Cancel Culture in Neukölln 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/197/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 18. April 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Beabsichtigt das Bezirksamt Straßen und/oder Plätze in Neukölln umzubenennen (wenn ja, bitte aufschlüsseln wo und wodurch ersetzt)? 

2. Sind dem Bezirksamt Initiativen bekannt, die Straßen und/oder Plätze in Neukölln umbenennen wollen (wenn ja, bitte Initiativen und Umbenennungsvorschläge aufschlüsseln)? 

3. Wie steht das Bezirksamt zur Einrichtung einer beratenden Experten-Kommission zur Namensgebung/Namensänderung von Straßen/Plätzen und anderen öffentlichen Einrichtungen im Bezirk? 

4. Wie steht das Bezirksamt zur Möglichkeit, unter deutsche Namensbezeichnungen von Straßen und Plätzen in Neukölln arabische und/oder türkische Übersetzungen zu schreiben? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/197/XXI vom 01.06.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Nein.

Zu 2.:

Nein.

Zu 3.:

Die Einrichtung einer ständigen beratenden Expert*innenkommission zur Namensgebung bzw. Namensänderung von Straßen und Plätzen strebt das Bezirksamt gegenwärtig nicht an. Um-benennungen sind Einzelfallentscheidungen, bei denen jeweils auf die konkrete Situation, ins-besondere auf die betroffenen Anwohner*innen, eingegangen werden muss. Einzelne Umbenennungsprozesse bedürfen allerdings jeweils einer breiten Bürger*innenbeteiligung, wie die Benennung der Lucy-Lameck-Straße gezeigt hat.

Zu 4.:

Die Straßenbenennung in Berlin fußt in Berlin auf der Allgemeinen Anweisung zu § 5 des Berli-ner Straßengesetzes. Dort ist u.a. auch die Anbringung von Erläuterungsschildern geregelt. Dies bezieht sich allerdings nur auf den Fall, wenn die Bedeutung eines Straßennamens nicht eindeutig zu erkennen ist. Der Erläuterungstext soll kurz sein und im Allgemeinen nicht mehr als drei Zeilen beanspruchen. In höchstens weiteren drei Zeilen können zusätzliche Angaben über das Wirken von Personen oder die Bedeutung der Ereignisse aufgeführt werden, sofern dies zum besseren Verständnis beiträgt. Ob Erläuterungsschilder auch in anderen Sprachen als Deutsch angebracht werden können, bedürfte einer eingehenden Prüfung durch das Straßen- und Grünflächenamt, die im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht zu leisten ist.

Karin Korte, Bezirksstadträtin

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Volksfeste und Traditionen erhalten – Sachstand Maientage 2023 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Großen Anfrage (Drs. Nr. 0714/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 29. März 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Finden im Jahr 2023 die Neuköllner Maientage wieder statt und wenn ja, wo? 
  2. Welche Schritte hat das Bezirksamt seit Mai 2022 wann unternommen, um einen Standort für die Neuköllner Maientage 2023 zu finden? 
  3. Wie ist der genaue Sachstand bezüglich der konkreten Planungen mit den zuständigen Senatsverwaltungen, dem Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, der Tempelhof Projekt GmbH und den anderen Akteuren bzgl. des Standortes Tempelhofer Feld?
  4. Welche anderen möglichen Standorte für das beliebte Volksfest hat das Bezirksamt mit welchem Ergebnis geprüft?
  5. Ist damit zu rechnen, dass die Neuköllner Maientage nach dem sogenannten „klimaresilienten“ Umbau der Hasenheide wieder im Volkspark gefeiert werden können?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0714/XXI vom 29.03.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der Fraktion der AfD wie folgt:

Zu 1.:

Ich wäre sehr erfreut, wenn ich Ihnen diese Frage beantworten könnte. Nach wie vor bin ich in intensiven Abstimmungen darüber, ob und wann in diesem Jahr die Maientage stattfinden können. Eine endgültige Entscheidung hierzu gibt es noch nicht.

Zu 2.:

Das Bezirksamt hat verschiedene Alternativstandorte geprüft und mit zahlreichen Beteiligten gesprochen. Im Ergebnis wurde klar: Als einziger denkbarer Standort kommt das Vorfeld des ehemaligen Flughafens Tempelhof in Frage. In der Folge erfolgten seit 2022 unzählige Gespräche und Abstimmungen mit zahlreichen Akteuren, um zu prüfen, ob die Maientage auf dem Vorfeld durchgeführt werden können und was hierzu erforderlich ist.

Zu 3.:

Die Gespräche, ob die Maientage im Jahr 2023 auf dem Tempelhofer Feld stattfinden finden können, sind noch nicht abgeschlossen. Zahlreiche Fragestellungen zu Genehmigungen, Auflagen in Bezug auf Umwelt- und Immissionsschutz, zum Sicherheitskonzept oder zur An- und Abreise der Besuchenden sind in den vergangenen Monaten abgestimmt worden und werden weiter abgestimmt. Ob und wann die Maientage tatsächlich auch stattfinden werden, kann ich Ihnen erst mitteilen, wenn diese Gespräche abgeschlossen sind.

Zu 4.:

Ein Volksfest in der Größe der Maientage hat sehr spezifische Anforderungen an den Standort. Dazu gehören neben der eigentlich benötigten Fläche beispielsweise Aspekte wie Strom- und Wasserversorgung, Immissionsschutz und Erreichbarkeit, aber auch etwa Übernachtungsmöglichkeiten für die Schausteller. Angesichts dieser Anforderungen sind alternative Standorte nur schwer zu finden. Das Bezirksamt hat deshalb grundsätzlich alle Möglichkeiten im Bezirk geprüft. Darunter die Sperrung von Straßenzügen (Columbiadamm), größere Privatparkplätze im Eigentum Dritter, Flächen in anderen Bezirken sowie andere Grünflächen wie das Tempelhofer Feld. All diese Vorschläge kamen aus verschiedenen rechtlichen Gründen nicht in Frage.

Zu 5.:

Nein. Die Hasenheide klimaresilient und für die Zukunft aufzustellen bedeutet eben auch, die wertvollen Grünanlagen substanziell zu schützen. Das ist mit einem Volksfest in der Dimension der Maientage nicht möglich.

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister. Es gilt das gesprochene Wort!

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Abwahl des bestehenden und Bezirksamtes und dessen Neubesetzung I

Antrag der AfD-Fraktion: zurückgezogen

Datum: 29. März 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln wählt den Bezirksbürgermeister Martin Hikel ab. 

Begründung:

Nach dem durch den SPD-geführten Innensenat verschuldeten Wahlchaos im Jahr 2021 fanden auf Anordnung des Verfassungsgerichtshofes Berlin am 12. Februar 2023 Wiederholungswahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen statt. Nach den Wahlergebnissen vom 12. Februar ergibt sich für die Besetzung des Bezirksamts Neukölln ein anderer Proporz als nach den ursprünglich fehlerhaften Wahlen vom September 2021. 

Zwar sind Bezirksstadträte und auch der Bezirksbürgermeister gemäß Geschäftsordnung und Bezirksverwaltungsgesetz für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Es stellt jedoch ein erhebliches Demokratiedefizit dar, wenn das Bezirksamt nicht dem Wählerwillen entsprechend besetzt ist. Nach Auffassung der Antragsteller liegt somit ein „gewichtiger Grund“ für die Abwahl der Bezirksamtsmitglieder vor.  

Ergebnis Drs. Nr. 0704/XXI: zurückgezogen

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU:
  • SPD:
  • Grüne:
  • Linke:
  • AfD:

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Abwahl des bestehenden und Bezirksamtes und dessen Neubesetzung II

Antrag der AfD-Fraktion: zurückgezogen

Datum: 29. März 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln wählt den Bezirksstadtrat Jochen Biedermann ab. 

Begründung:

Nach dem durch den SPD-geführten Innensenat verschuldeten Wahlchaos im Jahr 2021 fanden auf Anordnung des Verfassungsgerichtshofes Berlin am 12. Februar 2023 Wiederholungswahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen statt. Nach den Wahlergebnissen vom 12. Februar ergibt sich für die Besetzung des Bezirksamts Neukölln ein anderer Proporz als nach den ursprünglich fehlerhaften Wahlen vom September 2021. 

Zwar sind Bezirksstadträte und auch der Bezirksbürgermeister gemäß Geschäftsordnung und Bezirksverwaltungsgesetz für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Es stellt jedoch ein erhebliches Demokratiedefizit dar, wenn das Bezirksamt nicht dem Wählerwillen entsprechend besetzt ist. Nach Auffassung der Antragsteller liegt somit ein „gewichtiger Grund“ für die Abwahl der Bezirksamtsmitglieder vor.  

Ergebnis Drs. Nr. 0708/XXI: zurückgezogen

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU:
  • SPD:
  • Grüne:
  • Linke:
  • AfD:

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Abwahl des bestehenden und Bezirksamtes und dessen Neubesetzung III

Antrag der AfD-Fraktion: zurückgezogen

Datum: 29. März 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln wählt den Bezirksstadtrat Falko Liecke ab. 

Begründung:

Nach dem durch den SPD-geführten Innensenat verschuldeten Wahlchaos im Jahr 2021 fanden auf Anordnung des Verfassungsgerichtshofes Berlin am 12. Februar 2023 Wiederholungswahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen statt. Nach den Wahlergebnissen vom 12. Februar ergibt sich für die Besetzung des Bezirksamts Neukölln ein anderer Proporz als nach den ursprünglich fehlerhaften Wahlen vom September 2021. 

Zwar sind Bezirksstadträte und auch der Bezirksbürgermeister gemäß Geschäftsordnung und Bezirksverwaltungsgesetz für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Es stellt jedoch ein erhebliches Demokratiedefizit dar, wenn das Bezirksamt nicht dem Wählerwillen entsprechend besetzt ist. Nach Auffassung der Antragsteller liegt somit ein „gewichtiger Grund“ für die Abwahl der Bezirksamtsmitglieder vor.  

Ergebnis Drs. Nr. 0709/XXI: zurückgezogen

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU:
  • SPD:
  • Grüne:
  • Linke:
  • AfD:

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Abwahl des bestehenden und Bezirksamtes und dessen Neubesetzung IV

Antrag der AfD-Fraktion: zurückgezogen

Datum: 29. März 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln wählt die Bezirksstadträtin Sarah Nagel ab. 

Begründung:

Nach dem durch den SPD-geführten Innensenat verschuldeten Wahlchaos im Jahr 2021 fanden auf Anordnung des Verfassungsgerichtshofes Berlin am 12. Februar 2023 Wiederholungswahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen statt. Nach den Wahlergebnissen vom 12. Februar ergibt sich für die Besetzung des Bezirksamts Neukölln ein anderer Proporz als nach den ursprünglich fehlerhaften Wahlen vom September 2021. 

Zwar sind Bezirksstadträte und auch der Bezirksbürgermeister gemäß Geschäftsordnung und Bezirksverwaltungsgesetz für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Es stellt jedoch ein erhebliches Demokratiedefizit dar, wenn das Bezirksamt nicht dem Wählerwillen entsprechend besetzt ist. Nach Auffassung der Antragsteller liegt somit ein „gewichtiger Grund“ für die Abwahl der Bezirksamtsmitglieder vor.  

Ergebnis Drs. Nr. 0710/XXI: zurückgezogen

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU:
  • SPD:
  • Grüne:
  • Linke:
  • AfD:

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Abwahl des bestehenden und Bezirksamtes und dessen Neubesetzung V

Antrag der AfD-Fraktion: zurückgezogen

Datum: 29. März 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln wählt die Bezirksstadträtin Karin Korte ab. 

