunden – AfD-Fraktion fordert Aufklärung und Transparenz

Medium: Tagesspiegel-Newsletter für Neukölln vom 03. August 2022

Auszug aus dem Tagesspiegel Newsletter vom 03. August 2022:

„Auch die AfD forderte eine umfangreiche Aufklärung und Transparenz und andernfalls den Rücktritt von Blumenthal.“
Quelle: Auszug aus Tagesspiegel Newsletter für Neukölln vom 03. August 2022

Freistellung von Neuköllner Amtsarzt offenbart Führungsversagen von Stadträtin Blumenthal

Berlin-Neukölln, 03. August 2022

Zur Freistellung des Neuköllner Amtsarztes Nikolai Savaskan erklärt der Fraktionsvorsitzende der Neuköllner AfD-Fraktion und Mitglied im Gesundheitsausschuss, Julian Potthast:

„Die Freistellung des fachkundigen Neuköllner Amtsarztes lässt mich mit Fragen zurück – warum hat Stadträtin Blumenthal nicht frühzeitig von Vermittlungsangeboten Gebrauch gemacht, wie vonseiten des Verbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentliches Gesundheitsdienstes gefordert?

Jetzt droht das Neuköllner Gesundheitsamt bei zu erwartenden steigenden Infektionszahlen im Herbst führungslos im Chaos zu versinken.

Es entsteht der Eindruck, dass Blumenthal sich mit unlauteren Mitteln eines internen Gegenspielers entledigen wollte. Dazu passt, dass Savaskan als Experte auch öffentlich Kritik an der Corona-Politik im Bezirk und im Land äußerte, die Stadträtin Blumenthal mit teils fanatischer Rhetorik durchzusetzen bereit war, obwohl sie im Gesundheitssektor weder über Ausbildung noch Berufserfahrung verfügt.
Wenn die Dezernentin nicht auf Experten hört und stattdessen ideologische Zwänge und persönliche Befindlichkeiten über das Wohl der Neuköllner Bürger stellt, offenbart das die Inkompetenz von Stadträtin Blumenthal.

Im Namen meiner Fraktion fordere ich umfassende Aufklärung in einer Sondersitzung des Gesundheitsausschusses.
Einem Rücktritt als Stadträtin kann Frau Blumenthal nur durch umfassende Transparenz zuvorkommen.“

Blauer Bote Neukölln, Sommerausgabe 2022: Aus der Fraktion

Die Sommerausgabe 2022 unseres Blauen Boten, Ausgabe Neukölln („Aus der Fraktion“) bieten wir Ihnen hier zum kostenlosen Download im PDF-Format an.

Tagesspiegel-Newsletter Neukölln: Abgelehnter Entschließungsantrag der AfD-Fraktion für die Beibehaltung des etablierten Youtube-Livestreams der BVV

Medium: Tagesspiegel-Newsletter für Neukölln vom 29. Juni 2022

Auszug aus dem Tagesspiegel Newsletter vom 29. Juni 2022:

Antrag zu BVV-Livestream abgelehnt. Bei der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) vergangene Woche forderte die AfD mit einem Entschließungsantrag, dass der während der Corona-Pandemie etablierte BVV-Livestream weiter beibehalten wird. Der BVV-Kanal habe bei YouTube mittlerweile bereits 187 (Anmerkung d. Redaktion: mittlerweile 189) Abonnent*innen. Diese sollten auch weiterhin die Möglichkeit haben, die Bezirkspolitik mitzuverfolgen. Die Entschließung wurde abgelehnt. 

Der Bezirksverordnete Karsten Schulze (CDU) sprach sich allerdings für eine schnelle Einrichtung eines Livestreams aus. Ebenso der Verordnete Roland Leppek (FDP). Dieser erinnerte daran, dass der Livestream bereits beschlossen wurde und daher keine Entschließung nötig sei. Er fragte, warum man das Vorhaben bisher noch nicht umgesetzt habe.“
Quelle: Auszug aus Tagesspiegel Newsletter für Neukölln vom 29. Juni 2022

Einrichtungsbezogene Impfpflicht in Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drucksache 0377/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 22. Juni 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viele Betätigungsverbote wurden durch das Gesundheitsamt gegen Mitarbeiter aus dem Gesundheitssektor seit Inkrafttreten der sogenannten einrichtungsbezogenen Impfpflicht bereits ausgesprochen?

2. Besteht aus Sicht des Gesundheitsamts in Neukölln de facto eine einrichtungsbezogene Impfpflicht oder ist diese aufgrund eines Vollstreckungsdefizits freiwillig?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: 0377/XXI vom 22.06.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

das Bezirksamt beantwortet Ihre Mündliche Anfrage wie folgt:

Frage 1:

keine

Frage 2:

Für Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen gilt seit dem 15. März 2022 eine Corona-Impfpflicht. Das hat der Bundesgesetzgeber am 10. Dezember 2021 beschlossen, um besonders vulnerable Gruppen zu schützen. Bis zu diesem Datum müssen die Betroffenen ihrem Arbeitgeber nachweisen, dass sie vollständig gegen COVID-19 geimpft oder genesen sind oder sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

Berlin setzt das Bundesgesetz unter Berücksichtigung der Versorgungssicherheit selbstverständlich um. Aus Kapazitätsgründen wurden die Meldungen noch nicht abschließend bearbeitet. Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung ist darüber bereits, durch die Dezernentin, informiert worden.

Die Mündliche Anfrage wurde beantwortet durch Mirjam Blumenthal, Bezirksstadträtin.

Tagesspiegel-Newsletter Neukölln: BVV tagt wieder in Präsenz – AfD-Fraktion fordert Beibehaltung des etablierten BVV-Livestreams auf Youtube

Medium: Tagesspiegel-Newsletter für Neukölln vom 22. Juni 2022

Auszug aus dem Tagesspiegel Newsletter vom 22. Juni 2022:

Bezirksverordnete tagen wieder analog. Zum ersten Mal in diesem Jahr findet die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) am heutigen Mittwoch wieder analog statt. Die BVV tagt noch unter Corona-Bedingungen im größeren Saal im Gemeinschaftshaus Gropiusstadt – den bewährten Livestream wird es allerdings nicht geben.

Wer sich also für Bezirkspolitik interessiert, den Weg in die Gropiusstadt aber nicht auf sich nehmen oder Zeit für die gesamte Sitzung investieren will oder kann, kann der BVV nun wieder, wie zu vor-Corona-Zeiten, nicht beiwohnen.

Unklar ist bislang, ob der Livestream mittelfristig wieder eingeführt wird – zumindest die AfD fordert ihn per Entschließung. Auch wenn der Antrag – weil er von der AfD kommt mit großer Wahrscheinlichkeit von den übrigen Parteien nicht angenommen wird, ist die generelle Argumentation nicht falsch.“
Quelle: Auszug aus Tagesspiegel Newsletter für Neukölln vom 22. Juni 2022

Die Steuerlast mit den Lastenfahrrädern

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drucksache 0385/XXI) richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 22. Juni 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Stehen die vom Bezirksamt angeschafften 10 Lastenräder, 4 Fahrrad-Lastenanhänger und 1 Rikscha den Bürgern aktuell wieder zur Ausleihung zur Verfügung?

2. Falls nein, empfindet das Bezirksamt Neukölln die Ausgabe von über 20.000 Euro (vgl.: KA/061/XXI) aus Steuermitteln im Hinblick auf die lediglich 291 getätigten Buchungen und eine bisherige Verfügbarkeit der Lastenfahrräder über den Zeitraum von nur 7 Monaten nicht als eine erhebliche Verschwendung von Steuer- und Fördermitteln?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: 0385/XXI vom 22.06.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän,

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage wie folgt:

Frage 1:

Da Sie sich auf die KA/061/XXI beziehen, geht das Bezirksamt davon aus, dass Sie die bis zum 31.12.2021 im Rahmen der Bewegung „Schön wie wir“ (Projektbaustein Kiezhausmeister) verliehenen Lastenfahrräder meinen. Es handelt sich aber – anders als mit der Fragstellung ausgeführt – nur um 5 Lastenfahrräder.

