Intensivbetten und Personalsituation im Vivantes-Klinikum Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. Januar 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Intensivbetten werden nach Abschluss der Bauarbeiten im Vivantes-Klinikum Neukölln verfügbar sein (Low care und High care)?
  2. Wie viele im Vivantes-Klinikum Neukölln ausgeschriebene Personalstellen bei den Pflegekräften, Ärzten und Therapeuten sind unbesetzt? Bitte nach Berufsgruppen und Anzahl aufschlüsseln.
  3. In welchem Umfang haben Pflegepersonal, Ärzte und Therapeuten in den Jahren 2019, 2020 und 2021 im Vivantes-Klinikum Neukölln gekündigt? Bitte nach Berufsgruppen und Anzahl aufschlüsseln.
  4. In welchem Umfang wurde Pflegepersonal inklusive Ärzte und Therapeuten in den Jahren 2019, 2020 und 2021 im Vivantes-Klinikum Neukölln eingestellt? Bitte nach Berufsgruppen und Anzahl aufschlüsseln.
  5. In welchem finanziellen Umfang wurde in den Jahren 2019, 2020 und 2021 im Vivantes-Klinikum Neukölln auf Personalleasing in den oben genannten Berufsgruppen zurückgegriffen? 
  6. Wie hoch war der prozentuale Anteil an Leasingkräften in den Jahren 2019, 2020 und 2021?
  7. Wie viele Operationen mussten im Vivantes-Klinikum Neukölln in den Jahren 2020 und 2021 aufgrund der Corona-Krise verschoben werden?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/037/XXI vom 09.03.2022

Frage 1-7:

Eine Beantwortung kann sich lediglich auf Informationen erstrecken, die hier vorliegen bzw. mit zumutbarem Aufwand beschafft werden können. Im Übrigen wird explizit darauf verwiesen, dass das Bezirksamt gegenüber Vivantes keinen Anspruch auf Auskunft hat und weitere Informationen mit Blick auf den Datenschutz bzw. auf Geschäftsgeheimnis nicht erteilt werden. 

Zur vorliegenden Kleinen Anfragen kann folgendes berichtet werden: 

Das Vivantes Klinikum Neukölln sieht sich als integralen Bestandteil der Gesundheitsversorgung im Bezirk Neukölln und im Land Berlin, aufgrund der speziellen Fachrichtungen des Klinikums natürlich auch über die Landesgrenzen hinaus. Im Rahmen der Pandemie hat die Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH einen zentralen Beitrag geleistet, Patient:innen mit und ohne COVID-Infektion zu versorgen. Die hochqualifizierten Fachkräfte des Klinikums Neukölln stehen dazu jederzeit zur Verfügung. Um die Versorgung der Patient:innen sicher zu stellen, mussten immer wieder Kapazitäten und Strukturen des Klinikums an die aktuellen Anforderungen und Bedarfe angepasst werden. Operationen und Eingriffe wurden wie an allen Kliniken der Bundesrepublik teilweise verschoben oder gänzlich abgesagt. Der Mangel an qualifiziertem Personal im Gesundheitswesen lässt offene Stellen häufig länger vakant sein, als von Seiten des Klinikums erwünscht. Um solche Situationen zu überbrücken, wird auf Leasing-Personal zugegriffen. 

Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Mirjam Blumenthal, Bezirksstadträtin.

Julian Potthast über Befragung zu Islamismus und religiösem Mobbing an Schulen in Neukölln

Berlin-Neukölln, 28. Dezember 2021

Der Fraktionsvorsitzende der AfD-Fraktion Neukölln, Julian Potthast, erklärt zu den Ergebnissen der Befragung an Neuköllns Schulen zum Thema „Konfrontative Religionsbekundungen“, Islamismus und religiöses Mobbing (siehe WELT-Artikel vom 28.12.2021):

„Die Ergebnisse der Studie zeigen in erschreckender Weise, wie weit der Islamismus an deutschen Schulen bereits zum Alltag gehört. Anstelle von säkularem Unterricht auf Grundlage von Wissenschaft und Aufklärung und der Vermittlung von christlich-abendländischen Werten müssen sich die Neuköllner Schulen nun mit zum Teil rückständigen Wertvorstellungen herumplagen. Dass es so weit kommen konnte, ist das Ergebnis einer über Jahrzehnte verfehlten Einwanderungspolitik der Altparteien.