Begründung:

Nach dem durch den SPD-geführten Innensenat verschuldeten Wahlchaos im Jahr 2021 fanden auf Anordnung des Verfassungsgerichtshofes Berlin am 12. Februar 2023 Wiederholungswahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen statt. Nach den Wahlergebnissen vom 12. Februar ergibt sich für die Besetzung des Bezirksamts Neukölln ein anderer Proporz als nach den ursprünglich fehlerhaften Wahlen vom September 2021.

Zwar sind Bezirksstadträte und auch der Bezirksbürgermeister gemäß Geschäftsordnung und Bezirksverwaltungsgesetz für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Es stellt jedoch ein erhebliches Demokratiedefizit dar, wenn das Bezirksamt nicht dem Wählerwillen entsprechend besetzt ist. Nach Auffassung der Antragsteller liegt somit ein „gewichtiger Grund“ für die Abwahl der Bezirksamtsmitglieder vor.

Ergebnis Drs. Nr. 0711/XXI: zurückgezogen

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU:
  • SPD:
  • Grüne:
  • Linke:
  • AfD:

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Abwahl des bestehenden und Bezirksamtes und dessen Neubesetzung VI

Antrag der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 29. März 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln wählt die Bezirksstadträtin Mirjam Blumenthal ab. 

Begründung:

Nach dem durch den SPD-geführten Innensenat verschuldeten Wahlchaos im Jahr 2021 fanden auf Anordnung des Verfassungsgerichtshofes Berlin am 12. Februar 2023 Wiederholungswahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen statt. Nach den Wahlergebnissen vom 12. Februar ergibt sich für die Besetzung des Bezirksamts Neukölln ein anderer Proporz als nach den ursprünglich fehlerhaften Wahlen vom September 2021. 

Zwar sind Bezirksstadträte und auch der Bezirksbürgermeister gemäß Geschäftsordnung und Bezirksverwaltungsgesetz für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Es stellt jedoch ein erhebliches Demokratiedefizit dar, wenn das Bezirksamt nicht dem Wählerwillen entsprechend besetzt ist. Nach Auffassung der Antragsteller liegt somit ein „gewichtiger Grund“ für die Abwahl der Bezirksamtsmitglieder vor.  

Ergebnis Drs. Nr. 0712/XXI: abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Tankstelle an der Sonnenallee / Ecke Hobrechtstraße

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. Nr. 0728/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 29. März 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie ist der momentane Stand bezüglich der Erteilung einer Baugenehmigung für dieses Grundstück? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0728/XXI vom 29.03.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher / sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Potthast,

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage zusammenfassend wie folgt:

Das Bezirksamt befindet sich in Gesprächen mit dem Eigentümer zum Abschluss eines Städtebaulichen Vertrags. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann noch keine Aussage über die Erteilung einer Baugenehmigung getroffen werden. Eine erteilte Baugenehmigung berechtigt zum Baubeginn innerhalb von zwei Jahren (Verlängerung möglich).

Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat. Es gilt das gesprochene Wort.

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Beantwortung der Drucksache – 0368/XXI Sperrmüll-Kieztage 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/187/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 27. März 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Auf welche Höhe belaufen sich die Kosten für die Steuerzahler, die durch das Hinzuziehen der Agentur NEW STANDARD STUDIO durch das Bezirksamt entstehen?
  2. Fallen die Kosten der Agentur NEW STANDARD STUDIO einmalig oder fortlaufend für jeden Sperrmüll-Kieztag an?
  3. Aus welchen Gründen hat die Nachhaltigkeitsagentur NEW STANDARD STUDIO den Zuschlag für die Umsetzung der Kampagne erhalten?
  4. Welche anderen Agenturen haben sich für die Durchführung der Sperrmüll-Kieztage beworben?
  5. Wurde der Auftrag zur Umsetzung dieser Kampagne öffentlich ausgeschrieben? Wenn ja, über welchen Zeitraum? Wenn nein, warum nicht?
  6. Auf welche Höhe der finanziellen Ausgaben hätte sich die Erteilung des Zuschlages an andere Agenturen belaufen? Bitte um Aufzählung.
  7. Welche Kosten wären durch die Übernahme der Organisation durch die BSR entstanden?
  8. Gab es Anfragen an die BSR, ob diese die Organisation und Durchführung der Sperrmüll-Kieztage übernehmen kann. Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/187/XXI vom 02.05.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Den Bezirken steht im Rahmen der Gesamtstrategie „Saubere Stadt“ jährlich ein bestimmter Betrag zur Verfügung (2023: 3,3 Mio. EUR), um gezielt zum Thema Müllervermeidung und -entsorgung aufzuklären und Maßnahmen für nachhaltiges ReUse, Up- und Recycling umzusetzen.

Der Anteil der Mittel, die jedem Bezirk zustehen, errechnet sich anhand der registrierten illegalen Sperrmüllablagerungen. In Neukölln wird das Aktionsprogramm zu einem großen Teil durch die Kampagne „Schön wie wir“ umgesetzt. Dafür wurde die Nachhaltigkeitsagentur NEW STANDARD STUDIO beauftragt. Die Agentur erhält für die Umsetzung der Maßnahmenpakete (z.B. Clean-Ups und Baumscheibenbepflanzungen mit Bürgerinnen und Bürgern, Kiezfeste, Workshops für verschiedene Zielgruppen, etwa in Grundschulen zum Thema Lebensmittelverschwendung, …) im Vertragszeitraum 01.11.2022 bis 31.12.2023 insgesamt 546.067,20 Euro

Zu 2.: 

Die Tausch- und Sperrmüllmärkte sind ein Leistungsbaustein des Vertrags mit dem NEW STANDARD STUDIO. Daher sind die Kosten dafür Teil der vertraglichen Vergütung, die jeweils quartalsweise für drei Monate ausgezahlt wird. 

Zu 3.: 

Das NEW STANDARD STUDIO wurde im Rahmen einer europaweiten öffentlichen Ausschreibung ausgewählt, da es mit seinem Angebot überzeugt und die Anforderungen erfüllt hat. 

Zu 4.: 

Das NEW STANDARD STUDIO war der einzige Bewerber

Zu 5.: 

Der Auftrag wurde in einem offenen Verfahren europaweit ausgeschrieben. Die Bekanntmachung erfolgte im Zeitraum 12.09.2022 bis 12.10.2022. 

Zu 6.: 

Es gab keine weiteren Bewerber (siehe auch Frage 4). 

Zu 7.: 

Die BSR und das NEW STANDARD STUDIO kooperieren bei der Organisation der Tausch- und Sperrmüllmärkte. Die Kosten für die Entsorgung des Sperrmülls werden ab April 2023 von der BSR im Rahmen der „BSR-Kieztage“ übernommen.

Bei den Tausch- und Sperrmüllmärkten geht es jedoch in Neukölln nicht nur um die reine Entsorgung des Sperrmülls, sondern auch um Sensibilisierung zu den Themen Müllvermeidung, ReUse, Recycling und Upcycling. Die für die reine Entsorgung des Sperrmülls ursprünglich im Vertrag mit dem NEW STANDARD STUDIO vorgesehenen Mittel fließen in andere Leistungsbausteine der Kampagne „Schön wie wir“. 

Zu 8.: 

Siehe dazu Antwort 7. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Abwahl des bestehenden und Bezirksamtes und dessen Neubesetzung I

Antrag – Dringlichkeit – der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 16. März 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln wählt den Bezirksbürgermeister Martin Hikel ab. 

Begründung: 

Nach dem durch den SPD-geführten Innensenat verschuldeten Wahlchaos im Jahr 2021 fanden auf Anordnung des Verfassungsgerichtshofes Berlin am 12. Februar 2023 Wiederholungswahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen statt. Nach den Wahlergebnissen vom 12. Februar ergibt sich für die Besetzung des Bezirksamts Neukölln ein anderer Proporz als nach den ursprünglich fehlerhaften Wahlen vom September 2021. 

Zwar sind Bezirksstadträte und auch der Bezirksbürgermeister gemäß Geschäftsordnung und Bezirksverwaltungsgesetz für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Es stellt jedoch ein erhebliches Demokratiedefizit dar, wenn das Bezirksamt nicht dem Wählerwillen entsprechend besetzt ist. Nach Auffassung der Antragsteller liegt somit ein „gewichtiger Grund“ für die Abwahl der Bezirksamtsmitglieder vor.  

Ergebnis Drs. Nr. 0693/XXI: abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

Dokumente

Abwahl des bestehenden und Bezirksamtes und dessen Neubesetzung II

Antrag – Dringlichkeit – der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 16. März 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln wählt den Bezirksstadtrat Jochen Biedermann ab. 

Begründung:

Nach dem durch den SPD-geführten Innensenat verschuldeten Wahlchaos im Jahr 2021 fanden auf Anordnung des Verfassungsgerichtshofes Berlin am 12. Februar 2023 Wiederholungswahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen statt. Nach den Wahlergebnissen vom 12. Februar ergibt sich für die Besetzung des Bezirksamts Neukölln ein anderer Proporz als nach den ursprünglich fehlerhaften Wahlen vom September 2021. 

Zwar sind Bezirksstadträte und auch der Bezirksbürgermeister gemäß Geschäftsordnung und Bezirksverwaltungsgesetz für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Es stellt jedoch ein erhebliches Demokratiedefizit dar, wenn das Bezirksamt nicht dem Wählerwillen entsprechend besetzt ist. Nach Auffassung der Antragsteller liegt somit ein „gewichtiger Grund“ für die Abwahl der Bezirksamtsmitglieder vor.  

Ergebnis Drs. Nr. 0694/XXI: abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

Dokumente

Abwahl des bestehenden und Bezirksamtes und dessen Neubesetzung III

Antrag – Dringlichkeit – der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 16. März 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln wählt den Bezirksstadtrat Falko Liecke ab. 

Begründung:

Nach dem durch den SPD-geführten Innensenat verschuldeten Wahlchaos im Jahr 2021 fanden auf Anordnung des Verfassungsgerichtshofes Berlin am 12. Februar 2023 Wiederholungswahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen statt. Nach den Wahlergebnissen vom 12. Februar ergibt sich für die Besetzung des Bezirksamts Neukölln ein anderer Proporz als nach den ursprünglich fehlerhaften Wahlen vom September 2021. 

Zwar sind Bezirksstadträte und auch der Bezirksbürgermeister gemäß Geschäftsordnung und Bezirksverwaltungsgesetz für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Es stellt jedoch ein erhebliches Demokratiedefizit dar, wenn das Bezirksamt nicht dem Wählerwillen entsprechend besetzt ist. Nach Auffassung der Antragsteller liegt somit ein „gewichtiger Grund“ für die Abwahl der Bezirksamtsmitglieder vor.  

Ergebnis Drs. Nr. 0695/XXI: abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

Dokumente

Abwahl des bestehenden und Bezirksamtes und dessen Neubesetzung IV

Antrag – Dringlichkeit – der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 16. März 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln wählt die Bezirksstadträtin Sarah Nagel ab. 

Begründung:

Nach dem durch den SPD-geführten Innensenat verschuldeten Wahlchaos im Jahr 2021 fanden auf Anordnung des Verfassungsgerichtshofes Berlin am 12. Februar 2023 Wiederholungswahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen statt. Nach den Wahlergebnissen vom 12. Februar ergibt sich für die Besetzung des Bezirksamts Neukölln ein anderer Proporz als nach den ursprünglich fehlerhaften Wahlen vom September 2021. 

Zwar sind Bezirksstadträte und auch der Bezirksbürgermeister gemäß Geschäftsordnung und Bezirksverwaltungsgesetz für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Es stellt jedoch ein erhebliches Demokratiedefizit dar, wenn das Bezirksamt nicht dem Wählerwillen entsprechend besetzt ist. Nach Auffassung der Antragsteller liegt somit ein „gewichtiger Grund“ für die Abwahl der Bezirksamtsmitglieder vor.  