Das aus dem Programm „Saubere Stadt“ finanzierte Projekt ist am 31.12.2021 ausgelaufen. Wegen der Neuauflage war eine Neuauflage nicht möglich.

Frage 2:

Nein.

Die Mündliche Anfrage wurde beantwortet durch Martin Hikel, Bezirksbürgermeister. Es gilt das gesprochene Wort!

Schulplatznot in Berlin Neukölln 

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (Drucksache KA/097/XXI) richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. Juni 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viele Erstklässler mit dem Wohnsitz in Neukölln haben für das kommende Schuljahr keinen Schulplatz im eigenen Wohnbezirk bekommen? 

2. Wie viele Erstklässler mit dem Wohnsitz in Neukölln haben für das kommende Schuljahr keinen Schulplatz an ihrer Wunschschule im eigenen Wohnbezirk bekommen? 

3. Wie viele Grundschüler können für das kommende Schuljahr voraussichtlich nicht an ihre Wunschschule der Sekundarstufe I wechseln? 

4. Wie viele Grundschüler mit dem Wohnsitz in Neukölln konnten noch keiner Schule der Sekundarstufe I im Wohnbezirk zugewiesen werden? 

5. Wie viele Schüler der Sekundarstufe I können für das kommende Schuljahr voraussichtlich nicht an ihre Wunschschule der Sekundarstufe II wechseln? 

6. Wie viele Schüler der Sekundarstufe I im Bezirk Neukölln können für das kommende Schuljahr voraussichtlich nicht an eine Schule der Sekundarstufe II im Wohnbezirk wechseln? 

7. Wie viele Schulplätze fehlen in diesem Zusammenhang in der Primarstufe sowie der Sekundarstufe I und II im Bezirk Neukölln voraussichtlich für das Schuljahr 2023? 

8. Was Maßnahmen gedenkt das Bezirksamt gegen die ausufernde Schulplatznot im Bezirk Neukölln zu ergreifen? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/097/XXI vom 17.08.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Frau Becker,

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1:

Alle Schulanfänger*innen mit Wohnsitz in Neukölln, die sich für einen Schulplatz in Neukölln beworben haben, haben einen Schulplatz in Neukölln erhalten.

Frage 2:

Diese Zahl wird statistisch nicht erfasst. An 13 Neuköllner Schulen mussten Auswahlverfahren wegen Übernachfrage durchgeführt werden. Dabei konnten 283 Schüler*innen nicht ihren Wunschschulplatz erhalten.

Frage 3:

Von den 1.974 Schüler*innen, die sich um einen Schulplatz an einer Neuköllner Schule beworben haben, bekamen 165 Schüler*innen keinen Platz an ihrer Wunschschule. Ihnen wurde ein Angebot für einen Schulplatz in einer anderen Sekundarschule I gemacht.

Frage 4:

Es wurde allen Neuköllner Schüler*innen ein Angebot für einen Schulplatz im Bezirk Neukölln gemacht.

Frage 5:

Hierzu kann der Schulträger keine Aussage treffen. Die Fragen kann nur die regionale Schulaufsicht der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie beantworten.

Frage 6:

Siehe Antwort zu Frage 5.

Frage 7:

In diesem Schuljahr konnten alle Neuköllner Schüler*innen, die in Neukölln einen Schulplatz erhalten wollten, in der Primarstufe sowie der Sekundarstufen I und II mit einem Schulplatz versorgt werden. Aussagen für das Schuljahr 2023/2024 können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden, da dies auch vom Anmeldeverhalten der Eltern abhängig ist.

Frage 8:

Das Bezirksamt stellt fest, dass es derzeit im Bezirk keine ausufernde Schulplatznot gibt. Hinsichtlich von kapazitätssteigernden Maßnahmen sind folgende Baumaßnahmen geplant:


Bei den Neuköllner Grundschulen:
 Schliemann Schule (08G11), Zugang von 1,5 Zügen durch Bau eines Modularen Ergänzungsbaus
in Holzbauweise (HoMEB) zum Schuljahr 2024/25
 Oskar-Heinroth Schule (08G27), Zugang von 1 Zug durch Bau eines HoMEB zum Schuljahr
2024/25
 Christoph-Ruden-Schule (08G26), Zugang von 1 Zug durch Bau eines HoMEB zum Schuljahr
2023/24
 Neubau der Grundschule am Koppelweg (08G38), Zugang von 3 Zügen durch Neubau
zum Schuljahr 2025/26


Bei den Neuköllner Sekundarschulen:
 Clay-Schule (08K05), Zugang von 2 Zügen durch den Neubau des Ersatzgebäudes zum
Schuljahr 2023/24
Bei den Neuköllner Gymnasien:
 Albert-Einstein-Gymnasium (08Y03), Zugang von 1 Zug durch Bau von zwei HoMEB zum
Schuljahr 2024/25
Bei den Sonderpädagogischen Förderzentren:
 Schilling Schule (08S08), Bau von 2 Modularen Ergänzungsbauten für den Förderschwerpunkt
„Geistige Entwicklung“ (GE MEB), Umstrukturierung der Schulplätze im Bezirk, Kapazitätssteigerung
nicht benennbar, da abhängig von dem Grad der Behinderungen

Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Karin Korte, Bezirksstadträtin.

Invasive Tier- und Pflanzenarten (Neobiota und Neophyten) in Berlin-Neukölln 

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (Drucksache KA/096/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. Juni 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Welche invasiven Tierarten sind im Bezirk Neukölln derzeit festgestellt worden? Bitte auflisten. 

2. Welche invasiven Pflanzenarten sind im Bezirk Neukölln derzeit festgestellt worden? Bitte auflisten. 

3. Wie erlangen die zuständigen Stellen von den invasiven Arten Kenntnis? 

4. Welche Maßnahmen werden gegen die Vermehrung der invasiven Tierarten im Bezirk Neukölln umgesetzt? Bitte auflisten welche Maßnahme gegen welche Tierart. 

5. Welche Maßnahmen werden gegen die Vermehrung der invasiven Pflanzenarten werden im Bezirk Neukölln umgesetzt? Bitte auflisten welche Maßnahme gegen welche Pflanzenart. 

6. Unterstützt das Bezirksamt noch in diesem Jahr die Stiftung-Naturschutz Berlin bei der Aktualisierung des Begleitheftes zur Berliner Amphibienkartierung und weiteren faunistischen Erhebungen im Berliner Raum (die letzte Kartierung erfolgte im Jahr 2018)? 

7. Sind im Bezirk Neukölln vom Berliner Senat beauftragte ehrenamtliche oder angestellte Stadtjäger tätig? 

8. Wenn ja, wie viele? Wenn nein, warum nicht? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/096/XXI vom 12.07.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:  

Fragen 1 und 2:

Entsprechend der Liste der Europäischen Union sind in Neukölln folgende invasive Tierarten derzeit festgestellt: 

– Waschbär 

– Amerikanischer Sumpfkrebs 

– Gelb-/Rotwangen-Schmuckschildkröten 

– Sonnenbarsch 

Entsprechend der Liste der Europäischen Union sind in Neukölln folgende invasive Pflanzenarten derzeit festgestellt: 

– Götterbaum 

– Riesenbärenklau 

Weitere Informationen stehen auf der Webseite der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) zur Verfügung: https://www.berlin.de/sen/uvk/natur-und-gruen/naturschutz/artenschutz/invasive-arten/

Nicht auf der Liste der Europäischen Union steht der Japanische Staudenkröterich, welcher ebenfalls als invasiv eingestuft wird. 