Die AfD fordert schon seit Langem, die Bildungs- und Integrationsfähigkeit zum zentralen Kriterium bei Einwanderungswilligen zu machen. Die Erforschung von Islamismus an deutschen Schulen muss weiter vorangetrieben werden, um ein Problembewusstsein zu schaffen und adäquate Lösungen zu finden. Andernfalls droht Deutschland ein Rückfall in längst überkommen geglaubte, archaische Gesellschaftsmodelle und die weitere Verfestigung islamischer Parallelgesellschaften.“

Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender

Report24.news: „Berlin-Neukölln: Panik bei Linken und Grünen über Islamismus-Studie an Schulen“

Medium: Report24.news am 28. Dezember 2021

Fraktionsvorsitzender Julian Potthast über die Befragung / Studie zu Islamismus und religiösem Mobbing an Schulen in Neukölln. Ganzen Artikel hier (externer Link) lesen.

Screenshot: Report24.news

Fahrgeldzuschüsse: Spende der AfD-Fraktion Neukölln an Berliner Hospiz

Obwohl Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung von Neukölln derzeit auf Grund des Infektionsgeschehens weitestgehend online stattfinden, werden weiterhin pauschale Fahrgeldzuschüsse an Bezirksverordnete ausgeschüttet. Diese Zuschüsse werden aus Steuergeldern finanziert. Aus Sicht der AfD-Fraktion Neukölln handelt es sich hierbei eindeutig um Verschwendung von Neuköllner Steuergeldern. Die Teilnahme vom heimischen Sofa aus erfordert keine Fahrgeldaufwendungen.

Unser Dringlichkeitsantrag auf vorübergehende Streichung (für die Dauer der Online-Sitzungen) dieser Zuschüsse wurde in der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung von Neukölln am 24. November 2021 mehrheitlich abgelehnt.

AfD-Fraktion Neukölln spendet Fahrgeld an Berliner Hospiz

Wir als AfD-Fraktion setzen uns weiterhin gegen die Verschwendung von Neuköllner Steuergeldern ein. Alle Bezirksverordneten der AfD-Fraktion Neukölln spendeten daher ihre Fahrgeldzuschüsse für die Monate November und Dezember 2021 in der Woche vor Weihnachten für einen sozialen Zweck. Jeder einzelne hat 80 Euro an ein Berliner Hospiz überwiesen.

Erneuter Antrag um regulären Verfahren

Doch der Sachverhalt ist damit nicht geklärt. Die Ausschüttung dieser Zuschüsse während Online-Sitzungen findet bis auf weiteres statt. Da in der Sitzung vom 24. November 2021 mehrheitlich keine Dringlichkeit festgestellt wurde, werden wir den Antrag im kommenden Jahr im regulären Verfahren erneut stellen.

Tagesspiegel-Newsletter Neukölln: Julian Potthast zur Debatte um das Böllerverbot an Silvester

Medium: Tagesspiegel-Newsletter für Neukölln – Kiezgespräch vom 1. Dezember 2021

Auszug aus dem Tagesspiegel Newsletter vom 1. Dezember 2021: – KIEZGESPRÄCH –

„Alle Jahre wieder kommen nicht nur die Weihnachtszeit und der Jahreswechsel, sondern auch die Debatte ums Böllerverbot. So auch bei der vergangenen Bezirksverordnetenversammlung (BVV), bei der der Grünen-Verordnete Christian Hoffmann ein feuerwerksarmes Berlin forderte. In seinem Antrag bittet er das Bezirksamt, „initiativ auf die anderen Berliner Bezirksverwaltungen zuzugehen und diese zur Beteiligung an einem dauerhaften privaten Feuerwerksverbot zu gewinnen. Weiterhin soll beim Senat dafür geworben werden eine entsprechende Gesetzesinitiative in den Bundesrat einzubringen.“ Dass das Thema Feuerwerk ein durchaus emotionales ist, zeigt sich in der Diskussion über den Antrag.