Ergebnis Drs. Nr. 0696/XXI: abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

Dokumente

Abwahl des bestehenden und Bezirksamtes und dessen Neubesetzung V

Antrag – Dringlichkeit – der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 16. März 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln wählt die Bezirksstadträtin Karin Korte ab. 

Begründung:

Nach dem durch den SPD-geführten Innensenat verschuldeten Wahlchaos im Jahr 2021 fanden auf Anordnung des Verfassungsgerichtshofes Berlin am 12. Februar 2023 Wiederholungswahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen statt. Nach den Wahlergebnissen vom 12. Februar ergibt sich für die Besetzung des Bezirksamts Neukölln ein anderer Proporz als nach den ursprünglich fehlerhaften Wahlen vom September 2021. 

Zwar sind Bezirksstadträte und auch der Bezirksbürgermeister gemäß Geschäftsordnung und Bezirksverwaltungsgesetz für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Es stellt jedoch ein erhebliches Demokratiedefizit dar, wenn das Bezirksamt nicht dem Wählerwillen entsprechend besetzt ist. Nach Auffassung der Antragsteller liegt somit ein „gewichtiger Grund“ für die Abwahl der Bezirksamtsmitglieder vor. 

Ergebnis Drs. Nr. 0697/XXI: abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Wählerwille in Neukölln umsetzen: Bezirksamt neu aufstellen und Lohnfortzahlung für abgewählte Stadträte verhindern

Berlin-Neukölln, 14. März 2023

Nach der Wahlwiederholung vom 12. Februar ergeben sich neue Mehrheitsverhältnisse im AGH und in den Bezirken. Das muss aus Sicht der AfD-Fraktion Neukölln Konsequenzen auch für die Zusammensetzung des Neuköllner Bezirksamtes haben. 

Dazu erklärt Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD in der BVV Neukölln:  

„Nach dem vom links-grünen Senat verschuldeten Wahldesaster von 2021 haben die Berliner bei der Wahlwiederholung der Partei Franziska Giffeys die Rote Karte gezeigt. Auch in Neukölln hat die SPD ein historisch schlechtes Ergebnis erzielt. Als AfD-Fraktion sind wir der festen Meinung, dass dies Folgen für die Bezirksstadträte und auch den Bezirksbürgermeister haben muss. Zwar sind sie gemäß Geschäftsordnung und aktuellem Bezirksverwaltungsgesetz für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Es stellt jedoch ein erhebliches Demokratiedefizit dar, wenn das Bezirksamt nicht dem Wählerwillen entsprechend besetzt ist. Nach unserer Auffassung liegt somit ein gewichtiger Grund für die Abwahl der Bezirksamtsmitglieder vor. 

Erschwerend kommt hinzu, dass Stadträte nach der vom AGH geplanten Gesetzesänderung weiterhin ihre vollen Bezüge erhalten sollen, obwohl sie nicht durch den Wählerwillen legitimiert sind. Es wäre blanker Hohn, wenn diese Bezirksstadträte fürs Nichtstun weiterhin in den Genuss ihrer ohnehin hohen Besoldung von derzeit 9142 Euro brutto pro Monat kämen. Kommt die Gesetzesänderung wie geplant, kann nur eine Abwahl der sich unrechtmäßig im Amt befindlichen Stadträte die Fortzahlung der Bezüge verhindern. Wir haben daher als AfD-Fraktion Anträge zur Abwahl und Neubesetzung in die Neuköllner BVV eingebracht.“

Links zu den Anträgen

Aufruf zur Gefangenenbefreiung der L. E. – Mitglied der linksterroristischen Hammerbande 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/184/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 6. März 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass direkt am Kiehlufer kurz vor der Einmündung Harzer Straße ein über 20 Meter langer Schriftzug mit dem Inhalt „Free Lina“ auf die Böschung des Kanals geschmiert wurde? 

2. Wenn ja, seit wann ist dem Bezirksamt dieser Schriftzug bekannt? 

3. Warum setzt sich das Bezirksamt nicht bei den zuständigen Stellen dafür ein, den Schriftzug zeitnah entfernen zu lassen, da dieser zweifelsfrei den Straftatbestand des Aufrufes zur Gefangenenbefreiung der Linksextremistin L. E. erfüllt, die derzeit wegen versuchten Totschlages sowie Bildung einer kriminellen Vereinigung vor Gericht steht und in Untersuchungshaft sitzt? 

4. Was unternimmt das Bezirksamt konkret gegen linksextremistische Straftaten im Bezirk Neukölln? 

5. Wie unterstützt das Bezirksamt die Opfer von Linksextremismus im Bezirk Neukölln? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/184/XXI vom 13.03.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1. 

Dem Bezirksamt ist dies nicht bekannt. 

Zu 2. 

Entfällt. 

Zu 3. 

Entfällt. 

Zu 4. und 5. 

Das Bezirksamt hat mit Interesse zur Kenntnis genommen, dass dem Fragesteller der Aufgabenkatalog des Bezirksamtes offensichtlich noch immer nicht geläufig ist. Das Bezirksamt weist einmal mehr darauf hin, dass ihm nicht die Zuständigkeit für die Verfolgung von politisch motivierter Kriminalität obliegt. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Datenschutzverstöße im Gesundheitsamt Neukölln 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/181/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 23. Februar 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Patientendaten von Kindern, psychisch Kranken und Senioren, Gesundheitsdaten von Bürgerinnen und Bürgern und Patientengesprächen speichert das Gesundheitsamt Neukölln in welchem Umfang? 
  2. Haben oder hatten die Dezernenten sowie der Bzbm Hikel die technische Möglichkeit, in Frage 1 benannte Patientendaten auf den Laufwerken abzurufen?
  3. Auf welcher Rechtsgrundlage haben die Dezernenten bzw. der Bzbm diese Zugriffsmöglichkeit? 
  4. Warum entscheidet BzBm Hikel am 30. November 2022, die Zugriffsrechte von Dezernentin Blumenthal auf Laufwerke im Gesundheitsamt zunächst nicht zu entziehen, obwohl er schriftlich ausreichend glaubwürdig belegt darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass die Dezernentin Zugriff auf personenbezogene Daten von Kindern, psychisch Kranken und Senioren, Gesundheitsdaten von Bürgerinnen und Bürgern und Patientengesprächen hatte?
  5. Warum behauptet Bezirksbürgermeister Hikel in der Sitzung des Gesundheitsausschusses vom 17. Januar 2023, dass eine Datenschutzfolgeabschätzung erstellt werden müsse, obwohl er bereits seit November 2022 hinreichend begründet über den Umfang des Datenschutzvergehens durch Stadträtin Blumenthal informiert war? 
  6. Wie kann der Bzbm Hikel den Inhalt eines Schreibens nicht kennen, dessen Eingang das Bezirksamt bemerkt hat, zumal Bzbm Hikel die erkrankte Bezirksstadträtin, an die das Schreiben adressiert war, derzeit vertritt? (Vgl. dazu das Protokoll des Gesundheitsausschusses vom 17. Januar: „Mit Schreiben vom 22.12.2022, eingegangen am 27.12.2022, wendet sich die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit bezüglich eines Auskunftsersuchens und Anhörung wegen eines mutmaßlichen Datenschutzverstoßes an die Bezirksstadträtin für Jugend und Gesundheit, Frau Blumenthal. Aufgrund der Erkrankung von Frau Bezirksstadträtin Blumenthal ist die Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit schriftlich per E-Mail am 11.01.2023 gebeten worden, sich mit Ihrem Anliegen an Bezirksbürgermeister Hikel, zu wenden, da dieser den Geschäftsbereich Gesundheit in Vertretung für Frau Blumenthal kommissarisch leitet.“) 
  7. Warum wurde die Datenschutzbeauftragte des Landes Berlin dazu aufgefordert, ihr Auskunftsersuchen erneut abzusenden und an den Bzbm zu adressieren, obwohl dieser Stadträtin Blumenthal aufgrund ihrer Erkrankung vertritt und damit auch für an Stadträtin Blumenthal bzw. ihren Geschäftsbereich adressierte Post zuständig ist? (Vgl. Protokoll des Gesundheitsausschusses vom 17. Januar 2023) 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/181/XXI vom 12.04.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

die Kleine Anfrage berührt zahlreiche Aspekte, die bereits in früheren Antworten des Bezirksamtes beantwortet worden sind, insbesondere in Drs. 0603/XXI. 

Das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Im Fachbereich 1 (gesundheitliche Beratung und Betreuung für Kinder und Jugendliche) werden je nach Produkt unterschiedliche Daten in den analogen Akten bzw. in einem gesicherten Laufwerk des Bezirksamtes gespeichert. Dies hat einen Umfang von ca. 3500 Kindern pro Jahr. 

Der Kinder-und Jugendgesundheitsdienst speichert folgende Daten: Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Hauptwohnung, ggfs. Nebenwohnung und frühere Anschriften, Stammdaten der Personensorgeberechtigten, Daten der Krankenkasse, Gesundheitsdaten, Impfstoff und Chargennummer, Telefonnummer der Personensorgeberechtigten, ggfs. Email, Status der Familie, Geschwisterdaten, Einkommensart der Personensorgeberechtigten, Lebenslage der Familie, Sprachkenntnisse, Name und Anschrift des Kinderarztes, Grund und Stammdaten des Melders im Kinderschutzfall, bisherige Hilfen durch das Jugendamt, Hilfeplan und dessen Auflagen, Schutzkonzept, Gesundheits- und Grundversorgungsdaten und Art der Behandlung, Sicherheitseinschätzung und Fotodokumentation, Anschrift der Gemeinschaftseinrichtung und Name der Erzieher:innen bzw. Lehrkräfte, Klas-senstufe, Entwicklungsbericht, sonderpädagogischer Förderbedarf, Tätigkeiten von Schulhelfer:innen, Name von Bearbeiter:innen der Schulaufsicht, Name von Therapeut:innen und Art der Therapie sowie verpasste Vorsorgeuntersuchungen von der Charité. 

Im Fachbereich 2 Gesundheitsschutz (Infektions- und umweltbezogener Gesundheitsschutz / medizinischer Katastrophenschutz) werden je nach Leistung personenbezogene Daten, Erkrankungsbeginn, Symptome, Infektionsquelle, Infektionsort (ggf. Reisedaten), Krankenhausaufenthalte gespeichert; bei relevanten Erkrankungen werden darüber hinaus Kontaktpersonen ermittelt und diesbezügliche personenbezogenen Daten aufgenommen. Die Daten werden in der Fachanwendung SurvNet entsprechend der jeweiligen Rechtsgrundlage 2 bis 4 Jahre gespeichert. 

Im Fachbereich 3 (gesundheitliche Beratung und Betreuung für Erwachsene) werden Name, Anschrift, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Kontaktdaten, ggf. Migrationshintergrund, Wohn,- Lebensform, Familienstand, ggf. Schulabschluss bzw. Ausbildung, Erwerbsstatus, evt. gewährte Mehrbedarfe, Grad der Behinderung, Merkzeichen, Pflegegrad, Krankenkasse, Pflegekasse, rechtl. Betreuung inkl. Aufgabenkreise sowie Diagnosen gespeichert. Zusätzlich werden Gespräche sowie eingeleitete Maßnahmen/Hilfen in einem Vermerk im Fachverfahren zusammengefasst. 

Zu 2.: 

Hierzu wird auf Drs. 0603/XXI verwiesen. 

Zu 3.: 

Hierzu wird auf Drs. 0603/XXI verwiesen. 

Zu 4.: 

Hierzu wird auf Drs. 0603/XXI verwiesen. 

Zu 5.: 

Wie in Drs. 0603/XXI bereits erläutert, liegt weder eine Datenschutzfolgeabschätzung noch ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten entsprechend der DSGVO für die Austauschlaufwerke vor. Eine unmittelbare Erarbeitung derselben wurde am 30. November 2022 durch den kommissarischen Dezernenten angewiesen. 