Frage 3:

Kenntnis erlangt wird durch eigene Beobachtungen, durch Hinweise der „Stadtnatur-Ranger“ oder auch durch Hinweise aus der Bevölkerung

Frage 4:

Folgende Maßnahmen werden von Bezirksseite umgesetzt: 

Waschbär: 

o Bei Meldung von aufgenommenen Jungtieren – Verhinderung des Wieder-Aussetzens 

o Bürgerinformation zur Gestaltung von Haus/Garten bei Waschbärproblemen (Verringerung von Rückzugsorten und Nahrungsquellen) 

Schmuckschildkröten: 

o Verhinderung des Wieder-Aussetzens gefangener Exemplare bei Meldung 

o mit Stand Juni 2022 sind in Berlin keine geglückten natürlichen Vermehrungen bekannt 

Amerikanische Sumpfkrebse: 

o regelmäßiges Abfischen der bekannten Gewässer mit Sumpfkrebsvorkommen (Ausschreibung durch SenUMVK) 

o im Britzer Garten (Kopfweidenpfuhl) fand im Jahr 2020 eine Trockenlegung und Kalkung statt (initiiert durch SenUMVK) 

Frage 5:

Bei der Grünflächenpflege wird grundsätzlich darauf geachtet, diese Arten zu identifizieren und sodann verstärkt zu entnehmen.

Frage 6:

Die Stiftung Naturschutz Berlin hat das Bezirksamt bisher nicht nach einer Unterstützung für die Aktualisierung der genannten Broschüre angefragt. Es finden jedoch aktuell eine Amphibienkartierung durch die „Stadtnatur-Ranger“ und einen vom Umwelt- und Naturschutzamt beauftragten Kartierer statt. 

Fragen 7 und 8: 

Nein, die Anforderung erfolgt im Bedarfsfall durch die für das Jagdwesen zuständige SenUMVK. Beide Fragen sollten daher dort gestellt werden. 

Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat.

Ausbau des Radverkehrs auf Kosten der Sicherheit

Antrag der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 14.06.2022

Antragsteller: Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten, das Radwegenetz nur an den Straßen auszubauen, an denen für die Radfahrenden die benötigten Sicherheitsabstände von 80 – 100 cm zu parkenden Autos eingehalten werden können.

Begründung: Jeden Tag verunglückt im Schnitt ein Radfahrer in Berlin durch eine geöffnete Autotür. Neben den körperlichen Verletzungen leiden Betroffene oft auch an psychischen Folgen. 6,5 Prozent aller Fahrradunfälle in Berlin sind demnach sogenannte Dooring-Crashs, in denen das Opfer von rechts getroffen wird.

Oft bleiben bei den betroffenen Radfahrern gesundheitliche Folgen aufgrund der Verletzungen und/oder ein langer Rechtsstreit über die Schuldfrage. Jeder Autofahrer ist dazu verpflichtet, für die Unversehrtheit anderer Verkehrsteilnehmer Sorge zu tragen. Wer ein- oder aussteigt, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist.

Doch es gibt noch eine zweite Seite: Radfahrer müssen ihrerseits einen Abstand zu den parkenden Autos einhalten, und zwar zwischen 80 und 100 Zentimeter, sonst gelten sie vor Gericht als mitschuldig am Unfall. Berlin baut das Radwegenetz aus, doch nach Meinungen von Verkehrsexperten können Sicherheitsabstände dabei nicht immer eingehalten werden. Unfallforscher Siegfried Brockmann sagt, der notwendige Abstand sei auf vielen Berliner Straßen ein Ding der Unmöglichkeit, weil die Straßen zu eng sind. Was der Gesetzgeber einfordert, lasse sich in der Realität für Verkehrsteilnehmer oft nicht umsetzen.

Auch Verkehrsexperte Dirk von Schneidemesser vom Verein Changing Cities meint, der Ausbau des Radverkehrs ginge leider immer noch zu oft auf Kosten der Sicherheit. „Die Politiker und die Politikerinnen rufen schon seit Jahrzehnten zu mehr Radfahren auf, aber die lassen die Bürgerinnen und Bürger alleine damit, die Infrastruktur bietet es nicht, dass wir dann sicher und bequem unterwegs sein können“, sagt er.

Ergebnis Drs. Nr. 0342/XXI: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • CDU: NEIN
  • Linke: –
  • AfD: JA
  • FDP: NEIN

Ergebnis Drs. Nr. 0342/XXI: in der BVV abgelehnt

Der Ausschuss für Verkehr und Tiefbau empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung am 29. Juni 2022 die Ablehnung des Antrages. Über die Empfehlung zur Ablehnung des Antrags wurde am 31. August 2022 in der Bezirksverordnetenversammlung abgestimmt.

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • SPD: JA
  • Grüne: JA
  • CDU: JA
  • Linke: JA
  • AfD: NEIN
  • FDP: JA

Livestream beibehalten – Neuköllner Bezirksverordnetenversammlung bürgernah im 21. Jahrhundert

Entschließung der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 14.06.2022

Die Bezirksverordnetenversammlung stellt für die interessierten Bürger auch nach den Corona-Beschränkungen während Präsenzsitzungen einen parallel stattfindenden Livestream über den bestehenden YouTube-Kanal zur Verfügung. Bei mittlerweile 187 Abonnenten des YouTube-Kanals der BVV ist eine Teilnahme aller interessierten Bürger in Präsenz aus Platzgründen in den Räumen des Bezirksamtes nach dem Ende der Corona-Maßnahmen nicht mehr sichergestellt. Die Ausstrahlung eines Livestreams kommt den Bürgern entgegen, welche beispielsweise in ihrer Mobilität oder zeitlich eingeschränkt sind.

Das zusätzliche zur Verfügung stellen via YouTube ist zeitgemäß und stellt eine angemessene Transparenz über die Arbeit der Bezirksverordnetenversammlung gegenüber der Öffentlichkeit her. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass ein Livestream der Bezirksverordnetenversammlung über den eingerichteten YouTube-Kanal gut funktioniert. Diese Art der Möglichkeit einer Teilhabe der Bürger über dieses Medium ist trotz der dabei entstehenden Kosten unterstützenswert und soll beibehalten werden.

Ergebnis Drs. Nr. 0332/XXI: in der BVV abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • SPD: NEIN (16)
  • Grüne: NEIN (9)
  • CDU: NEIN (10)
  • Linke: NEIN (4)
  • AfD: JA (3)
  • FDP: NEIN (3)

Nutzung von öffentlichen Grünanlagen durch kommerzielle Sportkursanbieter

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Großen Anfrage richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 25. Mai 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viele Sondergenehmigungen nach dem Grünanlagengesetz (GrünanlG) zur Nutzung öffentlicher Grün- und Erholungsanlagen im Bezirk Neukölln wurden in den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 für kommerzielle Sportkursanbieter erteilt und wie hoch waren die erhobenen Beträge (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

2. Nach welcher Bemessungsgrundlage werden diese Gebühren berechnet. Bitte den genauen Gebührengrund und die dafür entsprechende Gebühr angeben.

3. Hat das Ordnungsamt in den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 Sportgruppen, die öffentliche Grün- und Erholungsanlagen im Bezirk Neukölln genutzt haben, nach ihren Sondergenehmigungen kontrolliert? 

4. Wenn vom Ordnungsamt nicht kontrolliert wurde, warum erfolgten keine Kontrollen in dem Zeitraum von 2017-2022? Falls Kontrollen durchgeführt wurden, wie viele Ordnungswidrigkeiten wurden bei Sportkursen auf öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen festgestellt, die keine Sondergenehmigung nach dem GrünanlG hatten (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Höhe der Ordnungswidrigkeitsgelder)?

