Medium: Tagesspiegel-Newsletter für Neukölln vom 16. November 2022
| Auszug aus dem Tagesspiegel Newsletter vom 16. November 2022: „Die AfD sorgt sich derweil, dass „radikale Klimaterroristen“ das Museum Neukölln stürmen könnten.“ |
BVV Neukölln
| Auszug aus dem Tagesspiegel Newsletter vom 16. November 2022: „Die AfD sorgt sich derweil, dass „radikale Klimaterroristen“ das Museum Neukölln stürmen könnten.“ |
Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. 0577/XXI) richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. November 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
1. Welche Maßnahmen unternimmt das Museum Neukölln – Schloss und Gutshof Britz zum Schutz der Exponate vor Sachbeschädigung durch radikalisierte Klimaextremisten?
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker,
das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Die Strategie der „Letzten Generation“ beruht auf der Produktion von maximaler Aufmerksamkeit. Deswegen sind hauptsächlich Kunstwerke von großer Bekanntheit Ziel der Aktivist*innen dieser Bewegung. Der regionale Kontext der Sammlung – deren Gefährdung eben nicht die maximale mediale Aufmerksamkeit bringen würde – ist der beste Schutz gegen solche Angriffe. Dazu kommt ein geschultes und aufmerksames Aufsichtspersonal.
Die Stiftung Schloss Britz erklärt zudem, dass große Taschen nicht in die Ausstellungsflächen mitgenommen werden dürfen. Dadurch verringert sich die Wahrscheinlichkeit, dass Material zur Beschädigung von Kunstwerken in größeren Mengen mitgeführt wird.
Es gilt das gesprochene Wort!
Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Karin Korte, Bezirksstadträtin.
Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. 0587/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. November 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,
das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Wie Sie völlig zutreffend mit Ihrer Fragestellung feststellen, ist das Amt für Soziales in Neukölln nicht angemessen ausgestattet. Daher werde ich nicht müde, die Problematik der ständig zunehmenden Aufgaben ohne auch nur annähernd angemessenen Ressourcenzuwachs, im Bezirksamt, gegenüber der Senatsverwaltung und auch der Öffentlichkeit zum Thema zu machen.
Den von mehreren Bezirken zusammengetragenen vorliegenden Bedarf habe ich an die zuständige Senatsverwaltung kommuniziert und um dringende Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen gebeten. Vorschläge, die eine strukturelle Lösung versprechen, liegen bisher jedoch leider nicht vor. Bitte sehen Sie es mir nach, dass ich an dieser Stelle Wiederholungen vorbeugen möchte und hinsichtlich der weiteren Maßnahmen, die innerhalb des Amtes für Soziales in den vergangenen Monaten bereits getroffen wurden auf die umfangreiche Beantwortung der Drucksache 0456/XXI „Bearbeitungsrückstände in der Verwaltung“ hinweise.
Hier wurde bereits ausführlich darüber informiert, dass selbstverständlich regelmäßig Stellenbesetzungsverfahren zur Besetzung unbefristeter und befristeter offener Stellen durchgeführt werden, die Arbeitsbereiche der ambulanten und stationären Hilfe zur Pflege aufgrund der fachlichen und inhaltlichen Nähe zusammengelegt wurden, eine vorübergehende Einschränkung der Sprechzeiten zur Aufarbeitung von Rückständen stattfindet, die Kolleginnen und Kollegen durch kurzfristig gewonnene Trainees und Auszubildende sowie befristetet Beschäftigungspositionen, durch das Wachpersonal und nicht zuletzt durch Sprachmittlerinnen und Sprachmittler unterstützt wurden bzw. werden und derzeit ein Konzept zu einem „Ausbildungsstarken-Sozialamt“ entwickelt wird.
Ich sage es aber noch einmal ganz deutlich: Eine strukturelle Verbesserung der Situation ist nur mit zusätzlichen Personalressourcen möglich. Für Neukölln sehe ich einen Bedarf von 41 zusätzlichen Stellen. Die Stellen, die der Senat den Bezirken bisher in einem Umfang von 400 VzÄ zur Verfügung gestellt hat, sind vollständig für andere Bedarfe, insbesondere politische Schwerpunkte der Regierungskoalition verwendet worden. Null Stellen wurden den Sozialämtern und damit dem Funktionieren der sozialen Sicherung in dieser Stadt zugebilligt.
Ich halte das für katastrophal! Ich freue mich daher, wenn die gesamte Bezirksverordnetenversammlung das Anliegen, die Leistungserbringung im Amt für Soziales strukturell zu stärken teilt und ihre innerparteilichen Einflussmöglichkeiten auf den noch amtierenden rot-grün-roten Senat nutzt, hier eine nachhaltige Verbesserung herbeizuführen. Denn seien Sie versichert, der Anspruch meiner Kolleginnen und Kollegen ist es, den Anliegen und Bedarfen der Neuköllnerinnen und Neuköllner zeitnah und angemessen gerecht zu werden und nicht nur im Akkord abzuarbeiten.
Zu 2.:
Ihre Annahme, es seien keine kurzfristigen Maßnahmen innerhalb des Amtes für Soziales getroffen worden, um die Leistungsfähigkeit des Amtes zu erhöhen, irritiert mich vor dem Hintergrund der umfangreichen Informationen, die Sie nicht zuletzt im Rahmen der Beantwortung der Großen Anfrage zur Drucksache 0456/XXI „Bearbeitungsrückstände in der Verwaltung“ erhalten haben.
Offen gestanden empfinde ich diese Form der Fragestellung als wenig wertschätzend den Kolleginnen und Kollegen gegenüber, die nicht zuletzt aufgrund der Vorgänge in der Ukraine seit Ende Februar 2022 gezwungen gewesen sind, innerhalb kurzer Zeit neue und belastbare Bearbeitungsmechanismen zu erarbeiten und zu etablieren. Mit Beginn der Vorsprachen von aus Ukraine geflüchteten Menschen wurde im Amt für Soziales ein Lagestab eingerichtet, in dem sich anfangs täglich alle Führungskräfte zur aktuellen Situation austauschten, regelmäßig organisatorische Anpassungen verabredet und die ständig wechselnden rechtlichen Rahmenbedingungen besprochen wurden, um den vorsprechenden Menschen die Leistungen zukommen zu lassen, die ihnen zustehen.
Des Weiteren wurden im Amt für Soziales im rotierenden Wechsel nicht nur etablierte Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter aus dem gesamten Amt für Soziales eingesetzt, um die Hilfesuchenden aus der Ukraine angemessen betreuen und den regulären Dienstbetrieb inklusive Sachbearbeitung sicherstellen zu können. Die Kolleginnen und Kollegen wurden und werden dabei durch Trainees und Auszubildende, durch das Wachpersonal und nicht zuletzt durch Sprachmittlerinnen und Sprachmittler unterstützt, die kurzfristig gewonnen werden konnten und die in wechselnder Anwesenheit die Arbeit vor Ort unterstützen.