Zu 6.: 

Das in Frage stehende Schreiben der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit richtet sich explizit an Frau Bezirksstadträtin Mirjam Blumenthal. Die darin enthaltenen Fragen können nicht vertretungsweise beantwortet werden. 

Zu 7.: 

Es wird auf Antwort zu Frage 6 verwiesen. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Personalsituation im Gesundheitsamt Neukölln Teil 1

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/179/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 23. Februar 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Planstellen sind im Gesundheitsamt Neukölln in welchen Diensten aktuell unbesetzt? 
  2. Wie viele Mitarbeiter in welchen Gesundheitsdiensten haben das Gesundheitsamt aus welchen dem Arbeitgeber bekannten Gründen seit dem 1. Oktober 2021 (vorübergehend) verlassen? (Bitte Anzahl der Mitarbeiter sowie Grund des Wechsels und den jeweiligen medizinischen Dienst angeben) 
  3. Wie viele Bewerbungen sind seit dem 01. Oktober 2021 für offene Stellen im Gesundheitsamt Neukölln eingegangen? 
  4. Wie viele Vorstellungsgespräche haben zur Besetzung der offenen Stellen stattgefunden? 
  5. Wie viele der Bewerber wurden mit welcher Begründung (nicht) eingestellt? (Bitte datenschutzkonform anonymisieren) 
  6. Haben bei Bewerbern, die eingestellt werden sollen, bereits Einstellungsuntersuchungen stattgefunden? (Bitte begründen) 
  7. Falls ja, welche Einrichtung hat diese Einstellungsuntersuchungen durchgeführt und welches Ergebnis erbrachten die Einstellungsuntersuchungen? (Bitte datenschutzkonform anonymisieren) 
  8. Wie fielen die Stellungnahmen der beteiligten Mitarbeiter bzw. des Personalrates zu den einzelnen Bewerbern aus? (Bitte datenschutzkonform anonymisieren) 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/179/XXI vom 11.04.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Am 1. März 2023 waren 16,5 Vollzeitäquivalente (VZÄ) unbesetzt. Davon entfallen 7 VZÄ auf den sozialpsychiatrischen Dienst (SpD 9, 3 VZÄ auf den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KGJD), 3 VZÄ auf den infektions- und umweltbezogenen Gesundheitsschutz (InUm), 2 VZÄ auf den Therapeutischen Dienst, 1 VZÄ auf die Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung, Krebs und Aids (BKA) sowie 0,5 VZÄ auf den Zahnärztlichen Dienst. 

Zu 2.: 

Im Zeitraum 1. Oktober 2021 bis zum 31. Dezember 2022 sind 22 Personen aus dem Gesundheitsamt ausgeschieden. Darunter gehörten 7 Personen dem sozialpsychiatrischen Dienst, 5 Personen dem Therapeutischen Dienst, 4 Personen dem Pandemiestab, 3 Personen dem KJGD sowie je eine Person dem BKA, dem InUm und dem KJPD an. 

In 7 Fällen schieden die Personen aufgrund ihres Ruhestandes aus. In 4 Fällen schieden die Personen aufgrund eines ausgelaufenen Arbeitsvertrages aus. In 8 Fällen schieden die Personen aufgrund eines Auflösungsvertrages aus. In 3 Fällen schieden die Personen aufgrund einer Kündigung durch die Beschäftigten aus. 

Zu 3.: 

Seit dem 1. Oktober 2021 haben sich insgesamt 169 Personen auf ausgeschriebene Stellen im Gesundheitsamt beworben, bei denen das Auswahlverfahren beendet ist. Hinzu kommen 25 Personen zu noch nicht abgeschlossenen Auswahlverfahren (Stand 31. März 2023). 

Zu 4.: 

Seit dem 1. Oktober 2021 haben insgesamt 61 Auswahlgespräche zu ausgeschriebenen Stellen im Gesundheitsamt stattgefunden. 

Zu 5.: 

Grundsätzlich werden eingehende Bewerbungen zunächst hinsichtlich ihrer formalen Geeignetheit überprüft. Von den in Antwort auf Frage 3 genannten Bewerbungen fielen hierunter 39 Bewerbungen. Im zweiten Schritt erfolgt eine Vorauswahl der verbliebenen Bewerbungen auf Grundlage der Ausschreibung. Nur die bestbewerteten Bewerbenden werden anschließend zu einem Auswahlgespräch eingeladen. Von den in Antwort auf Frage 3 genannten Bewerbungen wurden 37 Personen aufgrund einer zu niedrigen Punktezahl nicht zu einem Auswahlgespräch eingeladen. Andere Bewerbende nahmen entweder die Einladung zum Auswahlgespräch nicht an oder waren im Rahmen der Bestenauslese im Vergleich zu anderen Bewerbenden unterlegen. 

Zu 6.: 

Grundsätzlich sollen Bewerbende bereits vor ihrer Einstellung untersucht werden. Aufgrund der nach wie vor begrenzten Kapazitäten der Zentralen Medizinischen Gutachtenstelle (ZMGA) beim LAGeSo kann das bei Neueinstellungen aber auch während der sechsmonatigen tariflichen Probezeit erfolgen. Beamtinnen und Beamte werden stets vor der Ernennung untersucht. 

Zu 7.: 

Die Einstellungsuntersuchungen erfolgen durch die Zentrale Medizinische Gutachtenstelle (ZMGA) beim LAGeSo. 

Zu 8.: 

Innerhalb der abgefragten Zeit wurde allen Vorgängen zugestimmt. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Personalsituation im Gesundheitsamt Neukölln Teil 2 – Externe Dienstleister 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/180/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 23. Februar 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wurden zur Behebung der Personalnot im Gesundheitsamt externe Ärzte, Freiberufler oder Selbständige auf Auftragsbasis beschäftigt?
  2. Falls in Frage 1 ja, in welchen medizinischen Diensten waren die Externen beschäftigt? 
  3. Falls in Frage 1 ja, in welchem Zeitraum wurden wie viele Externe beschäftigt? 
  4. Falls in Frage 1 ja, wurde ein Rahmenvertrag mit Externen abgeschlossen?
  5. Falls in Frage 1 ja, welche Regelungen wurden in dem Rahmenvertrag vereinbart, insbesondere Leistungsumfang, Stundenumfang, Honorare, Dauer der Dienstleistungen, Kündigungsfristen des Rahmenvertrages? 
  6. Falls in Frage 1 ja, wie hoch waren die Gesamtkosten für die externen Kräfte? (Bitte nach Anzahl der abgerechneten Stunden sowie Stundenlohn aufschlüsseln) 
  7. Falls in Frage 1 ja, wären die externen Dienstleistungen durch Beschäftigte im Gesundheitsamt abgedeckt worden – wie hoch sind die im Stellenplan vorgesehenen Personalkosten für die durch externe Dienstleister abgedeckten Leistungen? (Spanne des Stundenlohns in der Besoldungsgruppe der unbesetzten Stellen laut Stellenplan, für deren Ersatz Externe hinzugezogen wurden) 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/180/XXI vom 11.04.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Sowohl zur Wahrnehmung von Regelaufgaben als auch zur Bewältigung besonderer Lagen wie der Corona-Pandemie oder der Zuzugsuntersuchungen von geflüchteten Kindern aus der Ukraine wurde im Gesundheitsamt auf Honorarkräfte aus verschiedenen Berufsgruppen zurückgegriffen. 

Zu 2.: 

In allen Fachbereichen des Gesundheitsamtes kamen Honorarkräfte zum Einsatz. 

Zu 3.: 

Im Haushaltsjahr 2022 waren je nach Zeitpunkt zwischen 5 und 15 Personen als Honorarkräfte im Gesundheitsamt tätig. Die Dauer der Tätigkeit betrug dabei zwischen einem und 12 Monate. 

Zu 4.: 

Im Gesundheitsamt wurden keine Rahmenverträge abgeschlossen. 

Zu 5.: 

Im Gesundheitsamt wurden keine Rahmenverträge abgeschlossen. 

Zu 6.: 

Die Gesamtkosten für Honorarkräfte betrugen im Haushaltsjahr 2022 insgesamt 173.239,50 Euro, von denen 82.008,05 Euro auf Leistungen im Zusammenhang mit der Pandemie-Bewältigung entfielen. Die Höhe der Honorare lag je nach Qualifikation zwischen 18 und 35 € pro Stunde. Für eine weitergehende Aufschlüsselung wäre ein nicht vertretbarer Personal- und Zeitaufwand erforderlich. 

Zu 7.: 

Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass für den Einsatz von Honorarkräften eine gleichwertig unbesetzte Stelle im Stellenplan vorliegt oder vorliegen muss. Gerade weil Honorarkräfte insbesondere zur temporären Bewältigung von außerordentlichen Lagen (wie Corona-Impfungen oder erhöhten Zuzugsuntersuchungen bei Kindern aus der Ukraine) zum Einsatz kommen, sind für solche Tätigkeiten keine Stellen vorgesehen. Da somit die Prämisse der eigentlichen Fragestellung – nämlich die Suggestion einer Nicht-Besetzung von Stellen im Stellenplan – selbst falsch ist, ist eine Beantwortung der Fragestellung nicht möglich. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Entschließung: Verurteilung der bürgerkriegsähnlichen Zustände an Silvester 2022

Entschließung der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 25. Januar 2023

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln verurteilt die Ausschreitungen, Randale und Gewalt zum Jahreswechsel 2022/23 in Neukölln und ganz Berlin auf das Schärfste

Insbesondere die Brutalität gegen die Einsatzkräfte der Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienste ist nicht einfach hinzunehmen. Wieder einmal haben die katastrophalen Zustände bei der Inneren Sicherheit dazu geführt, dass Neukölln deutschlandweit als Negativbeispiel für fehlende öffentliche Ordnung, einen nicht funktionierenden Staat und als „No-Go-Area“ dasteht. 

Die Berliner Feuerwehr musste in der Silvesternacht erneut vorbeugend den Ausnahmezustand ausrufen, um auch die Freiwilligen Wehren in den Dienst zu versetzen. Die Einsatzkräfte von Feuerwehr, Polizei und Rettungsdiensten bezeichnen Silvester 2022 als „sehr schlimm“. Die Berliner Feuerwehr zeigte sich in einem ersten Fazit fassungslos und traurig. Nicht allein Böller wurden gegen die Ordnungskräfte eingesetzt, sondern es wurde mit Waffen gegen Rettungs- und Feuerwehrwagen geschossen.

Von den 38 tätlichen Übergriffen fanden etwas über die Hälfte in Neukölln und insbesondere in der Gropiusstadt statt. Bürgerkriegsähnliche Zustände herrschten wie so oft an Silvester in der Sonnenallee. Hier musste beispielsweise die Feuerwehr einen Reisebus löschen, den Unbekannte in Brand gesetzt hatten. Polizei und Feuerwehr sprechen zudem von gezielten Gewaltaktionen vermummter Gruppen und „Gruppen junger Männer“. Silvester 2022 hat die Probleme in Neukölln schonungslos offengelegt: zunehmende Verrohung, rechtsfreie Räume und die Ablehnung des Gewaltmonopols des Staates

Die BVV Neukölln verurteilt die Ausschreitungen und appelliert an das Bezirksamt, den Senat und die Bundespolitik, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, um künftige Ausschreitungen dieser Art und Schwere zu verhindern

Ergebnis Drs. Nr. 0674/XXI: in der BVV abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • CDU: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA
  • FDP: NEIN

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Redebeiträge

Ausschnitt des Redebeitrags des Fraktionsvorsitzenden Julian Potthast, 25.01.2023

Ausschnitt des Redebeitrags des Bezirksverordneten Christian Hohmann, 25.01.2023

Migrationskosten im Bezirk Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/169/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. Januar 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie hoch war im Jahr 2022 der Personalaufwand zur Versorgung ukrainischer Kriegsflüchtlinge im Bezirksamt Neukölln (Bitte nach den monetären Kosten und dem Aufwand an Personalstellen aufschlüsseln)? 