5. Falls vom Ordnungsamt nicht kontrolliert wurde, empfindet das Bezirksamt es als Ungerechtigkeit gegenüber Sportkursanbieter, welche ihre Kurse Indoor durchführen, dass diese ihre Räumlichkeiten bezahlen müssen und die Sportkurse in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen ohne Sondergenehmigung erfolgen, dieses auch nicht kontrolliert wird und somit zu Lasten der Allgemeinheit geht.

Antwort des Bezirksamts Neukölln: 0296/XXI vom 22.06.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann,

für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der AfD-Fraktion wie folgt:

Fragen 1 und 2:

Keine, das Bezirksamt genehmigt auf Grundlage des Grünanlagengesetzes (GrünanlG) keine kommerziellen Sportveranstaltungen in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen. Es wurden daher auch keine Gebühren berechnet oder eingenommen.

Für das Landesprogramm „Berlin bewegt sich“ (ein gesamtstädtisches, kostenfreies Bewegungsförderprogramm für alle Berliner*innen), welches in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung in öffentlichen Parkanlagen Neuköllns angeboten wird, gibt es eine Ausnahmegenehmigung. Gebühren werden nicht erhoben. 

Auch für das bezirkliche Programm „Fair Play im Park“, mit der die Attraktivität und Aufenthaltsqualität von Grünanlagen erhöht werden soll (u.a. Angebote an Spiel, Sport, Bewegung, Sozialarbeit, Umweltbildung), gibt es eine Ausnahmegenehmigung. Gebühren werden auch hier nicht erhoben.

Frage 3:

Der Außendienst des Ordnungsamtes hat in den Jahren 2017 bis 2022 Sportgruppen, die öffentliche Grün- und Erholungsanlagen im Bezirk Neukölln genutzt haben, nach ihren Sondergenehmigungen kontrolliert.

Frage 4:

Bei den Kontrollen der Sondernutzungen wurden durch den Außendienst des Ordnungsamtes keine ordnungswidrigen Zustände festgestellt.

Frage 5:

Beantwortung entfällt aufgrund der Antwort zu Frage 4.

Die Große Anfrage wurde beantwortet durch Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat.

Veranstaltung „Kultur.Tanken“ am 21.05.2022 auf der ehemaligen ESSO-Tankstelle Sonnenallee / Hobrechtstraße

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Großen Anfrage richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 25. Mai 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Gibt es eine finanzielle oder anderweitige Unterstützung bzw. Förderung seitens des Bezirksamtes für die Veranstaltung „Kultur.Tanken“ am 21.05.2022 auf dem ehemaligen Gelände der ESSO-Tankstelle Sonnenallee / Hobrechtstr.? 

2. Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Haushaltsmitteln werden diese unterstützt oder durch Förderung finanziert? 

3. Welche Auflagen wurden dem Veranstalter allgemein zum Durchführen dieser Veranstaltung gemacht (z. B. Catering, Toiletten, etc.) und speziell zur Gebäudesicherung u. a. vor herabfallenden Bauteilen wie Deckenverkleidungen, defekte Werbebeleuchtungen usw. zur Sicherung der vorhandenen elektrischen Anlagen der alten Tankstelle zum Schutz der Besucher vor Kontaminationen mit evtl. vorhandenen Altlasten durch Gefahrstoffe wie Benzin, Diesel, diverse Öle bzw. Schmierstoffe usw. für Bühnenpyrotechnik und oder Rauchverbot?

4. Liegt dem Bezirksamt bzw. der Genehmigungsbehörde für die Veranstaltung „Kultur.Tanken“, für das Gelände „ESSO Tankstelle“ eine vom Veranstalter oder Eigentümer vorgelegte Unbedenklichkeitsbescheinigung einer zertifizierten Entsorgungsfirma für Gefahrstoffe auf Tankstellen vor, um eine gefahrfreie Veranstaltung für die Besucher durchzuführen oder zu garantieren?

5. Wenn nein, warum nicht?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: 0293/XXI vom 22.06.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann,

für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der AfD-Fraktion wie folgt:

Frage 1:

Nein.

Frage 2:

Entfällt.

Frage 3:

Durch das Umwelt- und Naturschutzamt wurde auf Antrag hin und nach erfolgter Prüfung eine Genehmigung nach § 11 Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin (LImSchG Bln) erteilt. Mit der Genehmigung wurden Nebenbestimmungen festgelegt, um das Ausmaß der zu erwartenden Immissionen zu begrenzen.

Frage 4:

Nein.

Frage 5:

Das Bezirksamt hatte im Zusammenhang mit der auf einem Privatgelände stattfindenden Veranstaltung im Rahmen seiner Zuständigkeit lediglich die beantragte Genehmigung aufgrund des zu erwartenden Lärms zu prüfen.

Die Große Anfrage wurde beantwortet durch Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat.

Illegale Müllentsorgung rund um das Sportbad Britz

Antrag der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 17. Mai 2022

Antragsteller: Christian Hohmann, Bezirksverordneter. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten, gegen die illegale Sperrmüllentsorgung rund um das Sportbad Britz vorzugehen. Betroffen sind der Stelzenweg sowie der Kleiberweg und der Rohrdommelweg. 

Die Kontrollen seitens des Ordnungsamtes müssen dazu verstärkt und Hinweisschilder mit der Androhung einer Geldstrafe bei illegaler Müllentsorgung aufgestellt werden.

Ferner setzt sich das Bezirksamt bei den zuständigen Stellen dafür ein, dass eine zeitnahe und regelmäßige Müllentsorgung des illegal abgeladen Mülles durch die BSR in dem angegeben Bereich erfolgt. 


Begründung:

Rund um das Sportbad Britz wird regelmäßig Müll illegal entsorgt. Schwerpunkt ist dabei der Parkplatz am Stelzenweg, der durch seine Lage schlecht von der Johannisthaler Chaussee einzusehen ist. An den dort aufgestellten Flaschencontainern wird in regelmäßigen Abständen Sperrmüll illegal entsorgt. Dieser Müll wird zwischen die parkenden PKW und auf den Bürgersteig geworfen. 

Da illegale Müllkippen erfahrungsgemäß anwachsen, ist eine zeitnahe Durchführung der angeregten Maßnahmen dringend geboten.

Ergebnis Drs. Nr. 0286/XXI: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • CDU: NEIN
  • Linke: –
  • AfD: JA
  • FDP: NEIN

Ergebnis Drs. Nr. 0286/XXI: in der BVV abgelehnt

Der Ausschuss für Ordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung am 07. September 2022 die Ablehnung des Antrages. Über die Empfehlung zur Ablehnung des Antrags wurde am 28. September 2022 in der Bezirksverordnetenversammlung abgestimmt.

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • SPD: JA
  • Grüne: JA
  • CDU: JA
  • Linke: JA
  • AfD: NEIN
  • FDP: JA

Beschleunigung des Verkehrsflusses an der Kreuzung Neuköllner Straße Ecke Stubenrauchstraße

Antrag der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 17. Mai 2022

Antragsteller: Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, wie man den Verkehrsrückstau auf der Stubenrauchstraße von der Massantebrücke bis zur Neuköllner Straße verringern kann. 

Begründung: 

Die Stubenrauchstraße ist nach der Autobahnabfahrt A113 eine der Verbindungsstraßen Richtung Neuköllner Straße. Sie ist hinter der Autobahnauffahrt Massantebrücke/Stubenrauchstraße bis zum Seidelbastweg zweispurig. An der Kreuzung Stubenrauchstraße Ecke Seidelbastweg kommt es aufgrund einer nicht dauerhaft geschalteten Linksabbiegerampel im Kreuzungsbereich oft zu einem erheblichen Rückstau, welcher bis zur Autobahnabfahrt reicht.