Der Tenor bei CDU, FDP und AfD: Die Grünen als Verbotspartei, die den friedlichen Menschen ihren Spaß an Silvester nehmen wollten. Wegen einiger Idioten könne man nicht allen das Spielzeug wegnehmen, argumentierte etwa Julian Potthast (AfD), der sich auch um die lang gepflegte Tradition sorgte. Also: Das haben wir doch schon immer so gemacht. 

Franz Wittke von der FDP befand, dass jene, die jetzt schon illegal böllern, dies auch künftig tun würden (vernachlässigte dabei aber die Probleme, die ebenso durch legale Böllerei jedes Jahr verursacht werden). Die CDU, konkret der Verordnete Karsten Schulze, zeigte sich zumindest offen für Einschränkungen, argumentierte aber gegen ein Verbot. SPD und Linke konnten sich auf keine einheitliche Position innerhalb der Fraktion einigen. Kurzer Rückblick: Nachdem Silvester 2017/18 das Traditionsgeschäft Musikhaus Bading in Flammen aufging, blieben auch die Silvesternächte 2018/19 und 2019/20 nicht gerade friedlich. In der Bilanz zur letzten präpandemischen Silvesternacht hieß es unter anderem: „19.49 Uhr: In Neukölln wirft jemand mit Böllern auf Autos. Einsatz nicht identisch mit den Tweets von gefühlt 19.23, 19:03, 18:22, 18:01, 17:34, ff.“.

Die Polizei twitterte damals über Böllerdruckwellen, die bis in Wohnzimmer zu spüren waren, brennenden Garagen in Rudow und Menschen, die mit Raketen beschossen wurden (NL vom 8. Januar 2020, Raketen an sich sind übrigens legal). Die Silvesternacht 2020/21 – pandemiebedingt mit weitreichendem Pyro-Verkaufsverbot, Sie erinnern sich vielleicht – verlief dann so friedlich, dass in Buckow ein kompletter Supermarkt abbrannte.
Zwei von drei berlinweiten Hotspots für die Einsatzkräfte befanden sich vergangenes Silvester in Neukölln, immer wieder wurden Polizei und Feuerwehr attackiert – etwa mit selbstgebauten Molotowcocktails (NL vom 6. Januar 2021). Der Antrag zum Feuerwerksverbot wurde übrigens schließlich mit 28 zu 23 Stimmen angenommen.
Für dieses Jahr kommt er aber definitiv nicht mehr rechtzeitig. Tatsächlich sind dieses Jahr wieder zwei Böllerverbotszonen in Berlin geplant – allerdings nicht in Neukölln. Die Innenverwaltung schließt allerdings weitere Zonen nicht aus.“
Quelle: Auszug aus Tagesspiegel Newsletter für Neukölln vom 1. Dezember 2021

Dringlichkeitsantrag: Streichung der Fahrgeldentschädigungen für Bezirksverordnete

Antrag – Dringlichkeit – der AfD-Fraktion Neukölln: abgelehnt

Datum: 23. November 2021

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt Neukölln wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die den Bezirksverordneten laut § 4 des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen zustehende Fahrgeldentschädigung für die Dauer von Online-Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlungen und ihrer Ausschüsse ersatzlos gestrichen wird.

Begründung:

Der Ältestenrat der BVV-Neukölln hat in seiner Sitzung vom 17. November 2021 festgelegt, dass die BVV-Sitzung am 24. November sowie die geplanten Konstituierungen der Ausschüsse der BVV im digitalen Format stattfinden sollen. Auch Bezirksverordnetenversammlungen aus anderen Bezirken haben aufgrund des Infektionsgeschehens von Präsenzsitzungen abgesehen. In Anbetracht der Entwicklung des Infektionsgeschehens ist davon auszugehen, dass die Bezirksverordnetenversammlungen in Berlin in den kommenden Monaten sämtliche Sitzungen online abhalten werden.

Da Online-Sitzungen bequem von Zuhause aus besucht werden können, entstehen den Bezirksverordneten keine Fahrtkosten. Die Sachgrundlage für eine Fahrtkostenentschädigung entfällt somit. 

Ergebnis Drs. Nr. 0062/XXI: in der BVV abgelehnt

Über den Antrag (Dringlichkeit) wurde am 24. November 2021 in der Bezirksverordnetenversammlung abgestimmt.