2. Wie hoch waren die Gelder im Jahr 2022, die das Neuköllner Sozialamt an die ukrainischen Kriegsflüchtlinge im Bezirk ausgezahlt hat (Geldleistungen)? 

3. Wie hoch war der finanzielle Aufwand des Bezirksamtes Neukölln für die Unterbringung der ukrainischen Kriegsflüchtlinge im Jahr 2022? 

4. Wie hoch waren die Ausgaben für geduldete (ausreisepflichtige) Ausländer im Jahr 2022 im Bezirk Neukölln (Bitte die einzelnen Sozialleistungen und deren jeweilige Höhe aufschlüsseln)? 

5. Wie viele Migranten erhielten in den Jahren 2020, 2021 und 2022 im Bezirk Neukölln Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz? 

6. Wie hoch waren die monetären Aufwendungen für Migranten in den Jahren 2020, 2021 und 2022, die Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz im Bezirk Neukölln erhielten (Bitte die Kosten nach den jeweiligen Jahren und Sozialleistungen aufschlüsseln)? 

7. Wie viele EU-Bürger aus Bulgarien und Rumänien erhielten in den Jahren 2020, 2021 und 2022 Leistungen nach dem SGB II im Bezirk Neukölln (Bitte nach den jeweiligen Jahren aufschlüsseln)? 

8. Auf welche Höhe belaufen sich die Kosten nach dem SGB II im Bezirk Neukölln für die EU-Bürger aus Bulgarien und Rumänien für den oben genannten Zeitraum (Bitte nach den Jahren und der Höhe der jeweiligen Kosten aufschlüsseln)? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/169/XXI vom 27.02.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

Ihre Fragen können aus dem Bezirksamt vorliegenden Erkenntnissen nicht vollständig beantwortet werden. Ich habe daher das Jobcenter Neukölln um Unterstützung gebeten, das zu den Antworten auf die Fragen 7 und 8 zugeliefert hat. 

Das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Im Geschäftsbereich Soziales wurden im Jahr 2022 zur Bewältigung der erheblichen Mehrbelastung infolge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges gegen die Ukraine und der daraus entstehenden Fluchtbewegungen Beschäftigungspositionen eingerichtet. Hierfür gibt es eine Basiskorrekturzusage der Senatsfinanzverwaltung vom 04.03.2022. 

Folgende Beschäftigungspositionen wurden eingerichtet: 

Drei Beschäftigungspositionen nach E6 bewertet. Diese wurden zum 24.10.2022 sowie zum 01.11.2022 eingestellt. Es entstanden Kosten in Höhe von insgesamt 28.681,33 €. Des Weiteren wurden sieben Beschäftigungspositionen mit einer Bewertung nach E9 zum 22.08.22, 01.09.2022 sowie zum 15.09.2022 eingestellt. Hierfür entstanden Kosten für das 2022 in Höhe von insgesamt 132.374,34 €. 

Seit Ende Februar 2022 sind jedoch alle Kolleginnen und Kollegen gezwungen gewesen, innerhalb kurzer Zeit neue und belastbare Bearbeitungsmechanismen aufzubauen und zu etablieren und diese auch personell so zu stützen, damit die hohe Zahl der vorsprechenden geflüchteten Menschen angemessen betreut und ihre Anliegen bearbeitet werden können. Dabei ist nicht nur die reine Menge der vorsprechenden Personen durch die Kolleginnen und Kollegen zu betreuen, auch inhaltlich gilt es, den sich seit Ende Februar 2022 ständig wechselnden rechtlichen Rahmenbedingungen gerecht zu werden und den vorsprechenden Menschen die Leistungen zukommen zu lassen, die ihnen zustehen.

Kolleginnen und Kollegen aus allen Bereichen im Amt für Soziales haben tageweise bei der dringenden Bearbeitung für die Ukraine-Hilfe ausgeholfen. Eine genaue Bezifferung des Personalaufwandes ist hier jedoch nicht möglich. Der Personalaufwand in der Flüchtlingskoordination/Ukraine Hilfsteam im Geschäftsbereich des Bezirksbürgermeisters stellte sich wie folgt dar: 

1 Stelle E8 für 6 Monate = 27.970 € 

1 Stelle E9b für 10 Monate = 47.617 € 

1 Stelle E11 für 6 Monate = 34.240 € 

Die Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten aus der Ukraine erfolgt durch das sogenannte UMA Team im Geschäftsbereich Jugend und Gesundheit, ein Team von drei Sozialarbeiterinnen. Der Anteil des Arbeitsaufwands der Mitarbeiterinnen lag bei ca. 1/5 der regulären Arbeitszeit in 2022. 

Bei Jahresdurchschnittskosten (AG Brutto) von 62.000 € pro Sozialarbeiterin, ergibt sich für die Betreuung der minderjährigen unbegleiteten Geflüchteten aus der Ukraine 2022 ein Personalaufwand von etwa 37.200 €. 

Für den Geschäftsbereich Bildung, Schule, Kultur und Sport kann das Bezirksamt mitteilen, dass an der Jugendkunstschule im Rahmen des Integrationsfonds Kunst-Workshops mit Willkommensklassen durchgeführt wurden, an denen immer auch Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine teilnehmen. Da es sich nicht um ein Angebot handelt, das sich spezifisch an Geflüchtete aus der Ukraine richtet, können Kosten und Personalaufwand nicht genau beziffert werden. 

Die Volkshochschule hat im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags Beratungen und Kursangebote im Bereich „Deutsch als Zweitsprache“ im Rahmen der verfügbaren Mittel angeboten. Zwar war der prozentuale Anteil von Menschen mit ukrainischer Staatsbürgerschaft deutlich höher als in den Vorjahren. Doch handelt es sich dabei nicht um einen Sonderaufwand. Auch wenn keine Geflüchteten aus der Ukraine eingetroffen wären, wäre der gleiche personelle Aufwand angefallen. 

Im Bereich Schulorganisation werden Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine laufend mit Schulplätzen insbesondere in Willkommensklassen versorgt. Hiermit ist momentan eine Mitarbeiterin mit nahezu 100% der Arbeitszeit befasst. Auch im Bereich Schulbewirtschaftung sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der Versorgung von ukrainischen Schülerinnen und Schülern befasst; zudem wenden die Führungskräfte (Leitung der Schulorganisation, des Fachbereichs Schule sowie des Schul- und Sportamts) einen nicht unbeträchtlichen (aber schwer zu beziffernden) Teile ihrer Arbeitszeit für die Versorgung von ukrainischen Schülerinnen und Schüler auf (etwa für die notwendige Koordination mit anderen Bezirken). 

Zu 2.: 

Es ist systemseitig keine Unterscheidung zwischen ukrainischen Kriegsflüchtlingen und sonstigen Asylbewerbern möglich, daher ist eine Auswertung im Sinne der Fragestellung nicht möglich. 

Für laufende Leistungen nach dem AsylbLG wurden in 2022 insgesamt 7.877.375 € verausgabt. 

Zu 3.: 

Auch hier ist keine Unterscheidung möglich, siehe Frage 2. 

Für Unterbringungen nach dem AsylbLG wurden insgesamt 2.245.375 € in 2022 verausgabt, wobei Kosten der Unterkunft in Mietwohnungen in den laufenden Leistungen (Summe zu Frage 2) enthalten sind. 

Zu 4.: 

Es gibt systemseitig keine Auswertungsmöglichkeit nach diesen Kriterien. Hinsichtlich der Kosten für laufende Leistungen gesamt und Unterbringungen wird auf die Beantwortung der Fragen 2 und 3 verweisen. 

Zu 5.: 

Auch hier ist keine hinreichend genaue Aussage möglich, da das Produkt 80013 – Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – in der Kosten- Leistungsrechnung keine Personen, sondern monatliche Fälle (Aktenzeichen) zuzüglich der Anzahl der Haushaltsangehörigen (Gesamtzahl der Hilfeempfänger abzüglich Anzahl der Fälle) zu 25 Prozent, die tatsächlich Leistungen erhalten haben, erfasst. 

Im gesamten Jahr 2020 betrug diese gewichtete Zahl 7.448. 

Im gesamten Jahr 2021 betrug diese gewichtete Zahl 8.590. 

Im gesamten Jahr 2022 betrug diese gewichtete Zahl 16.314.

Zu 6.: 

Reguläre Kosten der Unterkunft in Mietwohnungen sind in den laufenden Leistungen enthalten nicht in den Kosten für Unterbringungen. Einmalige Beihilfen sind dabei nicht enthalten, da sie statistisch nicht erfasst werden. 

Zu 7.: 

Gemäß der Auswertung vom Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit ergibt sich im Jahresdurchschnitt (JD) folgende Anzahl an regelleistungsberechtigten EU-Bürgern aus Bulgarien und Rumänien für das Jobcenter Berlin Neukölln. Regelleistungsberechtigte (RLB) sind Perso-nen mit Anspruch auf Arbeitslosengeld II (ALG II) oder Sozialgeld. Dazu zählen Personen, die Anspruch auf Regelbedarf, Mehrbedarfe oder Kosten der Unterkunft haben. Sie können darüber hinaus ggf. auch einmalige Leistungen beanspruchen. 

Hinweis: Der Jahresdurchschnitt für das Jahr 2022 ergibt sich aus den Monaten Januar 2022 bis Ok-tober 2022. Gesicherte statistische Aussagen über Entwicklungen im Zeitverlauf lassen sich im Bereich der Grundsicherungsstatistik nach dem SGB II aufgrund der operativen Unterer-fassungen (z. B. verspätete Antragsabgabe oder zeitintensive Sachverhaltsklärung) nur über Zeiträume treffen, die drei Monate zurückliegen; z.B. werden Daten für den Berichtsmonat Dezember 2022 erst auf Basis der Daten mit Datenstand März 2023 berichtet. 

Zu 8.: 

Die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II ist von verschiedenen Faktoren abhängig und schlägt sich nieder in der Bedürftigkeitsprüfung. Aus dem ermittelten Bedarf und dem anzurechnenden Einkommen ergibt sich der Leistungsanspruch. Durch Sanktionierung kann sich der Anspruch reduzieren; am Ende der Berechnungskette ergibt sich folgender Zahlungsanspruch für die leistungsberechtigten EU-Bürger aus Bulgarien und Rumänien für das Jobcenter Berlin Neukölln: 

Hinweis: 

Der Werte für das Jahr 2022 ergeben sich aus den Durchschnittswerten der Monate Januar 2022 bis Oktober 2022. 

Falko Liecke, Bezirksstadtrat 

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Umweltverschmutzung durch die Initiative „Klimaneustart Berlin“ zum geplanten Volksentscheid Berlin 2030 Klimaneutral

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/168/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. Januar 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. In welchen Gebieten in Neukölln wurde durch das Bezirksamt das Aufhängen von Plakaten der Initiative „Klimaneustart Berlin“ zum geplanten Volksentscheid Berlin 2030 Klimaneutral genehmigt? 

2. Ist dem Bezirksamt bekannt, wie viele Plakate durch die Initiative zum Volksentscheid Berlin 2030 aufgehängt wurden? 

3. Für welchen Zeitraum galt bzw. gilt die Genehmigung zur Anbringung der Plakate? 

4. Gab es seitens der Bevölkerung Beschwerden über unsachgemäß aufgehängte Plakate der o.g. Initiative? 

5. Wie viele Plakate der o.g. Initiative hat das Ordnungsamt wegen Verstößen gegen die Auflagen entfernt? 

6. Wurden durch das Ordnungsamt Bußgelder verhängt? Wenn ja, in welcher Höhe, wenn nein, warum nicht? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/168/XXI vom 13.03.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1. 