Im Verlauf wird die Stubenrauchstraße in Richtung Neukölln zunächst wegen der auf dem rechten Fahrbahnrand ausgewiesenen Parkflächen und ab dem Mohnweg durch eine Fahrspur für die BVG-Busse auf eine Spur verengt. Vor der Ampelkreuzung Stubenrauchstraße Ecke Neuköllner Straße teilt sich die Fahrbahn in eine Fahrspur für Rechtsabbieger und eine Fahrspur gleichzeitig für Geradeausfahrer und Linksabbieger. Dadurch kommt es tagsüber zu unangemessen langen Wartezeiten für die Verkehrsteilnehmer dieses Straßenabschnittes, da der Verkehrsfluss auf der Spur für Geradeausfahrer und Linksabbieger durch entgegenkommende Fahrzeuge aus dem Zwickauer Damm nicht effektiv abfließen kann.

Ergebnis Drs. Nr. 0283/XXI: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • CDU: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA
  • FDP: NEIN

Ergebnis Drs. Nr. 0283/XXI: in der BVV abgelehnt

Der Ausschuss für Verkehr und Tiefbau empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung am 08. Juni 2022 die Ablehnung des Antrages. Über die Empfehlung zur Ablehnung des Antrags wurde am 22. Juni 2022 in der Bezirksverordnetenversammlung abgestimmt.

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • SPD: JA
  • Grüne: JA
  • CDU: JA
  • Linke: JA
  • AfD: NEIN
  • FDP: JA

Ungleichbehandlung bei der geschlechterspezifischen Jugendarbeit von weiblichen und männlichen Kindern und Jugendlichen

Antrag der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 17. Mai 2022

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten, im Sinne einer tatsächlichen Gleichstellungspolitik eine beiden Geschlechtern gerecht werdende, ausgewogene Jugendförderarbeit umzusetzen.


Begründung:

Aus der Beantwortung der KA der AfD-Fraktion Neukölln Drs. Nr: KA/048/XXI durch das BA/JugGes ergibt sich ein deutlicher Unterschied in der Schwerpunktsetzung bei der Förderung der geschlechterspezifischen Jugendarbeit. 

Die Anzahl der männlichen Schulabbrecher ist über den gesamten Befragungszeitraum (2017 – 2018) signifikant höher als bei den weiblichen Schulabbrechern. Demgegenüber steht eine durchgehend höhere Anzahl von weiblichen Abiturienten in den Abschlussjahrgängen 2017 – 2021.

Zudem ergibt sich eine fast durchgehend höhere Anzahl von männlichen Jahrgangswiederholern im Befragungszeitraum. In vielen Bereichen sind Jungen und junge Männer offenbar benachteiligt. Es ist beispielsweise bekannt, dass Straftaten vorwiegend von männlichen Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen verübt werden und daher eine vermehrte Präventionsarbeit erforderlich ist. 

Dennoch werden über den gesamten Zeitraum von 2017 bis 2021 doppelt so viele Projekte für Mädchen und junge Frauen gefördert. Die finanzielle Unterstützung von Projekten für Jungen und junge Männer beträgt über den gesamten Zeitraum von 2017 bis 2021 lediglich einen Bruchteil gegenüber den Projekten für Mädchen und junge Frauen.

Ergebnis Drs. Nr. 0275/XXI: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • CDU: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA
  • FDP: NEIN

Ergebnis Drs. Nr. 0275/XXI: in der BVV abgelehnt

Der Ausschuss für Bürgerdienste, Gleichstellung, Antidiskriminierung und Queerpolitik empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung am 09. Juni 2022 die Ablehnung des Antrages. Über die Empfehlung zur Ablehnung des Antrags wurde am 22. Juni 2022 in der Bezirksverordnetenversammlung abgestimmt.

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • SPD: JA (14)
  • Grüne: JA (9)
  • CDU: JA (10)
  • Linke: JA (5)
  • AfD: NEIN (3)
  • FDP: JA (3)

Altersarmut in Neukölln

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. Mai 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viele Neuköllner Bürger waren in den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020 und 2021 armutsgefährdet? 

2. Wie viele Neuköllner Bürger waren in den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020 und 2021 von Altersarmut betroffen? 

3. Von welcher Dunkelziffer von verdeckter Altersarmut geht das Bezirksamt im Jahr 2021 gegenüber dem Jahr 2017 aus?

4. Welche Planungsräume in Neukölln sind derzeit von überdurchschnittlicher Altersarmut betroffen?

5. Ältere Personen, die mit ihren Einkünften nur wenig über den Bemessungsgrenzen für die Grundsicherung im Alter liegen, haben keinen Anspruch auf Grundsicherung im Alter, sind aber ebenso von den negativen Auswirkungen der Altersarmut betroffen. Welche Angebote zur Verbesserung der Situation für die betroffenen Menschen bietet das Bezirksamt an?


Literaturverzeichnis

Bezirksamt Neukölln von Berlin Planungs- und Koordinierungsstelle Gesundheit, Gesundheits- und Sozialberichterstattung https://www.berlin.de/ba-neukoelln/_assets/dokumente/abteilung-gesundheit/neukoelln-im-besten-alter-ue50-bis-80plus_deckblatt-ueberarbeitet_20-01.pdf

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/093/XXI vom 27.06.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleinen Anfrage wie folgt: 

Frage 1 

Die Armutsgefährdungsquote gibt an, wie hoch der Anteil der armutsgefährdeten Personen an der Gesamtbevölkerung ist. Zur Berechnung der Armutsgefährdungsquote wird das von allen Haushaltsmitgliedern tatsächlich erzielte Haushaltseinkommen des Vorjahres herangezogen.

Es setzt sich zusammen aus dem Einkommen aus selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit, dem Einkommen aus Vermögen, Renten und Pensionen sowie empfangenen laufenden Sozialtransfers – wie zum Beispiel Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder Kindergeld. Direkte Steuern und Sozialbeiträge sind abgezogen. Als armutsgefährdet gilt eine Person, die mit weniger als 60 % des mittleren Einkommens (Median) der Gesamtbevölkerung auskommen muss. Diese Einkommensgrenze wird als Armutsgefährdungsschwelle bezeichnet. Es handelt sich um eine relative Einkommensarmut.1

Im Gegensatz zum absoluten Armutsbegriff entstehen durch eine relative Armut keine existenzbedrohenden Risiken mit direkt bedrohlichen Folgen für die grundrechtliche geschützten Rechtsgüter Leben und körperliche Unversehrtheit. Vielmehr ist das soziokulturelle Existenzminimum und damit die gesellschaftliche Teilhabe und die Chancengerechtigkeit unter Umständen eingeschränkt. 

Entsprechend der im Regionalen Sozialbericht 20192 zur Verfügung stehenden Daten, die auch Eingang in den aktuellen (Datenstand: 2019) Gesundheits- und Sozialstrukturatlas 20223 gefunden haben (siehe Tabelle 1) stellt sich die Entwicklung der Anzahl der armutsgefährdeten Neuköllner Bürgerinnen und Bürger wie folgt dar: 

201720182019
86.299 (26,2%) 90.635 (27,4%) 96.336 (29,2%) 
Anzahl der armutsgefährdeten Neuköllner Bürger sowie Armutsgefährdungsquoten der Neuköllner Bevölkerung 2017 bis 2019 („Tabelle 1“)

Für umfangreiche Ausführungen im Rahmen der Fragestellung verweise ich auf die Homepage der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales. Dort finden Sie unter dem Link zusammenfassende Übersichten der wichtigsten Eckdaten zu Ausmaß und Struktur des jeweils aktuellen Standes des Bezuges von Leistungen nach dem SGB XII, SGB IX, AsylbLG und dem LPflGG im Land Berlin. Weitergehende Daten zum Thema sind im Sozialinformationssystem unter https://piveau-hub-ui-gsi.apps.osc.fokus.fraunhofer.de/home?lang=de abrufbar. 