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • CDU: ENTHALTUNG
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA
  • FDP: NEIN

Intensivbettenabbau in Neukölln

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 23. November 2021 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. In welchem Umfang wurden in den letzten 2 Jahren im Neuköllner Klinikum Intensivbettenkapazitäten ab- oder aufgebaut?
  2. Sollten Intensivbettenkapazitäten abgebaut worden sein, wie viele davon wurden auf Grund von Personalmangel abgebaut?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: 0045/XXI vom 24.11.2021

Frage 1:

Die Zahl der betriebsfähigen Betten unterliegt zahlreichen Schwankungen. Wie bekannt, ist der Zustand des Klinikums als sanierungsbedürftig zu bezeichnen. Das Klinikum Neukölln betreibt aktuell drei Stationen mit Beatmungsbetten, sowie drei weitere Stationen mit Überwachungsbetten. Personelle Schwankungen sowie Vorgaben z.B. im Rahmen der PPUGV (Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung) und in Folge des TV-E (Tarifvertrag Entlastung) ermöglichen uns heute den Betrieb von 30 Beatmungsbetten für die Akutversorgung. Weitere Beatmungsbetten befinden sich im Weaningbereich (engl. für Entwöhnung). Das bedeutet, Patienten lernen wieder atmen und werden von der Beatmung entwöhnt, Sowie 38 Überwachungsbetten mit Monitoring. Durch den Fassadenanschluss zum Nordkopf sind aktuell weitere 10 Beatmungsbetten nicht verfügbar.

Die Mündliche Anfrage wurde beantwortet durch Mirjam Blumenthal, Bezirksstadträtin.

Kein Fahrgeld für Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung für Online-Sitzungen vom heimischen Sofa

Wieder einmal stehen die Zeichen klar auf Lockdown. Statt Lösungsansätzen und dem Weg zur Eigenverantwortung der Bürger in Neukölln und Deutschland werden der Bevölkerung scheibchenweise mehr und mehr Rechte geraubt. Die wirtschaftlichen Folgen der verfehlten Lockdown-Politik machen sich mittlerweile bei vielen im Portmonee bemerkbar.

Die AfD-Fraktion Neukölln geht daher mit gutem Beispiel voran und setzt sich aktiv gegen Steuergeldverschwendung ein. Angesichts der steigenden Infektionszahlen hat der Ältestentenrat der Bezirksverordnetenversammlung von Neukölln festgelegt, dass die aktuellen Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung nur online stattfinden sollen. Die vorgesehene Erstattung von Fahrtkosten für Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung, die bequem von zuhause aus an den Sitzungen teilnehmen können, entbehrt somit jeder Grundlage.

Der AfD-Fraktionsvorsitzende Julian Potthast dazu: „Die AfD-Fraktion Neukölln beantragt im Rahmen eines Dringlichkeitsantrags am 24. November, die Fahrgeldentschädigungen aller Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung für die Dauer der Online-Sitzungen ersatzlos zu streichen. Für die Teilnahme vom heimischen Sofa aus entstehen den Verordneten keinerlei Fahrtkosten, die in irgendeiner Form erstattet werden müssten. Während Inflation, Energiesteuer und eine kopflose Lockdownpolitik den Bürgern wirtschaftlich immer mehr zusetzen, sollte die Politik sich nicht sachgrundlos die Taschen vollstopfen. Ich hoffe auf eine breite Unterstützung des Antrags durch die anderen Fraktionen.“

Beauftragte des Bezirksamts: „Beauftragte für gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. November 2021 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Beauftragtenstellen gibt es im Bezirksamt und welchen Personal- und Sachmittelumfang wendet das Bezirksamt dafür insgesamt auf? (Bitte datenschutzkonform anonymisieren)
  2. Was ist aus Sicht des Bezirksamtes „Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“?
  3. Wie hoch sind die Personalmittel für den oder die „Beauftragte für gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ und auf wie viele Planstellen teilen sich diese auf? (Bitte datenschutzkonform anonymisieren)
  4. Wie hoch sind die Sachmittel für den oder die „Beauftragte für gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“?
  5. Welchen konkreten Aufgaben geht der oder die „Beauftragte für gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ nach?
  6. Wie erfolgt die Wirkungsmessung der Leistungen des oder der „Beauftragte für gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“?
  7. Aus welchem Grund führt das Bezirksamt in Drucksache 0013/XXI nur die weibliche Form bzw. die Mehrzahl „Beauftragte“, nicht aber die männliche Form „Beauftragter“ an?
  8. Ist es aus Sicht des Bezirksamtes denkbar, dass ein Mann auf dieser Stelle eingesetzt wird?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/005/XXI vom 22.12.2021