Unterstützung erhielten bzw. erhalten die Kolleginnen und Kollegen auch durch 11 befristete Beschäftigungspositionen, die für die Bearbeitung der Vorgänge mit Ukraine-Bezug eingesetzt sind. Aber noch einmal: Das derzeit vorhandene Personal im Amt für Soziales reicht strukturell nicht aus, um die Kernaufgaben plus die Situation infolge der durch den Angriffskrieg gegen die Ukraine ausgelösten Fluchtbewegungen und ständig neue Aufgaben, wie die Versendung von Berechtigungsnachweisen nach Wegfall des Berlinpasses, bewältigen zu können.
Daher ist es umso gravierender, dass erst im Rahmen der heutigen AG Ressourcensteuerung über eine Verlängerung von Beschäftigungspositionen gesprochen wurde, wobei es hier nicht allein um die Positionen für das Amt für Soziales ging, sondern für das gesamte Bezirksamt. Über die Verteilung muss nun zunächst im Bezirksamt entschieden werden. Hoffentlich kam diese Einsicht nicht zu spät, denn einige gut eingearbeitete Kolleginnen und Kollegen haben sich bereits aufgrund der unsicheren Situation aktiv wegbeworben.
Wieviel Zeit die Auswahl und Einarbeitung von neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Anspruch nimmt, brauche ich Ihnen sicher nicht zu erläutern. Wertvolle Zeit, die zur Bearbeitung von dringenden Anliegen der Neuköllnerinnen und Neuköllner fehlen würde.
Die Mündliche Anfrage wurde beantwortet durch Falko Liecke, Bezirksstadtrat.
Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (0594/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. November 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
1. In wie vielen Fällen kam es in diesem Jahr im Zusammenhang mit Halloween zu Polizei- und Feuerwehreinsätzen im Bezirk Neukölln?
2. Gab es bei diesen Einsätzen Personen- oder Sachschäden, bzw. Angriffe auf Einsatzkräfte?
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann,
für das Bezirksamt beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage zusammenfassen wie folgt:
Das Bezirksamt muss abermals darum bitten, sich den Aufgabenkatalog des Bezirksamtes zu vergegenwärtigen. Wie Sie sicherlich wissen, gehören Polizei- und Feuerwehreinsätze nicht dazu. Dementsprechend entziehen sich die erbetenen Auskünfte der Kenntnis des Bezirksamtes.
Die Mündliche Anfrage wurde beantwortet durch Martin Hikel, Bezirksbürgermeister.

Link zur Gesamt-Ausgabe (externer Link): Kiez und Kneipe (NK, Nov. 2022)
Datum: 08. November 2022
Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, den noch namenlosen Platz, auf dem der Förderverein der Jugendverkehrsschulen Neukölln e. V. seinen Verkehrsübungsplatz hat, nach der im Jahr 1910 in Berlin-Rixdorf geborenen und am 10. Juli 2004 verstorbenen deutschen Schauspielerin und Hörspielsprecherin Inge Meysel zu benennen und an dem Ort eine Erinnerungsplakette anzubringen.
Begründung:
Inge Meysel wurde in Neukölln geboren. Nach ihrem erfolgreichen Schauspieldebüt wurde sie 1933-1945 von den Nationalsozialisten als Halbjüdin diskriminiert und erhielt ein Auftrittsverbot. Nach dem Zweiten Weltkrieg spielte sie in zahlreichen Kinofilmen, Theaterstücken und Fernsehbeiträgen die Hauptrolle und avancierte zu einer der berühmtesten Schauspielerinnen in Deutschland.
Inge Meysel wurde in ihrer langen Karriere zu einer besonderen Persönlichkeit der deutschen Medienöffentlichkeit in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Mit ihren oft sympathischen, lebensnahen Rollen spielte sie sich als Volksschauspielerin in die Herzen von Millionen Deutschen, weswegen ihr oft Titel wie die „Mutter der Nation“ angedichtet wurden.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass der Bezirk einer der wichtigsten in Neukölln geborenen Bürgerinnen unseres Landes bislang nicht öffentlich gedenkt. Bei der Widmung eines bislang namenlosen Platzes wie dem Standort der Jugendverkehrsschule bestehen zudem nur geringe administrative Hürden; die Bewohner der den Platz umgebenden Straßen würden nicht gezwungen, ihre Adresse zu ändern, was auch die Unterstützung der Bevölkerung erhöhen dürfte.
Der Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur empfiehlt am 06. Dezember 2022 die Ablehnung des Antrages. Der Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit empfiehlt am 19. Dezember 2022 die Ablehnung des Antrages. Über die Empfehlung zur Ablehnung des Antrags wurde am 16. März 2023 in der Bezirksverordnetenversammlung abgestimmt.
Im Rahmen einer Großen Anfrage (0564/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 08. November 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
1. Wie viel Grundfläche in qm konnte seit dem Jahr 2016 im Bezirk Neukölln entsiegelt werden? Bitte nach den einzelnen Jahren aufschlüsseln.
2. Wie viel Grundfläche wurde seit dem Jahr 2016 im Bezirk Neukölln durch bauliche und sonstige Maßnahmen versiegelt? Bitte nach den einzelnen Jahren aufschlüsseln.
3. Wie viel Grundfläche in qm wird durch die Baumaßnahmen in den Buckower Feldern, dem RIAS- Gelände und der Mohriner Allee versiegelt?
4. Wie viel Grundfläche wird als Ausgleichsmaßnahme dieser 3 Bauflächen entsiegelt und wo befinden sich die entsprechend entsiegelten Flächen?
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann,
für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der AfD-Fraktion wie folgt:
Zu 1. und 2.:
Die erfragten Sachverhalte entziehen sich der Kenntnis des Bezirksamtes, da hierzu keine entsprechenden Statistiken geführt werden und entsprechend keine Daten dazu vorliegen.
Zu 3. und 4.:
Der Bebauungsplan 8-66 für die „Buckower Felder“ wurde von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen bearbeitet und festgesetzt. Laut Begründung zum Bebauungsplan 8-66 beträgt die maximal zulässige Neuversiegelung im Geltungsbereich insgesamt 47.442 m2 vollversiegelte Fläche (bauliche Anlagen, Straßen) und 12.147 m2 teilversiegelte Fläche (Wege und Zufahrten, die nur in luft- und wasserdurchlässigem Aufbau zulässig sind). Die Neuversiegelung entspricht damit ca. 30 % des Plangebietes. Entsiegelungsmaßnahmen finden dort nicht statt, da die bisher versiegelten Flächen im Straßenraum weiter versiegelt bleiben und auf den ehemaligen Feldflächen keine versiegelten Flächen vorhanden waren.
Der Bebauungsplan 8-9bab für die Grundstücke Mohriner Allee 119, 123, 127/129A und 133 wurde vom Bezirksamt Neukölln bearbeitet und festgesetzt. Laut Begründung zum Bebauungsplan 8-9bab beträgt die maximal zulässige Neuversiegelung im Geltungsbereich insgesamt 14.956 m2 versiegelte Fläche durch bauliche Anlagen und Erschließungsflächen. Die Neuversiegelung entspricht damit ca. 49 % des Plangebietes.