Das Aufhängen der Plakate der Initiative „Klimaneustart Berlin“ wurden im gesamten bezirklichen Gebiet genehmigt. Jedoch sind innerhalb der bezirklichen Ebene einige Straßen, Plätze und Bereiche auf Grundlage des §11 BerlStrG von der Wahlwerbung ausgenommen. Die Regelungen entsprechen denen zur Anbringung von Wahlwerbung durch Parteien vor Wahlen. 

Zu 2. 

Insgesamt wurden für den Volksentscheid „Berlin 2030“ 1.000 Mastenhänger beantragt und auch genehmigt. Darüber hinaus wurde für 38 Standorte im Bezirk das Aufstellen von insgesamt 50 sogenannten Wesselmännern (3,60m x 2,90 m große Sondergroßflächen) beantragt. Genehmigt wurden davon 49 an 37 Standorten (ein beantragter Standort befand sich auf dem Gebiet des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg). 

Zu 3. 

Bei vorzeitigen Wahlen, Nachwahlen und Wiederholungswahlen beträgt der Zeitraum nach §11 (2a) S. 1 Berliner Straßengesetz (BerlStrG) sechs Wochen vor bis spätestens eine Woche nach dem Wahltag. In diesem Fall wurde ein Zeitraum vom 05.02.2023 bis 02.04.2023 genehmigt. 

Zu 4. 

Bisher ist beim Ordnungsamt wegen eines Plakates der Initiative „Klimaneustart Berlin“ eine Beschwerde eingegangen (Stand 02.02.2023). 

Zu 5. 

Wegen Verstößen gegen die Bestimmungen der Sondernutzungserlaubnis wurden Stand heute bisher 10 Plakate durch das Ordnungsamt abgenommen. 

Zu 6. 

Ein Bußgeldverfahren hat es in diesem Zusammenhang bisher nicht gegeben. Wie bei erlaubter Plakatierung üblich, werden Maßnahmen zur Gefahrenabwehr im gesamten Zeitraum der Plakatierung durchgeführt. Über die Einleitung eines Bußgeldverfahrens wird nach Ablauf dieses Zeitraumes entschieden (Opportunitätsprinzip). Sollte es bei den bisherigen Verstößen bleiben, wird kein Bußgeldverfahren eingeleitet. 

Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat 

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Diverse „Neuköllner*innen“

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/167/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. Januar 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viele Neuköllner Bürger haben seit Einführung des sogenannten dritten Geschlechts Ende 2018 in den Jahren 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 im Melderegister eine Änderung ihres Geschlechtes auf „divers“ vornehmen lassen (Bitte nach Anzahl der Bürger in den jeweiligen Jahren aufschlüsseln)? 

2. Wie viele Bürger davon jeweils von männlich auf „divers“? 

3. Wie viele Bürger davon jeweils von weiblich auf „divers“? 

4. Wie viele „divers“-Einträge gab in den in Frage 1 aufgezählten Jahren jeweils für Neugeborene? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/167/XXI vom 31.01.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu den Fragen 1-4.: 

Das Bürgeramt meldet für alle Fragen aus dieser Kleinen Anfrage Fehlanzeige, da die Berliner Bürgerämter keine Auswertungsfunktion im Melderegister haben. Hierfür ist das Landes-amt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) zuständig. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Wieder Wahlchaos im Bezirksamt Neukölln?

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. 0657/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 14. Dezember 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wann wurden die Einladungen zur öffentlichen Sitzung des Bezirkswahlausschusses auf dem Postweg versendet?
  2. Wie bezieht das Bezirksamt dazu Stellung, das die Einladungen nicht rechtzeitig zugestellt wurden, dadurch nur zwei wahlberechtigte Mitglieder der Fraktionen anwesend waren und die Presse von einem erneuten Wahlchaos im Bezirksamt Neukölln berichtet?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0657/XXI vom 14.12.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage zusammenfassend wie folgt:

Da Sie anscheinend nicht müde werden, ohne Grund ein Wahlchaos in Neukölln herbeireden zu müssen, darf ich erneut darauf hinweisen, dass bei den verbundenen Wahlen am 26.09.2021 in Neukölln insgesamt nur 14 Vorkommnisse zu verzeichnen waren.

Hierbei handelte es sich in zehn Fällen um eine Schließung der Wahllokale nach 18:30 Uhr, da sich Wähler:innen rechtzeitig vor dem Ablauf der Wahlzeit in der Warteschlange angestellt haben. Aus den 14 Einzelvorkommnissen kann weder ein Wahlchaos abgeleitet werden noch davon ausgegangen werden, dass die Wahlen in Neukölln nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurden.

Zur Erinnerung: 195.615 (bzw. 225.767 BVV) wahlberechtigte Neuköllner:innen konnten in 194 Urnenwahllokalen ihre Stimmen abgeben. Dies vorausgeschickt, gehe ich nun auf Ihre Fragestellung ein. Das Bezirkswahlamt hat die Einladungen für den am 30.11.2022 stattfindenden Bezirkswahlausschuss gesammelt am 24.11.2022 vor der regulären Postabholung durch die PIN AG in der bezirklichen Poststelle abgegeben und zeitgleich die Ankündigung der Sitzung durch Aushang an den Eingängen des Rathaus Neukölln veröffentlicht.

Der Versand der Einladungen erfolgte somit ordnungsgemäß und rechtzeitig. Auf die Dauer der Zustellung hat das Bezirksamt bekanntlich keinen Einfluss.

Die Mündliche Anfrage wurde beantwortet durch Martin Hikel, Bezirksbürgermeister.

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Bürger entlasten: Keine Parkgebühren in Neukölln!

Antrag der AfD-Fraktion: in der BVV abgelehnt

Datum: 14. Dezember 2022

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten, die geplante Parkraumbewirtschaftung im Bezirk Neukölln zu stoppen und so die Bürger finanziell zu entlasten.

Begründung:

Bürger, die auf die Parkplätze innerhalb der Parkraumbewirtschaftung angewiesen sind, werden laut Schätzungen des Wirtschaftsplans im Bezirk Neukölln bis Ende 2023 mit 2.608.000 Euro zusätzlich finanziell belastet.
Die Kosten für die Bürger setzen sich aus den Einnahmen aus Parkscheinautomaten, Einnahmen aus dem Handyparken, Einnahmen aus Geldbußen und Verwarnungsgeldern aus der Parkraumbewirtschaftung zusammen.

Die zusätzlichen Kosten für die Bewohner unseres Bezirkes sind in Zeiten der Krise und den damit einhergehenden finanziellen Mehrbelastungen der Menschen unserer Stadt sozial ungerecht. Autofahren wird so zum Luxus für wenige.
Der Wirtschaftsplan der Parkraumüberwachung des Bezirks Neukölln sieht Ausgaben in derselben Höhe wie die Einnahmen vor, um die Parkraumbewirtschaftung finanzieren zu können. Die Berechnungsgrundlage ist reine Schätzung und die Kosten für die Parkraumbewirtschaftung können die Einnahmen auch übertreffen. Ein Mehrwert für die Bürger, z.B. durch Mehreinnahmen, die der Bezirkskasse zugutekommen, ist bei der Finanzplanung nicht erkennbar, es sei denn, die Parkgebühren werden in den kommenden Jahren drastisch erhöht.

Erfahrungen aus anderen Berliner Bezirken zeigen, dass durch die Einführung von kostenpflichtigen Parkrumzonen insgesamt keine Entspannung der Parksituation entsteht. Das Problem der begrenzten Parkplätze wird lediglich räumlich verschoben.
Die Anzahl der vorhandenen Autos, welche in Berlin und auch im Bezirk Neukölln parken müssen, ist in den letzten Jahren stetig gestiegen. Autofahrer, die auf ihr Kraftfahrzeug angewiesen sind und nicht in der jeweiligen Parkzone wohnen, müssen auf Dauer in Bereiche ausweichen, in denen das Parken kostenlos ist. In den dortigen Örtlichkeiten entsteht dann wiederum derselbe Parkplatzmangel.

Auch die Anwohner, welche einen Bewohnerparkausweis besitzen, erwerben damit keinen Anspruch auf einen Parkplatz in dem entsprechenden Bereich und müssen sich dem Parkplatzmangel weiter stellen. Bereits jetzt kann das Bezirksamt die im Haushaltsplan 2022/23 geplante Einführung der Parkraumbewirtschaftung nicht umsetzen. Der im Haushaltsplan beschlossene Zeitplan wurde längst überschritten.

Da das Bezirksamt ohnehin bei der Einführung der Parkraumbewirtschaftung in Neukölln überfordert zu sein scheint, kann man die Einführung auch getrost sein lassen. Durch die Parkraumbewirtschaftung wird lediglich ein Mehraufwand an Bürokratie ohne einen erkennbaren Nutzen für die Bürger geschaffen. Im Gegenteil: Durch die Parkgebühren werden vor allem Geringverdiener in überhohem Maße belastet, die künftig auf ihr Auto werden verzichten müssen.

Ergebnis Drs. Nr. 0613/XXI: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss HVKN)

  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • CDU: ENTHALTUNG
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA
  • FDP: NEIN

Der Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit empfiehlt am 09. Januar 2023 die Ablehnung des Antrages. Über die Empfehlung zur Ablehnung des Antrages wurde am 16. März 2023 (am 25. Januar 2023 zunächst vertagt) in der Bezirksverordnetenversammlung abgestimmt.

Ergebnis Drs. Nr. 0613/XXI: in der BVV abgelehnt

  • CDU: ENTHALTUNG
  • SPD: JA
  • Grüne: JA
  • Linke: JA
  • AfD: NEIN

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IGES Studie zur ambulanten ärztlichen Versorgung in den Berliner Bezirken Lichtenberg und Neukölln – Was hat sich seit 2017 getan? 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/158/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 6. Dezember 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wurden im Bezirk Neukölln nach Empfehlung der im Auftrag der Bezirksämter Lichtenberg und Neukölln durchgeführten Studie Portalpraxen eröffnet, um eine adäquate und zeitnahe Versorgung ambulant behandelbarer Patienten sicherzustellen? 

2. Durch welche konkreten Maßnahmen wurden die Ärzteniederlassungen durch das Bezirksamt bisher gefördert? 

3. Wie hoch ist die Anzahl der Hausärzte je 100.000 Einwohner im Bezirk Neukölln im Jahr 2022? 

4. Wie hoch ist damit der Versorgungsgrad mit Hausärzten im Bezirk Neukölln (Ist/Soll) nach der Bedarfsplanungsrichtlinie des G-BA? 

5. Wie hoch ist die Anzahl der Kinderärzte je 100.000 Einwohner im Bezirk Neukölln im Jahr 2022? 

6. Wie hoch ist damit der Versorgungsgrad mit Kinderärzten im Bezirk Neukölln (Ist/Soll) nach der Bedarfsplanungsrichtlinie des G-BA? 

7. Wie hoch ist die Anzahl der Gynäkologen je 100.000 Einwohner im Bezirk Neukölln im Jahr 2022? 

8. Wie hoch ist damit der Versorgungsgrad mit Gynäkologen im Bezirk Neukölln (Ist/Soll) nach der Bedarfsplanungsrichtlinie des G-BA? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/158/XXI vom 16.01.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

In sprechstundenfreien Zeiten bieten die Notdienstpraxen der Kassenärztlichen Vereinigung ambulante ärztliche Versorgung. Versicherte können sich in Notfällen an diese Praxen wenden und damit auch die Rettungsstellen der Krankenhäuser entlasten. Die KV Berlin betreibt KV-Notdienstpraxen für Erwachsene sowie KV-Notdienstpraxen für Kinder und Jugendliche. 

In Neukölln werden 2 KV-Notdienstpraxen betrieben. Die Notdienstpraxis für Kinder und Jugendliche befindet sich am Vivantes Klinikum Neukölln im Mutter-Kind-Zentrum und wurde im Juli 2020 eröffnet. Geöffnet ist sie jeweils an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen von 9 bis 21 Uhr. 