Frage 1:

Das Bezirksamt hat ausweislich seiner Geschäftsverteilung vier Beauftragte, bei denen es sich um physische Stellen (i.d.R. in Vollzeit) handelt. Grundsätzlich stehen diesen Beauftragten jährlich Sachmittel im Umfang von 7.500 Euro für die Aufgabenwahrnehmung zur Verfügung. Hinzu kommt die Stelle der Datenschutzbeauftragten. Darüber hinaus werden die Aufgaben der Beauftragten für Gender Mainstreaming sowie für gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit ie jeweilige Bezirksstadträtin wahrgenommen.

Frage 2:

Als Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit versteht das Bezirksamt feindselige, abwertende und ausgrenzende Einstellungen gegenüber Menschen aufgrund einer ihnen zugewiesenen Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe.

Frage 3:

Die Aufgaben der Beauftragten für gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit werden durch die zuständige Bezirksstadträtin wahrgenommen.

Frage 4:

Gesonderte Sachmittel werden derzeit nicht im Haushaltsplan nachgewiesen.

Frage 5:

Die Aufgaben werden sich an den Bedarf ausrichten. Es ist im ersten Schritt geplant sich in Form von Runden Tischen mit den verschiedenen Formen der gruppenbezogenen Menschlichkeit in Neukölln auseinanderzusetzen.

Frage 6:

Die Wirkungsmessung wird sich anhand der Umsetzung der Zielsetzungen messen lassen.

Frage 7:

S. Antwort zu Frage 3.

Frage 8:

S. Antwort zu Frage 3.

Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Mirjam Blumenthal, Bezirksstadträtin.

Beauftragte des Bezirksamts: „Beauftragte für Gender Mainstreaming“

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. November 2021 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Geschlechter gibt es aus Sicht des Bezirksamtes?
  2. Was ist aus Sicht des Bezirksamtes „Gender Mainstreaming“?
  3. Wie hoch sind die Personalmittel für den oder die „Beauftragte für Gender Mainstreaming“ und auf wie viele Planstellen teilen sich diese auf? (Bitte datenschutzkonform anonymisieren)
  4. Wie hoch sind die Sachmittel für den oder die „Beauftragte für Gender Mainstreaming“?
  5. Welchen konkreten Aufgaben geht der oder die „Beauftragte für Gender Mainstreaming“ nach?
  6. Wie erfolgt die Wirkungsmessung der Leistungen des oder der „Beauftragte für Gender Mainstreaming“?
  7. Wie unterscheidet sich der Aufgabenbereich der oder des „Beauftragte für Gleichstellung“ vom Aufgabenbereich „Beauftragte für Gender Mainstreaming“?
  8. Ist es aus Sicht des Bezirksamtes denkbar, dass ein Mann auf dieser Stelle eingesetzt wird, und falls ja, warum führt das Bezirksamt in Drucksache 0013/XXI nur die weibliche Form bzw. die Mehrzahl „Beauftragte“, nicht aber die männliche Form „Beauftragter“ an?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/008/XXI vom 22.12.2021

Frage 1: 

Drei. 

Frage 2: 

Gender Mainstreaming ist eine präventive Handlungsstrategie der Gleichstellungspolitik. 

Frage 3 und 4: 

Gender Mainstreaming ist eine Querschnittsaufgabe, die vom gesamten Bezirksamt wahrgenommen wird und in allen Arbeitsbereichen Anwendung finden soll. Die Aufgaben einer Beauftragten für Gender Mainstreaming werden von der Bezirksstadträtin für Bildung, Kultur und Sport in Ergänzung ihrer anderen Aufgaben wahrgenommen. Insofern gibt es weder Personal- noch Sachmittel. 