1 https://www.destatis.de/Europa/DE/Thema/Bevoelkerung-Arbeit-Soziales/Soziales-Lebensbedingungen/Armutsgefaehrdung-Definition.html, abgerufen am 27.05.2022 

2 https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/publikationen#sonderveroeffentlichungen, abgerufen am 27.05.2022 

3 https://www.berlin.de/sen/gesundheit/service/gesundheitsberichterstattung/gesundheit-und-sozialstruktur/, abgerufen am 27.05.2022  

In der Beurteilung der Entwicklung der Armutsgefährdung ist zu berücksichtigen, dass sie nur bedingt Aussagen zum tatsächlichen Lebensstandard der betroffenen Personen zulässt. So kann die Anzahl der formal armutsgefährdeten Personen allein durch einen Anstieg des Medianeinkommens der Gesamtbevölkerung zunehmen, ohne dass dadurch eine faktische Ver-änderung der Lebensumstände der nunmehr erstmalig betroffenen Personen verbunden ist.

Auf der anderen Seite kann ein Rückgang des Medianeinkommens der Gesamtbevölkerung die Armutsgefährdungsquote verringern, ohne eine tatsächliche Verbesserung der Situation der betroffenen Personen zu bewirken. Hinzu kommt eine regionale Komponente. So kann jemand, der im Bundesland Hessen als armutsgefährdet gilt, mit gleichem Einkommen in Berlin nicht mehr in diese Kategorie fallen. Dieser Effekt wird durch den Bezug auf das bedarfsgewichtete mittlere Einkommen aber bei der Beschreibung des Indikators Armutsgefährdungsquote berücksichtigt. Für die Beurteilung der tatsächlichen Lage ist daher immer ein tiefer gehender Blick erforderlich. 

Frage 2 

Laut des Regionalen Sozialberichts des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg betrug das Armutsrisiko im Rentenalter ab 65 Jahren in Berlin im Jahr 2018 11,9 %.

Der Bericht des Monitoring Soziale Stadtentwicklung 2019 gibt an, dass mit Datenstand vom 31.12.2018 insgesamt 20.218 Neuköllner von Altersarmut betroffenen waren (siehe hierzu auch Abbildung 1 zur Verteilung auf die Planungsräume unter Frage 4).

Personen im Rentenalter gelten als arm, wenn sie ihren notwendigen Lebensunterhalt aus ihrem Einkommen – hier: Rente – oder Vermögen nicht abdecken können und staatliche Transferleistungen erhalten. Diese relative Einkommensarmut wird als Altersarmut bezeichnet.6

Auch hier ist zu berücksichtigen, dass allein der Bezug staatlicher Transferleistungen, die ja gerade zur sozialen Sicherung vorgesehen sind, nicht allein auf unzumutbare Lebensverhältnisse hindeutet, wie es der Begriff „Armut“ im allgemeinen Sprachgebrauch andeutet. Der Anteil an Personen, die nach diesem Verständnis arm sind, kann beispielsweise schon durch die Anhebung der Leistungshöhen und einer damit verbundenen Erweiterung des anspruchsberechtigten Personenkreises steigen, obwohl jeder der Betroffenen tatsächlich ein höheres Einkommen durch (ergänzende) Transferleistungen und damit ein höheres Niveau der sozialen Absicherung erzielt.

Auch an dieser Stelle verweise ich für umfangreiche Ausführungen im Rahmen der Fragestellung auf die Homepage der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales sowie das Sozialinformationssystem (vgl. Antwort zu Frage 1). 

4 https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/publikationen#sonderveroeffentlichungen, abgerufen am 27.05.2022 

5 https://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/basisdaten_stadtentwicklung/monitoring/de/2019/tabellen02.shtml, abgerufen am 27.05.2022 

6 https://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/basisdaten_stadtentwicklung/monitoring/de/indikatorenblaetter/ab2019.shtml. abgerufen am 27.05.2022  

Frage 3 

Über die Größenordnung derjenigen Personen, die aufgrund ihres niedrigen Alterseinkommens zwar einen Anspruch auf Grundsicherung hätten, diesen aber nicht wahrnehmen („Dunkelziffer der Nicht-Inanspruchnahme“), gibt es keine aktuellen und verlässlichen Informationen.7 

Frage 4 

Der Kontextindikator Altersarmut ist im aktuellen Bericht des Monitoring Soziale Stadtentwicklung von 2021 noch nicht berücksichtigt. Alle nach dem aktuellsten Datenstand (20188) überdurchschnittlich von Altersarmut betroffenen 14 Neuköllner Planungsräume liegen im Norden Neuköllns (siehe Tabelle 2 sowie Abbildung 1). 

Planungsräume Neuköllns mit überdurchschnittlicher und stark überdurch-schnittlicher Altersarmut (Kontext-Indikator Altersarmut – Anteilswerte – auf Ebene der Planungsräume; Stand: 31.12.2018) („Tabelle 2“)

7 https://www.bpb.de/themen/soziale-lage/rentenpolitik/289542/empfaengerzahlen-und-strukturen-und-dunkelziffer-der-nicht-inan-spruchnahme/#node-content-title-2, abgerufen am 27.05.2022 

8 https://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/basisdaten_stadtentwicklung/monitoring/de/2019/tabellen02.shtml, abgerufen am 27.05.2022  

Abbildung 1: Altersarmut 2018 in Neukölln nach Planungsräumen (Monitoring Soziale Stadtentwicklung 2019) 

Frage 5 

Personen, deren Einkommen über der Einkommensgrenze liegt und somit nicht im Leistungsbezug stehen, sind im Amt für Soziales regelmäßig nicht bekannt und können somit auch nicht gezielt für etwaige Hilfeleistungen angesprochen werden. Zur Vermeidung von Schulden durch nicht gedeckte Mietzahlungen gibt es zudem in der Sozialen Wohnhilfe des Amtes für Soziales Neukölln ein Mietschuldenpräventionsteam.

Dieses Team befasst sich mit Hilfen zur Sicherung von Wohnraum und der Verhinderung von Mietschulden. Auch die Schuldner- und Insolvenzberatung sowie die unabhängigen Sozialberatungen des DRK und des Nachbarschaftsheims Neukölln e.V. erhalten Zuwendungen bzw. Mittel im Rahmen der Auftragswirtschaft vom Bezirksamt Neukölln. Neben der allgemeinen sozialen Beratung, beraten die unabhängigen Sozialberatungen auch sozialen und finanziellen Notlagen, zu Leistungen verschiedener Stiftungen und unterstützen bei der Beantragung von Sozialleistungen.

Gegebenenfalls wird hier auch an Fachberatungsstellen vermittelt (z.B. Schuldnerberatung, Rechtsberatung usw.). Des Weiteren informieren, beraten und unterstützen die drei Neuköllner Pflegestützpunkte kompetent, kostenfrei und individuell zu zahlreichen Themen rund um Pflege und Alter. Aufgabe des Seniorenservice im Amt für Soziales ist es mit Blick auf die ge-sellschaftliche Teilhabe den Seniorinnen und Senioren unter anderem den Besuch von Veranstaltungen oder Einrichtungen, die der Geselligkeit, der Unterhaltung, der Bildung oder den kulturellen Bedürfnissen zu ermöglichen. Dies ist insbesondere von Bedeutung, da Altersarmut aufgrund ausbleibender sozialer Kontakte auch zu Einsamkeit führen kann. 