Demgegenüber gab es innerhalb des Geltungsbereichs 14.130 m2 versiegelte Flächen durch die dort vorher vorhandenen Gewächshäuser, Lager- und Erschließungsflächen (ca. 46 % der Gesamtfläche). Diese Flächen wurden vollständig entsiegelt. In der Bilanz ergibt sich also eine Neuversiegelung von ca. 3 % der Fläche (ca. 920 m2).
Bezüglich der Planungen für das ehemalige „Rias“-Gelände und die weiteren Grundstücke an der Mohriner Allee können noch keine Angaben zu Neuversiegelungen und Entsiegelungen gemacht werden, da die Bebauungspläne sich noch im Verfahren befinden.
Die Große Anfrage wurde beantwortet durch Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat.

Opposition24.com über den Antrag der AfD-Fraktion Neukölln zur Abschaffung des Berliner Hunderegisters und die Plakataktion der Fraktion am Hundeplatz in Neukölln.
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Screenshot: Opposition24.com

Alternative-Presse.de über den Antrag der AfD-Fraktion Neukölln zur Abschaffung des Berliner Hunderegisters und die Plakataktion der Fraktion am Hundeplatz in Neukölln.
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Screenshot: Alternative-Presse.de
Berlin-Neukölln, 03. November 2022
Die Neuköllner AfD-Fraktion protestiert mit einer Plakataktion gegen das Hunderegister und solidarisiert sich mit den Hundehaltern im Bezirk und in ganz Berlin. Dazu kommentiert der Fraktionsvorsitzende der Neuköllner AfD-Fraktion, Julian Potthast:
„Mit unserer Plakataktion an einem Hundeplatz im Neuköllner Süden wollen wir auf diesen Griff ins Portemonnaie der Halter und eine zusätzliche Datenkrake des Senats aufmerksam machen. Wir fordern die Abschaffung des Hunderegisters, das die Steuerzahler zusätzlich belastet und von dem vor allem das Privatunternehmen GovConnect GmbH für den technischen und administrativen Betrieb des Registers profitiert.
Seit Januar 2022 müssen Hundebesitzer ihre Vierbeiner in einem neu geschaffenen Register anmelden, was online mit 17,50 Euro oder telefonisch bzw. schriftlich sogar mit 26,50 Euro zu Buche schlägt. Senioren ohne Internet haben das Nachsehen und müssen die höhere Gebühr berappen, was in Zeiten von Inflation besonders ärgerlich ist. Aus unserer Sicht haben die Halter mit der Hundesteuer und den damit registrierten Daten ihre Pflicht und Schuldigkeit gegenüber dem Land Berlin getan. In der BVV haben wir einen Antrag zur Abschaffung des Hunderegisters gestellt. Abgelehnt von den anderen, auch von der FDP, die selbst die Abschaffung fordert!“


„Eine Whatsapp-Nachricht kann schwere Folgen haben. Für Gesundheitsstadträtin Mirjam Blumenthal (SPD) führte sie zu einem Missbilligungsantrag durch die CDU-Fraktion und die AfD.“
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Screenshot: Berliner Morgenpost

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. 0528/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 11. Oktober 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän,
für das Bezirksamt beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage wie folgt:
Die erbetenen Auskünfte decken sich in etwa mit denen der Großen Anfrage Drs. Nr. 0510/XXI. Insoweit wird auf deren Beantwortung verwiesen. Im Übrigen erlaubt sich das Bezirksamt in Hin-blick auf die Überschrift Ihrer Mündlichen Anfrage den Hinweis, dass die Bezirksverordnetenversammlungen bekanntlich keinen Legislaturperioden, sondern Wahlperioden unterliegen.
Die Mündliche Anfrage wurde beantwortet durch Martin Hikel, Bezirksbürgermeister.
Im Rahmen einer Großen Anfrage (Drucksache 0509/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 11. Oktober 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,
für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der Fraktion der AfD wie folgt:
Zu 1.:
Wie im Ausschuss für Verkehr und Tiefbau am 12.10.2022 berichtet, laufen derzeit die Vorbereitungen zur zeitgleichen Einführung der Parkraumbewirtschaftung in den Zonen A, F + G. Nach derzeitigem Stand ist mit der Einführung im Jahr 2023 zu rechnen. Ergänzend zu den Ausführungen im Ausschuss verweist das Bezirksamt auch auf die Beantwortung der Mündlichen Anfrage Drs. 0315/XXI (Parkraumbewirtschaftung in Neukölln).
Zu 2.:
Wie schon zu 1. berichtet, laufen derzeit die Vorbereitungen zur zeitgleichen Einführung der Parkraumbewirtschaftung im Jahr 2023, so dass bisher noch keine Parkautomaten aufgestellt wurden.
Zu 3.:
Bis zum heutigen Tage wurde kein Tarifbeschäftigter eingestellt.
Zu 4.:
Die Parkraumbewirtschaftung ist nicht eingeführt, somit werden zurzeit auch keine Einnahmen generiert.
Zu 5.:
Da die Parkraumbewirtschaftung noch nicht eingeführt ist, keine.
Die Große Anfrage wurde beantwortet durch Sarah Nagel, Bezirksstadträtin.
Datum: 11. Oktober 2022
Antragsteller: Christian Hohmann, Bezirksverordneter. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, bei dem Bau neuer sowie bei Sanierungen bestehender Spielplätze im Bezirk Neukölln in Zukunft die Errichtung öffentlicher Trinkbrunnen mit einzuplanen.
Begründung:
In Berlin wurden im vergangenen Jahr fast 50 neue Wasserspender gebaut. In diesem sowie in den kommenden zwei Jahren wollen die Berliner Wasserbetriebe eigenen Angaben zufolge jeweils 15 weitere Brunnen bauen. Mit den aktuell etwa 200 Brunnen insgesamt hängt die Hauptstadt insbesondere im Vergleich zu anderen Großstädten wie Wien, Zürich oder Paris jedoch nach wie vor deutlich hinterher. In diesen Städten gibt es bereits mehr als 1.000 Brunnen. Im Zuge der Klimaveränderungen und den damit ansteigenden Temperaturen muss für die Kinder und deren Begleitung gewährleistet sein, sich auf den Spielplätzen erfrischen zu können.
Außerdem sollte das Wasser aus den neu gebauten Trinkbrunnen nicht in die Kanalisation laufen, sondern stattdessen z. B. zur Bewässerung von Bäumen verwendet werden. Dazu gibt es unter anderem ein Pilotprojekt in Spandau, an welchem sich orientiert werden könnte.
Der Ausschuss für Grünflächen, Umweltschutz, Naturschutz und Klimaanpassung empfiehlt am 13. Dezember 2022 die Ablehnung des Antrages. Der Ausschuss für Jugendhilfe empfiehlt am 17. November 2022 die Ablehnung des Antrages. Über die Empfehlung zur Ablehnung des Antrags wurde am 25. Januar 2023 in der Bezirksverordnetenversammlung abgestimmt.