Frage 5: 

Aufgabe der Beauftragten für Gender Mainstreaming ist die Prüfung der Anwendung der Grundsätze des Gender Mainstreaming in der Arbeit des Bezirksamts (siehe 2.) 

Frage 6.: 

Siehe die Antworten auf die Fragen 3 und 4. 

Frage 7: 

Die Umsetzung von Gender Mainstreaming in der Berliner Verwaltung wurde im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung im Jahr 2003 gestartet. Seitdem ist Gender Mainstreaming inte-grierter Bestandteil aller Verwaltungsbereiche, das im alltäglichen Verwaltungshandeln berücksichtigt werden soll. Die Arbeit der Beauftragten für Gender Mainstreaming ist daher ihrem Wesen nach eher nach innen, also auf die Verwaltung, ausgerichtet. Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt als Ansprechpartnerin für die Neuköllner Bürger:innen für die Umset-zung der Gleichstellung von Frauen und Männern im Bezirk eher nach außen. 

Frage 8: 

Ja. In DS 0013/XXI wird lediglich die weibliche Form verwendet, weil es sich bei der Beauftragten für Gender Mainstreaming um eine Frau handelt. 

Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Karin Korte, Bezirksstadträtin.

Aufgaben des Bezirksamts: Stabsstelle für Dialog und Zukunft Aufgabenstellung Zuzüge aus Südosteuropa

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. November 2021 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Zuzüge aus Südosteuropa gab es nach Kenntnis des Bezirksamtes in Neukölln in den letzten 10 Jahren (bitte nach Jahr aufschlüsseln)?
  2. Was sind die Hauptherkunftsländer der Zuzügler aus Südosteuropa in o.g. Zeitraum?
  3. Wie viele Planstellen sind für die Aufgabenstellung Zuzüge aus Südosteuropa vorgesehen und wie hoch sind die Personalmittel dafür? (Bitte datenschutzkonform anonymisieren)
  4. Wie hoch sind die zur Verfügung stehenden Sachmittel für die mit dieser Aufgabenstellung betrauten Mitarbeiter?
  5. Welche konkreten Aufgaben setzen die Mitarbeiter, die mit dieser Aufgabenstellung betraut sind, um?
  6. Gibt es im Bezirksamt auch Stabstellen mit ähnlichen Aufgabenstellungen für Zuzüge aus anderen Regionen der Welt? Falls nein, warum nicht?
  7. Warum erachtet das Bezirksamt es als notwendig, die Stabstelle für Dialog und Zukunft mit der Aufgabenstellung Zuzüge aus Südosteuropa zu betreiben?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/007/XXI vom 22.12.2021

Frage 1: 

Eine derartige Aufschlüsselung kann nicht erfolgen, da sich dies der Kenntnis des Bezirksamts entzieht. Zum einen wird der Terminus „Südosteuropa“ weder in der geographischen noch in der politischen Forschung einheitlich verwendet. Politisch umfasst dieser je nach Definition eine unterschiedliche Anzahl von Staaten, sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU. Der angefragte Personenkreis ist demnach nicht klar definiert. Darüber hinaus, lässt eine Betrachtung der Zusammensetzung der Neuköllner Bevölkerung entsprechend der prozentualen Verteilung der vertretenen Staatsbürgerschaften, grundsätzlich keinen direkten Rückschluss auf „Zuzüge“ aus einem bestimmten Herkunftsland zu. Personen, auch mit einer anderen als der deutschen Staatsbürgerschaft, können nicht nur direkt aus dem Herkunftsland, sondern auch aus anderen Kommunen Deutschlands nach Neukölln zuziehen. Eine gesonderte Statistik der Zuzüge aufgeschlüsselt nach Herkunftskommune und Jahr wird vom Bezirksamt nicht geführt. 

Frage 2: 

Wie dargelegt wurde, kann die gestellte Frage nicht sachlich korrekt beantwortet werden. 