Um dem entgegenzuwirken werden unter anderem die Angebote zur Freizeitgestaltung in den Seniorenfreizeitstätten zu rund 90 % kostenlos vorgehalten. Lediglich für einige wenige Kursen ist ein geringer Beitrag zu zahlen (1,00 oder 2,00 €). Des Weiteren gibt es auch die Möglichkeit, in einigen Seniorenfreizeiteinrichtungen zu einem geringen Preis ein Frühstück, ein Mittagessen oder auch ein Kaffeegedeck mit Kuchen zu erhalten.

Für verschiedene Kultureinrichtungen bzw. Theater werden für Seniorinnen und Senioren darüber hinaus vergünstigte Eintrittskarten vorgehalten. Auch an den durch den Seniorenservice organisierten Veranstaltungen – wie zum Beispiel Faschingsfeiern oder das Oktoberfest – ist für die Teilnahme lediglich ein geringer Eintrittspreis zu entrichten. Bei Tagesfahrten erhalten nicht nur Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter sondern auch Wohngeldempfängerinnen bzw. Wohngeldempfänger ermäßigte Karten im Seniorenservice (z. B. 10,00 statt 35,00 €), die dann durch das Bezirksamt bezuschusst werden.

An dieser Stelle sei auch auf die beiden Weihnachtsfeiern hingewiesen, die jedes Jahr von den Kolleginnen und Kollegen im Se-niorenservice insbesondere für den in Rede stehenden Personenkreis organisiert und kostenlos angeboten werden. Ein kleines Showprogramm rundet dabei regelmäßig den Nachmittag bei Kaffee und Kuchen ab. In den vergangenen zwei Jahren ließ es die pandemische Lage leider nicht zu, dass die Weihnachtsfeiern in Präsenz durchgeführt werden konnten. Ersatzweise wurden Weihnachtstüten mit kleinen Präsenten ausgegeben.

Sollten die ehrenamtlichen Mitglieder im Gratulationsdienst Kenntnis von finanziellen Notlagen erlangen, stellen die Kolleginnen und Kollegen im Seniorenservice die Verbindungen zu den im Rahmen der Beantwortung bereits aufgeführten Beratungs- und Unterstützungsangeboten her, um die Situationen zu verbessern. Auch im monatlich erscheinenden Veranstaltungskalender des Seniorenservice wird regelmäßig auf Träger mit besonderen Angeboten sowie auf neue Hilfsangebote im Sinne der Fragestellung hingewiesen. 

Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Falko Liecke, Bezirksstadtrat.

Soziale Lagen in Neukölln – Veröffentlichung von Berichten durch das Bezirksamt

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 27. April 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wann wird durch das Bezirksamt der nächste Bericht über die gesundheitliche Lage von Menschen mit Migrationshintergrund veröffentlicht?

2. Wann wird durch das Bezirksamt der nächste Bericht über die aktuelle Situation hinsichtlich des Drogen- und Suchtmittelkonsums im Bezirk Neukölln (Drogen- und Suchtbericht) veröffentlicht?

3. Wann wird durch das Bezirksamt der nächste Bericht über die soziale Lage der Einwohner Neuköllns (Sozialbericht) veröffentlicht?

4. Wann wird durch das Bezirksamt der nächste Bericht über die gesundheitlichen Problemlagen der Bürger in Neukölln (Gesundheitsbericht) veröffentlicht?

5. Wann wird durch das Bezirksamt der nächste Bericht über die Situation von Menschen in Neukölln, die älter als 50 Jahre sind, veröffentlicht (Neukölln im besten Alter)?

6. Wann wird durch das Bezirksamt die nächste vergleichende Analyse der Neuköllner Bezirksprofile veröffentlicht?

7. Wann werden durch das Bezirksamt die Kurzprofile der Bezirksregionen im Bezirk Neukölln: 01 Schillerpromenade, 02 Neuköllner Mitte, 03 Reuterstraße, 04 Rixdorf, 05 Köllnische Heide, 06 Britz, 07 Buckow, 08 Gropiusstadt, 09 Buckow-Nord, 10 Rudow, aktualisiert und veröffentlicht?

8. Wie kann das Bezirksamt aufgrund der gegebenen veralteten und daher nicht mehr aktuellen Datenlage der oben angegebenen Berichte auf die aktuell vorhandenen Bedürfnisse der Neuköllner Bürger angemessen reagieren?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/078/XXI vom 08.06.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker,

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Fragen 1-5:

Die Fragen 1 bis 5 werden gemeinsam beantwortet, da die Antworten miteinander verknüpft sind und die Planung der Berichterstattung einer inneren Logik folgt. Aus dem Jahr 2016 liegt sowohl ein Sozial- als auch ein Gesundheitsbericht vor. 2017 wurde ein Drogen- und Suchtbericht veröffentlicht, 2018 ein Bericht zur gesundheitlichen Lage von Menschen mit Migrationshintergrund. Im Jahr 2020 wurde ein Bericht mit Fokus auf die gesundheitliche Lage von Neuköllnerinnen und Neuköllnern, die älter als 50 Jahre sind, erstellt. Des Weiteren konnten die Einschulungsuntersuchungen aus den Jahren 2016 bis 2018 ausgewertet werden. Abgesehen von den jährlich anstehenden Einschulungsuntersuchungsberichten wird für die umfangreicheren Berichte ein regelmäßiger Veröffentlichungsturnus von 5 Jahren angestrebt.

Die Bewältigung der COVID-19-Pandemie bindet seit März 2020 durch die Abordnung von QPK-Mitarbeiter*innen in den Neuköllner Pandemiestab die zur regelmäßigen Berichterstattung notwendigen Ressourcen in nicht unerheblichem Maße, was zu einer Verzögerung der Berichterstellung führt. Des Weiteren sind die für eine integrierte Berichterstattung nach §§ 5 und 6 Gesundheitsdienst-Gesetz (GDG) notwendigen Daten – ebenfalls aufgrund der COVID-19-Pandemie – nur zeitverzögert abrufbar. Sowohl das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg als auch die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung arbeiten kontinuierlich daran, die entstandenen Datenlücken zu schließen.

Die während der Pandemie im Neuköllner Pandemiestab gesammelten Daten werden darüber hinaus aber die Hauptgrundlage für die kurz- und mittelfristig geplanten Berichte sein. Zunächst ist ein Sozialbericht geplant, der neben der Darstellung von sozioökonomischen Kontexten auf Basis der Analyse der sozialen Lage der Einwohner Neuköllns auch als Grundlage für alle weiteren Berichte dienen wird. Es folgt ein Gesundheitsbericht mit einem Schwerpunkt auf Kinder- und Jugendgesundheit in der Zeit der Pandemie. Sobald die Daten von der Senatsverwaltung veröffentlicht worden sind, werden die Einschulungsuntersuchungen aus dem Jahr 2019 ausgewertet.

Des Weiteren ist ein Bericht zur Lage der älteren Bevölkerung im Bezirk mit Schwerpunkt auf die Bedürfnisse der hochaltrigen Neuköllner Bevölkerung geplant, zu dem auch eine Umfrage durchgeführt wird. Diesem wird ein Psychiatriebericht folgen, der sich neben der gemeindepsychiatrischen Versorgung auch der Drogenund Suchtproblematik annehmen wird. Die Bedürfnisse von Menschen mit Migrationshintergrund werden in allen Berichten berücksichtigt. Die Veröffentlichung eines eigenständigen Berichts zur gesundheitlichen Lage von Menschen mit Migrationshintergrund ist bereits angedacht.