„Die CDU-Fraktion hält der SPD-Politikerin vor, auf eine Mündliche Anfrage zur Löschung eines Instagram-Videos des Gesundheitsamtes die Unwahrheit gesagt zu haben. Bei der Anfrage schwingt ein Zensur-Vorwurf mit. Mittlerweile ist die AfD-Fraktion dem Antrag beigetreten.“ […]
„Mit Blick auf die Mehrheitsverhältnisse in der BVV werden dem Missbilligungsantrag von CDU und AfD ohnehin kaum Chancen eingeräumt. Die Zählgemeinschaft aus SPD und Grünen verfügt über 29 Mandate. CDU, AfD, FDP und Linke kommen zusammen auf 26 Sitze. Allerdings dürfte wegen der Vielzahl an Vorwürfen auch innerhalb der Zählgemeinschaft der Druck auf Blumenthal wachsen.“
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Screenshot: Berliner Abendblatt
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/131/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 10. Oktober 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
1. Welche Maßnahmen hat das Vivantes Klinikum Neukölln als Teil der kritischen Infrastruktur (KRITIS) in Vorbereitung auf Großschadenslagen und Katastrophen ergriffen?
2. In welchem Jahr wurden diese Vorbereitungsplanungen für Krisenfälle erstellt und wann wurden diese zuletzt aktualisiert?
3. Welche Arten von Großschadenslagen und Katastrophen wurden bei der Planung berücksichtigt (Bitte eine Aufzählung der Ereignisse und die entsprechenden Maßnahmen dazu erläutern)?
4. Über welchen Zeitraum kann der Krankenhausbetrieb bei einem Blackout aufrechterhalten werden?
5. Was ist nach diesem Zeitraum vorgesehen?
6. Kann im Rahmen eines bundesweiten Katastrophenfalls zusätzliches medizinisches Personal und Material herangezogen werden? Wenn ja, woher und im welchen Umfang?
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,
das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Für alle Krankenhäuser von Vivantes wurde, wie in den einschlägigen Rechtsvorschriften gefordert, ein entsprechender Alarm- und Einsatzplan zur Vorbereitung auf Großschadenslagen und Katastrophen erstellt. Diese werden regelmäßig fortgeschrieben. In diesen Plänen sind alle notwendigen Maßnahmen und Abläufe beschrieben, um insbesondere Großschadensereignisse adäquat bewältigen zu können. Dazu zählen die Festlegung von Alarmierungs- und Meldewegen, die Etablierung einer Einsatzleitung, sowie Möglichkeiten zur Kapazitätserhöhung durch Einrichtung zusätzlicher Behandlungsbereiche und die Alarmierung von zusätzlichem Personal. Es wurden ebenso Vorbereitungen für die Bewältigung von Schadensereignissen mit chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Gefahrstoffen getroffen.
Die Alarm- und Einsatzpläne der Berliner Kliniken werden zudem regelmäßig durch die Senatsgesundheitsverwaltung abgefordert und in speziellen, regelmäßig stattfindenden Katastrophenschutzübungen erprobt und ausgewertet, um mögliche Verbesserungspotenziale aufzuzeigen.
Zu 2.:
Die Planungen reichen bis ins Jahr 2006 zurück und wurden zuletzt 2021 angepasst.
Zu 3.:
Im Alarm- und Einsatzplan werden sowohl interne, als auch externe Schadensereignisse berücksichtigt. Dazu zählen:
Je nach Ereignis wird im Krankenhaus eine besondere Führungsorganisation, die sogenannte Klinikeinsatzleitung (KEL) etabliert, die dann die notwendigen Maßnahmen zur Schadensbewältigung einleitet. Insbesondere bei externen Ereignissen wird durch eine Erhöhung der Aufnahmekapazitäten, durch Bereitstellung von zusätzlichem Material und Aktivierung von Mitarbeiter*innen aus dem Frei, dem zu erwartenden Patientenanfall Rechnung getragen. Im Falle einer Havarie oder eines Ausfalls kritischer Infrastruktur kann diese bei Bedarf eine (teilweise) Räumung bzw. Evakuierung veranlassen und organisieren, um eine adäquate Patientenversorgung weiterhin jederzeit zu gewährleisten.
Zu 4.:
Für jedes Krankenhaus in Deutschland ist eine Notstromversorgung für einen Zeitraum von mindestens 24 Stunden vorgeschrieben, welches durch ein entsprechendes Notstromaggregat gewährleistet wird. Die Erfüllung dieser gesetzlichen Vorschrift ist für alle Krankenhausstandorte von Vivantes gewährleistet bzw. geht in einigen Fällen sogar deutlich darüber hinaus.
Zu 5.:
Die Notstromversorgung wird über entsprechende Dieselaggregate sichergestellt, die jederzeit zusätzlich von extern betankt werden und somit grundsätzlich weiterlaufen können, bis die allgemeine Stromversorgung wieder zur Verfügung steht.
Zu 6.:
Wird ein Katastrophenfall ausgerufen, übernehmen Landes- und Bundesbehörden die weitere Organisation. Grundsätzlich wäre im Rahmen der Amtshilfe beispielsweise eine Unterstützung durch die Bundeswehr oder das Technischen Hilfswerks denkbar, jedoch liegt dies nicht im Verantwortungsbereich der einzelnen Krankenhäuser. Daher können hierzu keine konkreteren Angaben gemacht werden.
Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Martin Hikel, Bezirksbürgermeister.
Die Vorgänge in und um das Neuköllner Gesundheitsamt nehmen immer größere Ausmaße an. Besonders dramatisch: Längst ist klar, die Leidtragenden sind nicht etwa nur die Mitarbeiter der Behörde. Es sind insbesondere auch die Bürger Neuköllns, die die Missstände im von Mirjam Blumenthal (SPD) geführten Amt ausbaden müssen – ob sie wollen oder nicht. Neuer Höhepunkt der Skandale: Die Versorgung der Neuköllner im Rahmen des sozialpsychiatrischen Notdienstes ist vollständig zum Erliegen gekommen.
Auf AfD-Nachfrage hin musste Stadträtin Blumenthal unlängst einräumen: Der sozialpsychiatrische Dienst Neuköllns ist nicht mehr erreichbar. 7 Mitarbeiter hätten zwischenzeitlich den Dienst quittiert, nur eine Bandansage erinnert noch an längst vergangene Zeiten, in denen Bürger in akuten Krisensituationen Hilfe und Unterstützung erhielten. Medien sprechen von einer Massenflucht der Mitarbeiter (externer Link) im Gesundheitsamt, von einem toxischem Arbeitsumfeld und untragbaren Zuständen.
Immerhin sei der sozialpsychiatrische Dienst neben der Bandansage noch per Fax (!) erreichbar, erklärte die SPD-Gesundheitsstadträtin im Rahmen der Bezirksverordnetenversammlung am 28. September. Kompetente, unbürokratische und vor allem schnelle Hilfe in psychischen Notsituationen sieht anders aus! Es war die AfD-Fraktion, die bereits seit Anfang August regelmäßig Transparenz, Aufklärung und Konsequenzen forderte, doch mittlerweile gingen Wochen und Monate ins Land und passiert ist nichts – außer der Versuch, die Vorgänge zu vertuschen und eine öffentliche Aufarbeitung zu verhindern. Unsere Große Anfrage, die Licht ins Dunkel hätte bringen können, wurde nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt. Die Antworten auf unsere Fragen zu Themen, die ganz Neukölln direkt betreffen, unterliegen der Geheimhaltung – zumindest nach Auffassung des Bezirksamts.