Frage 3: 

Im Bezirksamt Neukölln existieren keine Planstellen für das von Ihnen benannte Aufgabengebiet. In der Vergangenheit hat das Bezirksamt Neukölln von Berlin in Zusammenarbeit mit freien Trägern ein mit EU Mitteln finanziertes Projekt namens Europäische Familienintegration in Neukölln Plus (EU FIT IN Plus) umgesetzt, das hauptsächlich, aber nicht nur neuzugezogene Familien aus den EU-Mitgliedsstaaten Bulgarien und Rumänien bei ihrem Ankommen im Bezirk unterstützt hat. Hierbei ging es darum, das EU-Freizügigkeitsrecht vor Ort flankierend, um eine soziale Komponente zu ergänzen. Das Projekt hatte die Ziele, die Integration dieser Zielgruppe insbesondere im Bereich Frühförderung sowie in den Nachbarschaften zu erleichtern. Für die Koordination dieses Projektes konnte das Bezirksamt erfolgreich eine drittmittelfinanzierte Stelle einwerben, die im Bereich der Europabeauftragten angesiedelt war. Diese Stelle war auf die Dauer der Projektlaufzeit, also vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2020, befristet. 

Frage 4: 

Siehe 3., es stehen keine Sachmittel für diese konkrete Aufgabenstellung zur Verfügung. 

Frage 5: 

Es gibt im Bezirksamt Neukölln keine Mitarbeitenden, die mit dieser konkreten Aufgabe betraut sind. Es gibt als zentrales Kompetenzzentrum entsprechend den Anforderungen des Partizipations- und Migrationsgesetzes im Land Berlin, das Integrationsbüro. Dieses bearbeitet die Belange von Menschen mit Migrationsgeschichte, setzt sich für deren gleichberechtigte Partizipation sowie die Stärkung einer integrationsförderlichen Infrastruktur für alle Menschen im Bezirk ein. Die Europabeauftragte, angesiedelt in der Stabsstelle für Dialog und Zukunft, bearbeitet im Rahmen ihrer beratenden Funktion für das Bezirksamt auch Fragestellungen der europäischen Binnenmigration sowie zur sozialen Säule der EU. Alle Stellen im Bezirksamt Neukölln sind den gesetzlichen Grundsätzen der Antidiskriminierung, sowie der Gleichbehandlung von EU-Arbeitnehmenden verpflichtet und wirken aktiv daran mit, das EU-Freizügigkeitsrecht vor Ort sozial auszugestalten. 

Frage 6: 

Es gibt im Bezirksamt Neukölln keine derartig lautende Stabsstelle. Der Titel der Stabsstelle im Geschäftsbereich des Bezirksbürgermeisters lautet Stabsstelle für Dialog und Zukunft. Dort zusammengefasst sind die Europabeauftragte, die Beauftragte für Menschen mit Behinderung, der Klimaschutzbeauftragte im Team der Koordinierungsstelle für Nachhaltigkeit und Klimaschutz sowie den Engagementbeauftragte im Team der Koordinierungsstelle für Beteiligung und Engagement. Die Kompetenz für das Thema Migration und Partizipation von Menschen mit einer Migrationsgeschichte im Bezirk Neukölln liegt dagegen beim Integrationsbüro, das ebenfalls im Geschäftsbereich des Bezirksbürgermeisters angesiedelt ist. 

Frage 7: 

Wie dargelegt wurde, gibt es keine mit einer derartigen Aufgabenstellung betraute Stabsstelle. Die Aufgaben der Stabsstelle für Dialog und Zukunft wurden unter der Antwort zu Frage 6 dargestellt. 

Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Martin Hikel, Bezirksbürgermeister.