Die Notdienstpraxis für Erwachsene wird am Vivantes Klinikum Neukölln seit November 2020 betrieben. Die Öffnungszeiten sind Freitag von 15 – 21 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen von 9-21 Uhr. 

Die Patientinnen und Patienten werden an einem gemeinsamen Tresen von KV Berlin und Vivantes von medizinischem Fachpersonal ersteingeschätzt. Dadurch erfolgt die Zuordnung einer Behandlung in der KV-Notdienstpraxis oder in der Rettungsstelle bzw. Kinderrettungsstelle. 

Zu 2.: 

Die Sicherstellung und Verbesserung im Bereich der ambulanten ärztlichen Versorgung ist dauerhaftes Anliegen des Bezirksamtes. Wie schon mehrfach zuvor dargestellt, hat das Bezirksamt jedoch keine direkte Einflussmöglichkeit auf die Versorgungssituation im Bezirk, da die Verantwortlichkeiten hier auf Ebene des Bundes, der Krankenkassen und der Kassenärztlicher Vereinigung liegen.

So stehen für eine gezielte Anwerbung weder die hierfür erforderlichen Instrumente zur Verfügung, noch bieten die gesetzlichen Rahmenbedingungen die gestalterische Möglichkeit einer erfolgversprechenden und zielführenden Anwerbung. Das Bezirksamt unterstützt aber alle Anstrengungen, die einer ausgeglichenen Versorgungslage dienen. 

In Gesprächen mit der Kassenärztlichen Vereinigung und der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung waren unter anderem 

 die Förderung der Ärzteniederlassung in Neukölln, 

 die Notwendigkeit eines Monitorings über das Leistungsspektrum der Facharztgruppen für eine verbesserte Bedarfsplanung, 

 die weitergehende Beteiligung der Bezirke am Homogenisierungsprozess der Versorgungssteuerung und 

 der Einbindung am gemeinsamen Landesgremium nach §90 a SGB V 

zur Verbesserung der Versorgung thematisiert worden. Die seit 2017 anerkannten zusätzliche Bedarfe sind eine direkte Folge dieser Verhandlungen. 

Vorbemerkung zu den Fragen 3 – 8: 

Die Beantwortung der nachfolgenden Fragen 3 – 8 erfolgt auf Datenbasis der ambulanten Bedarfsplanung und Versorgungssteuerung – Fortschreibung gemäß Protokollnotiz zum Letter of Intent (LOI) des Gemeinsamen Landesgremiums mit Datenstand 01.01.2022 sowie 01.07.2022. 

Die Arztzahlen sind zu den jeweiligen Stichtagen auf Vollzeitstellen umgerechnet. 

Die Bevölkerungszahl für Neukölln lag zum 01.01.2022 bei 327.100 und zum 01.07.2022 bei 329.037 Einwohnerinnen und Einwohnern. 

Die Anzahl der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren betrug 53.332 zum 01.01.2022 be-ziehungsweise 53.977 zum 01.07.2022. 

Die Anzahl der Frauen in der Bevölkerung lag zum 01.01.2022 bei 164.014 Einwohnerinnen beziehungsweise bei 165.145 Einwohnerinnen zum 01.07.2022. 

Zu 3.: 

Zum 01.01.2022 entsprach die Anzahl der Hausärztinnen und -ärzte 68,3 Vollzeitäquivalen-ten je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern zum 01.01.2022. Mit Stand 01.07.2022 verringerte sich die Anzahl auf 67,3 Vollzeitäquivalente je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. 

Zu 4.: 

Der Versorgungsgrad betrug 110,0 % mit Stand 01.01.2022 bei einem Soll von 203,2 Arztstellen gegenüber einem Ist von 223,50 Vollzeitäquivalenten. 

Mit Stand 01.07.2022 betrug der Versorgungsgrad 107,7 % bei einem Soll von 205,6 Arztstellen gegenüber einem Ist von 221,50. 

Nach der Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses kann von einer Überversorgung gesprochen werden, wenn der Stand der ärztlichen Versorgung durch die jeweilige Arztgruppe den ausgewiesenen Bedarf um mehr als 10 % überschreitet. Eine Überversorgung liegt nach dieser Definition in Neukölln nicht vor. 

Zu 5.: 

Zum 01.01.2022 entsprach die Anzahl der Kinderärztinnen und -ärzte 55,8 Vollzeitäquivalenten je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner unter 18 Jahren. Mit Stand 01.07.2022 erhöhte sich die Anzahl auf 57,4 Vollzeitäquivalente je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern unter 18 Jahren. 

Zu 6.: Der Versorgungsgrad betrug 103,3 % mit Stand 01.01.2022 bei einem Soll von 28,8 Arztstellen gegenüber einem Ist von 29,75 Vollzeitäquivalenten. 

Mit Stand 01.07.2022 betrug der Versorgungsgrad 105,0 % bei einem Soll von 29,5 Arztstellen gegenüber einem Ist von 31,00. 

Laut der Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses kann von einer Überversorgung gesprochen werden, wenn der Stand der fachärztlichen Versorgung den ausgewiesenen Bedarf um mehr als 10 % überschreitet. Eine Überversorgung liegt nach dieser Definition in Neukölln nicht vor. 

Zu 7.: 

Zum 01.01.2022 entsprach die Anzahl der Gynäkologinnen und Gynäkologen 21,5 Vollzeitäquivalenten je 100.000 Einwohnerinnen. Mit Stand 01.07.2022 blieb die Anzahl mit 21,6 Vollzeitäquivalenten je 100.000 Einwohnerinnen praktisch gleich. 

Zu 8.: 

Der Versorgungsgrad betrug 74,4 % mit Stand 01.01.2022 bei einem Soll von 47,4 Arztstellen gegenüber einem Ist von 35,25 Vollzeitäquivalenten. 

Mit Stand 01.07.2022 betrug der Versorgungsgrad 74,9 % bei einem Soll von 47,7 Arztstellen gegenüber einem Ist von 31,75. 

Nach der Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses kann von einer Unterversorgung gesprochen werden, wenn der Stand der fachärztlichen Versorgung den ausgewiesenen Bedarf um mehr als 50 % unterschreitet. Eine Unterversorgung liegt nach dieser Definition in Neukölln nicht vor. 

In Vertretung: Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Radikalisierungsprävention im Bezirk Neukölln  

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/155/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 25. November 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Projekte werden im Rahmen der Radikalisierungsprävention vom Bezirksamt Neukölln derzeit gefördert (Bitte eine Auflistung der jeweiligen Projekte sowie deren Zielsetzung und Angebote)? 
  2. In welcher Höhe wurden die unter Frage 1. genannten Projekte in den Jahren 2016, 2017, 2018, 2019, 2020 und 2021 finanziell gefördert (Bitte die jeweiligen Projekte mit der entsprechenden Höhe der finanziellen Förderung nach den jeweiligen Jahren aufschlüsseln)? 
  3. Wurden die vom Bezirksamt geförderten Projekte mit dem Schwerpunkt Radikalisierungsprävention neben den finanziellen Hilfen mit weiteren Maßnahmen unterstützt (Wenn ja, bitte die jeweiligen Maßnahmen aufzählen)? 
  4. Welche der vom Bezirksamt geförderten Projekte befassen sich vornehmlich mit der Radikalisierungsprävention im Bereich des Linksextremismus (Wenn nein, bitte begründen, warum nicht)? 
  5. Welche der derzeit vom Bezirksamt geförderten Projekte befassen sich vornehmlich oder ausschließlich mit der Radikalisierungsprävention im Bereich des religiös begründeten Extremismus im Phänomenbereich des Islamismus? 
  6. Ist das Bezirksamt von sich aus tätig geworden, um Gelder für Neuköllner Projekte zur Radikalisierungsprävention vom Land Berlin einzuwerben Wenn ja, bitte eine Aufzählung, wann in welcher Form und für welche Projekte und wenn nein, bitte begründen, warum nicht)? 
  7. Ist das Bezirksamt nach dem Aufruf der Berliner Landeskoordinierungsstelle vom 28.10.2022 tätig geworden und hat Kontakt mit zur Förderung geeigneter Organisationen mit der Schwerpunktarbeit Radikalisierungsprävention aufgenommen (Wenn ja, bitte eine Auflistung mit welchen Organisationen. Wenn nein, bitte begründen, warum nicht)? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/155/XXI vom 12.12.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

1.1. Neukölln hat seit mehreren Jahren eine „Partnerschaft für Demokratie“ (PfD), diese wird finanziert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben“. Ziel der Partnerschaft ist Demokratieförderung, damit wirkt sie zumindest mittelbar auch präventiv gegen jede Form des Extremismus. 

 Die Partnerschaft für Demokratie Neukölln unterstützt Engagement gegen Homo- und Transfeindlichkeit! 

 Die Partnerschaft für Demokratie Neukölln unterstützt Engagement gegen religiös und politisch motivierte Gewalt! 

 Die Partnerschaft für Demokratie Neukölln fördert Projekte für ein demokratisches Miteinander und Respekt für Vielfalt! 

Eine dezidierte Beschreibung der PfD und der im Rahmen der PfD durchgeführten Einzelprojekte ist auf der Website www.demokratischevielfaltneukoelln.de nachzulesen. 

1.2. Fair bleiben! Intensiv-pädagogische mobile Gruppenarbeit im Flughafenkiez, finanziert von der Landeskommission gegen Gewalt. Beinhaltet mobile, niedrigschwellige Angebote im öffentlichen Raum im Bereich der Gewalt-, Kriminalitäts- und Radikalisierungs-prävention. Enge Kooperation mit Polizei, AG Kinder- und Jugendkriminalität und Gewerbetreibenden. 

Zu 2.: 

2.1. Partnerschaft für Demokratie: 

2016: 85.000 € 

2017: 105.000 € 

2018: 120.000 € 

2019: 110.000 € 

2020: 142.889 € 

2021: 218.609 € 

2.2. Fair bleiben: Das Projekt gab es vor 2022 noch nicht. 

Zu 3.: 

3.1. Partnerschaft für Demokratie: Für die Umsetzung der Partnerschaft für Demokratie stellt das Jugendamt ein halbes VZÄ zur Verfügung. Zudem wird die Partnerschaft wird durch einen Begleitausschuss und ein Ämternetzwerk unterstützt. 

3.2. Fair bleiben: Fachliche Begleitung durch den Projektverantwortlichen Sozialraumkoordinator. 

Zu 4.: 

Keines. Die Partnerschaft für Demokratie wirkt phänomenübergreifend, also gegen jede Form des Extremismus. Das gleiche gilt für das Projekt Fair bleiben. 

Zu 5.: 

Keines. Die Partnerschaft für Demokratie wirkt phänomenübergreifend, also gegen jede Form des Extremismus. Im Rahmen des Aktionsfonds der PfD hat es in der Vergangenheit immer auch wieder Projekte gegeben, die die Bearbeitung religiös begründeten Extremismus im Fokus hatten: 

2021 – „Bestandsaufnahme und Konzeptgestaltung für eine Anlauf- und Dokumentationsstelle konfrontative Religionsbekundungen in Berlin-Neukölln“ durch Devi e.V. inklusive der Organisation zweier Fachveranstaltungen zur Thematik „konfrontative Religionsbekundungen“. 

2020 – „Islam und Schule“ Ibn Rushd-Goethe Mosche. Workshopreihe für die Zielgruppe der Multiplikator:innen zu Handlungsoptionen, wenn Grundwerte wie Religionsfreiheit, Gleichstellung der Geschlechter in Konflikt geraten. 

2018 – „Nahost in Neukölln? Demokratisches Engagement statt Gewalt“ – Projekt des Kindertreffs Delbrücke zur Geschichte des Nahostkonflikts mit Referenten mit jüdischen sowie muslimischen Hintergrund inklusive einer Bildungsfahrt mit Schwerpunkt Biografiearbeit. 