Nicht nur zeigen die dramatischen Zustände in Neuköllns Gesundheitsamt ein unbeschreibliches Versagen des SPD-geführten Ressorts. Viel entscheidender ist, dass in allgemein schwierigen Zeiten die psychologische Notversorgung im Rahmen des Krisendienstes nicht mehr gewährleistet ist. Zunächst waren es insbesondere die erlassenen Corona-Maßnahmen, die durch soziale Isolation und Verlust von Struktur im Alltag zu einer rapiden Zunahme von depressiven Erkrankungen (externer Link) führten. Nun sind es der Krieg in der Ukraine, die Energiekrise und die Inflation, die jedem Bürger schlaflose Nächte bereiten. Die dunkle Jahreszeit hat begonnen, Winterdepressionen nehmen zu und die SPD-Gesundheitsstadträtin Blumenthal hat nicht mehr als einen Fax-Service zu bieten. 2 lange Monate vergingen, doch passiert ist nichts.
Wir als AfD-Fraktion forderten von Anfang an Transparenz, Aufklärung und (personelle) Konsequenzen. Wir bekräftigen nochmals unseren Standpunkt, dass die psychologische Notversorgung im Rahmen des Krisendienstes und des sozialpsychiatrischen Dienstes in Neukölln immer, aber insbesondere im Herbst und Winter funktionieren muss. Wir fordern eine rasche Aufarbeitung der Vorgänge unter Einbezug der Öffentlichkeit und eine personelle Neuaufstellung des Gesundheitsamts unter Einbezug der notwendigen fachlichen Kompetenzen der Bewerber. Und wir fordern Mirjam Blumenthal auf, ihr Schweigen zu brechen, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen und Konsequenzen zu ziehen. Das schließt ausdrücklich auch den Rücktritt der Gesundheitsstadträtin mit ein.
| Auszug aus dem Tagesspiegel Newsletter vom 05. Oktober 2022: „Die längere Diskussion rund um die Anfrage der AfD mit dem Titel „Showdown im Gesundheitsamt – warum musste Amtsarzt Herr S. wirklich gehen?“ fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Und auch Noch-Amtsarzt Nikolai Savaskan selbst mischte sich – zumindest auf Twitter – in die Debatte ein, wo er Blumenthal vorwarf, dass sie das „Landesgesundheitsdienstgesetz beugen“ wolle, um „sich lästigem Fachpersonal zu entziehen“. Zuvor hatte Blumenthal verkündet, dass das Gesundheitsamt künftig nicht mehr von einem Arzt oder einer Ärztin geleitet werden solle und das damit begründet, dass es keine fachlich geeigneten Bewerber:innen gebe, die die notwendige amtsärztliche Ausbildung durchlaufen hätten.“ Anmerkung: Der im Tagesspiegel-Newsletter zitierte Tweet von Amtsarzt Nicolai S. auf Twitter (externe Links) wurde zwischenzeitlich gelöscht und ist nicht mehr abrufbar. |
Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drucksache 0471/XXI) richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 28. September 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
1. Wann sind die Bauarbeiten am U-Bahnhof Rathaus Neukölln voraussichtlich abgeschlossen, so dass die Fahrbahn und die Bürgersteige wieder uneingeschränkt genutzt werden können?
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän,
für das Bezirksamt beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage wie folgt:
Nach dem aktuellen Bauzeitenplan BZP SOLL-22 (Stand 29.06.2022) wird der Umbau der Karl-Marx-Straße im Abschnitt vor dem Rathaus (zwischen Flughafenstraße und Erkstraße) im Mai 2024 abgeschlossen sein.
Aufgrund der schwierigen technischen Randbedingungen im Zusammenhang mit der Tunnel-Sanierung (hier sind in erster Linie die zeitaufwendigen Leitungsumverlegungen und die Entsorgung der belasteten Abbruchmaterialien zu nennen) und der Vorgabe von SenUMVK, den Kraftfahrzeugverkehr in beiden Richtungen aufrecht zu erhalten, ist der Bauabschnitt zwischen Erkstraße und Flughafenstraße/Fuldastraße in diverse Teilstücke aufzuteilen. Die damit verbundenen Provisorien und Zwischenlösungen beanspruchen infolgedessen sehr viel Zeit.
Es gilt das gesprochene Wort!
Die Mündliche Anfrage wurde beantwortet durch Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat.
Im Rahmen einer Großen Anfrage (Drucksache 0464/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 28. September 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,
für das Bezirksamt beantworte ich die o.a. Große Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Der Kreis- bzw. Bezirkswahlleiter stellt die Ergebnisse der Stimmauszählungen der Wahlvorstände aus den jeweiligen Wahlbezirken als Vorschlag für die Ergebnisfeststellung des Kreiswahlausschusses bzw. Bezirkswahlausschusses zusammen. Die jeweiligen Ausschüsse stimmen über das Ergebnis im Bezirk ab, welches im Anschluss an die Landeswahlleiterin übersandt wird.
Alle Vorkommnisse der zusammengelegten Wahlen vom 26.09.2021, welche dem Bezirkswahlamt bekannt sind, wurden den jeweiligen bezirklichen Ausschüssen vorgelegt. Wie Ihnen aus der Berichterstattung im Bezirkswahlausschuss vielleicht noch erinnerlich ist, waren in Neukölln insgesamt 14 Vorkommnisse zu verzeichnen. In 10 Fällen schlossen die Wahllokale nach 18.00 Uhr. Die Schließzeiten bewegten sich zwischen 18.31 und 18.44 Uhr. Ein Wahllokal schloss um 19.20 Uhr. Das Bezirkswahlamt hat bzgl. der in den jeweiligen Ausschüssen benannten Vorkommnisse und die aus den Wahleinsprüchen zugrunde gelegten Informationen die entsprechenden Wahlvorstände um Aufklärung gebeten.
Unabhängig davon kann aus Sicht des Bezirksamtes aus den zu verzeichnenden Vorkommnisse nicht abgeleitet werden, dass die Wahlen in Neukölln nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Denn setzt man die in Rede stehenden 14 Vorkommnisse in das Verhältnis zu 195.615 (bzw. 225.767 BVV) wahlberechtigten Neuköllner:innen, die in 194 Urnenwahllokale ihre Stimmen abgeben konnten, dann relativieren sich diese schon.
Zu 2.:
Über eventuelle Wahlrechtsverstöße, Unregelmäßigkeiten und vorschriftswidrige Vorgänge, die über die zu 1. Benannten hinausgehen, hat das Bezirkswahlamt keine Kenntnis.
Zu 3.:
Bei den verbundenen Wahlen vom 26.09.2021 kam es vor allem aufgrund der pandemiebedingten Hygieneregeln und der dadurch reduzierten Anzahl an Wahlkabinen in Verbindung mit fünf Stimmzetteln und sechs abzugebenden Stimmen zu Warteschlangen. Nach den bisherigen Erfahrungen werden zukünftig Liegenschaften und Räumlichkeiten mit dem Ziel, diese mit mehr als zwei Wahlkabinen auszustatten, akquiriert.