Frage 6:

Das Bezirksamt Neukölln veröffentlicht keine Bezirksprofile. Es werden Bezirksregionenprofile (BZRP) angefertigt, welche dann als Instrument den Fachplanungen zur Verfügung gestellt werden und somit ausschließlich dem internen Gebrauch zugeschrieben sind. Das BZRP für die Bezirksregion Schillerpromenade (081001) wird voraussichtlich im 3. Quartal beschlossen.

Frage 7:

Sogenannte „Kurzprofile“ wurden bisher durch die Abt. JugGes angefertigt. Im Zuge der Implementierung der OE SPK wird dies allerdings nicht mehr fortgeführt. Die OE SPK plant, in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Ressourcen, eine andere Form der Veröffentlichung von Daten auf Bezirks- und Bezirksregionenebene.

Frage 8:

Im Rahmen der verfügbaren Informationen wird v.a. die Auswertung der während der COVID-19-Pandemie in Neukölln gesammelten Daten eine aktuelle Einschätzung der Situation ermöglichen. Generell ist aber davon auszugehen, dass sich im Laufe von wenigen Jahren allenfalls Tendenzen in der Entwicklung verändern. Die grundsätzliche Situation des Bezirks mit dem Datenstand von 2019 ist im aktuellen Gesundheits- und Sozialstrukturatlas Berlin 2022 der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung abgebildet. 1 Der aktuelle Zustand im Bezirk lässt sich durch den direkten Bürgerkontakt in den Bereichen erfassen; bei der Planung von Maßnahmen kann auf allgemeine Datenquellen des ÖGD, wie z.B. der Krankenhausstatistik, zurückgegriffen werden.

https://www.berlin.de/sen/gesundheit/service/gesundheitsberichterstattung/gesundheit-und-sozialstruktur/

Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Mirjam Blumenthal, Bezirksstadträtin.

Schulbauoffensive abgebremst?

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Großen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 26. April 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Die Ausgaben für die sogenannten modularen Ergänzungsbauten (MEB) an Schulen sollen Medienberichten zufolge im Rahmen des Doppelhaushalts 2022/23 um 30 Prozent gekürzt werden, die Ausgaben für die Neubauten um 25 Prozent – seit wann hat das Bezirksamt hiervon Kenntnis?
  2. Insgesamt soll eine Summe von rund 300 Millionen Euro eingespart werden – mit welcher Summe ist der Bezirk Neukölln von diesen Einsparungen betroffen?
  3. In einem Artikel der Berliner Morgenpost vom 20. April 2022 berichtet die Neuköllner Bildungsstadträtin Frau Karin Korte, dass in Britz und im Süden Neuköllns einsparungsbedingt „ganze {Bildungs-}Standorte gestrichen werden“ sollen – welche Standorte sind damit konkret gemeint?
  4. Sind laufende Bau- und Modernisierungsprojekte der entsprechenden Tranchen im Bezirk Neukölln von diesen Einsparungen betroffen oder betreffen die Einsparungen nur noch nicht begonnene Projekte? (Bitte die betroffenen Projekte sowie Art und Umfang der nicht durchführbaren Maßnahmen aufzählen.)
  5. Angesichts der durch die Inflation stark steigenden Baukosten, einer Verknappung der Mittel im Doppelhaushalt für den Schulbau sowie des anzunehmenden Zuwachses der Schülerzahlen durch Fluchtbewegungen aus der Ukraine – von welcher durchschnittlichen Schülerzahl je Schulklasse geht das Bezirksamt künftig aus?

Quelle: „Schulbauoffensive abgebremst“. In: Berliner Zeitung Nr. 90 vom 20.04.2022, S4.

Antwort des Bezirksamts Neukölln: 0242/XXI vom 25.05.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der Fraktion der AfD wie folgt:

Frage 1:

Das Bezirksamt hat von den angeblichen geplanten Kürzungen durch die in der Anfrage angesprochene Berichterstattung erfahren.

Frage 2:

Etwaige Kürzungen im Rahmen der Schulbauoffensive wären im Rahmen des Doppelhaushalts 2022/23 festzulegen, über den das Abgeordnetenhaus als Haushaltsgesetzgeber beschließt. Da der Haushalt jedoch noch nicht beschlossen ist, kann diese Frage im Moment nicht beantwortet werden.

Frage 3:

Bei dem erwähnten Zitat handelt es sich um eine verkürzte und deswegen missverständliche Wiedergabe einer Äußerung, mit der ich ursprünglich im Tagesspiegel zitiert worden bin. Ich habe dort deutlich gemacht, dass sich in Neukölln durch die kolportierten Kürzungen die Fertigstellung der dringend benötigten Grundschule am Koppelweg verzögern könnte und dass mir das große Sorgen bereitet. Ich habe gegenüber dem Senat mehrfach betont, dass der Bezirk aus diesem Grund Kürzungen in diesem Bereich nicht akzeptieren kann. Die im Artikel – und dann auch in der Berliner Zeitung – erwähnten angeblich geplanten Streichungen von Grundschulstandorten beruhen auf der Ansicht der Senatsbildungsverwaltung, die argumentiert, dass Standorte in Süd-Neukölln oder Britz nicht benötigt werden, weil in Nord-Neukölln genug Grundschulplätze zur Verfügung stünden. Für mich ist das kein Argument, weil wir im Bereich der Grundschulen kurze Wege benötigen.

Frage 4:

Wie in der Antwort auf Frage 2 erwähnt, ist der Haushalt noch nicht beschlossen, so dass diese Frage im Moment ebenfalls nicht beantwortet werden kann.

Frage 5:

Auch diese Frage kann im Moment nicht seriös beantwortet werden, weil weder der Doppelhaushalt 2022/23 beschlossen ist noch absehbar ist, wie viele Schüler*innen aus der Ukraine künftig dauerhaft an Neuköllner Schulen untergebracht werden müssen.

Die Große Anfrage wurde beantwortet durch Karin Korte, Bezirksstadträtin.

Bildungserfolg an Neuköllner Schulen: Bezirksamt setzt einseitige Schwerpunkte – Jungen leiden unter massiver Benachteiligung

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage wollten wir erfahren, welche Schwerpunkte das Bezirksamt Neukölln in der Förderung von jungen Erwachsenen, Schülern und Abiturienten setzt. Dabei kristallisierte sich heraus, dass Jungen im direkten Vergleich zu Mädchen überdurchschnittlich oft massiv benachteiligt sind. 

Einseitige Förderung: Schulabbrecher sind häufiger männlich

So zeigte sich überraschend deutlich, Schulabbrecher und Jahrgangsstufenwiederholer in Neukölln sind im Verhältnis viel zu oft männlich. Gleichzeitig sind Abiturienten mit Abschluss an Neuköllner Schulen in der Regel deutlich häufiger weiblich. Während das Bezirksamt in seinen Projekten und Partnerschaften Mädchenprojekte erkennbar häufiger finanziell fördert und unterstützt, sehen sich die Neuköllner Jungen einer gähnenden Leere entgegen: Nur vereinzelte Projekte fördern Schüler männlichen Geschlechts – und das, obwohl gerade hier ein erhöhter Förderbedarf ganz eindeutig erkennbar ist. 

Förderprojekte für männliche Schüler intensivieren

Die AfD-Fraktion Neukölln fordert daher ein Umdenken: Nicht nur die Neuköllner Schülerinnen haben das Recht auf Förderung und Bildungserfolg. Die eindeutig erkennbare Benachteiligung männlicher Schüler in Neukölln muss nicht nur enden. Auch müssen die neuen Erkenntnisse zeitnah zu einer umfangreichen Aufstockung zu Gunsten von Förderprojekten für männliche Schüler führen – für Chancengleichheit im Bildungserfolg beider Geschlechter. 

Kleine Anfrage der AfD-Fraktion Neukölln: Die genauen Zahlen, Daten und Fakten lesen Sie hier.