2017 – „Schritt für Schritt – Demokratie in Neukölln“, ein digitales Stadterkundungsspiel zu den Themenfelder Vielfalt, Toleranz, Religion und Engagement für demokratisches Zusammenleben in Neukölln von kijufi (Landesverband Kinder- und Jugendfilm Berlin e.V.). 

2016 – „Islam triff Demokratie – in Neukölln wird diskutiert“ der DITIB-Sehitlik Gemeinde. Workshopreihe für Schüler:innen an fünf Neuköllner Schulen.

Auch das Projekt „Fair bleiben“ war nicht auf einen Phänomenbereich beschränkt. Hier wurde intensiv zu Themen wie Verschwörungsmythen, Antisemitismus, Homophobie und Antiziganismus gearbeitet. 

Zu 6.: 

Ja, seitens des Jugendamtes werden regelhaft Anträge auf Projektmittel der Landeskommission gegen Gewalt gestellt. In den vergangenen Jahren waren dies: 

2022 

Fair bleiben! Intensiv-pädagogische mobile Gruppenarbeit im Flughafenkiez. Träger: Madonna Mädchenkult. Ur. Summe: 60.000 Euro. Mobile, niedrigschwellige Angebote im Bereich der Gewalt-, Kriminalitäts- und Radikalisierungsprävention. 

2021 

Etablierung von Beratungsstrukturen für Jugendliche in Neukölln. Flexible und mobile Beratungsangebote für Heranwachsende in Neukölln, um über Erfahrungen von Diskriminierung, Ausgrenzung, Mobbing und Gewalt zu sprechen. Dadurch sollte auch Radikalisierung vorgebeugt werden. Träger: Cultures Interactive. Summe: 60.000 Euro. 

Kicken und Checken. Hinausreichende, sportorientierte Präventionsarbeit. Träger: outreach gGmbH. Summe: 20.000 Euro. U. a. Respekt Cup, niedrigschwellige Arbeit zu Themen wie Trans*- und Homophobie, Antisemitismus. 

Mentoring-Projekt im YO! 22, Träger: outreach gGmbH, im Fokus waren förderbedürftige, z. T. delinquente und gewaltaffine Jugendliche. Ein Ziel war hierbei Radikalisierungsprävention. 

2020 

Fair Play Teams – Mobil für ein tolerantes Miteinander im Flughafenkiez unterwegs! MaDonna Mädchenkult. Ur, 90.000 Euro, Streetwork-Angebot mit Fokus: Kriminalitäts- und Radikalisierungsprävention. 

Zudem wurde von 2019 bis 2022 das Netzwerkfondsprojekt Junge, Junge* – Geschlechterreflektierte Jungen*arbeit in Neukölln etablieren! durchgeführt. Träger: Cultures Interactive. Fördersumme: 480.000 Euro. Schwerpunkt: Die Etablierung geschlechterreflektierter Jungen*arbeit in Neukölln. Durch die präventive Arbeit und die Schaffung nachhaltiger Strukturen wurden neue Wege in der Gewalt- und Radikalisierungsprävention erprobt. Die Finanzierung erfolgte durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. 

Zu 7.: 

Ja, das Jugendamt hat bei den Trägern IBIM und UFUQ angefragt, ob Interesse an einer Antragstellung besteht. 

In Vertretung: Sarah Nagel, Bezirksstadträtin.

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Feiger Angriff auf Demokratie

Berlin-Neukölln, 24. November 2022

Mit der Faustattacke gegen einen Pförtner des Rathauses Neukölln erreicht die Gewalt im Bezirk einen neuen Höhepunkt. Dazu erklärt Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD in der BVV Neukölln: 

„Wir als AfD-Fraktion in Neukölln verurteilen den feigen Angriff auf einen Pförtner des Rathauses. Der Angreifer wollte in aggressiver Manier Informationen von dem Mitarbeiter über das Büro unserer Fraktion erzwingen. Der Vorfall zeigt, dass die Verrohung im Bezirk zunimmt und unbescholtene Menschen leider als neue Ziele für verhaltensgestörte Personen herhalten müssen. Als AfD-Fraktion sind wir häufig mit Gewalt von Personen konfrontiert, die eine alternative Politik ablehnen. Uns bestärken solche bedauerlichen Angriffe in unserem Einsatz für echte Meinungsvielfalt im Bezirk.“

Amt für Soziales in Neukölln dauerhaft überlastet!

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. 0587/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. November 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Was unternimmt das Bezirksamt, um das Neuköllner Sozialamt zeitnah angemessen auszustatten, die Mitarbeiter zu entlasten und den antragstellenden Bürgern damit eine schnelle Hilfe zukommen zu lassen?
  2. Warum sind im Bezirk Neukölln keine kurzfristigen Maßnahmen ergriffen worden (so wie beispielsweise in Friedrichshain-Kreuzberg), um die Leistungsfähigkeit des Amtes für Soziales zu erhöhen und damit den Normalbetrieb aufrecht zu erhalten?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0587/XXI vom 16.11.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,
das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:


Zu 1.:

Wie Sie völlig zutreffend mit Ihrer Fragestellung feststellen, ist das Amt für Soziales in Neukölln nicht angemessen ausgestattet. Daher werde ich nicht müde, die Problematik der ständig zunehmenden Aufgaben ohne auch nur annähernd angemessenen Ressourcenzuwachs, im Bezirksamt, gegenüber der Senatsverwaltung und auch der Öffentlichkeit zum Thema zu machen.

Den von mehreren Bezirken zusammengetragenen vorliegenden Bedarf habe ich an die zuständige Senatsverwaltung kommuniziert und um dringende Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen gebeten. Vorschläge, die eine strukturelle Lösung versprechen, liegen bisher jedoch leider nicht vor. Bitte sehen Sie es mir nach, dass ich an dieser Stelle Wiederholungen vorbeugen möchte und hinsichtlich der weiteren Maßnahmen, die innerhalb des Amtes für Soziales in den vergangenen Monaten bereits getroffen wurden auf die umfangreiche Beantwortung der Drucksache 0456/XXI „Bearbeitungsrückstände in der Verwaltung“ hinweise.

Hier wurde bereits ausführlich darüber informiert, dass selbstverständlich regelmäßig Stellenbesetzungsverfahren zur Besetzung unbefristeter und befristeter offener Stellen durchgeführt werden, die Arbeitsbereiche der ambulanten und stationären Hilfe zur Pflege aufgrund der fachlichen und inhaltlichen Nähe zusammengelegt wurden, eine vorübergehende Einschränkung der Sprechzeiten zur Aufarbeitung von Rückständen stattfindet, die Kolleginnen und Kollegen durch kurzfristig gewonnene Trainees und Auszubildende sowie befristetet Beschäftigungspositionen, durch das Wachpersonal und nicht zuletzt durch Sprachmittlerinnen und Sprachmittler unterstützt wurden bzw. werden und derzeit ein Konzept zu einem „Ausbildungsstarken-Sozialamt“ entwickelt wird.

Ich sage es aber noch einmal ganz deutlich: Eine strukturelle Verbesserung der Situation ist nur mit zusätzlichen Personalressourcen möglich. Für Neukölln sehe ich einen Bedarf von 41 zusätzlichen Stellen. Die Stellen, die der Senat den Bezirken bisher in einem Umfang von 400 VzÄ zur Verfügung gestellt hat, sind vollständig für andere Bedarfe, insbesondere politische Schwerpunkte der Regierungskoalition verwendet worden. Null Stellen wurden den Sozialämtern und damit dem Funktionieren der sozialen Sicherung in dieser Stadt zugebilligt.

Ich halte das für katastrophal! Ich freue mich daher, wenn die gesamte Bezirksverordnetenversammlung das Anliegen, die Leistungserbringung im Amt für Soziales strukturell zu stärken teilt und ihre innerparteilichen Einflussmöglichkeiten auf den noch amtierenden rot-grün-roten Senat nutzt, hier eine nachhaltige Verbesserung herbeizuführen. Denn seien Sie versichert, der Anspruch meiner Kolleginnen und Kollegen ist es, den Anliegen und Bedarfen der Neuköllnerinnen und Neuköllner zeitnah und angemessen gerecht zu werden und nicht nur im Akkord abzuarbeiten.

Zu 2.:

Ihre Annahme, es seien keine kurzfristigen Maßnahmen innerhalb des Amtes für Soziales getroffen worden, um die Leistungsfähigkeit des Amtes zu erhöhen, irritiert mich vor dem Hintergrund der umfangreichen Informationen, die Sie nicht zuletzt im Rahmen der Beantwortung der Großen Anfrage zur Drucksache 0456/XXI „Bearbeitungsrückstände in der Verwaltung“ erhalten haben.

Offen gestanden empfinde ich diese Form der Fragestellung als wenig wertschätzend den Kolleginnen und Kollegen gegenüber, die nicht zuletzt aufgrund der Vorgänge in der Ukraine seit Ende Februar 2022 gezwungen gewesen sind, innerhalb kurzer Zeit neue und belastbare Bearbeitungsmechanismen zu erarbeiten und zu etablieren. Mit Beginn der Vorsprachen von aus Ukraine geflüchteten Menschen wurde im Amt für Soziales ein Lagestab eingerichtet, in dem sich anfangs täglich alle Führungskräfte zur aktuellen Situation austauschten, regelmäßig organisatorische Anpassungen verabredet und die ständig wechselnden rechtlichen Rahmenbedingungen besprochen wurden, um den vorsprechenden Menschen die Leistungen zukommen zu lassen, die ihnen zustehen.

Des Weiteren wurden im Amt für Soziales im rotierenden Wechsel nicht nur etablierte Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter aus dem gesamten Amt für Soziales eingesetzt, um die Hilfesuchenden aus der Ukraine angemessen betreuen und den regulären Dienstbetrieb inklusive Sachbearbeitung sicherstellen zu können. Die Kolleginnen und Kollegen wurden und werden dabei durch Trainees und Auszubildende, durch das Wachpersonal und nicht zuletzt durch Sprachmittlerinnen und Sprachmittler unterstützt, die kurzfristig gewonnen werden konnten und die in wechselnder Anwesenheit die Arbeit vor Ort unterstützen.

Unterstützung erhielten bzw. erhalten die Kolleginnen und Kollegen auch durch 11 befristete Beschäftigungspositionen, die für die Bearbeitung der Vorgänge mit Ukraine-Bezug eingesetzt sind. Aber noch einmal: Das derzeit vorhandene Personal im Amt für Soziales reicht strukturell nicht aus, um die Kernaufgaben plus die Situation infolge der durch den Angriffskrieg gegen die Ukraine ausgelösten Fluchtbewegungen und ständig neue Aufgaben, wie die Versendung von Berechtigungsnachweisen nach Wegfall des Berlinpasses, bewältigen zu können.

Daher ist es umso gravierender, dass erst im Rahmen der heutigen AG Ressourcensteuerung über eine Verlängerung von Beschäftigungspositionen gesprochen wurde, wobei es hier nicht allein um die Positionen für das Amt für Soziales ging, sondern für das gesamte Bezirksamt. Über die Verteilung muss nun zunächst im Bezirksamt entschieden werden. Hoffentlich kam diese Einsicht nicht zu spät, denn einige gut eingearbeitete Kolleginnen und Kollegen haben sich bereits aufgrund der unsicheren Situation aktiv wegbeworben.

Wieviel Zeit die Auswahl und Einarbeitung von neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Anspruch nimmt, brauche ich Ihnen sicher nicht zu erläutern. Wertvolle Zeit, die zur Bearbeitung von dringenden Anliegen der Neuköllnerinnen und Neuköllner fehlen würde.

Die Mündliche Anfrage wurde beantwortet durch Falko Liecke, Bezirksstadtrat.

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