Es wurde im Land Berlin zum Zweck der Aufarbeitung und Fehleranalyse eine Expertenkommission gegründet. Die daraus beauftragte AG Gute Wahlen erarbeitet derzeit Konzepte, um die Handlungsempfehlungen aus dem Kommissionsbericht berlinweit umzusetzen. Das Bezirkswahlamt Neukölln wirkt in der AG Gute Wahlen ebenfalls mit.
Zu 4.:
Das Bezirkswahlamt Neukölln hatte bereits zur Wahl 2021 mit einigen neuen Konzepten, wie z.B. mit der Beauftragung externer Transportdienstleister und Mitarbeiter für das Warteschlangenmangement, sehr gute Erfahrungen sammeln können, die auch von der Expertenkommission in Ihrem Abschlussbericht empfohlen wird. Zudem wird Neukölln die Erfahrungen aus der AG Gute Wahlen in die Vorbereitung und Durchführung etwaiger Wiederholungswahlen einfließen lassen.
Das Bezirkswahlamt Neukölln wird, im Falle einer kompletten Wiederholungswahl, erneut 194 Urnen- und 152 Briefwahllokale einrichten. Dafür werden wieder rund 3.000 Wahlhelfende, sowie weitere Hilfskräfte zur Unterstützung am Wahlwochenende benötigt.
Derzeit werden die benötigten Räumlichkeiten im Bezirk akquiriert sowie der Personalbedarf sondiert. Sofern die Finanzierungszusage durch SenFin vorliegt, können die benötigten Wahlmaterialien wie z.B. weitere Wahlkabinen für die Wahllokale und Materialien für die Briefwahl bestellt und Personal eingestellt werden. Die Werbung der Wahlhelfenden beginnt, sobald die geänderten Modalitäten durch die Senatsverwaltung bzw. die Landeswahlleitung mitgeteilt werden. Anschließend erfolgt die Einsatzplanung der Wahlhelfenden, dafür muss noch die Neukonfiguration der Fachanwendung Votemanager durch das LABO abgeschlossen werden.
Es gilt das gesprochene Wort!
Die Große Anfrage wurde beantwortet durch Martin Hikel, Bezirksbürgermeister.
| Auszug aus dem Tagesspiegel Newsletter vom 28. September 2022: „Auch die AfD erkundigt sich in einer Großen Anfrage nach den Hintergründen der Auseinandersetzung zwischen Blumenthal und Savaskan.“ |
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/129/XXI) richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 23. September 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
1. Wie viele eingetragene Vereine (e.V.) kümmern sich um die Versorgung der armen- und armutsgefährdeten Menschen im Bezirk Neukölln (Bitte eine Aufzählung der Vereine, des jeweiligen Tätigkeitsbereiches sowie der Form der Hilfeleistung)?
2. Wie werden die entsprechenden Vereine durch das Bezirksamt unterstützt (Wenn ja, bitte nach Verein und Höhe der finanziellen Förderung in den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 und den sonstigen Maßnahmen der Unterstützung aufschlüsseln)?
3. Wie viele dieser Vereine haben sich im Jahr 2017, 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 mit einem Unterstützungsersuchen an das Bezirksamt gewandt (Bitte nach den Jahren, den Namen der Vereine und Art des Unterstützungsersuchens aufschlüsseln)?
4. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass die Suppenküchen, Tafelstation und Hilfevereine für Bedürftige durch die steigende Anzahl von armen und armutsgefährdeten Menschen ihren Aufgaben nicht mehr angemessen nachkommen können?
5. Wird im Zusammenhang mit der steigenden Zahl von armen- und armutsgefährdeten Bürgern in Neukölln die finanzielle und sonstige Hilfeleistung für die entsprechenden Vereine angepasst? Wenn ja, in welcher Form und in welcher finanziellen Höhe für die Jahre 2022, 2023, 2024, 2025, 2026? Wenn nein, warum nicht?
6. Ist das Bezirksamt der Auffassung, dass für die armen- und armutsgefährdeten Bürger unseres Bezirkes genug getan wird? Wenn ja, mit welcher konkreten Begründung? Wenn nein, warum nicht?
7. Ist das Bezirksamt der Auffassung, dass die Verbesserung der Situation der armen- und armutsgefährdeten Bürger, absoluten Vorrang vor der Förderung von weiteren Genderprojekten im Bezirk Neukölln haben muss und wenn nicht, warum nicht?
Sehr geehrte Frau Becker,
Ihre Kleine Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Zu 1.:
Mangels Anzeigepflicht wird eine solche Statistik durch das Bezirksamt Neukölln nicht geführt. Aussagen können lediglich zu den vom Bezirk finanzierten Projekten getroffen werden. Es existiert als e.V. der CariSATT-Laden des Caritasverbandes für das Erzbistum Berlin e.V., sowie die Tee- und Wärmestube als Projekt der Diakonie Eingliederungshilfe Simeon gGmbH.
Zu 2.:
Folgende Zuwendungen sind für die beiden o.g. Projekte verausgabt worden:
Tee- und Wärmestube
2017 115.000,00 Euro
2018 129.272,00 Euro
2020 142.686,00 Euro
2021 165.000,00 Euro
2022 195.000,00 Euro
Caritas: hier CariSATT-Laden
2019 21.580,00 Euro
2020 18.770,00 Euro
2021 19.020,00 Euro
2022 19.370,00 Euro
Bei den Ausgaben hier handelt es sich um die monatlichen Mietkosten.
Zu 3.:
Aus den Jahren 2017-2022 sind keine Unterstützungsanträge der oben genannten eingetragenen Vereine im Amt für Soziales bekannt geworden.
Zu 4.:
Dem Bezirksamt sind entsprechende Hinweise bekannt.
Zu 5.:
Ich habe mich dafür eingesetzt, dass die Mittel für die Tee-und Wärmestube für die Jahre 2022 und 2023 um je 30.000 aufgestockt werden. Für die Jahre 2024-2026 ist noch keine Planung erfolgt und somit kann hier für die Zukunft keine Aussage getroffen werden.
Zu 6.:
Soweit sich die Frage auf Leistungshöhen der Regelsysteme der sozialen Sicherung bezieht, besteht keine Zuständigkeit des Bezirksamtes Neukölln für eine Anpassung von Regelsätzen, Angemessenheitsgrenzen der Kosten der Unterkunft oder anderer gesetzlich geregelter Rahmenbedingungen. Für eine angemessene Begegnung des tatsächlichen Bedarfs der von Wohnungs- und Obdachlosigkeit betroffenen Menschen in Neukölln fehlen sowohl finanzielle als auch personelle Ressourcen.
Zu 7.:
Mangels hinreichender Bestimmtheit des Begriffs „Genderprojekte“ kann ein „absoluter Vorrang“ anderer Aufgabengebiete nicht beurteilt werden. Grundsätzlich ist die Sicherung der existenziellen Lebensgrundlagen jedoch Kernaufgabe staatlichen Handelns, das sich nicht nur in materieller Absicherung erschöpft, sondern auch gesellschaftliche Fragestellungen umfassen kann.
Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Falko Liecke, Bezirksstadtrat.