Auslastung und Struktur der Bürgerämter in Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. November 2021 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Termine bewältigten die Neuköllner Bürgerämter in den letzten fünf Jahren? (Bitte nach Jahr aufschlüsseln)
  2. Wie viele Bürger aus Neukölln benötigten in den letzten fünf Jahren einen Termin? (Bitte nach Jahr aufschlüsseln)
  3. Wie ermittelt das Bezirksamt den Bedarf an Terminen auf Bürgerämtern auch unter Berücksichtigung von Bedarfen aus anderen Bezirken?
  4. Wie viele Planstellen umfassen die Neuköllner Bürgerämter und wie viele dieser Planstellen sind davon konkret mit der Bürgerbetreuung (Terminabwicklung) befasst? (Bitte nach Aufgabenbereich aufschlüsseln)
  5. Sind die Planstellen derzeit voll besetzt? Falls nein, warum nicht?
  6. Plant das Bezirksamt, die Anzahl der Planstellen in den Neuköllner Bürgerämtern zu erhöhen?
  7. Wie viele Überstunden sind in den vergangenen fünf Jahren in den Neuköllner Bürgerämtern angefallen? (Bitte nach Jahr aufschlüsseln)
  8. Wie hoch war der durchschnittliche Prozentsatz der Mitarbeiter im Krankenstand in den Neuköllner Bürgerämtern in den letzten fünf Jahren? (Bitte nach Jahr aufschlüsseln)

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/006/XXI vom 22.12.2021

Frage 1:

Für das aktuelle Kalenderjahr 2021 ist der Abfragestatus bis 30.11.2021. Damit wäre die Hochrechnung bis Jahresende ca. 183.000 an Kunden. 

Kunden:

  • 2017: 267.430 (21948)
  • 2018: 280.144 (25355)
  • 2019: 276.258 (41286)
  • 2020: 169.731 (25958
  • 2021: 168.341 (23923) (bis 30.11.)

Termine:

  • 2017: 129.123 (19654)
  • 2018: 131.263 (23063)
  • 2019: 136.708 (39323)
  • 2020: 107.739 (25054)
  • 2021: 106.465 (23669) (bis 30.11.)

Dienstleistungen:

  • 2017: 289.592
  • 2018: 306.189
  • 2019: 301.405
  • 2020: 187.636
  • 2021: 180.061 (bis 30.11.)

Frage 2: 

Diese Frage kann nicht beantwortet werden, da es keine statistischen Erkenntnisse darüber gibt und die Berliner Bürgerämter in Allzuständigkeit arbeiten. 

Frage 3: 

Es gibt keine Ermittlung.

Frage 4: 

Das Bürgeramt hat 69 Vollzeitäquivalente (VZÄ) inklusive Führungskräfte. Von den 60 sachbearbeitenden VZÄs wird eine VZÄ für die Kassentätigkeit und Ausgabe der Dokumente in der Blaschkoallee 32 und eine VZÄ für die Bedienung des Second Level der 115 genutzt. Alle restlichen 58 VZÄs werden somit während der Öffnungszeiten im Front-Office eingesetzt. Ab September wurden 2 Beschäftigungspositionen (BPos) bis 31.12.2021 zusätzlich vom BA Neukölln mit Mitteln von SenFin eingerichtet und besetzt. 

Seit 1.10.2020 wird eine BPos von SenInnDs für die Ertüchtigung des Melderegisters zur Verfügung gestellt. Die 6 BPos, die von SenInnDS ab 1.3. bzw. 1.4.2021 als Task Force zur Verfügung gestellt wurden, werden aus freien Stellenanteilen des BA Neukölln finanziert. 

Frage 5: 

Die Besetzung der Führungskräfte ist zu 100 % ausgelastet, aber bei den SBs sind Stellenanteile aufgrund von Teilzeit, Elternzeiten, Erkrankung ohne Lohnfortzahlung und der erheblichen Fluktuation vorhanden. Zurzeit sind 9 VZÄs im Besetzungsverfahren, wo von vermutlich noch bis Ende des Jahres sechs vertraglich abgeschlossen werden. Zudem kommen im 1. Halbjahr 2022 fünf Kolleginnen zurück aus den Elternzeiten und zwei SBs sind im Pandemiestab eingesetzt. Deshalb werden von den 69 VZÄs zurzeit nur 55,68 besetzt gewertet. 

Frage 6: 

Für die anstehenden Haushaltsjahre 2022/23 ist nur die Erweiterung von 2 VZÄs aufgrund der Parkraumbewirtschaftung geplant. 

Frage 7: 

Überstunden wurden in den letzten 5 Jahren nicht angeordnet. 

Frage 8: 

Diese Frage kann nicht beantwortet werden, da die Daten nur für das gesamte Amt existieren, nicht jedoch für einzelne Fachbereiche. 

Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Martin Hikel, Bezirksbürgermeister.