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/128/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 19. September 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
1. Wie viele Corona-Testzentren im Bezirk Neukölln wurden im Jahr 2021 und 2022 wegen falsch durchgeführter Corona-Tests, Abrechnungsbetruges, unzureichender Einhaltung der Hygienevorschriften oder sonstiger Verfehlungen kontrolliert (Bitte nach den Jahren und der Anzahl der Kontrollen aufschlüsseln)?
2. Wie viele Corona-Testzentren wurden mehrfach kontrolliert (Bitte nach den Jahren 2021, 2022, der Anzahl der jeweiligen Testzentren und der Anzahl der Kontrollen aufschlüsseln)?
3. Wie viele Verstöße in Corona-Testzentren wurden im Bezirk Neukölln festgestellt (Bitte nach den Jahren 2021, 2022 und der Art sowie der Anzahl der Verstöße aufschlüsseln)?
4. Wie wurden die ermittelten Verstöße konkret geahndet (Bitte die Art der Anzeigen und sonstiger behördlicher Maßnahmen in den Jahren 2021 und 2022 aufschlüsseln)?
5. Wie viele Corona-Testzentren wurden in den Jahren 2021 und 2022 wegen festgestellter Unregelmäßigkeiten behördlich geschlossen (Bitte nach Anzahl der Testzentren und den Jahren aufschlüsseln)?
6. Gegen wie viele Betreiber von Corona-Testzentren wird oder wurde seit 2021 wegen falsch durchgeführten Tests, Abrechnungsbetruges, unzureichender Einhaltung der Hygienevorschriften oder sonstiger Verfehlungen ermittelt (Bitte nach Anzahl der Ermittlungsverfahren, dem jeweiligen Jahr und dem voraussichtlich entstandenen Schaden aufschlüsseln)?
7. Welche Maßnahmen außer den Kontrollen durch das Ordnungsamt und der Polizei werden ergriffen, um einen angemessenen Hygienestandard und die Einhaltung der sonstigen rechtlichen Vorschriften zu gewährleisten?
8. Haben sich die Anforderungen für die Eröffnung eines Corona-Testzentrums seit dem Jahr 2021 verschärft?
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann,
das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Im Jahr 2021 wurden ca. 101 Teststellen wegen der angegebenen Sachverhalte kontrolliert. Im Jahr 2022 wurden ca. 50 Teststellen kontrolliert. Genauere Angaben lassen sich hierzu nicht machen, da der Senat ebenfalls, unabhängig von uns, Teststellen-Kontrollen durchführt.
Zu 2.:
Für das Jahr 2021 kann dies nicht beantwortet werden, da für dieses Jahr keine Statistik für mehrfach kontrollierte Testzentren geführt wurde und der Senat ebenfalls Testzentren kontrolliert. Im Jahr 2022 wurden ca. 20 Teststellen mehrfach kontrolliert.
Zu 3.:
Die Frage lässt sich aufgrund des hohen Arbeitsaufwandes in diesem Bereich in den Jahren 2021 und 2022 nicht beantworten.
Zu 4.:
Die festgestellten Verstöße und Mängel werden aufgelistet und die Teststelle wird aufgefordert, diese zu beseitigen. Bei volleren Mängellisten wird (sofern die Teststelle vom Gesundheitsamt Neukölln zugelassen wurde und nicht vom Senat) die Teststelle vorrübergehend geschlossen, bis die Mängel beseitigt sind.
Bei groben Fehlern und Verstößen kann die Teststelle auch vollständig geschlossen werden (wenn Sie vom Gesundheitsamt Neukölln zugelassen wurde). Anzeigen und andere gerichtliche Maßnahmen laufen nicht über uns, sondern über den Senat.
Zu 5.:
Im Jahr 2021 wurden ca. 90 Teststellen durch das Gesundheitsamt geschlossen. Im Jahr 2022 waren es ca. 3. Hier ist anzumerken, dass in unserer Statistik nicht aufgeführt ist, ob ein Testzentrum nur vorrübergehend geschlossen war. Außerdem kann das Gesundheitsamt nur die Teststellen schließen, die es auch zugelassen hat. Die Schließung von Testzentren, welche vom Senat zugelassen wurden, erfolgt nach wie vor über den Senat.
Zu 6.:
Wir als Gesundheitsamt kontrollieren nur die Hygiene, Zulassungen und Abrechnungsunterlagen der von uns zugelassenen Testzentren. Die Ermittlungsverfahren werden von uns nicht durchgeführt oder anberaumt, sondern an den Senat weitergegeben. Zu der Anzahl der zur Ermittlung weitergegebenen Prozesse führen wir keine gesonderte Statistik.
Zu 7.:
Es finden anlassbezogene Begehungen statt. Außerdem wird ein Zulassungsantrag einer Prüfung unterzogen. Im Ernstfall wird (sofern diese Teststelle vom Gesundheitsamt zugelassen wurde) diese vom Gesundheitsamt geschlossen.
Zu 8.:
Ja. Aufgrund der gesammelten Erfahrungen hat das Gesundheitsamt ein eigenes Bewertungssystem für die Teststellen-Eröffnung entwickelt. Dieses ist transparent in die Bereiche „Technische Maßnahmen“, „Organisatorische Maßnahmen“ und „Persönliche Maßnahmen“ gegliedert.
Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Martin Hikel, Bezirksbürgermeister.
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/127/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 12. September 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
1. Wie viele der insgesamt 7546 Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen die Corona-Maßnahmen in Neukölln (laut Medienbericht vom 23.08.2022, externer Link) beziehen sich auf das Nichttragen einer FFP2-Maske?
2. Wurde in den Bußgeldverfahren wegen Nichttragens einer FFP2-Maske zwischen Personen unterschieden, die lediglich eine OP- oder Alltagsmaske trugen (statt der vorgeschriebenen FFP2-Maske) und Personen, die bei einer Kontrolle gar keine Maske trugen? Wenn ja, wie viele Verfahren wurden jeweils wegen Tragens einer „falschen“ Maske eingeleitet, wie viele Verfahren wegen des vollständigen Fehlens einer Maske?
3. Wie viele der eingeleiteten Bußgeldverfahren im Bezirk Neukölln beziehen sich auf die Tatvorwürfe „Verlassen der Wohnung ohne triftigen Grund“ und „Ansammlung von Personen“, bzw. welches war der häufigste Sanktionsgrund?
4. Wie viele Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen die Corona-Maßnahmen in Neukölln sind bislang nicht abschließend bearbeitet und somit noch ergebnisoffen?
5. Wie hoch sind die Einnahmen durch Bußgelder in Bezug auf alle sanktionierten Verstöße gegen die Corona-Maßnahmen in Neukölln insgesamt?
6. In wie vielen Fällen haben Bürger der Bußgeldforderung widersprochen und in wie vielen Fällen wurde die Forderung nach Widerspruch fallengelassen?
7. Wie hoch ist die Nichtzahler-Quote bei bereits vollständig bearbeiteten Verfahren wegen Verstößen gegen die Corona-Maßnahmen in Neukölln?
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann,
das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Das Ordnungsamt Neukölln hat bis Ende August 2022 insgesamt 9262 Ordnungswidrigkeiten- bzw. Bußgeldverfahren aufgrund von Verstößen gegen die Corona-Maßnahmen geführt.
Insgesamt beruhten 3111 Verfahren auf dem Tatvorwurf des Nichttragens einer (geeigneten bzw. der erforderlichen) Mund-Nasen-Bedeckung. Wie viele dieser Verfahren spezifisch auf dem Nichttragen einer FFP2-Maske beruhten ist nicht automatisiert auswertbar und wäre somit nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu ermitteln.
Zu 2.:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Zu 3.:
Auf den Tatvorwurf „Verlassen der Wohnung“ (bzw. „Aufenthalt im öffentlichen Raum“) bezogen sich 325 eingeleitete Bußgeldverfahren, auf den Tatvorwurf „Ansammlung von Personen“ (bzw. „private Zusammenkunft“, „Kontaktbeschränkungen“) 1975. Hierbei ist zu beachten, dass im Falle tateinheitlicher Begehung mehrerer verschiedener Verstöße gegen die Corona-Maßnahmen jeweils nur ein Tatvorwurf gezählt wurde.
Häufigster Sanktionsgrund bzgl. Verstößen gegen die Corona-Maßnahmen war das Nicht-tragen einer, bzw. der erforderlichen Mund-Nasen-Bedeckung in insgesamt 3111 Verfahren. Es gilt das oben Gesagte hinsichtlich der Zählung bezüglich tateinheitlicher Verstöße.
Zu 4.:
Alle Verfahren aufgrund Verstößen gegen die Corona-Maßnahmen wurden fristgerecht eingeleitet, es kam zu keinen Verjährungen.
955 Verfahren sind mit Stand Ende August 2022 noch nicht endgültig abgeschlossen, dies beinhaltet auch Verfahren in denen die Bußgeldfestsetzung rechtskräftig, die Forderungen jedoch noch nicht vollständig beglichen sind.
Eine Feststellung des genauen Verfahrensstandes aller 955 Verfahren wäre nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich.
Zu 5.:
Es wurden seit 2020 409.223,91 € in Bezug auf Verstöße gegen die Corona-Maßnahmen eingenommen.
Zu 6.:
In 401 Fällen haben Betroffene Einspruch gegen Bußgeldbescheide eingelegt, die zu Verstößen gegen die Corona-Maßnahmen ergangen sind. Eine Feststellung, in wie vielen dieser Verfahren es zu einer Einstellung nach Einspruchseinlegung wäre nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich.
Zu 7.:
Bei 845 Verfahren sind bisher keinerlei Zahlungen eingegangen. Hier kann allerdings nicht unterschieden werden, welche Vorgänge sich vielleicht im Zwischenverfahren befinden, gemäß § 18 OWiG gestundet sind oder bei welchen die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist. Bleiben Zahlungspflichtige säumig, werden entsprechende Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet.
Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Sarah Nagel, Bezirksstadträtin.

Fraktionsvorsitzender Julian Potthast über die Vorgänge in und um das Neuköllner Gesundheitsamt, die Suspendierung des Amtsarztes Nicolai S. und Mirjam Blumenthal, Gesundheitsstadträtin. Ganzen Artikel hier (externer Link) lesen.
Screenshot: Report24.news
Im Rahmen einer Großen Anfrage (Drucksache 0415/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 31. August 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Die Große Anfrage wurde zunächst vertagt und am 28.09.2022 auf Antrag des Bezirksamts unter Ausschluss der Öffentlichkeit und mit Verweis auf Verschwiegenheit über den Inhalt der Antwort durch das Bezirksamt Neukölln beantwortet.
Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drucksache 0441/XXI) richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 31. August 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
1. Inwieweit wurde beim Bau der Stadtautobahn unter dem Britzer Damm, eine Verlängerung der U 8 in Richtung Buckow berücksichtigt?
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän,
für das Bezirksamt beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage wie folgt:
Der von Ihnen erfragte Sachverhalt entzieht sich der Kenntnis des Bezirksamtes. Für eine Beantwortung Ihrer Frage wenden Sie sich ggf. bitte direkt an Ihre Fraktion im Abgeordnetenhaus, da Anfragen, welche die Zuständigkeit einer Senatsverwaltung betreffen (hier: Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz – SenUMVK), über das Abgeordnetenhaus gestellt werden müssen.
Die Mündliche Anfrage wurde beantwortet durch Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat.
Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drucksache 0423/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 31. August 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
1. Welche Schritte wurden seitens des Bezirksamtes in den letzten drei Monaten unternommen, um einen Standort für die Maientage 2023 zu finden?
2. Gibt es nach heutigem Stand einen Standort für die Maientage 2023 und falls ja, wo?
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,
für das Bezirksamt beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage wie folgt:
Frage 1:
Das Bezirksamt hat sich – wie bekannt – Anfang des Jahres an die Regierende Bürgermeisterin und die zuständigen Senatsverwaltungen gewandt. Infolgedessen hat es Gespräche zwischen dem Bezirksbürgermeister und den Senatoren für Stadtentwicklung und Wohnen sowie für Wirtschaft, Energie und Betriebe sowie der Regierenden Bürgermeisterin gegeben.
Im Juni folgte ein Gespräch mit der Tempelhof Projekt GmbH über die Nutzung des ehemaligen Flughafens Tempelhof. Die südliche Umfahrung am Platz der Luftbrücke musste nach Rücksprache mit dem Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg als Option für einen Ersatzstandort ausscheiden. Die Fragen nach dem Lärmschutz stellen sich dort noch drängender als in der Hasenheide.
In der Folge fokussiert sich die Diskussion auf das Vorfeld des ehemaligen Flughafens Tempelhof – wie auch vom Antrag 0179/XXI gefordert. Im Juli wurden dem Bezirk grundsätzliche Bedingungen für eine Nutzung des Vorfeldes genannt sowie ein Zeitraum (allerdings nicht im Mai) vorläufig aus der Vermarktung genommen. Beides habe ich auch dem bisherigen Ausrichter der Maientage mitgeteilt. Seitdem steht das Bezirksamt im Austausch mit der Tempelhof Projekt GmbH, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz.
Ich war letzte Woche zu einem Termin mit Vertreter*innen von Tempelhof Projekt und mehreren Senatsverwaltungen vor Ort auf dem Gelände, das Thema Maientage soll auch in der nächsten Sitzung des Aufsichtsrats der Tempelhof Projekt GmbH thematisiert werden.
Frage 2:
Sehr gern würde ich einen Alternativstandort verkünden können. Stand heute gibt es aber lediglich intensive Bemühungen, einen Ersatzstandort zu sichern. Die Fragen, die rund um eine Nutzung des Vorfeldes für die Maientage zu klären sind, sind leider alles andere als trivial.
Es gilt das gesprochene Wort!
Die Mündliche Anfrage wurde beantwortet durch Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat.
Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drucksache 0433/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 31. August 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Die Mündliche Anfrage wurde auf Antrag des Bezirksamts unter Ausschluss der Öffentlichkeit und mit Verweis auf Verschwiegenheit über den Inhalt der Antwort durch das Bezirksamt Neukölln beantwortet (§ 37 V a der GO).